Beiträge von Bolzbold

    Wenn man Bolzbolds früheren Usernamen noch kennt und seinen Shakespeare gelesen hat, kann man zumindest eine Vermutung zum Geschlecht wagen.@Krabappel Gute Erholung. Ich war hier früher auch schon mal mit anderem Namen angemeldet, hab mich dann abgemeldet, um wengier online zu sein und bin ca. zwei Jahre später als WillG wieder angekrochen gekommen.

    Dafür brauchst Du Shakespeare gar nicht zu bemühen. Ich heiße hier seit meiner ersten (und einzigen) Registrierung Bolzbold. Und dafür gibt es auch ein "historisches" Vorbild. Es ist der Name eines persiflierten Ritters aus einem Fantasy Rollenspiel, den einer meiner damaligen Mitspieler kreiert hat.

    Lieber Doktorand,

    diametral auseinandergehende Bewertungen sind eher die Ausnahme. Im Zeitalter von Bildungsstandards und KMK-Vereinbarungen im Abitur sowie einer verbindlichen Prozent-Noten-Zuordnung und kriteriengestützten Bewertungsrastern können Sie größere Diskrepanzen in der Regel ausschließen. Natürlich gibt es hier und da einmal Auslegungssachen, die sich jedoch - und das kann ich nach 14 Jahren Abiturkorrekturen sagen - in der Summe maximal im Bereich von zwei Notenpunkten (von 15) bewegen. Denken Sie außerdem an die Drittkorrekturen, die für solche Fälle eingeführt wurden und in NRW nur ganz selten vorkamen.

    Ich fände es im Sinne wissenschaftlicher Redlichkeit sehr bedenklich, wenn Sie sich motivational von dem tradierten und sorgsam gepflegten Klischee hätten leiten lassen, dass ein Aufsatz von vier Lehrern korrigiert wird und vier verschiedene Noten bei herumkommen.

    Auch wenn mich die Gesamtschulkollegen jetzt vermutlich steinigen werden: Ich persönlich befürchte jedoch, dass es im kommenden Abiturdurchlauf aufgrund der externen Zweitkorrektur in Englisch zu einigen Drittkorrekturen kommen wird, falls die Gymnasien und Gesamtschulen Abiturklausuren untereinander tauschen.

    Mir ist es momentan schlicht nicht möglich Vollzeit zu arbeiten.
    Ich brauche die Stundenreduzierung, um, wie jemand so schön schrieb, meinen Alltag zu überleben.
    Auch sehe ich, und bedauere es sehr, dass Teilzeit selten wirklich Teilzeit ist, eben aufgrund vieler (angeblich) unteilbarer Aufgaben.
    Wie jemand mit Kindern und einer Lehrervollzeitstelle genügend Freizeit haben kann, ohne das Gefühl, man vernachlässige wichtige Wirkungsbereiche oder erledige sie nur ausreichend, ist mir ein Rätsel.
    Hier nehme ich sehr gerne Tipps an. ;)

    Das dürften in der Tat nur sehr sehr wenige Leute sein - oder eben Blender.

    @fossi74

    Es ist keine Hexerei, aber aus politischen und fiskalischen Gründen definitiv unerwünscht. Es gibt einen Grund, warum die vom Land NRW Ende der 90er Jahre in Auftrag gegebene Studie zur Arbeitszeit von Lehrkräften von Mummert & Partner in der Versenkung verschwunden ist. Im Zuge dessen wurden bestimmte Tätigkeiten zu Normaufwand deklariert, wodurch die Zahlen dann wieder "passten".

    Im direkten Vergleich kann man auch diskutieren, wieso ich mit meiner neuen Tätigkeit (immer noch als Beamter) ein Gleitzeitkonto habe, auf dem jede zusätzliche Minute gutgeschrieben wird und ich das irgendwann abfeiern kann und wieso bei Beschäftigten im klassischen Schuldienst quasi immerwährendes "open end" gilt.

    Was hier übersehen wird, ist meines Erachtens, dass es nicht um die "Planung" oder die Einstellung geht, dass man sich nicht als Teilzeitkraft vselbst verheizt. Es geht darum, dass der systemische Normaufwand nicht anteilig reduziert werden kann und so eine 50%-Stelle nicht effektiv 50% der Arbeitszeit entspricht. Gerade weil man ja nun mehr Zeit hat, Dinge zu Ende zu bringen, wird man diese ohne es explizit vorzuhaben, wohl dafür nutzen und letztlich mehr als die intendierten 50% arbeiten. Als Vollzeitkraft muss ich Dinge ggf. kürzer, effizienter oder häufiger nach dem Pareto-Prinzip erledigen, weil ich sonst gar nicht hinkomme. Als Teilzeitkraft muss ich das nicht, es sei denn, ich hätte meine durch die Teilzeit frei gewordene Zeit komplett mit anderen Dingen gefüllt. Dann wäre ich ggf. aber wieder auf demselben Stresslevel wie vorher.

    Dass TZ-Kräfte mitunter die Preise verderben, ist ein Faktum. Es ist keine böse Absicht, aber es lässt sich augenscheinlich auch nicht vermeiden.

    Ich möchte an dieser Stelle aus eigener Erfahrung noch einmal betonen:

    So sehr man sich auch für seine Klasse engagiert und sich verpflichtet fühlt, sie durch Dick und Dünn zu begleiten: JEDER ist ersetzbar und niemand ist unverzichtbar.
    Auch wenn es der werdenden Mutter freigestellt ist, während des Mutterschutzes vor der Geburt weiter zu arbeiten, so ist das meines Erachtens wieder eine Situation, in der man die pädagogsichen Preise kaputt macht. Ich fände es schade, wenn sich andere werdenden Mütter mit Verweis auf die TE künftig fragen lassen müssten, wieso sie nicht auch soviel Einsatz zeigen.

    In Ergänzung zu dem, was Nele geschrieben hat:

    Bringen wir unseren Schülern nicht auch bei, Vertrauen in die Institutionen sprich auch in uns zu haben? Wieso messen wir dann bei der SL und der BR mit zweierlei Maß und begeben uns wieder auf das Level von Schülern, die mitunter glauben, alle Schulen und deren Personal hätten sich gegen sie verschworen?

    Wenn die Eltern da die Welle machen sollten, wäre das völlig lächerlich. Als ob man sich so derbe die Zehen quetschen würde. Ich habe mal bei einem kippelnden Schüler in der Referendarszeit an die Lehne gegriffen, um den Stuhl wieder in die Ausgangsposition zu schieben, worauf der Schüler vom Stuhl fiel und sich den Rücken an der Stuhlkante stieß. War doof, ich habe meinem Ausbildungskoordinator angeboten, mich zusätzlich bei den Eltern zu entschuldigen. Der AKO meinte, dass das überzogen sei und es dem Schüler vermutlich sehr peinlich sei, so dass er es gar nicht erst den Eltern erzählen würde. So war es auch. Ich habe mich in der nächsten Stunde nach dem Wohlbefinden des Schülers erkundigt und gut war.

    Wenn der Schüler natürlich zu Hause erzählt hat, dass Du mit dem Stuhl des Nachbarn seinen Fuß gequetscht hättest, und er selbst ja gaaar nichts getan hätte, dann neigen manche Eltern eben dazu, per se Böswilligkeit zu unterstellen. Alles halb so wild - und das scheint Dein Schulleiter ja auch so gesehen zu haben.

    Ein schulfachliches Gutachten wird in der Regel im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung bei Bewerbung auf eine Beförderungs- bzw. Funktionsstelle erstellt. Die Federführung liegt bei der Beurteilung im Rahmen einer Funktionsstelle bei dem zuständigen Fachreferat der Bezirksregierung.

    Aus meiner Zeit an meiner alten Schule kann ich die Zunahme von Beschwerden ebenfalls nicht bestätigen.
    Beschwerden, die direkt in der Hierarchie weit oben einsteigen, entspringen oft einem ausgeprägten Ohnmachtsgefühl, das durch die Beschwerde an "höchster Stelle" in ein Allmachtsgefühl umgewandelt werden soll, dadurch dass der Beschwerdeempfänger natürlich im Sinne des Beschwerdeführers entscheiden soll.

    Wie oben schon dargestellt, lässt sich dies durch ein entsprechendes Beschwerdemanagement eindämmen und lenken. Manche Schulen haben dies sogar auf ihren Homepages aufgeführt.
    Es kommt dann natürlich noch darauf an, dass diese Konzepte konsequent eingehalten werden. Der Klassenlehrer verweist erst einmal an den Fachlehrer, die Schulleitung an den Klassen- oder Fachlehrer, die Bezirksregierung zunächst an die Schulleitung. Das ist auch im Sinne der eigenen Arbeitsbelastung.

    Während meiner Zeit als Stufenberater habe ich aktiv für diese Form der Kommunikation geworben und habe es vermieden, mich gegenüber den Kollegen zum Anwalt der Schüler zu machen. Es gab natürlich Kollegen die sich geschmeichelt fühlten, wenn Schüler sich mit Beschwerden über andere Kollegen an sie gewandt haben. Das habe ich als unprofessionell empfunden. Ich habe mir solche Beschwerden zwar selbst auch angehört, aber dann zunächst neutral auf die Rechtslage verwiesen und den Schülern empfohlen, den direkten Kontakt zu suchen.

    Eine Schulleitung, die Elternbeschwerden mehr oder weniger verabsolutiert und ihrerseits dann den Kontakt zu den Lehrkräften sucht, leistet solchen Beschwerden Vorschub und untergräbt die Autorität ihrer Lehrkräfte. Solche schwachen Schulleitungen gibt es leider. Hier sollte sich das Kollegium dann eindeutig positionieren, um sich selbst das Leben nicht zu schwer zu machen.

    @Krabappel

    Gern geschehen. Bislang hat sich das auch noch kein älterer Schüler bei mir getraut. Ich erinnere mich allerdings daran, dass eine Oberstufenschülerin mir mal eine auf den Oberarm verpasst hat als Reaktion auf eine Wortkabbelei. Ich kam gerade frisch aus dem Ref. und habe das durchgehen lassen, da es keine aggressive Gewalt war, wobei ich der jungen Dame schon gesagt habe, dass das nicht geht. Bei übermütigen Fünftklässlern kam das ganz selten auch mal vor, das ließ sich aber durch eine klare Ansage regeln.
    Am Gymnasium kommt so etwas vermutlich ohnehin relativ selten vor - oder ich hatte bislang immer mit sehr friedlichen Schülern zu tun. An Prügeleien unter Schülern kann ich mich ad hoc auch nur bei zwei Fällen in 14 Jahren erinnern...

    Ich war vorher an einer Gesamtschule und bin an einer Berufsschule gewechselt. Der Schüler ist bist zur Entscheidung nicht zum Unterricht in der nächsthöheren Klasse zugelassen. Ihm wurde angeboten, dass Schuljahr in der herkömmlichen Ausbildung zu wiederholen. Wenn der Widerspruch positiv für den Schüler ausfällt, wie kann die Schule am besten auf den Entscheid aus Arnsberg reagieren?

    Das werden die Arnsberger der Schule dann schon mitteilen.

    Ich würde einen Schritt weitergehen:

    Eine Schulleitung, die nach einer solchen Attacke eines Schülers gegen eine Lehrkraft nicht umgehend handelt, verletzt elementare Dienstpflichten. Dies sollte zunächst der Schulleitung selbst und anschließend der Bezirksregierung mitgeteilt werden, weil wir hier von fundamentalen Grundsätzen des Dienstverhältnisses zwischen BR, SL und der Lehrkraft reden.

    Liebe Kollegen und Kolleginnen,

    seid meinem letzten Beitrag, ist einige Zeit vergangen. Nun zum „update“ .Die Widerspruchskonferenz fand in der zweiten Schulwoche statt. Wie es zu erwarten war, hat sich die betreffende Kollegin geweigert, die Note zu ändern und es wurde an die nächste höhrere Behörde weitergeleitet. Wie ich nun erfahren habe, hat man dem betreffenden Schüler als Widerspruchsführer, keinen Bescheid über die Widerspruchskonferenz zukommen lassen. Er habe im Sekretariat nachgefragt und die haben ihm mitgeteilt, dass die Verfahrensbeteiligten nochmals informiert werden. Die Fachbereichsleitung hat auch auf die E-Mail des Schülers nicht geantwortet.
    Der Schüler hat sich nun anwaltlich vertreten lassen und vor zwei Wochen ging das Schreiben in der Schule ein . Auf das Schreiben haben bisher weder die Schulleitung noch die Fachbereichsleitung geantwortet.
    Meine Frage die daraus resultiert ist, ob dies einen weiteren Verfahrensfehler(Formfehler ) darstellt oder nicht.

    Danke im voraus für eure Antworten

    Ein schönes Wochenende euch allen.

    Lg glee

    Erst einmal danke für das Update.
    Hat sich die Kollegin "geweigert" oder konnte sie ihre Note gut begründen?
    Die Weiterleitung an die BR erfolgt im Falle der Nicht-Abhilfe des Widerspruchs.

    Was die anwaltliche Beratung angeht, so sollte der Schüler erst einmal das Ergebnis der Bearbeitung seitens der Bezirksregierung abwarten. Sollte die BR dem Widerspruch ebenfalls nicht abhelfen können, bleibt in der Tat nur noch der Klageweg. Aber auch hier würde ein Gericht nur das Zustandekommen der Note überprüfen, nicht die Note selbst. Das haben ja zahlreiche VGs in der Vergangenheit im Tenor jeweils ausdrücklich festgestellt.

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