Ich komme jetzt in das Alter, wo ich für die Mütter meiner SchülerInnen ggf. interessant werde. Muss ich mir jetzt Sorgen/Gedanken machen...? ![]()
Beiträge von Bolzbold
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Das Argument mit der Kompatibilität wäre bei mir in der Entscheidungsfindung ein sehr gewichtiges.
Einstecken - Gerät erkannt - funktioniert. So muss das eigentlich standardmäßig laufen.
Mit IPhone als Handy würde ich dann vermutlich auch zum MacBook greifen. (Habe selbst M$ Produkte bzw. Android.) -
Eine Sache habe ich noch nicht ganz verstanden. Bei der Elternzeit wird die Mutterschutzfrist, in der ich Bezüge erhalte, mit einberechnet? Also würde ich die 12 Monate Elternzeit nehmen, wären es eigentlich nur 10, da die 8 Wochen Mutterschutzfrist berücksichtigt werden? Dann wäre die Rückkehr in den Dienst genau am 1. Geburtstag meines Kindes?
Noch einmal vielen Dank für die vielen Informationen
Ich finde es gar nicht einfach, so spezielle Fragen beantwortet zu bekommen. Ich hatte mich auch schon an einige Kolleginnen gewandt, aber bei denen war es auch schon etwas länger her.Die Rückkehr bei 12 Monaten Elternzeit wäre der Tag nach dem ersten Geburtstag Deines Kindes.
Die Mutterschutzfrist wird in der Tat auf die Elternzeit angerechnet.
Besonders fies wird es, wenn Du z.B. aufgrund einer Frühgeburt etc. drei Monate Mutterschutz im Anschluss hast. Dann bleiben neun Monate Elterngeld. Wenn Du ursprünglich auf 24 Monate Elternzeit bei gleichzeitiger Streckung des Elterngeldes gehen wolltest, wird das Elterngeld nur 18 Monate (9+9) hälftig gezahlt und Du sitzt die übrigen sechs Monate auf dem Trockenen. Das sagt einem nur niemand vorher... -
Ich glaube, bei der heutigen Modellvielfalt ist das primär eine Glaubens- denn eine Nutzungsfrage.
Du wirst vermutlich genauso viele Argumente für M$ wie für Appl€ und ebenso dagegen finden. -
Indem man sich dessen bewusst ist und bleibt.
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Jule
Das stimmt. Ich war ein ums andere Mal überrascht, wie gut manche Gespräche doch gelaufen sind, obwohl ich die Eltern im Vorfeld anders wahrgenommen hatte. -
Das wurde gerade im ASB diskutiert.
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Unbedingt. Manchmal verrennt man sich sonst. Mitunter stellen sich Dinge ganz anders dar als es zunächst den Anschein hatte. In dieser Situation dann kühlen Kopf bewahrt zu haben und zunächst neutrale Stellen um Rat und Information gebeten zu haben (u.a. schulpsychologischer Dienst), hat mir im Falle eines mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin, die sich mir diesbezüglich anvertraut hatte, sicherlich einiges an Ärger erspart.
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Eine Kindeswohlgefährdung muss eine Schule, wenn sie davon Kenntnis erhält, natürlich "bearbeiten". Ich denke, dass hier die Schule aber nicht die primär zuständige Instanz ist sondern das Jugendamt.
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Ich erinnere mich dunkel daran, dass es dazu irgendeine Vorgabe gab. Ich suche mal, vielleicht werde ich fündig.
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Es hilft auch dabei zu erkennen, dass der Spielleiter nicht immer ein falsches Spiel treibt, sondern der kommunizierte Spielablauf weitgehend stimmig ist.
Man kann sich dann mehr auf das Spiel konzentrieren, als auf den Frust über blöde Spielregeln

Das ist in der Tat eine sehr wichtige Ergänzung bzw. diese Feststellung macht die andere Hälfte des Problemkomplexes aus.
Interessant dabei ist, dass die Reaktion von KuK auf Spielregen, die ihnen nicht gefallen, nicht immer Einsicht ist sondern dem entspricht, was die SuS oft in solchen Situationen sagen. "Das ist unfair!"... -
kodi
Vollste Zustimmung! Wenn man ein Spiel mitspielen will, empfiehlt sich die Kenntnis der Spielregeln, damit nicht der Spiel- äh Schulleiter oder andere Spieler das Spiel nach ihren Regeln spielen. -
Ich würde zu Kalle aus leidlicher Erfahrung noch ergänzen wollen, dass neben dem frei oder falsch auslegen noch ein deutlicher Anteil das Ganze schlicht ignoriert. In meinem ehemaligen Kollegium würde ich tippen, dass 90% der KuK nicht ein einziges Mal in die ADO - unsere Dienstordnung - geschaut haben.
Da wäre ich fast versucht, die eingangs dargestellte Dummheit durch Ignoranz oder Verdrängen zu ersetzen - oder schlichtweg zu konstatieren, dass auch studierte Menschen dumm sein können. Letztlich nutzt diese Ignoranz ganz oft der Schulleitung, die nämlich mit dem Kollegium dann macht, was sie will. Es gibt ja keinen oder kaum welche, die substantiiert dagegenhalten könnten... -
Jupp, und ich Deinen. Da stellt ein bekannter und bislang vollkommen "unverdächtiger" User eine Frage zu einem Thema, das er offensichtlich selbst nicht abschliessend bewerten kann, weil ihm der Background dafür fehlt und Du bezeichnest ihn implizit als "dumm". Dass die Dinge nicht so einfach sind, wie Du es jetzt gerne darstellen möchtest, das ergibt sich gerade aus der Diskussion.
Ah jetzt verstehe ich Deine Verärgerung - und ggf. die von Firelilly.
Mein Beitrag des Anstoßes war gar nicht auf den User direkt gemünzt sondern auf Menschen im Allgemeinen, die unreflektiert "Freiheit" fordern und dabei das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Mitmenschen mittelbar mit den Füßen treten. Das finde ich dumm. Wenn Dich das stört, akzeptiere ich das.
Ich bedaure, dass ich das in meinem ersten Beitrag hier nicht hinreichend präzisiert habe und damit ggf. für ein Missverständnis gesorgt habe. In der Sache bleibe ich somit bei meiner Position. -
Nein, definitiv nicht. Der Fauxpas ist Dir passiert. Wenn Du ausser einer Beleidigung nichts Sachdienliches zur Diskussion beizutragen hast, dann halt doch einfach die Finger ruhig. Oder steig von Deinem hohen Ross runter und klär uns "Dumme" auf.
Ich finde Deinen Tonfall hier nach wie vor völlig unangemessen. Wenn Du wieder sachlich kannst, sag Bescheid.
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Und wieviele dumme Menschen es erst gibt, die nicht einmal einfachste chemische Formeln lesen können. Merkste selber, oder?
Was möchtest Du mir damit mitteilen? Whataboutism ist es ja nicht.
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Du meinst, genau wie es zu viele dumme Menschen auf der Welt gibt, die a) mit Zahlen nicht richtig umgehen können und b) wissenschaftliche Veröffentlichungen nicht richtig bewerten können?
Entschuldige, aber diese Bemerkung musste jetzt sein. Ich halte es nicht für "dumm" sondern für ziemlich normal, dass jemand wie ich z. B. der juristischer Laie ist und auch nicht Politikwissenschaften oder ein ähnliches Fach studiert hat, Gesetzestexte nicht interpretieren kann wie ein Experte und bei der Interpretation dann auch mal naive Fehler passieren können. Mit Vorwürfen wie "dumm" würde ich mich da insbesondere als Geschichtslehrer mal schön zurückhalten, wenn ich ansonsten doch den Anspruch habe, dass mein Fach bitte genauso ernst genommen werden möge wie Mathe oder Physik.
Wollsocken
Ich denke, hier schießt Du etwas übers Ziel hinaus - und den Vergleich zwischen dem Fach Geschichte und Mathe/Physik finde ich in diesem Zusammenhang völlig unangemessen.
Am Beispiel der Meinungsfreiheit lässt sich das, was ich meinte, gut belegen.
Art. 5 GG(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Der "Dumme" liest nur "Geil, Meinungsfreiheit, ich darf sagen, was ich will!" Er ignoriert den Umstand, dass dem eben nicht so ist - und er dehnt dieses Recht für sich unter Umständen so aus, dass er auch Beleidigungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sieht. (Da gibt es ja ein paar prominente Fälle.)
Die Verabsolutierung von Grundrechten bzw. Freiheiten auf Kosten der Freiheit und der Grundrechte anderer, die ebenfalls diese Freiheiten und Grundrechte besitzen, ist dumm. Dafür braucht man kein Experte eines bestimmten Fachs oder einer Fachrichtung zu sein. -
Valerianus
Vielen Dank für diese sehr anschauliche Erläuterung, die in der Tat bei allen Gesetzen Anwendung findet.
Es gibt leider zu viele dumme Menschen auf dieser Welt, die eine Verfassung nicht richtig lesen können oder nur selektiv lesen können im Rahmen dessen, was sie lesen wollen. -
Erwartungen kann man sicherlich formulieren. Pädagogische Freiheit kann man aber ohne Fachkonferenzbeschluss nicht mal eben so beschneiden - und selbst ein solcher Beschluss ist nicht per se sakrosankt.
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Eine Erkrankung ist kein Dienstunfall.
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