Beiträge von Bolzbold

    Richtig. Viele Vorgesetzte gehen so weit, wie man sie lässt - und das eben im vorauseilenden Gehorsam. Die Untertanenmentalität ist im Beamtentum gerade bei den Junglehrern in der Probezeit weitverbreitet. Da waren meiner Erfahrung nach selbst Referendare mitunter aufmüpfiger - wenngleich nicht gegenüber der Schulleitung...
    Als Schulleiter würde ich mir einen Ast lachen, wenn ich viele Probezeitler und viele A14-Aspiranten im Kollegium hätte - die würden ALLES für mich tun und jede Zusatzaufgabe übernehmen.

    Natürlich schadet dann auch eine Mehrheit der obengenannten Gruppe in einer Zeugniskonferenz nicht, wenn es um den Versuch des SL geht, in die Notengebung einzugreifen...

    Mich würde interessieren, ob der SL wirklich "verlangt" hat, dass man eine Drei gibt, oder ob er lediglich nachgefragt hat, ob man da noch etwas machen kann.
    Ansonsten wäre es natürlich begrüßenswert, wenn andere, erfahrenere Mitglieder der Zeugniskonferenz den SL darauf hinwiesen, dass er das so nicht machen kann.

    Durch meine jetzige Tätigkeit bin ich da vielleicht etwas zu dicht am Gesetz, aber das gilt halt auch für SL.

    Ich weiß für gewöhnlich, wovon ich schreibe.

    Die ADO gilt übrigens auch für angestellte Lehrer - vgl. ADO § 2 Abs. 1. Das würde auch erklären, wieso es in der Regel bei den Dienstpflichten keine wesentlichen Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten gibt.

    Auf den Rest gehe ich nicht weiter ein - Du darfst Dich ruhig selbst disqualifizieren.

    Der Beamte unterliegt nicht dem klassischen Arbeitsrecht.

    Für Beamte in NRW gilt die ADO - hier besonders § 13 Abs. 3 und 4. Damit kann der Schulleiter den Beamten, wenn die Schüler abwesend sind, durchaus zu weiteren Tätigkeiten verpflichten.

    Bevor Du also etwas von Blödsinn erzählst, wäre es vielleicht besser, die Rechtslage richtig (!) darzustellen.

    Ich denke das kommt auf das Alter an. Bei einem 12-jährigen Kind, das vom Thema Sexualit bisher weitgehend abgeschirmt wurde, kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein Aufklärungsunterricht da plötzlich Neugier und ein Interesse wecken könnte, das bis dahin bei dem Kind noch nicht vorhanden war. Zumindest kann ich da die Bedenken der Eltern absolut verstehen.
    Was ist denn, wenn so ein Kind auf die Idee kommt diese Dinge aus dem Aufklärungsunterricht mit einem Mitschüler mal auszuprobieren? Wer übernimmt dann dafür die Verantwortung?

    Gegenfrage: Was ist denn, wenn so ein Kind auf die Idee kommt, die Dinge aus der Aufklärung durch die Eltern mit einem Mitschüler auszuprobieren? Was wäre, wenn über die Aufklärung über die Gefahren des Rauchens, des Drogen Nehmens plötzlich Leute süchtig würden? Sollte man deswegen nicht mehr aufklären? Und wer sollte / wollte die Verantwortung dafür übernehmen, wenn Kinder aus diesen Gründen nicht aufgeklärt würden und dann diesen Dingen verfielen?

    Wie schon geschrieben wurde - die Möglichkeiten gewollter und ungewollter Aufklärung oder Information über alle (Ab)Arten von Sexualität übernehmen heutzutage die (a)sozialen Netzwerke, die Pornoseiten sowie die Peergroup. Und dieser Einfluss ist in der Tat wesentlich gefährlicher, weil unkontrollierbar und allgegenwärtig.

    Es ist wieder einmal die Konstruktion einer in meinen Augen abstrakten Gefahr, die hier als Einwand gebracht wird. Angst ist eine tolle Waffe. Sie hat in der Religion, der Demagogie sowie in der Werbung bis heute gut funktioniert. In der Geschicht der Menschheit haben Unwissen und Ignoranz sowie die Angst vor der Wahrheit mehr Schaden angerichtet als Wissen, Empirie oder Aufklärung.

    Nun ja, letztlich entscheide ich selbst, ob und wen ich anstarre oder nicht anstarre und ob und wann ich etwas sage.
    Ich habe es allerdings immer vermieden, Schülerinnen "anzustarren", so gerät man auch nicht in Schwierigkeiten.

    An den/die TE: Hak es als Erfahrung ab, wie es nicht laufen sollte, und gut ist.

    Die private Telefonnummer gehört zu den so genannten "personenbezogenen Daten". Damit darf sie eigentlich nicht einfach so an Dritte weitergegeben werden.
    "Eigentlich" deswegen, weil der Schüler ja die Nummer irgendwoher haben muss. Hat die Lehrkraft sie ihm gegeben, dann hätte der Schüler im konkreten Fall durchaus davon ausgehen können, diese Nummer bei Rückfragen oder Problemen auch an den Betrieb weitergeben zu dürfen.
    Hat der Schüler die Nummer aus anderen Quellen, liegt die Sache m.E. anders. Es stünde hier ein Rechtsverstoß im Raum.

    Viel wichtiger in diesem Zusammenhang ist meines Erachtens aber eine klare Kommunikation mit dem Schüler, was geht und was nicht geht. Das Kind ist jetzt in den Brunnen gefallen - und Strafen helfen hier nicht weiter.

    Falls Sport zu den belegungspflichtigen Fächern gemäß APO-BK oder den dazugehörenden Anlagen sein sollte, MÜSSEN Noten vergeben werden, weil die Kurse sonst als nicht belegt gelten.
    Auch wenn sie notenmäßig je nach Bildungsgang nicht in die Abschlussprüfung miteingebracht werden müssen, so müssen sie doch belegt (und benotet) sein.
    Um das genau zu wissen, müsste man den konkreten Bildungsgang kennen.

    Formal gesehen wirst Du übrigens nicht gezwungen sondern hast im Rahmen Deiner Dienstpflichten eine Benotung vorzunehmen.

    Das ist doch genau, was die Schüler wollen. Sie wollen Dich dazu bekommen, bessere (und offenbar ungerechtfertigte) Noten zu vergeben.

    Bei Benotungen gibt es jedesmal dieselben Spielchen.

    Typ A: Realitätsverweigerer. Schätzt sich immer zu gut ein, ist entsprechend immer unzufrieden mit seiner Benotung und wird pampig
    Typ B: Opportunist. Diskutiert und feilscht aus Prinzip um jeden Punkt. Könnte ja klappen.
    Typ C: Intrigant. Suggeriert Dir ein schlechtes Gewissen, indem er Deine moralische Integrität unterminiert.

    Jeder von denen (es gibt natürlich auch Mischformen) würde ohne mit der Wimper zu zucken eine völlig unverdiente Eins "mitnehmen". Aber wehe, es gibt die verdiente Fünf...

    Zum Glück gibt es aber auch noch Typ D: Freut oder ärgert sich kurz über die jeweilige Note und begreift schnell, dass die Note tatsächlich seiner Leistung entspricht.

    Du bist nicht deren Freund oder Kumpel. Bei der Notengebung zeigt sich, wie gut Du als Lehrer und Pädagoge bist. Also steh zu Deinen Noten!

    Ich halte das auch für äußerst problematisch, zumal die Eltern u.U. gar nicht zu Hause sind, die Schüler gar nichts von dem Event wissen und ggf. gar keinen Schlüssel dabei haben, um nach Hause zu kommen.
    Das hat es bei uns nie gegeben. Die Schüler wurden alle während der Zeit des Abistreichs von den Kollegen, die ohnehin anwesend waren, beaufsichtigt. In der Regel ging der Unterricht dann spätestens gegen 10.30 regulär weiter.

    Ich kann mich nur wiederholen:

    Die wahre Belastung ergibt sich aus der Kombination aus Arbeitszeit und Arbeitsintensität. Würde man diese Messlatte an alle diejenigen anlegen, die so gut und gerne über LehrerInnen herziehen und die üblichen Stammtischsprüche raushauen, würden die ganz schnell ganz alt aussehen - aber im Zeitalter (a)sozialer Netzwerke immer noch nicht die Fresse halten...

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