Wenn Zweifel an den Gründen für die Erkrankung bestehen, kann man den Schüler auch auf Kosten der Schule bzw. des Trägers zum Amtsarzt schicken...
Beiträge von Bolzbold
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Aktuell kann auch jeder Schüler unabhängig seiner Herkunft entsprechende Abschlüsse erwerben. Je schwieriger die Herkunft, desto weniger kann er sich auf externe Faktoren (z.B. Nachhilfe) beziehen, dann muss die Motovation stärker intrinsisch erfolgen. Das wäre aber auch an der Gemeinschaftsschule so. Ich selbst komme aus einem Nichtakademikerhaushalt, hatte in der Grundschule Freunde mit Haupt- oder Realschulempfehlung, ging dann später auf das Gymnasium, was nie ein Problem war. Ich wusste früh, dass Bildungserfolg für Erfolg im Leben entscheidend ist - und um zu dieser Erkenntnis zu kommen, ist jeder Schüler fähig, auch in Halle-Neustadt oder Dortmund-Nordstadt. Wer darauf keinen Bock hat, ist selbst Schuld - nicht das soziale Umfeld oder das Schulsystem.
Mit freundlichen Grüßen
Wie schön für Dich. Wäre diese Erkenntnis allen gegeben, dann würden alle Schüler aufs Gymnasium gehen. Auch wenn Du "einer von ihnen bist", solltest Du Dich nicht im Nachhinein hinstellen und alle diejenigen verurteilen, die nicht früh zu dieser Erkenntnis gelangt sind - es gibt genug Jugendliche am Gymnasium, die das selbst auch noch nicht begriffen haben.
Diese Erkenntnis kommt nicht aus einem selbst heraus. Es bedarf einer gewissen Erkenntnisfähigkeit und bestimmter Grundwerte wie Fleiß, Eigeninitiative, Anstrengungsbereitschaft, eigenes Denken und einige mehr. Wenn das zu Hause nicht vermittelt wird, dann wird das Kind der dritten Generation Sozialhilfempfänger im Leben nicht auf ein Gymnasium kommen. Ich war mit zwei Frauen zusammen, die jeweils aus nichtakademischen Elternhäusern kamen. Beide wurden / sind Lehrerinnen, der klassische Aufsteigerberuf. Und in beiden Elternhäusern waren die Eltern berufstätig, fleißig, anständig und haben bestimmte Grundwerte vermittelt, so dass sich die von Dir genannte Einstellung und Erkenntnisfähigkeit erst entwickeln konnte.
Schaut man sich heute die Vielzahl an Betrügern, Selbstdarstellern und sonstigen falschen Vorbilder (aus der Riege der so genannten "Promis", Influencer, Politiker, Wirtschaftsbosse, Musiker...) in den Medien an, dann suggerieren diese oftmals, dass man mit anderen, sicherlich nicht nur aus meiner Sicht negativen Werten Geld und Ruhm einheimsen kann.Das Fehlen der oben genannten Erkenntnisfähigkeit als "kein Bock" zu etikettieren ist unglaublich selbstgerecht und borniert. Ich habe in den letzten Jahren genug Gymnasiasten beraten, die weder Anstrengungsbereitschaft noch Eigeninitiative gezeigt haben. Die soziale Herkunft und ein Minimum an Grips und ggf. mehr oder weniger Druck der Akademikereltern haben diese Kinder ans Gymnasium gebracht. Das war für die Kinder selbstverständlich - und trotzdem wiesen sie ähnliche "Unwerte" auf wie die sozial Benachteiligten. Dennoch erhoben sie Anspruch auf die entsprechenden gesellschaftlichen Positionen, obwohl sie nicht wussten, was sie aus ihrem Leben machen wollten. Es stand ihnen halt per Geburtsrecht zu... Und die Jugendlichen aus meiner Zeit als studentische Aushilfe im Internat waren da noch krasser. Die haben damals schulisch nichts auf die Reihe bekommen, sind aber heute größtenteils in gut dotierten Positionen in der freien Wirtschaft. Vitamin B macht's möglich...
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Bei der Brennpunktzulage darf man nicht vergessen, dass das Schulministerium bei allen Entscheidungen, die Geld kosten, vom Finanzminister und vom Ministerpräsidenten abhängig ist. Das, was man gerne wollte, hätte, müsste, hängt auch vom Willen der beiden genannten Personen ab.
Was nebenbei bemerkt die Versetzungen angeht, so bräuchten die KollegInnen schon ein dickes Fell - fünf Jahre kann die Schulleitung mauern - und wenn es hart auf hart kommt, dann benötigt man nicht mehr die Freigabe der Schulleitung, aber die Bezirksregieung stellt sich dann quer. Für KollegInnen an Brennpunktschulen ist also auch diese Perspektive nicht gegeben - es sei denn, frau bekommt ein Kind, geht in Elternzeit, zieht währenddessen um und erwirkt über den Anspruch auf wohnortnahen Einsatz die Versetzung. (Das funktioniert übrigens wirklich!)
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Wenn man sich den Runderlass genauer ansieht, gibt es für bestimmte Schulen an bestimmten Orten, hier vor allem im Ruhrgebiet, eine mögliche, aber nicht automatische Zulage.
Letztlich ist das eine Brennpunktzulage, die meines Erachtens eher aus der Verzweiflung heraus gezahlt wird, denn wie Du sagst könnte sich ein Physiklehrer die Schule voraussichtlich aussuchen.
Ob an anderer Stelle kannibalisiert wird, weiß ich nicht - vordergründig geht es ja darum, den schlimmsten Mangel zu beheben - und dafür ggf. einen weniger gravierenden Mangel anderswo in Kauf zu nehmen, bis hoffentlich eines Tages die entsprechenden Lehrkräfte fertig ausgebildet sind.Mich persönlich hättest Du nicht an eine Brennpunktschule bekommen - ich respektiere und bewundere die Leute, die das freiwillig machen, darin aufgehen und ihren Lebenssinn dort sehen. Für mich war und ist das nichts. Ich komme mit bestimmten Formen von Sozialverhalten nicht klar und möchte damit auch nichts zu tun haben.
Was die Speicherkapazität von Loginneo angeht, so kann man Mails ja auch archivieren, Attachments abdocken und anderswo speicher und vieles mehr. Wie man mit Mails, die im Schnitt ein paar Kilobyte groß sind, dann so schnell 800 MB voll bekommen möchte, weiß ich nicht. Und man muss auch nicht jede dienstliche Mail für alle Ewigkeit speichern.
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Herrliche Selbstironie der BVG - ist mir sehr sympathisch.
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EIne Gemeinschaftsschule kann im Prinzip durchaus funktionieren - vor allem dann, wenn sie nicht in direkter Konkurrenz zum mehrgliedrigen Schulsystem steht.
Die amerikanischen High Schools stehen natürlich nicht für exorbitant hohes Niveau, aber letztlich bieten sie in vielen Fächern eine vier- oder fünffache Differenzierung der Leistungsniveaus. Abhängig vom Level des Kurses gibt es entsprechend viele (oder wenige) credit points, die in ihrer Gesamtheit dann zu einem Schulabschluss und ggf. einem Platz an einem College oder einer Universität führen.
Solange wir in weiten Teilen der bundesdeutschen Gesellschaft ein Klassendenken als moderne Fortsetzung des Standesdenkens haben, werden wir das flächendeckend nicht erleben.Was ich problematisch finde, ist, dass uns weder ein Klassendenken der Konservativen (Dreigliedrigkeit) noch der Egalitarismus der Sozialdemokraten und Sozialisten (Gemeinschaftsschule) weiterhelfen - leider aber ebenso wenig eine Kombination aus beidem, wie wir in der aktuellen Bildungslandschaft vorfinden.
Vielleicht wäre die Dreigliedrigkeit innerhalb einer Gemeinschaftsschule, d.h. Differenzierung auf drei Niveaus innerhalb der Schule eine Lösung. So separieren und selektieren wir nicht mehr, wir haben Schüler aller sozialen Schichten an einer Schule, schließen somit niemanden vom Bildungserfolg aus, denn jeder könnte bei entsprechender Leistung Abitur machen ohne die Schule zu wechseln. Dafür bräuchten wir aber Schulmoloche von 2000+ Schülern, um die Differenzierung effizient zu organisieren - und streng genommen das Verbot (kommerzieller) Privatschulen, damit die "Elite" nicht aus dem System herauskaufen kann. Müsste man nicht befürchten, dass so etwas im Falle einer Umsetzung wieder an zu wenig Geld für Personal, Ausstattung und Logistik scheitert, könnte ich mich als Gymnasiallehrer tatsächlich mit einer solchen Schule anfreunden.
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Im Moment kommen sowohl asiatische Spammer als auch welche aus dem slawischen Raum. Wir versuchen, sie alle rechtzeitig zu sperren, bevor sie uns zuspammen. Das ist aber gerade nachts schwierig. Morgens findet man dann teils 40 Spam-Accounts, die man alle einzeln sperren muss.
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Die SLQ ist Voraussetzung für das EFV. Die SLQ-Fortbildung verfällt im Gegensatz zum EFV-Assessment auch nicht nach drei Jahren. Die SLQ-Fortbildung ist auch für Teilnehmer sinnvoll, die nicht zwingend in Schulleitung wollen oder erst einmal ausloten wollen, ob das wirklich das Richtige für sie ist.
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Vgl. Bass 11-11 Nr. 1
https://bass.schul-welt.de/6218.htm#menuheader
Hier besonders VVzVO 5.1.4 zu § 5 Abs. 1
Zitat
5.1.4 Bei Erkrankung oder Beurlaubung sowie bei vorübergehender Nichtbesetzung einer Stelle der Schulleitung über einen längeren Zeitraum kann die Leitungszeit auf die anderen Mitglieder der Schulleitung oder die mit der kommissarischen Wahrnehmung von Leitungsaufgaben beauftragten Lehrkräfte übertragen werden. Die Anrechnungsstunden dieser Lehrkräfte dürfen den für die Stellen der Schulleitung vorgesehenen Umfang nicht übersteigen. Eine Übertragung von Leitungszeit in nachfolgende Schuljahre ist nicht zulässig.Sprich: Wer nicht bei drei auf den Bäumen ist, den erwischt es.

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Danke für die Rückmeldung in dieser Sache.
Die Schüler können ja jetzt bis zum Frühjahr erst einmal die Socken anlassen. Wenn man mit mehreren Wochen und Monaten Vorlauf weiß, dass man im Juni/Juli barfuß auftreten wird (welch' Wortspiel...), dann können alle Beteiligten dafür Sorge tragen, dass das Ganze nicht (zu) unhygienisch wird.
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§ 25 Abs. 6 SchulG NRW ist hier in der Tat problematisch - da gibt es im Gegensatz zu den "gemeinen" Lehrkräften keine Ausnahmen.
Dennoch gibt es ungeachtet dessen genug nicht-konfessionelle Grundschulen, die ebenfalls keine Leitung haben. Der alte Grundsatz mit den Erdnüssen und den Affen gilt eben auch dort. Und wenn es gar keine Erdnüsse gibt, dann gibt es noch nicht einmal Affen - nur arme Schweine, die das Ganze kommissarisch übernehmen müssen.
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Meinen Lernprozess habe ich nicht auf Mobbing bezogen - da ging es um etwas anderes. Ich glaube auch nicht, dass in solchen Fällen Bücher weiterhelfen, weil auf der logisch-argumentativen Ebene ja gerade nichts zu holen ist. Es muss sich die emotionale Disposition ändern, damit man bereit ist, etwas zu ändern.
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Ob und wann Deine Mutter diesbezüglich eine Entscheidung trifft, ist auch eine Frage ihres individuellen Leidensdrucks. Der ist bei allem Mobbing noch nicht so hoch, dass sie sich zu einer entschlossenen Entscheidung durchringen kann, weil ihre aktuelle Schule auch offenbar immer noch hinreichend Komfortzone bietet.
Als Sohn kannst Du ohnehin nur Vorschläge machen - letztlich muss Deine Mutter für ihre Entscheidung geradestehen.
Was man selber in der Situation tun würde, ist oft leicht gesagt, weil man selbst ja eben nicht in der Situation ist. Ich für mich habe erst dann konsequent Verhaltensalternativen "erlernt", als ich merken musste, dass ich mit meinem ursprünglichen Verhalten nicht weiterkam bzw. keine Veränderung der Situation bewirken konnte. Da hätten mir Außenstehende sonstwas erzählen können.
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Wenn ihr etwas mehr Erfahrung mit Onlineforen hättet, hättet ihr euch diese peinliche Reaktion gespart. "Eltern-Alarm" lässt euch ziemlich alt aussehen.
Sollte man wirklich so auf eine Reihe von vorgetragenen Fakten zu einer Problemstellung reagieren? Wenn ihr euch so auch gegenüber euren Schülern verhaltet, seid ihr ein schlechtes Vorbild.Ich dachte hier könnte man intelligent diskutieren, immerhin sind wir ja unter Akademikern und nicht in einem Schülerforum.
Lieber Methodiker,
wieviel Erfahrung in Onlineforen darf es denn bitte sein? Den Schuh kann ich mir mit Blick auf mein Profil leider nicht anziehen.
Peinlich ist in meinen Augen jedoch eher eine Lehrkraft, die aus eigener Kraft nicht dazu in der Lage ist, die für sie geltenden Gesetze und Vorschriften zu recherchieren, daraus fundiert ihre Schlüsse zu ziehen und diese anschließend wiederum zur Diskussion zu stellen.
Das Vorbild taugt hier nur als Totschlagargument, weil es für alles, was Lehrer angeblich falsch machen, herhält. Wie sieht es mit Deiner Vorbildfunktion als Lehrkraft in puncto Selbstständigkeit und eigenständigem Denken aus?Und genau deswegen schlug bei mir der Elternalarm an.
Man kann hier durchaus intelligent diskutieren - allerdings wäre das auf der Basis von Fakten sicherlich einfacher (und um beim Wort zu bleiben intelligenter) als auf der Basis dessen, was man, wie Du schreibst, "so hört".
Schau Dir mal bei Juris Urteile an, die von den Verwaltungsgerichten im Falle strittiger Notenerteilung gefällt wurden. In allen Urteilen, die ich dort gelesen habe, spielt die Nachvollziehbarkeit bzw. die ausreichende Begründung der Note im Rahmen des pädagogischen Spielraums eine Rolle. Eine Note ist dann angreifbar, wenn sie auf sachfremden Erwägungen fußt oder Teilleistungen nicht hinreichend gewürdigt (oder übergewürdigt) wurden. Was sagen denn die Hamburger Vorschriften?
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Mein Elternalarm geht auch gerade an. Als genuiner Lehrer wäre man dazu imstande, sich die entsprechenden Gesetze und Verordnungen selbst zu suchen und entsprechende Antworten auf diese ansonsten grundlegende Frage zu finden.
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Die von samu verlinkte Vorschrift lässt besagt, dass eine Aussetzung der Note für die Rechtscheibleistung zeitlich befristet ist - das gilt also nicht pauschal bis zum Ende der 10. Klasse.
Irre ich mich, oder ist die 10. Klasse in Sachsen bereits Teil der Oberstufe? Dann greifen die Regelungen ohnehin nicht mehr. Da gibt es lediglich in Ausnahmefällen noch Notenschutz.Zitat"Bei Schülern mit festgestellter LRS, bei denen die Rechtschreibleistungen über einen nicht absehbaren Zeitraum „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bleiben, kann aus besonderen pädagogischen Gründen zeitlich befristet eine Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 SOMIAP gewährt werden. In diesen Fällen werden die Rechtschreibleistungen in der Fachnote nicht berücksichtigt. Die Entscheidung über die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen trifft die Klassenkonferenz. Die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen ist jedoch nur mit dem Einverständnis der Eltern zu gewähren und setzt voraus, dass für den Zeitraum des Notenschutzes spezielle Fördermaßnahmen stattfinden. Die Fördermaßnahmen und der individuelle Lernfortschritt des Schülers sind zu dokumentieren und die Eltern in regelmäßigen Abständen zu informieren. Bei schriftlichen Arbeiten in Fächern, in denen die Aussetzung der Benotung der Rechtschreibleistungen gewährt wurde, werden die Rechtschreibleistungen verbal beurteilt. Die Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistungen in der Fachnote in den Fächern Deutsch und/oder Fremdsprache wird auf dem Jahreszeugnis oder der Halbjahresinformation vermerkt. Folgende Formulierung wird empfohlen: „Die Rechtschreibleistungen sind in der Note im Fach … nicht enthalten.“
Zitat
Die Regelungen von Nummer 4.3 finden für Schüler des Gymnasiums sinngemäße Anwendung.
Die Regelungen über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Freistaat Sachsen bleiben hiervon unberührt. -
Das ist eine aus meiner Sicht relativ normale Situation. Die Schüler haben zwischen 45 und 90 Minuten in einem Raum verbracht und sind froh, sich ein bisschen bewegen zu können, sich zu unterhalten etc.
Ich merke allerdings auch, dass ich solche Geräuschpegel zunehmend schlechter vertrage. -
Was möchtest Du uns mitteilen?
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Stichwort "rituelle Beschneidung von Jungen"
Stichwort "Gleichberechtigung" bzw. Rolle der Frau (im Patriarchat)
Stichwort "Rolle und Funktion des Kopftuchs" oder anderer verhüllender Kleidungsstücke
Stichwort "Sexualkunde" /-erziehung in der SchuleDa tun wir uns sowohl moralisch als auch juristisch schwer.
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Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.
Du hast ein ziemliches Päckchen mit Dir herumzutragen. Ein Antrag auf Schwerbehinderung, sofern Deine Erkrankungen einen solchen hinreichend begründen, könnte natürlich einerseits helfen. Eine Versetzung kann man damit aber nicht per se erzwingen. Die Reduzierung der Fahrzeit kann sicherlich helfen - auch eine neue Schule könnte Deine Situation verbessern.
Ich würde mir angesichts Deiner reduzierten Belastbarkeit jedoch die Frage stellen, ob es angesichts Deiner Erkrankungen sinnvoll ist, mehr arbeiten zu gehen. Mehr Belastung trotz reduzierter Belastbarkeit passt irgendwie nicht so recht zusammen. Und selbst optimale Bedingungen vor Ort lösen das Problem ja nicht. Wenn Du also nicht dringendst auf mehr Einkommen angewiesen bist, würde ich mir gut überlegen, ob das für Dich der richtige Weg ist.
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