Beiträge von Bolzbold


    Und zusätzliche Frage
    Wenn man jahrelang ehrenamtlich tätig ist kann das auch für die Verbeamtung nützlich sein oder spielt das keine Rolle

    Vielen Dank im Voraus

    Was hat das mit Deiner physischen und psychischen Kondition bezüglich der Verbeamtung zu tun?


    Angenommen ich würde nach 5-10 Jahren entscheiden, die Stundenzahl auf 50%-70% zu reduzieren(selbst 50% würden mir vom Einkommen noch locker reichen), um verschiedenen persönlichen Interessen intensiver verfolgen zu können. Was wäre daran verwerflich?


    Daran wäre nichts verwerflich. Ich halte diese Sichtweise nur für etwas blauäugig.

    Rechne Dir das doch mal aus. Gehen wir aktuell einmal von A13 Stufe 7, Steuerklasse 1 aus. Das wären aktuell 3431,13 € netto. Wenn Du auf 75% oder gar 50% runtergehst, bleiben ausgehend von 50% vielleicht (bei niedrigerer Steuerbelastung) bestenfalls 2000,-€ netto übrig. Die PKV-Beiträge sind da noch nicht abgezogen. Bei diesem Einkommen müsste Dein(e) Partner(in) schon Vollzeit arbeiten gehen, damit Du eine Familie davon ernähren kannst.
    Natürlich kann man seinen Lebensstandard auch bescheidener gestalten als meine Familie und ich das tun (wobei wir nicht auf großem Fuße leben), aber ich bezweifle, dass man mit diesem Geld tatsächlich gut über die Runden kommt, falls man für die verschiedenen persönlichen Interessen ggf. auch noch Geld benötigt.

    Mir klingt das sehr nach "erzählt mir, was Ihr wollt, ich mache sowieso, was ich will."

    Tu das. Mach Deine Erfahrungen. Keiner wird Dich daran hindern.

    Ich habe zu Beginn meines Studiums mir über das Klientel, das ich später unterrichten sollte, keine Gedanken gemacht. OK, war Lehramt Gymnasium. Dennoch glaube ich, dass man solche grundlegenden Entscheidungen erst dann wirklich treffen kann bzw. treffen sollte, wenn man diesbezüglich eigene Erfahrungen gemacht hat. Befürchtungen, Schilderungen Dritter etc. sind alle schön und gut, doch sind sie individuelle Sichtweisen, die keinesfalls mit den tatsächlichen Erfahrungen, die man selbst machen wird, übereinstimmen müssen.

    Kann man machen. Der Normaufwand für den Job ist allerdings so hoch, dass zwei oder drei Stunden nichts bringen, weil man dann die "gewonnene" Zeit letztlich doch in die bessere Erledigung der verbliebenen Aufgaben steckt.
    Je weniger Stunden man unterrichtet, desto mehr schlägt der Normaufwand zu Buche - das kann bei unterhälftiger Teilzeit auch mal an die Grenze des Mindestlohns führen. Stundenreduzierung ist nur dann ein echter Gewinn, wenn man penibel darauf achtet, tatsächlich weniger zu arbeiten - nicht nur was das Stundendeputat angeht.

    Falls Du Lehrer bist, hast Du vom Schulsystem recht wenig Ahnung.
    Falls Du kein Lehrer bist, hast Du immerhin ein paar Fachbegriffe (MINT-Schwerpunkt, Funktionsstelle) gelernt.
    Falls Du wirklich so toll bist, wie Du Dich darstellst, hast Du es nicht nötig, hier um ein Stellenangebot zu werben. Dann hättest Du entsprechend viele bei der Fächerkombi.
    Falls Deine Allgemeinbildung und Deine wissenschaftliche Qualifikation so breit sind, dann hast Du auch die Kompetenzen, Dich auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung über Möglichkeiten als Lehrer zu arbeiten zu informieren.

    Ferner:
    Deine "Stärken" und Deine "Erwartungen" sind mehr als klischeehaft und wirken eher provokant als realistisch. Hier im Forum Stellenangebote per PM zu erbitten ist für mich der finale Beleg dafür, dass Du nur ein Troll sein kannst.

    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    In NRW musst Du vor der Beförderung nicht zum Amtsarzt.
    Beim Ländertauschverfahren ist mir bei Beamten auf Lebenszeit auch nichts darüber bekannt, dass man nochmal zum Amtsarzt muss und ggf. bei Übergewicht per se den Status verlieren würde.

    Ich bin immer wieder erstaunt, was für Dinge studierte Leute glauben. Wer wirklich sicher gehen will, der studiere die Gesetzestexte selbst. Die sind durchaus verständlich geschrieben.

    Hallo,

    rein hypothetisch: Ihr stellt fest, dass ein dienstälterer Kollege zwischen Notenkonferenz und Zeugnisausgabe in der Verwaltungssoftware eure Noten "umschreibt", weil sie ihm nicht passen, und entsprechende Zeugnisse austeilt.

    Wie würdet ihr vorgehen?

    MfG Werner

    Ich finde diesen Beitrag als Einstiegsposting sehr merkwürdig.
    Isoliert betrachtet müsste man sich kollektiv über den Kollegen aufregen und nach der Disziplinarkeule schreien. Das hat hier bisher glücklicherweise niemand getan.

    Achte doch bitte selbst bei erfundenen Fällen auch auf die logische Stimmigkeit. Welcher Kollege manipuliert Noten in SchilD und telt die entsprechenden Zeugnisse aus? (sic!)
    Da hätten alle Kontrollmechanismen versagt - einmal abgesehen davon kann man den "gemeinen Lehrern" auch die Schreibrechte in SchilD gar nicht erst zuweisen.

    Und das Motiv "die Noten passen ihm nicht" wirkt eher unglaubwürdig...

    Ich bleibe dabei, dass die Schilderung der Berliner Vorgehensweise für die TE wenig hilfreich ist. Das LGG NRW sowie die Frauenförderpläne der Bezirksregierungen sehen zwar Teilzeitkonzepte an Schulen vor, das Ganze hat jedoch noch nicht den Weg in konkrete Vorgaben ("muss"-Vorgaben) in der ADO gefunden.

    Mir ist für NRW keine Bestimmung bekannt, nach der eine Teilzeitkraft konkrete Einsatzzeiten vorgeben kann oder nach der sich der Einsatz nach den Betreuungszeiten der KiTas richtet. Das ist auch, wie Karl-Dieter anschaulich dargelegt hat, nur schwer umsetzbar. Das ist auch weniger eine Frage von Meinungen oder Rechthaberei.
    Da meine Frau von ungünstigen Einsatzzeiten unmittelbar negativ betroffen ist, Susannea, hätten sie und ich ein nicht unerhebliches Eigeninteresse daran, dass es in NRW ähnliche Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt wie in Berlin. Ich habe mir bereits vor fast acht Jahren im Zuge der Geburt meines zweiten Kindes die Finger wund gesucht nach einschlägigen Vorgaben bezüglich des Einsatzes /der Einsatzzeiten von Teilzeitkräften. Gerade an Ganztagsschulen, hat man da ganz schlechte Karten, was beispielsweise das Vermeiden von Einsätzen am Nachmittag bis über die Betreuungszeiten hinaus angeht. Bevor ich zur Schulbehörde gewechselt bin, konnte ich das zum Teil abfangen, jetzt mit 41 Stunden im Büro plus Pendelei geht das nicht mehr.

    Ich halte es hier mit Luther. Ich widerrufe gerne meine Thesen, wenn ich durch geltendes Recht eines Besseren belehrt werden kann - und dann reden wir nicht von "soll" sondern von "muss"-Vorschriften. Und wir reden auch nicht von Stundenplanern und Schulleitungen, die bestimmte Dinge möglich machen, weil sie es wollen - oder eben nicht möglich machen, weil sie es nicht wollen.

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