Beiträge von Bolzbold

    Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man sich im Vorfeld informieren sollte, welche Art von Tätigkeiten in der Verwaltung oder der Uni auf einen zukommen. Diese unterscheiden sich ganz erheblich vom Kosmos Schule.

    In meinem Fall habe ich festgestellt, dass ein Teil meiner Persönlichkeit für die Verwaltung wie geschaffen ist dass aber der andere Teil dadurch jetzt über einen für mich allmählich zu langen Zeitraum quasi "unterdrückt" werden musste, weil dieser Teil in der Verwaltung nicht gefragt ist. Das kann ich vielleicht noch ein oder zwei Jahre so weitermachen, aber danach werde ich wohl wieder in die Schule zurückgehen, weil sich der andere Teil eben auch wieder "ausleben" können muss und ich persönlich sonst in eine echte Schieflage gerate. Vielleicht entscheide ich mich sogar dafür, diesem Teil noch stärker nachzugeben als ich es ursprünglich vorhatte - weil ich glaube, dass es mich glücklich macht.

    Das kann man m.E. auch nicht zentral aus dem MSB vorgeben, sondern muss durch die Schulen entschieden werden, weil Kursgrößen, Raum- und Personalkapazitäten eben äußerst unterschiedlich sein können. Einen 30er Englisch LK kann (bzw. darf ich) ich vielleicht auch leichter auf zwei Räume aufteilen als einen 30er Chemie LK mit Experimentalunterricht.

    Formal ist das durchaus OK, wenn wir nicht von 30er Kursen sprechen. Einen kleinen GK in voller Stärke zu beschulen, halte ich für vertretbar.

    Man kann in der Tat hinterfragen, ob es sinnvoll ist große LKs oder GKs in voller Sollstärker in einem Raum zu beschulen - da sollte es ja Möglichkeiten der Verkleinerung der Lerngruppen geben - Räume sollten ja genug vorhanden sein.

    Das habe ich auch seit Jahren nicht mehr gemacht. Und das war gut so. Anrufe samstags morgens um halb neun wegen Lappalien fand ich nicht sonderlich lustig.


    Eine Dienstnummer hatten meine Frau und ich auch mal überlegt, sind aber davon weggekommen. Wer uns erreichen möchte, möge uns eine Mail schreiben - dann haben wir wenigstens die Möglichkeit zu entscheiden, wann wir zur Verfügung stehen.

    Lange nicht mehr an der Schule gewesen? :) Oder immer an der richtigen Schule?

    Etwas anderes Beispiel: Bei mir an der Schule gibt es eine "naturwissenschaftliche FK", da es zig Spezialfächer gibt. Die hatte, bevor ich angefangen bin, eine didaktische Jahresplanung in einem Fach, die dermaßen gegen den Bildungsplan war, dass ich damit keinen einzigen UB machen konnte. Also musste ich das Ding umschreiben. Nach Abschluss meiner Ausbildung wollte der Fachkollege, der die alte didaktische Jahresplanung erarbeitet hatte, wieder zu der vollkommen falschen zurückkehren. Die FK hätte zugestimmt, da sie wenig Einblicke in dieses spezielle Fach hatte. Lies sich nur sehr umständlich verhindern (und vermutlich war es auch hilfreich, dass der stellvertretende Schulleiter in der FK saß).

    Will sagen: Manchmal reicht ein "Alphatier", um Beschlüsse - auch falsche - durchzudrücken.

    Dann ist das Alphatier aber nicht der/die SchulleiterIn. Und ja, wenn es danach geht, war ich immer an der richtigen Schule. :)

    Grundsätzlich sind auch (rechtmäßige) Beschlüsse der Fachschaft bindend für die Unterrichtsgestaltung. Das gilt auch dann, wenn man selbst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht an der Schule war. Insofern ist die Annahme so pauschal nicht richtig. Wenn das interne Curriculum aber wirklich im Widerspruch zum Bildungsplan stehen sollte, dann muss das natürlich thematisiert und abgeändert werden.

    In NRW ist es Aufgabe der Schulleitung, einen im Widerspruch zu den Bildungsplänen stehenden, dann ja unrechtmäßigen Beschluss einer FK zu beanstanden. Wieso eine ganze Fachschaft hier aber ggf. einen "falschen" Beschluss fasst, wundert mich dann doch.

    Btw: Hat schon jemand was gehört bzgl der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung? Die ersten Pappenheimer fragen bei mir schon nach, ob sie das Schuljahr zum vierten Mal machen dürfen :autsch:

    Vgl. § 50 Abs. 5 SchulG. Ein dritter Durchlauf ist in der Regel schon nicht vorgesehen. Damit ließe sich ein vierter Durchlauf noch weniger rechtfertigen.
    Wenn hier grundsätzliche Änderungen politisch gewollt sein sollten, geht das nur über eine Änderungsverordnung nach § 52 Schulgesetz - also analog zum Bildungssicherungsgesetz vom letzten Jahr.

    Eine solche zusätzliche Wiederholung (bzw. genauer: eine angemessene Verlängerung [sic!] der Höchstverweildauer) in der GOSt würde dazu führen, dass SchülerInnen bei Nichtbestehen des Abiturs, da sie dann ja nochmal antreten dürfen, im Extremfall sechs Jahre in der GOSt sind. Wären sie zwischendrin noch ein Jahr chronisch krank gewesen, dann wären es sogar sieben. EPh => Q1 => Q1 (erste Wdh - währenddessen Erkrankung) => Q1 (zweite Wdh. Ausnahmegenehmigung nach § 2 Abs, 1 APO-GOSt) => Q1 (dritte Wdh. wg. § 45 Abs. 1 i.V.m. Erlass vom 11. Mai 2020 Ziff. 2.1 ) => Q2 (jetzt Nichtbestehen der Abiturprüfung) => Q2. Klar, hier bräuchte es eine Bezirksregierung, die das in dem jeweiligen Einzelfall als angemessen erachtet - denkbar wäre es aber schon. Nur was wäre damit gewonnen?

    Bolzbold: Vielen Dank! Du liegst vollkommen richtig mit deiner Vermutung.

    Ich wollte einfach nur auf den Beitrag reagieren/antworten, sah aber nur die Möglichkeit des Zitierens...Dann war ich mir nicht sicher, ob ich im Zitat weiterschreiben sollte und habe deswegen kommentiert. Soviel zu meiner Intention... :)

    Kannst du mir vielleicht kurz und knapp eine kleine Anleitung geben, wie ich es das nächste Mal richtig mache?

    Schöne Grüße

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    Ja, das ist mir schon klar, dass solche Situationen dadurch entstehen, dass einige an ihren Erfahrungen aus der Grundschule festhalten. Dummerweise bin ich ein erwachsener Akademiker der zum Glück auch nichts mit Grundschulen zu tun hat und anders als der Schüler auch nicht auf diese Institution angewiesen bin. Und jetzt?

    Ich würde übrigens bestreiten, dass hier überhaupt eine Diskussion statt findet, weil sich dieser weitestgehend entzogen wird.

    Was wiederum daran liegt, dass die Moderatoren ihre Entscheidungen nicht zur Diskussion stellen.

    In dem Moment, wo das spruchreif wird, gibt es mit Sicherheit einen neuen Runderlass und die entsprechende Rubrik auf Standardsicherung wird aktualisiert.

    Interessant wäre hier auch, ob die BKs einen eigenen Weg gehen, oder ob die Verschiebung für alle Schulformen mit Abitur gilt.

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