Beiträge von Bolzbold

    Und trotzdem immer wieder: Sie drehen dir die Worte im Mund um und versuchen dich als Sexist oder sonst was mundtot zu machen, damit sie sich nicht argumentativ mit dir auseinandersetzen müssen und weiter in ihrer kleinen Welt leben können. Das ist die Gesprächskultur heutzutage.

    Es hat einfach keinen Sinn.

    Ich kenne eine solche Argumentation für gewöhnlich nur von Populisten. Sie greifen an - teils richtig fies und unter die Gürtellinie - entschuldigen sich dann halbherzig und stellen sich anschließend öffentlichkeitswirksam als Opfer dar, wenn sie Gegenwind erfahren.

    Genau das ist hier passiert.

    Ich stimme Dir jedoch darin zu, dass dies in der Tat keine Gesprächskultur ist. Und auch bei Populisten hat eine argumentative Auseinandersetzung keinen Sinn.

    Wer schwanger ist, wird einerseits sicherlich irgendwann mindestens drei Monate ausfallen (Mutterschutz) und geht oft anschließend in Elternzeit. Das ist weder moralisch noch rechtlich verwerflich. Andererseits ist das nun einmal Fakt. Und solange Frauen die Kinder bekommen (müssen), muss man das so hinnehmen.
    Warum kann man den Umstand, dass junge Frauen eben irgendwann schwanger werden können und dann ggf. in Elternzeit gehen und oft in Teilzeit wiederkommen, nicht ganz nüchtern als "gesetzt" ansehen - ohne Bewertung oder Verurteilung? Natürlich müsste auf dieser Basis jedes Kultusministerium entsprechende personelle Vorsorge treffen - dann gäbe es da kein Problem.
    Es klingt hier in der Tat so an, als wäre Frau zu sein per se verdächtig, weil man ja irgendwann ausfällt. Das ist zweifellos sexistisch.

    Ihr Lieben, bevor Ihr Euch so über die scheinbar zu lasche Vorgabe durch das Ministerium auslasst, überlegt doch einmal, was die Alternative gewesen wäre.
    Ich wage einmal zu behaupten, dass die Zahl an Widersprüchen und anschließenden Klagen mit Sicherheit deutlich höher gewesen wäre, wenn man hier strengere Maßstäbe angelegt hätte.
    Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht schlimm, wenn man versucht, den Schülern so wenig Nachteile wie möglich entstehen zu lassen.

    Was die Ganzjahresnoten betrifft:

    Die gibt es in der Sek I gemäß APO-SI in NRW nicht. Die Fachlehrkraft muss laut VV 21.1.2 zu Abs. 2 bei der Notenbildung für das zweite Halbjahr die Note des ersten Halbjahres mit berücksichtigen. Dasselbe gilt übrigens auch für die Einführungsphase in der gymnasialen Oberstufe.

    Maylin85
    Der Begriff "Berücksichtigung" ist in Deinen Ausführungen irreführend.
    Du meinst vermutlich die Fortschreibung der Kursabschlussnote des ersten Halbjahres als Kursabschlussnote des zweiten Halbjahres in der Einführungspase oder der Qualifikationsphase. Und im Falle von Defiziten aus dem ersten Halbjahr gibt es hier m.E. zu Recht Nachprüfungsmöglichkeiten in allen Fächern.

    Auch nehme ich mir mal heraus, den einen Moderator darauf hinzuweisen, dass er seine Moderatorkompetenzen zu überprüfen sollte. Ein Moderator der nochmal Öl in Feuer schüttet.... pfff (Ich meine den Typen, der es bereits zweimal nicht geschafft hat, einen threadangemessenen Beitrag zu liefern Zitat: hüstel hüstel)

    Ein Moderator greift dann als neutrale Person ein, wenn es Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren anderen Usern gibt oder sich einzelne User im Ton vergreifen.
    Ein Moderator ist aber auch ein User, der genauso das Recht hat, seine Meinung kundzutun und ihm missliebige Äußerungen anderer User ebenso zu kritisieren. Die überwiegende Mehrheit meiner Beiträge erfolgte aus meiner Rolle als User heraus.
    Der Moderator wird in diesem Fall jedoch in dem Thread selbst keine Moderatorentätigkeit ausüben, damit die Trennung zwischen Moderatorenrolle und Userrolle klar ist.
    Das ist mein Verständnis von Moderation. Deins ist ein anders. Das nehme ich zur Kenntnis.

    Ich frage mich sowieso, was der Sinn des Threads ist.

    Sich die Absolution holen? Dafür ist dies hier wohl der falsche Ort.
    Am Ende muss das jeder mit sich selbst ausmachen, wenn eine mündige Person ist.

    Was der Sinn des Threads war, hat die TE eingangs klar erläutert.

    Und nebenbei: Absolution bräuchte sie ja augenscheinlich nur von Leuten, die ähnlich krude Thesen von sich geben wir Du.

    Im vorliegenden Fall wird nicht gelogen, weil die Frage nach einer Schwangerschaft im Auswahlgespräch nicht gestellt werden darf.
    Im Falle einer Angabe der Schwangerschaft wird die Schulleitung sehr wahrscheinlich einen anderen Bewerber auswählen. In diesem Fall hätte die Fairness der Bewerberin direkte nachhaltige und womöglich existenzgefährdende Nachteile für sie selbst. Es darf sich somit jeder, der hier ein Urteil fällen möchte, zunächst selbst fragen, wie selbstlos (und selbstschädigend) er/sie hier vorgegangen wäre.

    Die Argumentation mit den Nachteilen für den Steuerzahler sind aus meiner Sicht übrigens ziemlich daneben und zeugt von grober Unkenntnis der Funktionsweise der Solidargemeinschaft, weil diese "Nachteile" für den Steuerzahler früher oder später so oder so bei einer Schwangerschaft entstehen würden. Ob die Bewerberin im Vorfeld arbeitet oder nach der Schwangerschaft ist dabei unerheblich. Der einzige wirkliche "Nachteil" wären die organisatorischen Probleme an der Schule. Finanziell tut sich das nichts.
    Hier mit dem Steuerzahler zu argumentieren, ist ein Schlag ins Gesicht einer jeden Frau bzw. eines jeden Paares, das Kinder bekommen möchte. Pfui.

    Nein, nein und nochmals nein. Es geht hierbei nicht um eine moralische Frage und Interessen. Der Schulleiter kann nicht verlangen, dass alle Kollegen immer gesund und unschwanger sind. Es ist seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Schüler Unterricht erhalten. Nicht mehr, nicht weniger. Fängt er an rumzumosern, weil etwas unvorhergesehenes passiert dann sollte er fix seine Stelle samt A15xy abgeben. Menschen bekommen Kinder und es sind munmal Frauen, die sieauf die Welt bringen. Es dauerte lang genug, dass ihnen zumindest in Deutschland und als Lehrerin daraus kein Nachteil erwächst, denn in genug anderen Berufen können sie die Karriere knicken, von anderen Ländern ganz zu schweigen. Dreht bitte den Sachverhalt nicht auf eine völlig falsche Seite. Es ist Quatsch und Kokolores von "Verständnis und Interessen" zu reden. Die TE bewirbt sich um eine Stelle, wird für ihre Arbeit bezahlt und wenn sie schwanger wird steht ihr der Mutterschutz gesetzlich zu Punkt um und Streusalz drauf.

    Ich stimme Dir grundsätzlich zu. Desiderata sind jedoch eine Sache, die Realität ist die andere. Da hilft auch ein Basta, Punkt um und Streusalz drauf wenig.
    In einem Kollegium mit vielen gebärfreudigen jungen Kolleginnen, die früher oder später in Mutterschutz gehen (muss kollegial vertreten werden) oder früher rausgezogen werden (muss in der Regel wegen Unvorhersehbarkeit des Ausfalls kollegial vertreten werden), kommen die anderen Lehrkräfte irgendwann an ihre Belastungsgrenzen. Folgt man Deiner Logik, müsste der von Dir genannte Umstand nicht nur den Schulleitungen sondern auch den Lehrkräften bewusst sein und auch sie müssten dann den Dienst quittieren, wenn sie mit der Mehrarbeit nicht klarkommen. Schließlich sieht die ADO ja bis zu sechs Stunden regelmäßige Mehrarbeit vor.

    Das systemische Problem lösen wir dadurch nicht. Was wir brauchen, ist eine mindestens 10%ige Vertretungsreserve, die solche Dinge abfängt - gerade weil Menschen Kinder bekommen und es eben die Frauen sind, die diese auf die Welt bringen.

    Wenn wir einmal das Szenario hätten, dass alle schwangeren Frauen ihre Schwangerschaften nicht beim Bewerbungsgespräch angeben und danach auch nicht gefragt werden darf, dann dürfte ein Schulleiter, der in der Situation, wie Anna Lisa dargestellt hat, ist, generell keine Frauen im gebärfähigen Alter einstellen.
    Damit kommen wir aber nicht weiter.

    Das Problem ist eher ein anderes: In der Regel gehen junge Mütter nach der Elternzeit erst einmal in Teilzeit. Die anderen Stunden müssen dann durch Vertretungskräfte aufgefangen werden, die ihrerseits immer nur befristet beschäftigt werden können, weil die volle Stelle durch die Teilzeitkraft ja "belegt" ist. Ein Überhang durch unbefristete Beschäftigung der Vertretungskräfte als reguläre Kräfte beim Aufstocken der Stunden der Teilzeitkraft ist systemisch nicht gewünscht.

    Es gibt hier kein eindeutiges richtig oder falsch. Es ist völlig legitim, dass die Bewerberin und die Schulleitung ihre eigenen Interessen im Blick haben. Rücksicht auf den anderen zu nehmen, führt hier effektiv zu Nachteilen auf der eigenen Seite. Das mag moralisch wünschenswert erscheinen, doch kann man davon eben nicht seinen Lebensunterhalt bestreiten oder die Unterrichtsversorgung seiner Schule sicherstellen.

    Also irgendwie scheint es bei einigen noch nicht ganz angekommen zu sein, dass Rassismus oder Diskriminierung für gewöhnlich von Weißen ausgeht und sich gegen Nicht-Weiße richtet. Natürlich mag es das auch andersherum geben - das erfolgt jedoch selten aus der Haltung einer rassischen Überlegenheit heraus...

    Da gemäß APO-GOSt ohnehin bestimmte LKs angeboten werden müssen und die Kernfachregelung "zwei aus drei" bei vier Abiturprüfungsfächern sich ohnehin viel stärker auswirkt als bei fünf Prüfungsfächern, wird der Schwerpunkt an den allermeisten Schulen ohne spezielles Profil in der Regel bei zwei D/M/E-LKs liegen. Zusätzlich kommen dann eine NW (oft Bio) und eine GSW als LK dazu. Die indivduellen Bedingungen vor Ort ermöglichen dann weitere oder weniger Wahlmöglichkeiten. Das bildet die APO-GOSt ja auch entsprechend ab. Ich kenne auch Schulen, die tatsächlich in der Q-Phase standardmäßig kein SoWi anbieten, was dann zum obligatorischen SoWi-Zusatzkurs in der Q2 führt. Wenn man das vorher weiß, kann man seine Wahlen entsprechend ausrichten.
    Hierfür gibt es ja auch den Passus in der APO-GOSt, dass Schulen spezielle Profile anbieten können, aus denen sich dann ggf. bestimmte Belegungsbedingungen ergeben, die z.T. eingeschränkter sind als bei "freier Wahl".

    Zugegebenermaßen erscheinen mir da die Profile, die Schleswig Holstein (wenn ich mich richtig erinnere) anbietet, deutlich attraktiver, weil hier die individuellen Stärken der Schüler besser eingebracht werden können. Bei fünf Prüfungsfächern hat man da ja auch mehr Möglichkeiten. (Und nein, in NRW ist die besondere Lernleistung als fünftes Abiturfach de facto eher eine theoretische Option...)

    Wonkey, in Bezug auf die APO-GOSt stimmt das nicht. Klar, es werden hier und da einzelne Aspekte verändert - wie in diesem Jahr die Abschaffung der Abweichungsprüfung im Abitur - aber sicherlich nicht so oft wie Du denkst. Die APO-GOSt basiert ja auch weitgehend auf den Vorgaben der APO-OStG.
    Und man darf nicht vergessen, dass mit der KMK-Vereinbarung von 1972 eine Menge bundesweit verbindliche Vorgaben gemacht wurden, die ohnehin nicht viel Spielraum für Veränderungen zuließen. Die Verbindlichkeit bzw. Stärkung der Kernfächer D/M/FS hat ja auch 1998 zur APO-GOSt in der grundsätzlichen Form, wie wir sie heute kennen, geführt.

    Die APO-GOSt von 1998 nimmt am Schluss bei den Übergangsvorschriften konkret Bezug auf die APO-OStG von 1979 - die war dann wohl wirklich so lange in Kraft. Und die APO-GOSt von 1998 gibt es ja auch immer noch - auch wenn im Zuge von G8 und den BISTA-Fächern einiges verändert wurde. Wenn der erste G9-Jahrgang in die Oberstufe kommt, ist die nächste Änderung fällig.

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