Beiträge von Bolzbold

    EIne Gemeinschaftsschule kann im Prinzip durchaus funktionieren - vor allem dann, wenn sie nicht in direkter Konkurrenz zum mehrgliedrigen Schulsystem steht.
    Die amerikanischen High Schools stehen natürlich nicht für exorbitant hohes Niveau, aber letztlich bieten sie in vielen Fächern eine vier- oder fünffache Differenzierung der Leistungsniveaus. Abhängig vom Level des Kurses gibt es entsprechend viele (oder wenige) credit points, die in ihrer Gesamtheit dann zu einem Schulabschluss und ggf. einem Platz an einem College oder einer Universität führen.
    Solange wir in weiten Teilen der bundesdeutschen Gesellschaft ein Klassendenken als moderne Fortsetzung des Standesdenkens haben, werden wir das flächendeckend nicht erleben.

    Was ich problematisch finde, ist, dass uns weder ein Klassendenken der Konservativen (Dreigliedrigkeit) noch der Egalitarismus der Sozialdemokraten und Sozialisten (Gemeinschaftsschule) weiterhelfen - leider aber ebenso wenig eine Kombination aus beidem, wie wir in der aktuellen Bildungslandschaft vorfinden.

    Vielleicht wäre die Dreigliedrigkeit innerhalb einer Gemeinschaftsschule, d.h. Differenzierung auf drei Niveaus innerhalb der Schule eine Lösung. So separieren und selektieren wir nicht mehr, wir haben Schüler aller sozialen Schichten an einer Schule, schließen somit niemanden vom Bildungserfolg aus, denn jeder könnte bei entsprechender Leistung Abitur machen ohne die Schule zu wechseln. Dafür bräuchten wir aber Schulmoloche von 2000+ Schülern, um die Differenzierung effizient zu organisieren - und streng genommen das Verbot (kommerzieller) Privatschulen, damit die "Elite" nicht aus dem System herauskaufen kann. Müsste man nicht befürchten, dass so etwas im Falle einer Umsetzung wieder an zu wenig Geld für Personal, Ausstattung und Logistik scheitert, könnte ich mich als Gymnasiallehrer tatsächlich mit einer solchen Schule anfreunden.

    Im Moment kommen sowohl asiatische Spammer als auch welche aus dem slawischen Raum. Wir versuchen, sie alle rechtzeitig zu sperren, bevor sie uns zuspammen. Das ist aber gerade nachts schwierig. Morgens findet man dann teils 40 Spam-Accounts, die man alle einzeln sperren muss.

    Vgl. Bass 11-11 Nr. 1

    https://bass.schul-welt.de/6218.htm#menuheader

    Hier besonders VVzVO 5.1.4 zu § 5 Abs. 1

    Zitat


    5.1.4 Bei Erkrankung oder Beurlaubung sowie bei vorübergehender Nichtbesetzung einer Stelle der Schulleitung über einen längeren Zeitraum kann die Leitungszeit auf die anderen Mitglieder der Schulleitung oder die mit der kommissarischen Wahrnehmung von Leitungsaufgaben beauftragten Lehrkräfte übertragen werden. Die Anrechnungsstunden dieser Lehrkräfte dürfen den für die Stellen der Schulleitung vorgesehenen Umfang nicht übersteigen. Eine Übertragung von Leitungszeit in nachfolgende Schuljahre ist nicht zulässig.

    Sprich: Wer nicht bei drei auf den Bäumen ist, den erwischt es. ;)

    Danke für die Rückmeldung in dieser Sache.

    Die Schüler können ja jetzt bis zum Frühjahr erst einmal die Socken anlassen. Wenn man mit mehreren Wochen und Monaten Vorlauf weiß, dass man im Juni/Juli barfuß auftreten wird (welch' Wortspiel...), dann können alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass das Ganze nicht (zu) unhygienisch wird.

    § 25 Abs. 6 SchulG NRW ist hier in der Tat problematisch - da gibt es im Gegensatz zu den "gemeinen" Lehrkräften keine Ausnahmen.

    Dennoch gibt es ungeachtet dessen genug nicht-konfessionelle Grundschulen, die ebenfalls keine Leitung haben. Der alte Grundsatz mit den Erdnüssen und den Affen gilt eben auch dort. Und wenn es gar keine Erdnüsse gibt, dann gibt es noch nicht einmal Affen - nur arme Schweine, die das Ganze kommissarisch übernehmen müssen.

    Meinen Lernprozess habe ich nicht auf Mobbing bezogen - da ging es um etwas anderes. Ich glaube auch nicht, dass in solchen Fällen Bücher weiterhelfen, weil auf der logisch-argumentativen Ebene ja gerade nichts zu holen ist. Es muss sich die emotionale Disposition ändern, damit man bereit ist, etwas zu ändern.

    Ob und wann Deine Mutter diesbezüglich eine Entscheidung trifft, ist auch eine Frage ihres individuellen Leidensdrucks. Der ist bei allem Mobbing noch nicht so hoch, dass sie sich zu einer entschlossenen Entscheidung durchringen kann, weil ihre aktuelle Schule auch offenbar immer noch hinreichend Komfortzone bietet.

    Als Sohn kannst Du ohnehin nur Vorschläge machen - letztlich muss Deine Mutter für ihre Entscheidung geradestehen.

    Was man selber in der Situation tun würde, ist oft leicht gesagt, weil man selbst ja eben nicht in der Situation ist. Ich für mich habe erst dann konsequent Verhaltensalternativen "erlernt", als ich merken musste, dass ich mit meinem ursprünglichen Verhalten nicht weiterkam bzw. keine Veränderung der Situation bewirken konnte. Da hätten mir Außenstehende sonstwas erzählen können.

    Wenn ihr etwas mehr Erfahrung mit Onlineforen hättet, hättet ihr euch diese peinliche Reaktion gespart. "Eltern-Alarm" lässt euch ziemlich alt aussehen.
    Sollte man wirklich so auf eine Reihe von vorgetragenen Fakten zu einer Problemstellung reagieren? Wenn ihr euch so auch gegenüber euren Schülern verhaltet, seid ihr ein schlechtes Vorbild.

    Ich dachte hier könnte man intelligent diskutieren, immerhin sind wir ja unter Akademikern und nicht in einem Schülerforum.

    Lieber Methodiker,

    wieviel Erfahrung in Onlineforen darf es denn bitte sein? Den Schuh kann ich mir mit Blick auf mein Profil leider nicht anziehen.

    Peinlich ist in meinen Augen jedoch eher eine Lehrkraft, die aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage ist, die für sie geltenden Gesetze und Vorschriften zu recherchieren, daraus fundiert ihre Schlüsse zu ziehen und diese anschließend wiederum zur Diskussion zu stellen.
    Das Vorbild taugt hier nur als Totschlagargument, weil es für alles, was Lehrer angeblich falsch machen, herhält. Wie sieht es mit Deiner Vorbildfunktion als Lehrkraft in puncto Selbstständigkeit und eigenständigem Denken aus?

    Und genau deswegen schlug bei mir der Elternalarm an.

    Man kann hier durchaus intelligent diskutieren - allerdings wäre das auf der Basis von Fakten sicherlich einfacher (und um beim Wort zu bleiben intelligenter) als auf der Basis dessen, was man, wie Du schreibst, "so hört".

    Schau Dir mal bei Juris Urteile an, die von den Verwaltungsgerichten im Falle strittiger Notenerteilung gefällt wurden. In allen Urteilen, die ich dort gelesen habe, spielt die Nachvollziehbarkeit bzw. die ausreichende Begründung der Note im Rahmen des pädagogischen Spielraums eine Rolle. Eine Note ist dann angreifbar, wenn sie auf sachfremden Erwägungen fußt oder Teilleistungen nicht hinreichend gewürdigt (oder übergewürdigt) wurden. Was sagen denn die Hamburger Vorschriften?

    Die von samu verlinkte Vorschrift lässt besagt, dass eine Aussetzung der Note für die Rechtscheibleistung zeitlich befristet ist - das gilt also nicht pauschal bis zum Ende der 10. Klasse.
    Irre ich mich, oder ist die 10. Klasse in Sachsen bereits Teil der Oberstufe? Dann greifen die Regelungen ohnehin nicht mehr. Da gibt es lediglich in Ausnahmefällen noch Notenschutz.

    Zitat

    "Bei Schülern mit festgestellter LRS, bei denen die Rechtschreibleistungen über einen nicht absehbaren Zeitraum „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bleiben, kann aus besonderen pädagogischen Gründen zeitlich befristet eine Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 SOMIAP gewährt werden. In diesen Fällen werden die Rechtschreibleistungen in der Fachnote nicht berücksichtigt. Die Entscheidung über die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen trifft die Klassenkonferenz. Die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen ist jedoch nur mit dem Einverständnis der Eltern zu gewähren und setzt voraus, dass für den Zeitraum des Notenschutzes spezielle Fördermaßnahmen stattfinden. Die Fördermaßnahmen und der individuelle Lernfortschritt des Schülers sind zu dokumentieren und die Eltern in regelmäßigen Abständen zu informieren. Bei schriftlichen Arbeiten in Fächern, in denen die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen gewährt wurde, werden die Rechtschreibleistungen verbal beurteilt. Die Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistungen in der Fachnote in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache wird auf dem Jahreszeugnis oder der Halbjahresinformation vermerkt. Folgende Formulierung wird empfohlen: „Die Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach … nicht enthalten.“

    Zitat


    Die Regelungen von Nummer 4.3 finden für Schüler des Gymnasiums sinngemäße Anwendung.
    Die Regelungen über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen bleiben hiervon unberührt.

    Das ist eine aus meiner Sicht relativ normale Situation. Die Schüler haben zwischen 45 und 90 Minuten in einem Raum verbracht und sind froh, sich ein bisschen bewegen zu können, sich zu unterhalten etc.
    Ich merke allerdings auch, dass ich solche Geräuschpegel zunehmend schlechter vertrage.

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Du hast ein ziemliches Päckchen mit Dir herumzutragen. Ein Antrag auf Schwerbehinderung, sofern Deine Erkrankungen einen solchen hinreichend begründen, könnte natürlich einerseits helfen. Eine Versetzung kann man damit aber nicht per se erzwingen. Die Reduzierung der Fahrzeit kann sicherlich helfen - auch eine neue Schule könnte Deine Situation verbessern.

    Ich würde mir angesichts Deiner reduzierten Belastbarkeit jedoch die Frage stellen, ob es angesichts Deiner Erkrankungen sinnvoll ist, mehr arbeiten zu gehen. Mehr Belastung trotz reduzierter Belastbarkeit passt irgendwie nicht so recht zusammen. Und selbst optimale Bedingungen vor Ort lösen das Problem ja nicht. Wenn Du also nicht dringendst auf mehr Einkommen angewiesen bist, würde ich mir gut überlegen, ob das für Dich der richtige Weg ist.

    Angesichts der zurückliegenden, qualitativ eher grenzwertigen Umfragen kommt diese Einschätzung faktisch einem (wissenschaftlichen) Ritterschlag gleich.

    EDIT:

    Nachdem ich nun auch den Fragebogen ausgefüllt habe, muss ich sagen, dass das mit Abstand eine der differenziertesten Umfragen ist, die ich seit Langem hier gesehen habe. Da kann man echt nicht meckern - wenn man einmal von der Sache mit der E-Mail-Adresse der besonders wichtigen Person absieht.

    Die Bezirksregierug würde einem entsprechenden Widerspruch auch sofort stattgeben, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde. Einen elftägigen Schulausschluss gibt es - das wurde hier ja auch schon gesagt - nur bei gravierendem Fehlverhalten.

    Aus meiner Sicht sind dem Schüler die Möglichkeiten einzuräumen, die Leistungsnachweise zu erbringen, da die Schule die Ordnungsmaßnahme verhängt hat und Dauer und Art der Maßnahme für den Schüler selbst bei klarem Fehlverhalten eben nicht antizipierbat sind. So hängt das Ganze ja auch schlicht von der Terminierung der Ordnungsmaßnahmenkonferenz ab. Auf der Basis solcher Zufälle kann man kein "ungenügend" erteilen für nicht erbrachte Leistungen.

    Günstig wohnen kann man übrigens in den umliegenden Gemeinden Schwalmtal, Nettetal und in der Stadt Viersen. Da läuft man tendenziell auch weniger Schülern der eigenen Schule über den Weg. Wenn man in den Gladbacher Süden zieht (Rheydt-Giesenkirchen o.ä.), dürfte das zwar auch nicht der Fall sein, aber dafür darf man im Berufsverkehr einmal durch die ganze Stadt tingeln.

    Es gibt Fälle, da wird schnell und unbürokratisch und vor allem diskret gehandelt.

    Einem hier neu angemeldeten User Stoff für weitere Spekulationen zu liefern, finde ich unangebracht.

    Spekulationen hat er durch seine Frage schon selbst angestellt.

    Disziplinarverfahren sind übrigens auch Fälle, in denen ggf. schnell und diskret gehandelt wird...

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