Ich bleibe dabei, dass die Schilderung der Berliner Vorgehensweise für die TE wenig hilfreich ist. Das LGG NRW sowie die Frauenförderpläne der Bezirksregierungen sehen zwar Teilzeitkonzepte an Schulen vor, das Ganze hat jedoch noch nicht den Weg in konkrete Vorgaben ("muss"-Vorgaben) in der ADO gefunden.
Mir ist für NRW keine Bestimmung bekannt, nach der eine Teilzeitkraft konkrete Einsatzzeiten vorgeben kann oder nach der sich der Einsatz nach den Betreuungszeiten der KiTas richtet. Das ist auch, wie Karl-Dieter anschaulich dargelegt hat, nur schwer umsetzbar. Das ist auch weniger eine Frage von Meinungen oder Rechthaberei.
Da meine Frau von ungünstigen Einsatzzeiten unmittelbar negativ betroffen ist, Susannea, hätten sie und ich ein nicht unerhebliches Eigeninteresse daran, dass es in NRW ähnliche Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt wie in Berlin. Ich habe mir bereits vor fast acht Jahren im Zuge der Geburt meines zweiten Kindes die Finger wund gesucht nach einschlägigen Vorgaben bezüglich des Einsatzes /der Einsatzzeiten von Teilzeitkräften. Gerade an Ganztagsschulen, hat man da ganz schlechte Karten, was beispielsweise das Vermeiden von Einsätzen am Nachmittag bis über die Betreuungszeiten hinaus angeht. Bevor ich zur Schulbehörde gewechselt bin, konnte ich das zum Teil abfangen, jetzt mit 41 Stunden im Büro plus Pendelei geht das nicht mehr.
Ich halte es hier mit Luther. Ich widerrufe gerne meine Thesen, wenn ich durch geltendes Recht eines Besseren belehrt werden kann - und dann reden wir nicht von "soll" sondern von "muss"-Vorschriften. Und wir reden auch nicht von Stundenplanern und Schulleitungen, die bestimmte Dinge möglich machen, weil sie es wollen - oder eben nicht möglich machen, weil sie es nicht wollen.