Beiträge von Bolzbold

    Da gemäß APO-GOSt ohnehin bestimmte LKs angeboten werden müssen und die Kernfachregelung "zwei aus drei" bei vier Abiturprüfungsfächern sich ohnehin viel stärker auswirkt als bei fünf Prüfungsfächern, wird der Schwerpunkt an den allermeisten Schulen ohne spezielles Profil in der Regel bei zwei D/M/E-LKs liegen. Zusätzlich kommen dann eine NW (oft Bio) und eine GSW als LK dazu. Die indivduellen Bedingungen vor Ort ermöglichen dann weitere oder weniger Wahlmöglichkeiten. Das bildet die APO-GOSt ja auch entsprechend ab. Ich kenne auch Schulen, die tatsächlich in der Q-Phase standardmäßig kein SoWi anbieten, was dann zum obligatorischen SoWi-Zusatzkurs in der Q2 führt. Wenn man das vorher weiß, kann man seine Wahlen entsprechend ausrichten.
    Hierfür gibt es ja auch den Passus in der APO-GOSt, dass Schulen spezielle Profile anbieten können, aus denen sich dann ggf. bestimmte Belegungsbedingungen ergeben, die z.T. eingeschränkter sind als bei "freier Wahl".

    Zugegebenermaßen erscheinen mir da die Profile, die Schleswig Holstein (wenn ich mich richtig erinnere) anbietet, deutlich attraktiver, weil hier die individuellen Stärken der Schüler besser eingebracht werden können. Bei fünf Prüfungsfächern hat man da ja auch mehr Möglichkeiten. (Und nein, in NRW ist die besondere Lernleistung als fünftes Abiturfach de facto eher eine theoretische Option...)

    Wonkey, in Bezug auf die APO-GOSt stimmt das nicht. Klar, es werden hier und da einzelne Aspekte verändert - wie in diesem Jahr die Abschaffung der Abweichungsprüfung im Abitur - aber sicherlich nicht so oft wie Du denkst. Die APO-GOSt basiert ja auch weitgehend auf den Vorgaben der APO-OStG.
    Und man darf nicht vergessen, dass mit der KMK-Vereinbarung von 1972 eine Menge bundesweit verbindliche Vorgaben gemacht wurden, die ohnehin nicht viel Spielraum für Veränderungen zuließen. Die Verbindlichkeit bzw. Stärkung der Kernfächer D/M/FS hat ja auch 1998 zur APO-GOSt in der grundsätzlichen Form, wie wir sie heute kennen, geführt.

    Die APO-GOSt von 1998 nimmt am Schluss bei den Übergangsvorschriften konkret Bezug auf die APO-OStG von 1979 - die war dann wohl wirklich so lange in Kraft. Und die APO-GOSt von 1998 gibt es ja auch immer noch - auch wenn im Zuge von G8 und den BISTA-Fächern einiges verändert wurde. Wenn der erste G9-Jahrgang in die Oberstufe kommt, ist die nächste Änderung fällig.

    Jetzt habe ich es endlich - also kein Gang zur Bibliothek...

    Die APOs wurden in den Gesetz- und Verordnungsblättern veröffentlicht, die hier allesamt einsehbar sind.
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl…l=&ver=0&menu=1

    APO-GOSt in der ursprünglichen Form von 1998:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_gv_…hr=1998&p_nr=43

    APO-OStG (sic!) von 1979:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_gv_…hr=1979&p_nr=20

    Findet man alles, wenn man weiß, wo man suchen muss.

    @ O. Meier

    Stammtisch? Nein. Reger Austausch mit anderen Eltern derselben Schulen, Gespräche mit LehrerInnen im aktiven Schuldienst. Gerade dieser Austausch dient uns zum Abgleichen von Eindrücken und Erfahrungen.

    Natürlich bekomme ich durch meine aktuelle Tätigkeit eine Menge aus dem Bereich, was an den Schulen so läuft oder nicht läuft, mit. Darüber werde ich hier aber nicht schreiben.

    Als Lehrer und digitalaffiner Mensch, weiß ich, was möglich ist und was nicht möglich ist und was ich in der Situation gemacht hätte und was nicht. Ich hätte mich nicht selbst ausgebeutet, aber ich wäre für meine SchülerInnen da gewesen.

    Gibt sicher beides.

    Allerdings finde ich die Forderungen vieler Eltern nicht zuende gedacht. Bei uns haben Eltern gefordert, dass wir jede Woche die Ergebnisse der Schüler einfordern und korrigieren und Unterricht per Zoom geben. Dabei ist denen aber nicht klar, dass an einer weiterführenden Schule jeder Kollege zwischen 100 und 240 SuS hat. Wenn man das jede Woche mit allen Kursen machen möchte und dazu auch noch Pläne und Anleitungen schreiben muss und dazu noch die eigenen kleinen Kinder zu Hause herumspringen hat (und noch Abiturprüfen und ZAPs), ist das einfach unmöglich.

    (Von Zoomkonferenzen ganz abgesehen, wenn wir schon in einer Kollegenkonferenz mit zehn Mann alle das Bild abschalten müssen, damit auch der Teilnehmer aus dem Peripherie-Dorf ohne Breitband teilnehmen kann.)

    Das halte ich aus Lehrerperspektive auch als Argument dagegen.
    Zwischen 1000% und annähernd 0% gibt es jedoch eine gewisse Bandbreite - und die wird von Elternseite wie auch von Lehrerseite offenbar gerne ausgeblendet.

    O. Meier

    Ich habe zwei Kinder an zwei verschiedenen Schulen. Dass sich LehrerInnen den Ar*** aufgerissen hätten, kann ich nur im Einzelfall bestätigen. Von den meisten KollegInnen gab es lapidar Arbeitsblätter noch und nöcher - in der Regel Kopiervorlagen. Von den Nebenfachlehrern haben wir seit Wochen nichts mehr gehört - da kommt gar nichts. Und persönliche Ansprache, Telefonate etc. gab es auch fast nicht. Da wurde lapidar gesagt, dass die Schüler ja mal anrufen könnten. Vom Gymnasium wurde kein Material eingesammelt oder angefordert - mittlerweile ist die Schulpflegschaftsvorsitzende involviert, weil es reihenweise Beschwerden gab.
    Ich wage zu behaupten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Lehrerschaft sich zu Corona-Zeiten vor dem Wiederbeginn der Beschulung einen sehr schlanken Fuß gemacht hat. Dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt Präsenz- und Distanzunterricht zur gleichen Zeit inklusive Abiturkorrekturen mitunter zu viel des Guten sind, kann ich verstehen - das war auch hier stellenweise zu lesen. Aber dass sich die Lehrerschaft kollektiv stark engagiert hätte während des Ruhens des Unterrichtsbetriebs, das wage ich sehr stark zu bezweifeln.

    Auf der Basis meiner Erfahrungen mit den LehrerInnen meiner Söhne hätte ich im Stillen auch kein Vertrauen in den Fernunterricht durch meine Lehrkräfte, wenn ich Schulminister wäre...

    Ich habe auf dem Handy Deine Schulform nicht sehen können, daher habe ich nur nach Gy und Ge geschaut - da gibt es nichts dergleichen - alle Ausschreibungstexte sind identisch gehalten. Einen Fachvorsitz im Fach Englisch am Gy oder der Ge kann man m.E. nicht mit der Bildungsgangbetreuung gleichsetzen. Ich habe die Texte jetzt gefunden und würde anhand der Ausschreibung behaupten, dass eine seriöses Wahrnehmen dieser Tätigkeit über die alljährliche Einladung zur Fachkonferenz und ggf. dem Besuch von Implementationsveranstaltungen deutlich hinaus geht. Für einen popeligen Fachvorsitz gibt es am Gy und der Ge zu Recht (!) keine A14.

    Wenn man das hier wirklich so betreiben möchte - halte ich eine A14 nicht per se für Gemauschel sondern durchaus für angemessen.
    https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/_do…itungsebene.pdf

    Was ist an dem Begriff "Vergleich" nicht zu verstehen?

    Dass man in deinem Beispiel nicht tun müsse, ist nur eine und dazu noch eine ziemlich beschränkte Schlußfolgerung. Ein solcher Vergleich könnte aber auch zu Tage bringen, dass unterschiedliche Standards angelegt werden. Es könnte auch geschlußfolgert werden, dass man den eigenen Standard verbessern muss. Man kann aus Vergleichen auch lernen, dass man von dem jeweiligen anderen lernen kann. Es gibt da viele Möglichkeiten. Dein Beispiel zeigt ein schwarz-weißes Weltbild.

    Es ist einseitig, es sendet das Signal, das mit anderen Ideologien begründeter Extremismus scheinbar ok / nicht so schlimm ... ist.

    Gähn... geht diese unsägliche Debatte schon wieder los? Die anderen haben/ sind aber auch... Das kannst du im Kindergarten sagen, aber nicht gegenüber studierten Menschen.

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