Ich habe kein Problem damit, wenn sich jemand wundert oder den Grund für Sperrungen wissen möchte. Was mich stört, ist das reflexhafte Anführen von "Willkür" oder "Zensur", wenn dieser Forderung nicht Folge geleistet wird.
Es muss nicht immer alles bis aufs Kleinste ausdiskutiert und ausgehandelt werden, bis auch der Letzte endlich einverstanden ist. Ich kann ganz viele Dinge, die von Dritten entschieden werden, oft nicht nachvollziehen. Teils, weil es nicht erklärt wird, teils, weil ich vielleicht schlichtweg zu wenig von der Materie verstehe (ok, das mag hier vielleicht nicht ganz greifen). Mit Begriffen wie Willkür und Zensur bin ich deshalb trotzdem vorsichtig.
Beiträge von Bolzbold
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Nicht nachvollziehbar = Zensur oder Willkür.
Vielleicht liegen die Gründe für das nicht Nachvollziehen gar nicht immer beim Gegenüber...
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Wenn ich als Lehrer die Gründe für die Sanktionierung eines Deiner Mitschüler vor der Klasse publik mache, kannst Du das als Willkür ansehen. Es ist gleichzeitig aber auch ein Ausdruck von Misstrauen mir gegenüber.
Ich muss nicht jede Entscheidung, die Dich nicht selbst betrifft, Dir gegenüber transparent machen. Das darfst Du dann gerne mit Misstrauen quittieren. Du könntest andererseits auch einfach Vertrauen haben in die Lauterkeit der Entscheidung, ihres Zustandekommens und der Personen, die sie gefällt haben. Das würde ich als Lehrer von Dir erwarten.
Der Vorwurf der Willkür ist schnell gemacht und zwingt den Gegenüber in die Rechtfertigungsposition. Wir haben diesmal nicht vor, diese Position einzunehmen. -
Ich meine mich daran zu erinnern, dass die beiden das damals nicht an die große Glocke gehängt hatten.
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Und es gab noch die Zeit vor Klärung der Schreibberechtigung...
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Damals gab es auch noch die "Grillinge"...
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Ist gut, mein Kleiner. Geh jetzt wieder schlafen.
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Dann ist doch alles gut. Manchmal regeln sich Dinge von ganz alleine.
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Leute, da kommt Ihr sowieso nie drauf...
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Elf Jahre ist eine lange Zeit für einen solchen Automaten, selbst bei einem 1.000 Euro Gerät.
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...und sind jetzt noch beide dabei? *neugierig sei*
Im Prinzip ja.
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In NRW kann man A14-Stellen so ausschreiben. Das ist gängige Praxis.
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Hallo an alle,
aus gegebenem Anlass würde mich interessieren, wie Ihr die Brühgruppe Eures KVA säubert. Diese Bauteile lassen sich ja in der Regel nicht auseinanderschrauben (ohne Garantieverlust) und neigen dazu, sich an den unzugänglichen Stellen mit Schimmel zuzusetzen. Ich lege die Brühgruppe seitdem immer in die Badewanne und benutze die Brause, um mit einem kräftigen Strahl auch diese Stellen sauber zu kriegen. Bis jetzt klappt das prima und man saut nichts zu (außer der Badewanne, die man hinterher abspülen kann). Ich hätte nie gedacht, wie viel Kaffeesatz sich innerhalb einer Woche da sammeln kann...
Wie macht Ihr das? -
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Sie kann die Anfertigung von Artikeln etc. natürlich delegieren, muss aber letztlich für jeden Artikel, der das Haus verlässt geradestehen. Als "Neue" muss sie sich erst einmal etablieren. Dazu gehört auch zu lernen, wie viel man selbst macht und wie viel man delegiert. Vielleicht legt sich diese Kontrolleritis früher oder später. Ich kann die neue SL einerseits verstehen, auch wenn sie natürlich äußerst ungeschickt vorgeht.
Was die Kompetenzen eines A14ers angeht, so kommt das immer auf das konkrete Aufgabengebiet an.
Ich würde Dir empfehlen, hier noch einmal ein klärendes Gespräch zu suchen, in dem Du nochmals darlegst, wie und warum das früher anders gelaufen ist und ob es nicht einen Mittelweg gibt. Falls die SL das ablehnt, schränkst Du Dein Engagement wie auch von den anderen Usern hier empfohlen ein. So gesehen kannst Du Dich dann über mehr freie Zeit freuen. -
Natürlich hält das keinem Vergleich stand, wenn in anderen Foren zu Mord etc. aufgerufen wird, aber das Grundprinzip dahinter ist dasselbe.
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Das hätte ich jetzt auch ad hoc gedacht.
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Nur am Rande: Ein Kollege von mir nutzt seine Elternzeit, um mit Frau und Baby ausgiebig zu reisen. Natürlich lassen sich Kinder nicht am Reißbrett planen, aber theoretisch wären fünf bis sechs Jahre Elternzeit am Stück bei zwei Kindern machbar - und damit auch ein ausgedehnter Auslandsaufenthalt.
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Das ändert nichts an dem Dilemma, in dem die TE steckt. Die Elternzeit wird man vermutlich nicht für den Auslandsaufenthalt verwenden können - die Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen bei Wegfall der Bezüge hingegen schon - gerade, wenn man familiär bedingt ins Ausland ziehen möchte. Alles weitere sollte man tatsächlich mit der Personalbehörde klären - so unmenschlich und fies und gemein sind die in der Regel gar nicht. Da arbeiten auch Menschen (tm).
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@samu
Das ist zum Teil bereits der Fall - rein rechnerisch haut das problemlos hin. Schüler, die beispielsweise 2007 Abitur gemacht haben, können acht Jahre später problemlos als Kollegen an die Schulen gekommen sein. Ich habe Kollegen kennengelernt, die theoretisch bei mir Abitur gemacht haben könnten. Und mehrere meiner ehemaligen Schüler aus den Abiturjahrgängen um 2010/2012 haben Lehramt studiert - die sind jetzt im Ref oder eben schon als Junglehrer unterwegs. -
Dann mal Butter bei die Fische...
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