Beiträge von Bolzbold

    Je nach eigener Organisation und Arbeitsplanung kann man als Lehrer auch viel von zu Hause arbeiten.
    Und ich würde den Trend zu HO bei Bürojobs nicht überbewerten.

    Ich kenne mittlerweile die "Jobs" als Lehrer in Vollzeit, Büro (Schulbehörde) in Vollzeit ohne HO und mit HO. Letzteres ist in der Tat recht angenehm - vor allem, wenn man ansonsten mit ÖPNV eine Stunde pro Strecke pendelt.

    Solche Aspekte sollten aber eine Entscheidung für oder gegen den Lehrerberuf nicht zu stark beeinflussen.

    Ich habe mir immer eine Kopie geben lassen bzw. auf dem "Anmeldezettel" waren immer Felder, in denen man das Datum der letzten Tetanus etc. Impfung eintragen konnte.

    Was wir mit den Daten machen? Gar nichts im Regelfall. Auf der Klassenfahrt herumschleppen und anschließend vernichten oder dem Schüler zurückgeben. Im Ernstfall wird die Kopie dann einem Arzt ausgehändigt.

    Bolzbold zur Maskenpflicht: wieso gibt es keine Norm für die Masken. Aussehen, Material, Beschaffenheit etc.. Es gibt für alles eine Norm in Deutschland. Aber bei einer Maske, die angeblich vor einem tödlichen Virus schützen soll darf man sich ein Stück Küchenrolle vor das Gesicht kleben als Virusschutz? Einfach mal hinterfragen.

    Bzgl. Verstoß gegen das Grundgesetz: Ich bin der Auffassung, dass das Corona-Virus nicht gefährlicher als eine normale Influenza ist. Das kann man auch sehen, wenn man sich die Zahlen des RKI mal im Verhältnis anschaut und nicht nur auf die absoluten Zahlen achtet.

    Klar, wenn man annimmt, dass das Corona Virus eine tödliche Gefahr für alles und jeden darstellt, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintritt, dann wäre die Grundrechtseinschränkung gerechtfertigt. Dem stimme ich aber in keiner Weise zu und damit wird es automatisch unverhältnismäßig und damit eine nicht gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Menschen bzw. der SuS in diesem Kontext.

    Und nein, ich bin nicht Sally :D

    Vielen Dank, dass Du auf meine Rückfragen eingehst.

    Zur Beschaffenheit der Masken: Es gibt Empfehlungen, wie diese auszusehen haben. Meine Frau hat für uns alle auf dieser Basis welche genäht. Aussetzer gesunden Menschenverstandes und sich Informierens beim RKI et. al. lassen sich jedoch nur bedingt mit weiteren DIN Normen und Vorgaben kompensieren.
    Wer sich ein Stück Küchenrolle vors Gesicht klebt, dem ist nicht zu helfen. Und als Ladenbesitzer würde ich den nicht in meinen Laden lassen. Dasselbe gilt für mich als Lehrer, wenn ein Schüler so in die Klasse kommt.

    Ein Verstoß gegen das GG ist in der Regel keine Folge individueller Divergenzen zwischen der persönlichen Auffassung und der Entscheidung der Bundesregierung, die diese Entscheidungen ebenso wenig aufgrund persönlicher Meinungen getroffen hat.
    Bei Grundrechtsverstößen muss schon mehr dahinterstecken, um diesen - übrigens oft missbräuchlich erhobenen - Vorwurf zu bekräftigen.

    Es bleibt also dabei, dass ein Grundrechtsverstoß letztlich nur auf der Basis Deiner persönlichen Meinung und nicht aufgrund eines objektivierbaren Verstoßes gegen ein Grundrecht vorliegt. Das finde ich als Argumentationsbasis schon ein wenig dürftig...

    In der Musikpädagogik gibt es eigentlich keine "unmusikalischen" Menschen sondern nur "unmusische". Singen ist im Wesentlichen eine Frage der persönlichen Einstellung und des sich drauf Einlassens. Singen ist aber auch Selbstentblößung und macht einen offen für Angriffe und Kritik von außen - ganz unabhängig von der Schulform.

    Als ich als Mann meinen vokalpraktischen Kursen im Falsett ein zweigestrichenes gis glasklar aus dem Stand vorgesungen habe, haben die Teilnehmer mitunter gelacht. Nicht weil ich so schlecht war, sondern weil Selbstentäußerung eben mitunter mein Gegenüber verlegen macht.

    Übung macht hier in der Tat den Meister - das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Und Singen ist mitunter eine sehr effiziente Therapie für das eigene Selbstbewusstsein.

    Noch eine Nachfrage, da Deine Geschwister im medizinischen Bereich tätig sind: Können sie mir eine wissenschaftliche Studie nennen, die belegt, dass die Masken vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen bzw. die Verbreitung des Virus unterbinden? Es scheint, dass insbesondere der unsachgemäße Gebrauch von Masken das Ansteckungsrisiko erhöht!?


    Das RKI hat sich das selbstredend ausgedacht. Du suchst den "finalen" Beweis, und selbst den wirst Du nicht akzeptieren, weil jedwede Argumentation Deiner Weltsicht zuwiderläuft. Ich möchte nicht Godwin's Law bemühen, um die Parallelen zu anderen Themen aufzuzeigen.

    Vieles, was ich unsachgemäß verwende, erhöht das Risiko, dass ich mir oder anderen schade. Deswegen muss ich es sachgemäß verwenden - dann nutzt es mir und anderen auch etwas.

    Weder Sally noch Sancho (die Alliteration ist sicherlich Zufall) haben bislang überzeugend dargelegt, wieso die Absicht, die Bevölkerung zu schützen - also die aktive Umsetzung von Art. 1 und 2 GG ein Verstoß gegen selbige Grundrechte ist.

    Zu remonstrieren sollte keine Frage der persönlichen Meinung sein. Da muss schon mehr Substanz hinter, sonst ist es ein Missbrauch eines Rechtsguts, das dazu gedacht ist, Beamte vor den dienstrechtlichen Folgen tatsächlich rechtswidriger Entscheidungen zu schützen.

    Angebot und Nachfrage. Ganz früher, vor Kinozeiten, waren die Abendveranstaltungen oder -aktivitäten auch andere. Dann kam das Kino. Heute kommt Netflix. Jedesmal wird der Untergang der Welt der alten Werte propagiert. Die Welt ist nicht untergegangen.

    @Kalle29 ich finde es schade, dass du einen Gewissenskonflikt als Trollversuch hinstellen möchtest. Anscheinend sind abweichende Meinungen für dich Trollversuche?

    Zudem, wenn ich Beamter werden möchte...Ich möchte Lehrer werden. Mir ist egal wie der Rechtsstatus ist.

    SteffdA ich sehe Artikel 2 Abs. 2 GG eingeschränkt.

    Also nochmal:

    Wieso wird aus Deiner Sicht Art. 1 GG verletzt?

    Wieso wird Art. 2 GG eingeschränkt? Wo ist denn ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit? Und könnten nicht alle diejenigen die für das Tragen einer Maske sind und sich und andere schützen wollen, den Maskengegnern gegenüber auch Art. 2 GG geltend machen?
    Würdest Du ggf. nicht selbst gegen Art. 2 GG verstoßen, weil Du andere um Dich herum nicht schützt? Bislang war die Intention der Maskenpflicht oder des Nichttragens mit Attest bei Deiner Argumentation kein Thema. Somit hängst Du genauso mit drin.

    Also ein bisschen mehr solltest Du Dich schon aus der Deckung wagen, wenn Du Dich nicht vollends der Lächerlichkeit preisgeben möchtest.

    Ich bin der Ansicht, dass man Referendaren, die offensichtlich mit Art. 1 GG Schindluder betreiben, erst einmal einen Anfängerkurs in (Schul)Recht geben sollte. Wo verstößt denn bitte das Tragen von Masken gegen die Würde des Menschen - gerade wenn die Würde des Menschen und dessen körperliche Unversehrtheit letztlich zentrale Gründe für die Verpflichtung Masken zu tragen sind?

    Gilt die ADO denn an privaten Schulen? Das wäre im Vorfeld zu klären. Ansonsten gibt es sicherlich auch etwas Analoges, das Deputatsabweichungen ermöglicht bzw. eingrenzt.

    Ich hatte einen Wenger Patriot III oder so und war damit immer sehr zufrieden.

    Das Argument, dass die Dinger ja nichts brächten, weil man sie bei Treppen genauso heben bzw. tragen muss wie Rucksäcke, konnte ich nie nachvollziehen, weil sich der Trageaufwand ja in Grenzen hält, wohingegen in den vollen Rucksack in der Regel immer auf dem Rücken habe. Mein Trolley ließ sich mit einem Daumen am Griff fahren, wenn er einmal in der richtigen Fahrposition war. Die Laptoptasche, die mit dabei war, ließ sich an der Stange befestigen, so dass ich bequem immer alles dabei hatte.

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