Beiträge von Bolzbold
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Es kommt auf zentrale Werte an, um auch aus benachteiligten persönlichen Umständen nach oben zu kommen.
Ehrgeiz, Anstrengungsbereitschaft, Anstand, Frustrationstoleranz, Reflexionsvermögen.
Wer bereits ansatzweise mit goldenem Löffel im Mund geboren wurde, kommt auch mit deutlich weniger ausgeprägten Werten wie oben genannt aus... -
Reden wir von Chancengleichheit oder von Chancenegalitarismus?
Mir drängt sich auf der Basis der heutigen Bildungspolitik vorzugsweise des linken politischen Spektrums eher Letzteres auf.
Chancengleichheit bedeutet für mich, dass Kinder, die auf der Basis dessen, was sie mitbringen, so gefördert werden, dass sie das realistisch Erreichbare auch erreichen. (Ok, definiere "ereichbar"...)
Die bisherige Chancengleichheit ging in die Richtung, dass jeder Abitur machen müsste - und hat dadurch anteilig die Handwerksberufe nachhaltig diskreditiert. (Ein guter Gas-Wasser-Scheiße-Handwerker verdient heutzutage sicherlich mehr als ein Uniabsolvent mit M.A. Deutsch/SoWi.)
Es gibt doch diesen Cartoon mit den zwei Formen der Chancengleichheit, wo unterschiedlich große Menschen wahlweise gleich große Leitern bekommen, um über eine Mauer zu schauen (klappt natürlich nicht) oder ungleich große Leitern, damit jeder drüberschauen kann. Vielleicht ist aber gar nicht die Größe der Leiter das Problem sondern die Höhe der Mauer... -
Das eine ist eine möglicherweise gewinnbringende Investition (Steuereinnahmen), das andere eine vordergründig nicht gewinnbringende Investition.
Gäbe man nun jedem Lehrer eine Digitalausstattungspauschale von 1000,- Euro, dann kämen damit erst die richtigen Probleme auf.
- E-Mail-Adressen der Schule liegen auf einem Schulserver ggf. auf dem kommunalen Server, aber eben nicht auf dem Landesserver
=> Datenschutz => es wäre nach wie vor nicht erlaubt, personenbezogene Daten zu versenden
- viele KollegInnen sind in Bezug auf Virenschutz etc. unglaublich naiv.
=> Ein Standarddienstgerät müsste auch zentral gewartet werden
=> Dafür braucht es einen zentralen IT-Service
- Die Geräte brauchen ein "Mindestlevel" an Hardwareausstattung und Software, damit sie einen wirklichen Mehrwert haben
=> Entweder gibt es eine Entscheidung für oder gegen ein Betriebssystem - entsprechend muss die Ausstattung der Schule angepasst werden
- Jede Schule braucht ein sicheres WLAN sowie insgesamt stabile und schnelle Internetzugänge
=> Die Kommunen sind größtenteils hoch verschuldet und bevor das Internet gemacht wird, müssen ggf. auch marode Schulgebäude, Straßen etc. gemacht werden.
- Die Apple-, Android- und Microsoft-Jünger müssten ggf. so flexibel sein, sich auf ein neues Betriebssystem einzulassen.- nicht alle Kolleginnen und Kollegen werden konsequent mit einem Dienstgerät arbeiten und ggf. auch nicht ihren Unterrichtsstil anpassen.
=> Es müssten dienstrechtliche Vorgaben entwickelt werden.
Für die Dienstgeräte und die Peripherie braucht also Geld - viel Geld. Und Geld fließt hier eben primär in die Wirtschaft, damit diese wiederum Geld erwirtschaftet, was dem Staat/Land in Form von Steuern wieder zurückfließt.
In Bezug auf die Kommunen und den Internetausbau funktioniert das dann, wenn man das Geld zentral zweckgebunden bereitstellt und die Kommunen dies zum Ausbau des Internets an Schulen (Glasfaseranschluss, neue und vor allem mehr Leitungen / Zugänge) verwenden.
Das Ganze funktioniert in anderen Bereichen des ÖD problemlos. Aber hier reden wir nicht von 500 MitarbeiterInnen eines beliebigen Ministeriums oder einer Bezirksregierung sondern von deutlich mehr Beschäftigten. Ich würde mich freuen, wenn das mit den Dienstgeräten und dem Dienstnetzwerk eines Tages funktionieren würde - aber da sind so viele Player involviert, die allesamt aktiv mitspielen müssen.
Und da sei mir noch die unsachliche Bemerkung erlaubt: Elbphilhamonie, Flughafen Berlin/Brandenburg, Stuttgart 21, Kölner Stadtarchiv - wir können das... -
Das NRW Schul- & Bildungsministerium hat am 11. Mai erlassen, dass Lehrer mit Vorerkrankungen jetzt in mündliche Prüfungen eingesetzt werden sollen. Die GEW NRW will daher betroffenen Lehrern rechtlich zur Seite stehen.
Besonders perfide scheint die heutige Behauptung des Ministeriums, der Wunsch sich an den mündlichen Abschlussprüfungen zu beteiligen sei vielfach aus dem betroffenen Pädagogenkreis gekommen.
Ein Neuling und dann gleich ein solcher Beitrag...
...mein Trollalarm schlägt an.
"Besonders perfide scheint die seit Jahrzehnten sorgsam gehütete Behauptung der Schülerschaft, wer etwas gegen die Lehrkraft sagt, bekäme automatisch eine schlechte Note."
Na, fällt Dir etwas auf? -
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Gegen einen solchen Widerstand eines 16jährigen kannst Du nichts tun. Du kannst ihn mehrmals auf die Konsequenzen seines Handelns hinweisen und ihm ggf. Hilfe anbieten beim Lernen. Wenn er sich dennoch weigert, ist der Trotz, die Coolness oder die Faulheit so stark, dass jeder Druck nichts bringt.
Die unmittelbaren Konsequenzen des eigenen Handels zu spüren, kann jedoch in einigen Fällen sehr lehrreich sein. Daher habe ich in entsprechenden Beratungsgesprächen den Eltern meiner Schüler auch schon empfohlen, ihr Kind kontrolliert gegen die Wand fahren zu lassen - sprich, das Kind das Misserfolgserlebnis machen zu lassen, das Kind aber gleichzeitig bei dem vorhersehbaren Misserfolg nicht zu taden sondern aufzufangen und einfach nur da zu sein. -
Wie gesagt - wer etwas geleistet hat und eine wichtige Station seines Lebens abgeschlossen hat, darf gerne auch feiern.
Wenn dieser Aspekt jedoch Monate oder mitunter Jahre vor diesem Zeitpunkt bereits als Instagramm-Story vor dem inneren Auge kreist, dann ist der innere Kompass irgendwann verlorengegangen. -
Gegen KollegInnen, die für sich genug Gründe haben, warum sie gerade nicht arbeiten können und die durch den Beamtenstatus keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, kann man nicht viel tun. Spricht man sie darauf an, fühlen sie sich zu Unrecht angegriffen oder "gemobbt". Wenn man als KollegIn erst einmal jenseits dieser Schwelle ist, dann findet man eben immer einen Grund, warum man keine gute Arbeit machen zu müssen glaubt. Und schuld sind immer die anderen, das System oder was auch immer. Ich habe das mehrmals im Kollegium erleben dürfen - da ist man leider weitgehend machtlos. Auf Anstand oder Gewissen braucht man da nicht zu setzen, weil diese KollegInnen das subjektiv erlittene Unrecht als ausreichende Legitimation für ihr Verhalten erachte.
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Sachsen hat dafür eigens eine Beschwerdestelle eingerichtet. Ich bin auch mal gespannt. Wobei Kinder von Freunden gerade am meisten darunter leiden, dass sie keinen Abiball und kein gemeinsames Partymachen haben werden. Schon doof

Unter dem Aspekt, dass es keinen würdigen Abschied einer wenigstens 12 Jahre dauernden Schulzeit geben wird, kann ich das total verstehen.
In der Rheinischen Post war dieser Tage ein Artikel einer Schülerin, die jetzt nicht nach Hawaii fliegen kann, ihr vor einem Jahr gekauftes Kleid nicht tragen kann, ebenso wenig die vor drei (sic!) Jahren extra für den Abiball gekauften Schuhe. Und die Stretch-Limousine, in der sie mit den Freundinnen vorfahren wollte, geht jetzt auch nicht. Wenn diese an Dekadenz grenzende Selbstdarstellung am Ende des Schullebens das Maß der Dinge sein sollte, dann schwindet mein Verständnis signifikant.
Wir reden in NRW bei den Abiturfeierlichkeiten, die ja allesamt privat organisiert und bezahlt werden, von durchschnittlichen Etats von 30k aufwärts. Mein Abitur ist über 25 Jahre her - wir hatten auch einen Ball und die ganzen anderen Feierlichkeiten. Wir sind mit 7.000,- DM ausgekommen. Sieben Jahre später, im Jahr 2000 hat mein Bruder an derselben Schule Abitur gemacht. Da war es dann keine einfache Festhalle mehr sonden ein Casino in einem Kurort, ca. 40km entfernt - mit Shuttleservice. Mindestens dreifacher Etat. Seitdem gilt "größer", "höher", "weiter". Meine alte Schule hat irgendwann die Abiturentlassfeier immer einen Tag vor dem Ball stattfinden lassen, damit die Damen vorher noch zum Friseur konnten... -
"dass sie bei Unzufriedenheiten Widerspruch gegen die Prüfungsergebnisse einlegen werden"
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Nun ja, Widersprüche muss man ja irgendwann begründen - eine einfache Notenunzufriedenheit reicht da nicht. Da müsste schon belegbar sein, dass ein Thema gar nicht oder unzureichend behandelt wurde, dass Kompetenzziele nicht erreicht wurden oder ähnliches. Und selbst wenn der Widerspruch durchgeht, dann steht am Ende die Wiederholung der Prüfungen an, die ggf. zu demselben Ergebnis führen.
An den Noten wird nichts geändert. Falls geklagt werden sollte, werden die Gerichte auch nicht selbst in die Notengebung eingreifen sondern ebenfalls eine Neuansetzung der Prüfung anordnen. Das ist eine Menge Ärger und unnötige Arbeit für alle Beteiligten, aber als Lehrkraft kann man dem Ganzen gelassen entgegensehen - bis auf die Stellungnahme im Falle des Widerspruchs. -
Julia, sei mir bitte nicht böse, aber für mich wirkst Du wie eine Karikatur einer Lehrkraft, die einerseits völlig naiv und unbeschwert durchs Lehrerleben geht, andererseits aber tierische Angst davor hat, angeklagt, rausgeschmissen oder was auch immer zu werden.
Ich habe es hier in diesem Forum in den letzten Jahren sicherlich mehrmals geschrieben:
Die Kenntnis rechtssicheren Handelns und aktives rechtssicheres Handeln an sich erspart Dir eine Menge Ärger und Diskussionen.
Fang an, Dir die entsprechenden Regelungen draufzuschaufeln und handle anschließend entsprechend.
Ich habe in den 14 Jahren im aktiven Schuldienst bis auf einen oder zwei Fälle nie schulrechtliche oder dienstrechtliche Probleme gehabt, weil ich mich sehr früh selbst informiert habe. Das kann man von einem studierten Menschen erwarten. -
Ja, ein Teil neigt zur Selbstausbeutung - ein anderer zur Ausbeutung des Systems, da ja niemand kontrolliert und Inkompetenz effektiv keine Konsequenzen nach sich zieht. Vielleicht muss man an beiden Schräubchen ein wenig drehen.
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Der letzte Satz könnte die Deutung der Ursache des eigentlichen Problems sein - so hart das klingen mag.
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Da kommt einiges zusammen. Wir sind keine Sachbearbeiter oder ähnliches, ohne denen zu nahe tretn zu wollen. Bei A13 fängt der höhere Dienst an. Aufgrund der Aufgaben und der Entscheidungsfreiheit macht da Minutengeschacher keinen Sinn mehr. Uns die Verantwortung zu überlassen, unsere Arbeitszeit selbst zu überwachen, halte ich für kompatibel mit der Besoldungsstufe.
Die Gleitzeit gilt auch für die Ebenen oberhalb der Sachbearbeiter. Schau Dir mal beispielsweise das Organigramm des MSB an.
Ein RR ist A13, ein ORR A14, ein RD A15. Ein MR A16 bis B2, ein LMR B4. Die Gleitzeit gilt für alle diese Besoldungsgruppen - wobei ich glaube, dass das Wissen um die Gleitzeit und den möglichen Freizeitausgleich eher zur Bereitschaft von temporären, notwendigen Überstunden führt als ohne Gleitzeit - es sei denn, man/frau ist LehrerIn und zehrt von den strahlenden Kinderaugen... -
Zwei Stunden Zeit für andere dienstliche Tätigkeiten...

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Sissymaus
Der letzte Satz Deines Beitrags ist so nicht richtig. Es gibt genug Branchen, in denen unbezahlte Überstunden Standard sind und die dort Arbeitenden aufgrund ihrer Verträge auch keine Chance haben (oder sehen), dagegen etwas zu tun. Das ist natürlich kein Argument für unbezahlte Mehrarbeit in unserem Beruf, aber man sollte hier nicht unerwähnt lassen, dass wir hier keine Sonderstellung diesbezüglich haben.
Umgekehrt ist es in NRW schon verwunderlich, dass man in ÖD in anderen Bereichen ein Gleitzeitkonto hat, auf dem jede Minute, die man über die 8:42 (inkl. 30 Minuten Pause) kommt, gutgeschrieben wird. Da braucht man gar nicht selbst in eigener Verantwortung auf seine Arbeitszeit zu achten - wenn es mal mehr wird, kann es in ruhigeren Zeiten eben auch mal weniger werden. -
Wenn die Springstunden konsequent als Arbeitszeit in Form von Vor- und Nachbereitung genutzt werden, wird die häusliche Arbeitszeit lediglich in die Schule verlagert. Es mag sich unfair anfühlen, aber es gibt Wege, damit umzugehen.
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Der Plan steht fest: Die Q1-Schüler werden Klausuren schreiben, um ein vollwertiges Abitur erlangen zu können.
Der "jemand" sagt, dass die Schulen, insb. Berufsschulen geprüft werden, warum die Q1-Schüler nicht ab 11.05. aufgenommen werden konnten und weshalb sie keine Klausuren schreiben wie die Schüler an anderen Schulen/Gymnasien. Hoffe, ihr seid vorbereitet

Jetzt ist ungefähr klar, wo der "Kollege" arbeitet.
Dann müssten aber die Gy/Ge eigentlich ähnlich vorgehen - für gewöhnlich stimmt man sich da ab, weil Anlage D der APO-BK in vielen Bereichen der APO-GOSt entspricht (hat man ja auch bei den letzten Änderungen in den APOs gesehen.) Eine ministerielle Überprüfungsanordnung würde mich bei der in der Verordnung ermöglichten Flexibilität sehr wundern. Das müsste dann ja auch irgendwo schriftlich per Erlass fixiert sein - es sei denn die Bezirksregierungen gehen da eigenmächtig vor. Als obere Schulaufsichtsbehörde wäre das zumindest denkbar.
Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass es für die Gy/Ge keine solch starre Regelung gibt. Klar versuchen die ihre Klausuren zu schreiben, damit sie nicht auf die Noten des ersten Halbjahres zurückgreifen müssen. Aber wenn es organisatorisch nicht geht, geht es eben nicht. Und da wird es dann ja keine Weisung geben, die das sanktioniert. -
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