Beiträge von Bolzbold

    Gegen KollegInnen, die für sich genug Gründe haben, warum sie gerade nicht arbeiten können und die durch den Beamtenstatus keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, kann man nicht viel tun. Spricht man sie darauf an, fühlen sie sich zu Unrecht angegriffen oder "gemobbt". Wenn man als KollegIn erst einmal jenseits dieser Schwelle ist, dann findet man eben immer einen Grund, warum man keine gute Arbeit machen zu müssen glaubt. Und schuld sind immer die anderen, das System oder was auch immer. Ich habe das mehrmals im Kollegium erleben dürfen - da ist man leider weitgehend machtlos. Auf Anstand oder Gewissen braucht man da nicht zu setzen, weil diese KollegInnen das subjektiv erlittene Unrecht als ausreichende Legitimation für ihr Verhalten erachte.

    Sachsen hat dafür eigens eine Beschwerdestelle eingerichtet. Ich bin auch mal gespannt. Wobei Kinder von Freunden gerade am meisten darunter leiden, dass sie keinen Abiball und kein gemeinsames Partymachen haben werden. Schon doof :(

    Unter dem Aspekt, dass es keinen würdigen Abschied einer wenigstens 12 Jahre dauernden Schulzeit geben wird, kann ich das total verstehen.

    In der Rheinischen Post war dieser Tage ein Artikel einer Schülerin, die jetzt nicht nach Hawaii fliegen kann, ihr vor einem Jahr gekauftes Kleid nicht tragen kann, ebenso wenig die vor drei (sic!) Jahren extra für den Abiball gekauften Schuhe. Und die Stretch-Limousine, in der sie mit den Freundinnen vorfahren wollte, geht jetzt auch nicht. Wenn diese an Dekadenz grenzende Selbstdarstellung am Ende des Schullebens das Maß der Dinge sein sollte, dann schwindet mein Verständnis signifikant.
    Wir reden in NRW bei den Abiturfeierlichkeiten, die ja allesamt privat organisiert und bezahlt werden, von durchschnittlichen Etats von 30k aufwärts. Mein Abitur ist über 25 Jahre her - wir hatten auch einen Ball und die ganzen anderen Feierlichkeiten. Wir sind mit 7.000,- DM ausgekommen. Sieben Jahre später, im Jahr 2000 hat mein Bruder an derselben Schule Abitur gemacht. Da war es dann keine einfache Festhalle mehr sonden ein Casino in einem Kurort, ca. 40km entfernt - mit Shuttleservice. Mindestens dreifacher Etat. Seitdem gilt "größer", "höher", "weiter". Meine alte Schule hat irgendwann die Abiturentlassfeier immer einen Tag vor dem Ball stattfinden lassen, damit die Damen vorher noch zum Friseur konnten...

    "dass sie bei Unzufriedenheiten Widerspruch gegen die Prüfungsergebnisse einlegen werden"

    Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

    Nun ja, Widersprüche muss man ja irgendwann begründen - eine einfache Notenunzufriedenheit reicht da nicht. Da müsste schon belegbar sein, dass ein Thema gar nicht oder unzureichend behandelt wurde, dass Kompetenzziele nicht erreicht wurden oder ähnliches. Und selbst wenn der Widerspruch durchgeht, dann steht am Ende die Wiederholung der Prüfungen an, die ggf. zu demselben Ergebnis führen.
    An den Noten wird nichts geändert. Falls geklagt werden sollte, werden die Gerichte auch nicht selbst in die Notengebung eingreifen sondern ebenfalls eine Neuansetzung der Prüfung anordnen. Das ist eine Menge Ärger und unnötige Arbeit für alle Beteiligten, aber als Lehrkraft kann man dem Ganzen gelassen entgegensehen - bis auf die Stellungnahme im Falle des Widerspruchs.

    Julia, sei mir bitte nicht böse, aber für mich wirkst Du wie eine Karikatur einer Lehrkraft, die einerseits völlig naiv und unbeschwert durchs Lehrerleben geht, andererseits aber tierische Angst davor hat, angeklagt, rausgeschmissen oder was auch immer zu werden.

    Ich habe es hier in diesem Forum in den letzten Jahren sicherlich mehrmals geschrieben:

    Die Kenntnis rechtssicheren Handelns und aktives rechtssicheres Handeln an sich erspart Dir eine Menge Ärger und Diskussionen.
    Fang an, Dir die entsprechenden Regelungen draufzuschaufeln und handle anschließend entsprechend.

    Ich habe in den 14 Jahren im aktiven Schuldienst bis auf einen oder zwei Fälle nie schulrechtliche oder dienstrechtliche Probleme gehabt, weil ich mich sehr früh selbst informiert habe. Das kann man von einem studierten Menschen erwarten.

    Ja, ein Teil neigt zur Selbstausbeutung - ein anderer zur Ausbeutung des Systems, da ja niemand kontrolliert und Inkompetenz effektiv keine Konsequenzen nach sich zieht. Vielleicht muss man an beiden Schräubchen ein wenig drehen.

    Da kommt einiges zusammen. Wir sind keine Sachbearbeiter oder ähnliches, ohne denen zu nahe tretn zu wollen. Bei A13 fängt der höhere Dienst an. Aufgrund der Aufgaben und der Entscheidungsfreiheit macht da Minutengeschacher keinen Sinn mehr. Uns die Verantwortung zu überlassen, unsere Arbeitszeit selbst zu überwachen, halte ich für kompatibel mit der Besoldungsstufe.

    Die Gleitzeit gilt auch für die Ebenen oberhalb der Sachbearbeiter. Schau Dir mal beispielsweise das Organigramm des MSB an.
    Ein RR ist A13, ein ORR A14, ein RD A15. Ein MR A16 bis B2, ein LMR B4. Die Gleitzeit gilt für alle diese Besoldungsgruppen - wobei ich glaube, dass das Wissen um die Gleitzeit und den möglichen Freizeitausgleich eher zur Bereitschaft von temporären, notwendigen Überstunden führt als ohne Gleitzeit - es sei denn, man/frau ist LehrerIn und zehrt von den strahlenden Kinderaugen...

    Sissymaus

    Der letzte Satz Deines Beitrags ist so nicht richtig. Es gibt genug Branchen, in denen unbezahlte Überstunden Standard sind und die dort Arbeitenden aufgrund ihrer Verträge auch keine Chance haben (oder sehen), dagegen etwas zu tun. Das ist natürlich kein Argument für unbezahlte Mehrarbeit in unserem Beruf, aber man sollte hier nicht unerwähnt lassen, dass wir hier keine Sonderstellung diesbezüglich haben.

    Umgekehrt ist es in NRW schon verwunderlich, dass man in ÖD in anderen Bereichen ein Gleitzeitkonto hat, auf dem jede Minute, die man über die 8:42 (inkl. 30 Minuten Pause) kommt, gutgeschrieben wird. Da braucht man gar nicht selbst in eigener Verantwortung auf seine Arbeitszeit zu achten - wenn es mal mehr wird, kann es in ruhigeren Zeiten eben auch mal weniger werden.

    Wenn die Springstunden konsequent als Arbeitszeit in Form von Vor- und Nachbereitung genutzt werden, wird die häusliche Arbeitszeit lediglich in die Schule verlagert. Es mag sich unfair anfühlen, aber es gibt Wege, damit umzugehen.

    Der Plan steht fest: Die Q1-Schüler werden Klausuren schreiben, um ein vollwertiges Abitur erlangen zu können.

    Der "jemand" sagt, dass die Schulen, insb. Berufsschulen geprüft werden, warum die Q1-Schüler nicht ab 11.05. aufgenommen werden konnten und weshalb sie keine Klausuren schreiben wie die Schüler an anderen Schulen/Gymnasien. Hoffe, ihr seid vorbereitet ;)

    Jetzt ist ungefähr klar, wo der "Kollege" arbeitet.
    Dann müssten aber die Gy/Ge eigentlich ähnlich vorgehen - für gewöhnlich stimmt man sich da ab, weil Anlage D der APO-BK in vielen Bereichen der APO-GOSt entspricht (hat man ja auch bei den letzten Änderungen in den APOs gesehen.) Eine ministerielle Überprüfungsanordnung würde mich bei der in der Verordnung ermöglichten Flexibilität sehr wundern. Das müsste dann ja auch irgendwo schriftlich per Erlass fixiert sein - es sei denn die Bezirksregierungen gehen da eigenmächtig vor. Als obere Schulaufsichtsbehörde wäre das zumindest denkbar.
    Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass es für die Gy/Ge keine solch starre Regelung gibt. Klar versuchen die ihre Klausuren zu schreiben, damit sie nicht auf die Noten des ersten Halbjahres zurückgreifen müssen. Aber wenn es organisatorisch nicht geht, geht es eben nicht. Und da wird es dann ja keine Weisung geben, die das sanktioniert.

    Die Schulmails werden an die Schulen verschickt und anschließend im Bildungsportal veröffentlicht. Wenn er jemanden kennt, der ihm den Inhalt der Schulmails gesteckt hat - zumindest suggeriert er das hier - dann lehnt er sich sehr weit aus dem Fenster.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es hier noch andere Leute gibt, die jemanden kennen, der/die im MSB arbeitet. Die Schulmail einen Tag später als im Postfach im Bildungsportal zu sehen, stellt m.E. auch keinen solchen Zeitvorteil dar, alsdass man auf dieser Basis "rechtzeitig" (sic!) die Ausarbeitungen besser hätte vornehmen können als andere.

    Markus

    Die Entscheidung, wie damit umgegangen wird, ist doch längst gefallen. §44ff APO-GOSt regeln das doch alles.

    Es wird keine vorläufige sondern eine "endgültige" Note für das zweite Halbjahr geben, die sich exakt aus den drei Aspekten, die Du genannt hast, zusammensetzt - inklusive der Gewichtung zugunsten der Schüler.

    Die relevanten Klausuren müssen eigentlich geschrieben werden, um die Bewertungsgrundlage in den schriftlichen Fächern zu sichern. Ist dies nicht der Fall, wird vermutlich nach § 13 Abs. 5 oder, falls nicht möglich, nach § 46 Abs. 4 verfahren. Das Prüfungsrecht sieht kein fakultatives Schreiben von Klausuren vor.

    Wenn Du der Meinung bist, dass das rechtswidrig ist, kannst Du das gerne der zuständigen Bezirksregierung melden. Ob der Verzicht auf Klausuren bei gleichzeitigem wahrscheinlichen Wegfall der Bewertungsgrundlage und somit Rückgriff auf die Noten des ersten Halbjahres wirklich so ungerecht (oder gerechter) ist, würde ich so per se nicht beurteilen wollen.
    Gleichwohl ist ein Schulleiter einer privaten Ersatzschule an das Schulgesetz und die APO-GOSt gebunden, solange seine Schule ein Abitur vergibt. Wenn Dir das zu sehr gegen den Strich geht, musst Du den schulfachlichen Dezernenten oder den Oberstufengeneralisten darauf ansetzen.

    Die Chancengleichheit kannst Du nur am Schluss über ein entsprechend modifiziertes Abiturverfahren wiederherstellen - jetzt während der Corona-Krise sehe ich da wenig Möglichkeiten.

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