@CDL Hast Du etwas gegen die armen Korinthen?
Beiträge von Bolzbold
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Also man KANN dort durchaus ein Komma setzen, allerdings wäre der Sinn des Satzes dann komplett anders.
Dass Du mehr Kommafehler zu dem Zeitpunkt machst, als Du dachtest - also im Gegensatz zur Situation, wenn Du nicht dachtest - wäre zumindest eine interessante Erkenntnis.

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Das setzt voraus, dass zum fraglichen Zeitpunkt eingestellt wird und dass man keinen überlaufenen Seminarort angegeben hat oder aber dass man über entsprechend viele Sozialpunkte verfügt. Und selbst das ist alles keine Garantie dafür, dass es klappt.
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Die Anforderung von Schulen klappt jedoch nur dann, wenn Du dem entsprechenden ZfSL, zu dem die Schule gehört, zugeordnet wirst. Ansonsten hat die Schule da nur wenig Mitsprachemöglichkeit.
In Zeiten des Lehrermangels im GS-Bereich wird angesichts der Aussicht, Lehramtsanwärter zu bekommen, die ein Jahr lang bedarfsdeckenden Unterricht erteilen und so die Kollegien nominell entlasten, vermutlich keine Rücksicht auf persönliche Präferenzen der Schulen oder der Lehramtsanwärter genommen. -
Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sind doch die drei Hauptfächer an den Grundschulen. Damit wärst Du an jeder Grundschule einsetzbar bzw. ausbildbar. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fächern an allen Grundschulen Lehrkräfte zur Verfügung stehen, die auch in diesen Fächern ausbilden können. Ob sie diese Fächer selbst im Ref. hatten, ist dabei unerheblich.
Was die Vertretungsstelle und das "Anfordern" durch die Schule betrifft, so ist das weder eine Garantie noch ein Automatismus.
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Du sollst Dich ja für eventuellen Vertretungsunterricht bereit halten. Wenn dadurch aufgrund anderer Verpflichtungen kein Praktikumsbesuch möglich ist, dann liegt das in der Verantwortung der Schulleitung. Das würde ich auf der nächsten Lehrerkonferenz einmal thematisieren. Durch das Praktikum werden ja einige Kollegen "freigesetzt" - da müsste bei Euch schon extremst der Busch brennen, wenn die sich jetzt alle für Vertretungsunterricht bereitzuhalten haben, weil zu erwarten wäre, dass sie auch allesamt eingesetzt werden.
Andererseits: Wenn ich nur eine 45-Minuten-Freistunde durch das Praktikum habe, kann ich in der Regel in dieser Zeit auch keinen Praktikumsbesuch machen. Bei uns ist (bzw. in meinem Fall war) das so geregelt, dass wir die Besuche beim Vertretungsteam angezeigt haben und dann in der Regel vom Vertretungsunterricht ausgenommen waren - besondere Umstände natürlich ausgenommen.
Deine Schulleitung macht sich bzw. Euch durch diese "Machtdemonstration" das Leben unnötig schwer.
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Das wird bei einem bereits bestehenden Blockungssystem kein Oberstufenkoordinator oder Stundenplaner so deichseln. Der LK findet in der Regel an mindestens drei Terminen statt. Eine Verschiebung oder ein wie von Dir vorgeschlagenes Modell würde nur dann funktionieren, wenn die Schüler allesamt keine Belegungskonflikte dadurch haben. Ob allerdings 20 Schüler wegen der persönlichen Befindlichkeit einer Lehrkraft ggf. stundenplantechnische Nachteile in Kauf nehmen sollen, steht auf einem anderen Tablett.
Passt halt so gut, also kann man das ja mal bitte für mich machen. Auch wenn Du es vermutlich nicht so meinst - aber den roten Teppich würde ich als Schulleitung Dir in diesem Fall sicherlich nicht ausrollen.
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ADO § 13 Abs. 3, 4 und 5. Das lässt Spielraum. Ob Deine Schulleitung hier sonderlich geschickt reagiert, ist natürlich eine andere Sache.
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Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Die ADO lässt hier der Schulleitung entsprechenden Spielraum.
Es wird Dir im Rahmen Deiner dienstlichen Pflichten nichts anderes übrig bleiben, als die Praktikanten zu anderen Zeiten zu besuchen. Wenn das seitens des Betriebs nicht möglich ist, rufst Du eben nur an und besprichst das Ganze am Telefon. Die ADO verlangt von Dir (immerhin) nicht, das Unmögliche möglich zu machen.
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Alle diese Fragen werden in § 16ff der geltenden OVP (Prüfungsordung für das Referendariat) geklärt.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…N&det_id=407537
Mit dem Vorwurf, bewusst benachteiligt zu werden, wäre ich aus der Distanz vorsichtig. Sollten die an der Ausbildung Beteiligten auf der Basis der OVP nachweislich falsch oder rechtswidrig gehandelt haben, steht Deiner Freundin die Möglichkeit offen, Beschwerde oder Widerspruch - je nach Art der "Benachteiligung" - einzulegen.
Da Du ansonsten aber kein Lehrer zu sein scheinst, muss ich Dich leider sperren, da Du keine Schreibrechte besitzt. Ggf. kannst Du Deine Freundin dazu überreden, hier selbst einen Account anzulegen. Für ihre eigenen Belange sollte Deine Freundin auch selbst einstehen können - gerade wenn sie so existenzbedeutend sind.
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Beim sebstständigen Handwerker kommt auch noch das unternehmerische Risiko dazu.
Was Nachhilfe angeht, sage ich eventuellen Interessenten immer, dass das bei mir zu teuer wäre - nicht zuletzt auch deswegen, weil ich keine Zeit dafür habe. Wirklich nachhaltige Nachhilfe setzt nämlich auch eine intensive Diagnostik und gezielte Übungen voraus - das geht deutlich über die 08/15 Nachhilfe eines Studenten oder eines Schülers hinaus.
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Und ich habe mich schon gefragt, ob da nicht die Schülerin selbst fragt, um die möglichen Reaktionen des Lehrers abzuwarten.
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Mailadresse ja, Klarname meiner Erinnerung nach nein - und ich bin noch länger dabei.
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Solange es nicht hieß VerbrecheR...
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Möglicherweise ist die Information nicht rechtzeitig ans LBV gekommen, so dass das LBV nach dem Stichtag mit den alten Daten gerechnet hat. Schick eine kurze E-Mail ans LBV mit der Bitte um Klärung des Sachverhalts.
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Ich finde die Nichtgenehmigung von TZ einen heftigen Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Niemand geht in TZ, weil er weniger Geld haben möchte, sondern weil er Zeit benötigt für andere Sachen. Leider oftmals auch, um wieder "aufzutanken", um weitere Jahre im Beruf zu überstehen. Hier wird ausgenutzt, dass das Land nahezu einziger "Arbeitgeber" ist und dass es keinen Vertrag gibt, der die Rahmenbedingungen von Arbeitebedingungen konserviert.
Einerseits richtig, andererseits: You knew what you signed up for...
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Solange solche Appelle reichen - natürlich inklusive der verschärften Bedingungen für Teilzeit und Vorruhestand - muss man sich nicht anderweitig umtun.
Sowohl das bayerische Kultusministerium als auch das Finanzministerium werden den Teufel tun und mehr geben als unbedingt notwendig ist. -
Es geht mir auch nicht darum, die Motivation der Pensionäre in Zweifel zu ziehen. Ich habe lediglich den Effekt beschrieben, der entsteht wenn eine spürbare Anzahl an Pensionären weiter arbeiten möchte.
Derselbe Effekt ist auch zu beobachten, wenn Junglehrer und A14-Aspiranten jede Zusatzaufgabe übernehmen und dadurch der Schulleitung suggerieren, dass sie mit jedem Projekt durchkommt. Es ist in beiden Fällen keine böse Absicht - aber der Effekt, den das Ganze hat, ist eben mitunter eher ungünstig. -
Es geht hier weniger darum, denen da oben eine Lehre zu erteilen, als vielmehr darum, dass arbeitsbereite Pensionäre suggerieren, dass man das Problem des Lehrermangels zumindest anteilig so in den Griff bekommen kann und nicht anderweitig (noch) größere Anstrengungen unternehmen muss.
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Ich denke, wir können uns Diskussionen über Umgangsformen künftig sparen. Dieser Thread, der eigentlich nur die Frage nach dem Verbleib einer Userin klären sollte, zeigt das Problem doch sehr deutlich. Besonders problematisch finde ich aber, dass ein User hier Spekulationen über die Gründe des temporären Ausscheidens einer anderen Userin anstellt, dabei kräftig austeilt, aber selbst offenbar nicht erkennen mag, dass der eigene Tonfall und die eigenen Umgangsformen - zumindest in meinen Augen - völlig unangemessen sind.
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