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Beiträge von Bolzbold
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Nach über ein Dutzend Jahren im Schul(front)dienst arbeite ich jetzt Vollzeit seint einiger Zeit in der Schulbehörde. Ich kenne damit nun den Schulalltag und den Behördenalltag.
Beides hat seine Vor- und Nachteile, die jeweils teils offensichtlich sind, teils durch die Neiddebatte und Klischees überlagert sind.
In einer Schulwoche an der Front arbeite ich zwischen 30 und 45 Stunden abhängig davon, was und wieviel anfällt. In der Behörde jede Woche 41 Stunden. Ganz egal, wie viel anfällt.
Und spätestens hier wird der aufmerksame Leser sich fragen, wie Letzteres sein kann. Wir sprechen hier nur über Arbeitszeit. Nicht über die Arbeitsintensität.Würde man das Ganze mathematisch betrachten, wäre das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und den in dieser Zeit bearbeiteten Aufgaben oder erfüllten Tasks die Arbeitsintensität.
Diese ist nach meinem eigenen Erleben in der Schule zweifellos um ein Vielfaches höher. Die Gründe dafür sind:Der Schulalltag
- streng getakteter Arbeitsrhythmus im Vormittag
- Interaktion mit >100 Personen täglich
- 100+ größere Entscheidungen sowie "Mikro-Entscheidungen", die man im Laufe eines Schulvormittags trifft.
- Terminarbeit (z.B. Erstellen von Klassenarbeiten sowie deren Korrektur)
- spontan anfallende Tasks (v.a. Gespräche, Konflikte etc.)
- viele verschiedene Arbeitsfelder
- unterschiedliche Chancen, die vielfältigen Arbeiten zeitlich zu koordinieren
- im Vormittag wenig Pausen zum Durchschnaufen, Essen, Trinken oder für Toilettengänge
- Arbeitszeit nach hinten offen abhängig von Aufkommen und SelbstdisziplinIm Vergleich dazu die Behörde (bei einer Tätigkeit ohne Publikumsverkehr):
- wenig Terminarbeit (mit Ausnahme von Vorgängen, die den Vermerk "eilt" oder "sofort" tragen oder von der Hausleitung kommen, Arbeit im eigenen Tempo)
- Interaktion mit in der Regel nicht mehr als 10 Personen täglich
- Gleitzeit, d.h. flexibler Anfang und Ende
- wenig Entscheidungen (hier vor allem, weil man auf der untersten Hierarchieebene steht)
- überschaubares Tätigkeitsfeld aufgrund einer vorliegenden Geschäftsordnung
- Pausen und Toilettengänge faktisch nahezu jederzeit möglich und individuell gestaltbar
- klare Arbeitszeit - wenn Feierabend, dann Feierabend
- viel Leerlauf durch Vorgaben für die Bearbeitung und Weiterleitung von Vorgängen aufgrund der Geschäftsordnung
- mitunter weniger abwechslungsreiche TätigkeitenIch empfinde die Arbeitsintensität in der Schule um ein Vielfaches höher als in der Behörde, obwohl dort alles andere als fachliche Nieten arbeiten und obwohl dort durchaus gearbeitet wird.
Die Listen sind natürlich nicht abschließend, aber haben mir deutlich die Vorzüge und Nachteile beider Bereiche gezeigt.
Aktuell bin ich froh, nach all der Zeit in der Schule in Vollzeit und Volllast ein bisschen durchatmen zu können. Dennoch habe ich den Anspruch an mich, auch in der Behörde tadellose Arbeit abzuliefern.Dem klassischen Büroarbeiter dürfte jeder Lehrer, der seine Arbeit halbwegs ernst nimmt, mit gelassener Ignoranz begegnen, wenn er wieder mit dem Halbtagsjob und den 12 Wochen bezahltem Urlaub (sic!) ankommt.
Die zusätzlichen sechs Wochen braucht ein Lehrer, der seine Arbeit gut machen möchte, zum Ausruhen - und zum Abarbeiten aller Dinge, die während der Unterrichtszeit aus zeitlichen Gründen liegengeblieben sind.In der Behörde brauche ich diese zusätzliche Zeit tatsächlich nicht. Ich komme energetisch und mental mit 30 Tagen Urlaub vollauf aus. Nicht weil ich so toll wäre - sondern weil eine Woche mit 41 Stunden im Büro zumindest mich nicht ansatzweise so plattgemacht haben wie es oft eine Woche Schule getan hatte.
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Ich sollte wohl noch einmal wiederholen, dass die Reiseveranstalter mitunter beide Optionen anbieten und sehr offen sagen, dass bei Freiplätzen der Beitrag für die Schüler eben entsprechend steigt.
Dieses Geschäft ist hart umkämpft, da gibt es in der Regel nichts zu verschenken. -
Ich hoffe, das war ironisch gemeint, ansonsten wäre es einfach nur naiv.
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Der Thread ist annähernd 5 Jahre alt. Vielleicht kann man sich als neuer User diese Unsitte abgewöhnen, nur um der Kommunikation wegen alte Sachen auszugraben und auch noch Werbelinks zu setzen.
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So lief es auch bei unseren A15ern.
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Mikael, muss das jetzt sein?
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An Schulen mit Sek II und Sek I werden sich Springstunden aus organisatorischen Gründen nicht vermeiden lassen. Die Sek II hat in der Blockung Priorität - darum herum verteilt sich dann die Sek I. Das führt dann je nach Unterrichtsverteilung und Folgekursen (ist in der Sek II ja üblich) zu Springstunden. Bei 50% Deputat zwei Springstunden zu haben, ist schon recht wenig. Gemäß Teilzeiterlass soll eine überproportionale Belastung durch Springstunden vermieden werden. Soll heißt im Juristendeutsch "muss, wenn kann". Die Komplexität eines Stundenplans gepaart mit einer steigenden Teilzeitquote in den Kollegien, die - und das sage ich ohne Diskriminierungsabsicht - mit dem Anstieg der Anzahl der weiblichen Lehrkräfte auch an den Gymnasien einhergeht, wird langfristig dazu führen, dass die Teilzeitkräfte nicht alle beispielsweise primär nur vormittags oder zur 2. Stunde oder nicht in der 6. Stunde eingesetzt werden. Der "Restunterricht" wird dann selbst bei angenommener Willigkeit der Vollzeitkräfte nicht vollständig von den Vollzeitkräften abgedeckt werden können. Die Verfügbarkeit der Fachräume, Hallenzeiten, das Wahlverhalten der Schüler etc. machen hier oft die Erstellung des Stundenplans zusätzlich sehr schwierig.
Anna Lisa sollte sich eigentlich gar nicht erst möglichst wenig Springstunden wünschen müssen, weil ihr das in NRW gemäß Teilzeitregelung wie beschrieben zusteht. Teilzeit ist aufgrund des nicht zeitlich definierten Normaufwands ohnehin schon ein deutliches Verlustgeschäft, weil man weniger außerunterrichtliche Arbeitszeit hat, die man als Verfügungsmasse bei Zusatzveranstaltungen hin und her schieben kann. Da muss man die Teilzeitkräfte aufgrund ihrer scheinbar höheren Flexibilität nicht noch zusätzlich einspannen.
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Das gehört letztlich zum Tagesgeschäft dazu. In einem Fall war ich es tatsächlich "schuld", da eine Schülerin in einem Geschichts-LK vier Defizite nacheinander von mir bekommen hatte, so dass sie die Zulassung nicht bekam.
Da hieß es dann, ich könne ja ein Auge zudrücken bzw. sie hätte mit drei Defiziten kalkuliert aber erwartet, dass ich aufgrund der Konsequenzen das vierte nicht gäbe... -
Hallo Bolzbold,
so abwegig ist das nicht, von mir wurde dasselbe schon verlangt: "Versuch mal, gar nichts zu sagen und allein durch Körpersprache das Unterrichtsgeschehen zu lenken!"
Ich habs bis heute nicht geschafft, aber auch niemanden gesehen, der es mir hätte zeigen können. Und ich rede jetzt nicht vom allseits bekannten stummen Impuls...
der Buntflieger
Ich weiß, was damit gemeint ist und setze dies auf ganz natürliche Art und Weise in meinem Unterricht ein. Das entspricht meinem Naturell und dem "vollen Körpereinsatz", den ich für gewöhnlich gebe.
Wie andere schon geschrieben haben, ist das aber zum Teil etwas anderes als non-verbales Ermahnen. Das geht beispielsweise durch einen demonstrativen Blick mit kritisch hochgezogener Augenbraue oder durch demonstratives schweigendes Nähern. Man kann Schülern, die mit irgendwelchen Gegenständen spielen, diese auch schweigend wegnehmen oder eine Geste machen, das Zeugs wegzulegen. Alles machbar.Wenn es mir im Klassenraum meiner alten Klasse zu laut wurde, habe ich mich demonstrativ ohne weitere Worte auf den kleinen Vorsprung hinten an der Wand gesetzt und schweigend vor mich hingeguckt. Die Störer wurden dann von ihren Mitschülern ermahnt und ich konnte nach ein bis zwei Minuten mit dem Unterricht fortfahren. Während des Sitzens habe ich mich auch mental entspannt, weil ich mich nicht aufregen wollte. Es muss halt nur alles authentisch sein und nicht gekünstelt.
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Jede Schulleitung, die halbwegs etwas in der Birne hat, wird wissen, dass sie sich komplett lächerlich macht, wenn sie das als Dienstanweisung herausgibt.
Rein rechtlich betrachtet hat die Schulleitung hier keine Weisungsbefugnis, weil gerade die verbale Ermahnung integrativer Bestandteil von Erziehung im Unterricht ist. Ich frage mich im Gegenzug sogar, wie man das ausschließlich non-verbal hinbekommen will - ohne dabei völlig bescheuert auszusehen...
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Es dauert solange, bis der Vorgang bearbeitet und entschieden wurde - auch ggf. abhängig davon, ob es externe Gegenbewerber gibt.
Manchmal geht es ratzfatz, manchmal dauert es. Dass beispielsweise 25jährige Dienstjubiläen erst zwei Jahre später gewürdigt werden, ist keine Seltenheit...
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Die Schulaufsicht würde die formale Korrektheit des Gliederungsplans überprüfen, nicht aber die Motive des Erstellers.
Sollte dieser Plan also sachlich korrekt sein, dann wird dieser Plan auch bei einer gesonderten Überprüfung "durchgehen".Was den Bedarf der Schule angeht, so dürfte da ja ein Abgleich zwischen dem aktuellen Personalbestand und dem künftigen Bedarf erfolgen, um ggf. neue Stellen bzw. Kollegen zuzuweisen. Da müsste der SL schon sehr viel kriminelle Energie aufwenden, um hier aufgrund persönlicher Motive die Rückkehr einer Kollegin bewusst zu verhindern.
Letztlich stellt sich die Frage, was davon beweisbar ist und was nicht, wer das Ganze der Schulaufsicht steckt, wie die Schulaufsicht ggf. entscheidet - und wer im Falle der formalen Korrektheit des Gliederungsplans dann mit dem Makel des Denunzianten leben möchte.
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Ja. Dort, wo Auswählen möglich ist.
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Unterrichtsausschluss für wenige Wochen?
In NRW sind gemäß §53 maximal zwei Wochen möglich.Bei "normaler Bedrohung" eines Schülers im Bus oder ähnlichen Vorfällen wäre hier auch die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.
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Maßgeblich ist nicht, wo die Konflikte stattfinden, sondern ob sie in die Schule hineinwirken oder nicht.
Bei Mobbing oder Bedrohung im Bus oder einer Prügelei unter Schülern außerhalb der Schule auf dem Nachhauseweg wäre dies gegeben.Wenn Drogen außerhalb der Schule von Schülern gekauft, gehandelt und konsumiert werden, kann dies ebenfalls von der Schule sanktioniert werden, sofern der Handel und das Organisieren der Drogen durch Schüler einer Schule erfolgt.
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In den 80er Jahren hatten wir die Folgen des Nato-Doppelbeschlusses (Pershing II gegen SS20) und gleichzeitig das Waldsterben durch den sauren Regen. Einmal abgesehen davon, dass das ja zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Entwicklungen waren, war damals ein "entweder oder" genauso wenig opportun wie heute. Wir brauchen eigentlich ein "sowohl als auch".
Es mutet dennoch schon merkwürdig an, dass man Kinder in eine Welt gesetzt hat, in der man dachte, dass die unterschwellige permanente Vernichtungsdrohung des Kalten Krieges, die mich als Kind wie ein Phantom begleitet hat, endlich überwunden wäre.
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Ich würde mich Morse anschließen. In der Regel reicht eine scharfe Zurechtweisung.
Falls nicht, kann man immer noch eine Stufe weiter gehen. -
Noten als Disziplinierungsmittel sind unzulässig. Das dürfte in allen Schulgesetzen und Prüfungsordnungen bundesweit der Fall sein.
Dass KuK' dies in der Vergangenheit aber genau SO gemacht haben und dass einige dies heute auch noch so tun, tradiert auf traurige Art und Weise die Mär vom Lehrer, der generell Noten nach Verhalten gibt. Da kann ich noch so ein gutes Verhältnis zu meinen SuS' haben - wenn sich einer mal daneben benimmt, kommt früher oder später von einem anderen die Warnung, das Fehlverhalten einzustellen, weil es sonst ja eine schlechte Note gäbe.
Ich stelle bei mir fest, dass ich kein Verlangen danach verspüre, Fehlverhalten von SuS' über Noten zu sanktionieren. Da Fehlverhalten oft mit objektiv schwacher Leistung korreliert, das wurde hier ja auch schon festgestellt, gibt es im Nachgang zwar eine schlechte Note - aber die wurde vom Schüler erarbeitet.
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