Erinnert mich fast an das epic fail einer deutschen Sängerin seinerzeit...
Beiträge von Bolzbold
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Ich glaube, dass es eher irrelevant ist, wie andere das machen, weil die Konstellationen in der Regel doch recht individuell sind.
Was es für Möglichkeiten gibt und wie hoch die Chancen sind, sollte der Personalrat bzw. sollten die Lehrerverbände auf der Basis ihres Erfahrungsschatzes einschätzen können. Dort würde ich nachfragen.
Eine Versetzung für beide plus zwei Kindergartenplätze je nach Örtlichkeit ist in der Tat eine Hausnummer. Vielleicht ist das zu viel auf einmal.
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Und das, obwohl Du diejenige mit der meisten Korrekturerfahrung sein dürftest...
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Zwischen willfähigem Erfüllungsgehilfen und Vertrauen sehe ich einen spürbaren Unterschied.
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https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…-19_03_2018.pdf
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…408_Mottowoche/
Da hat NRW dazugelernt. Das Ganze lief dieses Jahr erstaunlich friedlich ab.
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Müsste man sich als Beamter jederzeit für alles rechtfertigen, würde das den alltäglichen Arbeitsablauf nicht unwesentlich hemmen.
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Falls der SL das doch so entscheiden sollte, dann frag doch bitte mal nach der Rechtslage und poste das anonymisiert. Falls ich daneben liege, lerne ich gerne dazu.
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Wenn sie illegitim ist, hast Du völlig Recht. Ich hatte eher den Eindruck, als würde in Unkenntnis der konkreten Rechtslage von dem einen oder anderen hier per se unterstellt, dass das Ganze unzulässig wäre.
Ich empfehle für NRW die Lektüre der ADO - hier § 13 Abs. 3 und 4.
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Nein. Das gibt Anlage E der APO-BK nicht her - nebenbei lauten die APO-GOSt, die APO-BK und die APO-WbK hier recht ähnlich - da wird es dann auch keinen wesentlichen Unterschied in den Regelungen geben.
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Im Regelfall kann ich Schülern (oder auch Schulleitern und/oder Kollegen) die Rechtsgrundlage für mein Handeln recht klar benennen.
Das freut mich für Dich. Ich hätte jedoch auf Dauer keine Lust, in einem solchen Klima des pauschalen Misstrauens zu arbeiten. Letztlich geht es um die Kompensation gefühlter Machtlosigkeit durch den Versuch einer moralischen Delegitimation geltenden Rechts, um so eine Legitimation für nonkonformes Handeln zu haben. Kurz: Weil der da oben so gemein ist und ich mich so klein und hilflos fühle, habe ich das Recht mich so (i.e. mit unlauteren Mitteln) zu wehren.
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Ich finde es faszinierend, dass ein Beamter oder Angestellter im ÖD in solchen Fällen immer nach der Rechtsgrundlage fragt und diese im Grundtenor zunächst einmal anzweifelt.
Hättet Ihr genauso viel Verständnis für Eure Schüler, wenn diese Euch ähnliche Fragen stellten (und Ihr dann nach entsprechender Recherche ggf. erkennen müsstet, dass Ihr selbst daneben lagt?)Oder gilt hier dann der Wahlspruch "quod licet Iovi..."
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Verbindlich heißt, dass der Prüfling antreten muss. In vergleichbaren Fällen würde die Prüfung laut APO-GOSt beispielsweise als "ungenügend" bewertet werden.
Eine freiwillige mündliche Prüfung kann nicht "spontan" zurückgezogen werden. Das dürfte auch für Anlage E der APO-BK gelten. -
In NRW kannst du bei ausgefallenen Stunden zu anderweitigen Tätigkeiten angewiesen werden. Unterrichtsausfall bedeutet nicht, dass man als Lehrer frei hat.
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Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass das irgendwie nach Kolloquiumsvorbereitung riecht.
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Auf sich aufmerksam machen läuft in der Regel darüber, dass man jemanden kennt, der jemanden kennt. So bin ich auch auf meine Stelle aufmerksam geworden.
Bei der Bewerbung an sich wirkt sich das allenfalls insofern aus, als dass man sich schlauerweise ggf. mal bereits dort persönlich vorgestellt hat, dass man sich an Ort und Stelle über das Stellenprofil informiert hat und dann im Auswahlgespräch vorbereitet ist.Dass viele Dinge von allein passieren, würde ich so pauschal nicht unterschreiben. WENN man natürlich erst einmal einen Fuß in der Tür hat, dann geht es von dort aus sicherlich auch ein bisschen leichert weiter.
Die Behörden mögen in der Regel keine "Schulflüchtlinge" und die Auswahlgespräche enthalten auch Fragen nach den Motiven, weshalb man zur Behörde will. Schulflüchtlinge entdecken die da recht schnell.
"Ich will nicht so viel unterrichten" sollte nicht das zentrale Motiv für eine Veränderung sein. Die Personalabteilung der Behörde dürfte diesbezüglich auch einiges an Erfahrung haben - mangelnde Motivation kann man den Leuten in meinem Umfeld, die aus der Schule kamen, nun weiß Gott nicht nachsagen. -
Bei der Aufsichtspflicht handelt es sich um ein so genanntes "vorrangiges Dienstgeschäft", das keinen Aufschub duldet. Wer dennoch aufs Klo muss, sollte im Idealfall KollegInnen ansprechen, ob die für fünf Minuten einspringen können.
Diskussionen über hypothetische Fälle finde ich in diesem Fall ermüdend, weil man den Fall immer abstruser und die Situation für den ebenso hypothetischen Kollegen noch weniger erfüllbar machen kann.
Fakt ist, dass das in den meisten Fällen gut geht. In einigen wenigen nicht. Und wenn die Lehrkraft dann schuldhaft gehandelt hat, muss sie leider die Konsequenzen tragen. -
Das geht bestenfalls über eine temporäre Abordnung in die Schulaufsicht und mit viel Glück anschließend über die Weiterbeschäftigung als Referent. Die Chancen sind jedoch überschaubar. Ich arbeite derzeit in der Behörde und weiß, wovon ich rede.
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Das kommt auf das Aufgabengebiet an.
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Wenn man bereits in der PKV war, fällt das nicht weiter ins Gewicht. Als Referendar in NRW ist man Beamter auf Widerruf uns somit eigentlich privat versichert.
Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Psychotherapie jedoch für bis zu zehn Jahre ein K.O.-Kriterium.
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Die Eltern haben eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern.
Ferner gilt das hier:
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