Beiträge von Bolzbold
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Das Problem ist, dass Du rechtlich keinen Anspruch auf Einsatz zu bestimmten Zeiten hast - Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin oder her. Moralisch ist das ja selbstredend eine andere Sache.
Die Organisation der Kinderbetreuung ist wie bei allen ArbeitnehmerInnen ihre eigene Sache. Wir haben auch jedes Jahr aufs Neue das Vergnügen, unsere Kinder vor Dienstbeginn rechtzeitig zu verteilen.Warst Du vorher an einer anderen Schule oder würdest Du quasi an die alte Schule zurückkehren? Normalerweise musst Du den Dienst bei Beendigung der Elternzeit ja wieder antreten. Falls Du zwei oder drei Jahre Elternzeit genommen haben solltest und jetzt noch in der Elternzeit bist und das Angebot ablehnst, würdest Du ohne Bezüge eben in der Elternzeit bleiben.
Irgendwie ist mir anhand Deiner Schilderungen nicht ganz klar, welchen Status Du hättest, wenn Du ablehnen würdest. Wer die Elternzeit beendet und den Dienst wiederaufnimmt, muss ihn wiederaufnehmen. Dann gäbe es auch keine "Ablehnung" des Angebots.
Kannst Du die Konstellationen mal ausführlicher darlegen?
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Hier mit Ausnahme der Annahme von Belohnungen und Geschenken juristiziables Fehlverhalten bei Lehrern, die privat unterwegs sind, zu konstruieren, ist schon eigenartig. Insbesondere dann, wenn man erst bei Unverständnis seitens der anderen User plötzlich etwas ganz anderes nachschiebt.
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Bislang hatte ich in meiner Nachbarschaft immer den Eindruck, dass gerade die Privatnutzung der Dienstwagen, die hier so in der Gegend herumstehen, im Vergleich zu locker 30.000+ Euro Anschaffungskosten bei einem Neuwagenkauf als DEUTLICHE Entlastung der Hasuhaltskasse und des Ersparten angesehen werden. Sich da über Steuern zu beschweren ist schon eine Nummer...
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Man kann das Ganze auch ganz nach oben eskalieren, soll heißen ins Kultusministerium. Dann sollte man aber wirklich stichhaltige (!) Beweise liefern und natürlich ggf. mit den Konsequenzen, die das haben könnte, leben können.
Wenn Beamte sich nachweislich eines Dienstvergehens schuldig machen, muss die Behörde ermitteln. -
Nein, FriedPotato, DU trollst. Und damit ist jetzt Schluss.
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Wieso hört sich das für mich nach Optimierungswahn an?
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In der Elternzeit bist Du "frei wie ein Vogel", d.h. Du kannst auch an einer anderen Schule eine Vertretungstätigkeit aufnehmen - sogar an einer anderen Schulform. Meine Frau hat das im dritten Jahr ihrer Elternzeit gemacht.
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Eher nicht....ich bin offensichtlich ein absoluter Mangel als Sonderpädagoge im Moment in NRW. Der PR hat mir letzte Woche mitgeteilt, dass es wieder nichts wird mit meiner Versetzung und dass ich mich darauf einstellen soll, dass ich die volle Zeit noch absitzen muss. Ganz, ganz toll. Heißt Freigabe erst zum 1.2.2021. Ich bin ganz ehrlich so langsam etwas verzweifelt. Seit 6 Jahren sitze ich , nach Auflösung der Förderschulen, an einer Schule, zu der ich nie wollte und die mein Familienleben mehr als einschränkt. Ich habe 3 lange Nachmittage und fast jede Woche zusätzlich 1x Konferenz. Meine Tochter ist jetzt 9 Jahre alt und da mein Mann ebenfalls arbeitet ,haben wir echte Probleme mit der Betreuung unseres Kindes. Hier auf dem Land gibt es nicht so viele Übermittagsangebote und auf Familie kann ich leider nicht zurückgreifen. Ich weiß, dass ich damit sicherlich nicht alleine dastehe, aber es nervt einfach nur noch. Sorry fürs Jammern, aber ich bin einfach nur noch frustriert!
Ach...und Teilzeit hilft mir auch nicht. Darauf wird bei der Stundenplanung nämlich nicht wirklich geachtet.
Bei Teilzeit MUSS darauf im Stundenplan geachtet werden. Da gibt es klare Vorgaben. Der Philologenverband hat vor einiger Zeit eine Klarstellung veröffentlicht, in der es unter anderem um verlässliche Stundenpläne und das Verbot, Teilzeitkräfte zu früherem Kommen und längerem Bleiben ohne deren Einwilligung anzuweisen, ging.
Natürlich stehen viele Schulen personalbedingt stark unter Druck, aber gerade das macht es unabdingbar, sich als Teilzeitkraft für die einem zustehenden Rechte einzusetzen. Da können ein Stundenplaner oder eine Schulleitung nicht lapidar entgegnen "geht nicht".Wenn Du allerdings Vollzeit arbeiten solltest, dann kannst Du leider keine Vergünstigungen einfordern - das geht dann nur mit Goodwill der Schulleitung. Was die Nachmittage angeht, so scheint das ja an vielen Schulen mittlerweile Standard zu sein. Da hast Du, was Nachmittage angeht, keine Chance.
Etwas anderes wäre es, wenn Du Urlaub aus familienpolitischen Gründen beantragen würdest. Bis Dein Kind 12 Jahre alt ist, ginge das ja. Während dieser Beurlaubung darfst Du natürlich auch arbeiten. Theoretisch wäre sogar die Arbeit an einer anderen Schule möglich, wenn Du dort ein Vertretungsangebot annimmst. Das müsstest Du aber mit dem Schulamt bzw. mit der Bezirksregierung abklären. Bei meiner Frau ist es so, dass sie während dieser Beurlaubung nicht an ihrer Stammschule bleiben müsste und somit auch an eine andere, schulformgleiche, Schule wechseln könnte.
Wäre das für Dich ggf. eine Alternative?
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Meiner Erfahrung nach bist Du in der Elternzeit freier bzw. geschützter in der Wahl Deiner Stunden und vor allem ggf. Deiner Schule. Du darfst während der Elternzeit auch an einer anderen Schule arbeiten.
Während des Urlaubs aus familienpolitischen Gründen kann Dir die Bezirksregierung die Schule bzw. Schulform vorgeben. Das mag in vielen Fällen kein Problem sein, weil man sowieso an der Stammschule bleiben möchte. -
Darum ging es doch gar nicht, oder irre ich mich da?
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Dann solltest du das vielleicht zunächst eruieren.
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Wenn "geltende Gesetze" das eindeutig sagen, dann irrt die Schulbehörde eben.
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Betrachtet man sich die Zahl an verhaltensauffälligen Kindern am Gymnasium, ist die Inklusion längst dort angekommen.
Eine Diskussion ob eines plakativen Zitats aus dem Zeit-Artikel, der mir durchaus bekannt ist, vom Zaun zu brechen finde ich irgendwie schon vorgefärbt - daran mag ich mich nicht beteiligen, weil ich als Gymnasiallehrer da pauschal in die Rechtfertigungsposition gedrängt werde.
Interessant waren neben dem Artikel die vielen Kommentare, die zum Teil wirklich substanzielle Argumente gegen die Abschaffung des Gymnasiums enthielten.
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Ist Prüfungsaufsicht denn kein Gefallen? Man hat keine Vorbereitungs-/Nachbereitungszeit und Stress auch nicht, oder stelle ich mir was Falsches darunter vor?
De facto hast Du Recht, de jure jedoch glücklicherweise nicht.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen der Wertigkeit einer Stunde. Prüfungsaufsicht, Vertretung, regulärer Unterricht - das sind alles Unterrichtsstunden unabhängig von ihrem zusätzlichen zeitlichen Aufwand.Statt Unterricht Prüfungsaufsicht zu machen mag in der Tat wie eine Entlastung wirken, aber ab dem Moment, wo die Stunde nachgeholt werden soll, ist das ja definitiv nicht mehr der Fall.
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http://www.schulaemter-bw.de/site/pbs-bw-ne…attachment=true
Siehe vor allem den Passus "Umgang mit ausgefallenen Unterrichtsstunden".
Wenn ich das Papier richtig lese, dann handelt es sich um Mehrarbeit, deren Anordnung rechtens war, die aber entsprechend zu vergüten ist.
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Das ist nicht rechtens, weil der Ausfall nicht von der Lehrkraft zu verantworten ist, es sei denn, das wäre bezahlte Mehrarbeit.
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Ich frage mich, was das für ein Kollegium ist, wenn es Stress wegen der Tischordnung, die ja umgestellt und wieder zurückgestellt werden kann...
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Ohne Angabe des Bundeslandes wird es schwierig.
Sollte es bezüglich der allgemeinen Pädagogik einen Konferenzbeschluss geben, könnte ich mir vorstellen, dass auch eine Sitzordnung vorgeschrieben sein darf - aber nur, wenn die Mehrheit der Kollegen das so wollte.
Um dennoch so zu arbeiten, wie Du es für richtig hältst, ist doch das temporäre Umstellen und Zurückstellen der Tische ein Kompromiss, mit dem jeder leben können sollte.Eine direkte Anweisung der Schulleitung würde ich ungeachtet dessen zunächst einmal tatsächlich als Eingriff in meine pädagogische Freiheit erachten.
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@MissJones
Um Spaß im eigentlichen Sinne ging es mir dabei nie.
Natürlich hat mir meine Arbeit als Lehrer auch irgendwo Spaß gemacht - in Teilen bzw. in bestimmten Arbeitsfeldern - in anderen aber eben auch wiederum nicht - und das ganz erheblich.Ich konnte mir im Wesentlichen nicht vorstellen, Vollzeit Schule die nächsten 25 Jahre so durchzuziehen. Mental nicht und gesundheitlich auch nicht. Ganz ohne irgendeine Perspektive der Weiterentwicklung oder der Übernahme eines anderen Aufgabenfeldes auch nicht. Das gab meine Schule aber leider nicht her, nicht zuletzt, weil das Heer an jungen Probezeitlern, die ihre Probezeit "bestehen" wollten, und an Studienräten, die A14 haben wollten, die Preise verdarb.
Relativ bald, nachdem ich in der Behörde angefangen hatte, merkte ich, wie ich innerlich mal wieder zur Ruhe kam, wie die chronischen körperlichen Beschwerden weniger wurden. Und ich merkte, dass mir die Arbeit durchaus liegt, dass ich das kann, was von mir erwartet wird.
Ich habe jetzt noch über zwei Jahre Zeit, um mir darüber klar zu werden, was ich will und was nicht, was meiner Familie und mir gut tut und was nicht - und ob ich dann den Thread über A15 und Karriereziel dann noch einmal aufgreifen und updaten muss - oder eben nicht.
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