Beiträge von Bolzbold

    Ich weine den Zeiten, zu denen hier Eltern geschrieben haben, keine Träne nach - einige wenige Eltern einmal ausgenommen.
    Das, was seinerzeit hier abging, war nicht mehr schön. Dieses Forum durfte damals quasi als Frust- und Schuldabladestelle für alles, was in Schule schief lief herhalten.
    (Gut, mittlerweile wenden sich die Eltern wahlweise an die Bezirksregierungen oder direkt ans Ministerium...)

    Beim Lesen dieses Artikels http://www.spiegel.de/karriere/entge…-a-1247335.html bin ich auf folgenden Gedankengang gekommen:

    Lehrkräfte im Grundschulbereich sind in vielen Bundesländern ja die einzigen Hochschulabsolventen (Masterniveau), die nach A12 und nicht nach A13 bezahlt werden. Die meisten Grundschullehrkräfte sind Frauen...

    Zudem: Während es in vielen Bereichen des höheren Dienstes (z.B. Juristen in irgenwelchen Ministerien oder Ökonomen bei der Bundesbank) noch Regelbeförderungen bis hinauf zu A15 gibt, gibt es diese praktisch nicht mehr bei Lehrkräften. Und die meisten Lehrkräfte sind Frauen...

    Haben sich die Gewerkschaften / Verbände über diese Art der Diskriminierung einmal Gedanken gemacht? Und ja, als Mann würde ich auch davon profitieren, wenn die Lehrkräfte anderen Beamten des höheren Dienstes in dieser Hinsicht gleichgestellt werden würden.

    Gruß !

    Das kannst Du nicht wirklich ernst meinen, oder? Hast Du gerade Langeweile?

    Bei der Besoldung nach A12 liegt deswegen schon keine Diskriminierungsabsicht vor, da zu Zeiten der Einführung dieser Besoldungsordnung die Geschlechterverteilung anders aussah und eben auch heute noch nicht wenige Männer in der Sek I in NRW unterrichten und nach A12 bezahlt werden.
    Für das Ministerium und die Bezirksregierungen gilt, dass dort geschlechtsunabhängig befördert wird - ganz gleich ob Mann oder Frau.

    Die Ungleichheit der Bezahlung der Lehrämter an sich ist viel eher eine Diskriminierung.

    Ich bin ehrlich gesagt ein wenig erstaunt ob der Naivität, mit der hier mit dem Geld der Eltern (!) umgegangen wird.
    Du kannst als Lehrer nicht über das Geld der Eltern verfügen.
    Und natürlich musst Du alle Eltern fragen, weil die Elternvertreterin nicht befugt ist, alleine Geld aus der Kasse zu nehmen.

    Hier ist ein Elternbrief mit Unterschrift der Kenntnisnahme und dem Einverständnis, dass das Geld aus der Kasse genommen werden kann, erforderlich.

    Wieso geht bitteschön jemand davon aus, dass das anders laufen könnte???
    Und wieso informiert man sich über so etwas nicht vorher???

    Die genannten Verordnungen, die natürlich hier nur für NRW gelten, sind genau das, worauf man "wirklich verweisen kann".
    Das ist eben nicht nur so ein "Gymnasialding". Das Schulgesetz sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sek I inklusive der Verwaltungsvorschriften gelten bei uns für alle Schulformen.

    Rechtssicheres Handeln und das Bewusstsein dafür, dass man rechtssicher handelt, lässt einen gegenüber Eltern ganz anders auftreten. Dass da natürlich auch die "soft skills" eine Rolle spielen, ist ja davon unberührt.
    Schulleitungen profitieren in der Regel von mangelnder Rechtskenntnis ihrer Lehrer, weil sie so gerade bei autoritärem Führungsstil auf nur wenig Widerstand stoßen.

    @susi

    Es gibt Menschen - ganz gleich ob Kollegen oder nicht - die beim Schreiben in Foren etc. weniger penibel sind bzw. sein können, weil sie möglicherweise keine Tastatur mit haptischem Feedback haben, keine Zeit zum mehrmaligen Korrekturlesen haben oder eben geistesabwesend auf "absenden" klicken und den Thread dann für eine Weile vergessen.
    Mich stören solche Texte oft auch, aber ich stelle nicht an Dritte den Anspruch, dass sie nach dem Verfassen von Texten - besonders von längeren Texten - mehrere Minuten noch daran sitzen und jeden Orthographiefehler finden und beseitigen.
    Ich stelle bei mir fest, dass ich da fast schon zu penibel bin, weil ich überspitzt formuliert Panik habe, dass in irgendeinem meiner Texte ein dicker Fehler vorhanden sein könnte. Nun verfüge ich womöglich über so solide Rechtschreibkenntnisse, dass Fehler eher die Ausnahme bilden, aber das ändert nichts an meinem irrationalen Anspruch, hier perfekt zu sein.

    Dort, wo ich jetzt arbeite, lege ich noch ein höheres Maß an Gründlichkeit an den Tag. Da überprüfe ich Texte manchmal länger als ich sie geschrieben habe.

    Mich persönlich stört in diesem Forum eine ganz andere Sache - und die scheint gerade für Junglehrer als eher marginal zu gelten - das sind die gravierenden Mängel an Rechtskenntnissen.
    Für Kollegen beispielsweise in NRW sollten doch ADO, die APO SI, die APO-GOSt und das Schulgesetz sowie mittlerweile online abrufbar die BASS mit den lebenswichtigen Verwaltungsvorschriften keine böhmischen Dörfer sein.

    Zu wissen, was man tut, was man tun soll oder nicht tun darf und die Begründung dafür zu kennen, verleiht einem gleich eine ganz andere Sicherheit und ein höheres Maß an Souveränität im Auftritt gegenüber Schulleitung, Schülern und Eltern.

    Um die Grundproblematik auch in Hinblick auf den MSA oder sonstige Abschlüsse deutlich zu machen, kann ein solcher Brief zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sein.
    Ich habe das selbst vor einigen Jahren mit einem Brief, später noch einmal mit einer außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzung gemacht, weil die Klasse einfach ganz, ganz schwach war.

    Natürlich hat das mehr als nur einen Hauch von Rechtfertigung - es kann aber eben auch der Transparenz dienen und ggf. Missverständnisse seitens der Elternschaft aus dem Weg räumen. Wenn der Brief nicht so herablassend wie von einigen KollegInnen hier vorgeschlagen formuliert wird, dann kann so etwas durchaus positiv aufgefasst werden, gerade weil solche Informationen für gewöhnlich nicht per Elternbrief zugestellt werden.

    Wichtig ist, dass die Eltern das Gefühl haben, dass man mit ihnen zusammenarbeiten möchte. Einseitige Schuldzuweisungen etc. wären hier völlig kontraproduktiv.

    @lamaison
    Dass sich das Kind nicht vorbereiten konnte, ist so nicht richtig. Wenn das Kind sich auf den regulären Termin für die KA vorbereitet hat und dann plötzlich krank war, sollte der Stoff ja nicht sofort wieder weg sein.
    Wenn Du Dein Kind dann extra nochmal zum Lernen zu Hause lässt, dann ist das ja eher ein Zeichen für vorherige nicht adäquate Vorbereitung auf die Arbeit.

    Rechtlich gesehen muss ja noch nicht einmal ein Nachschreibetermin in der Sek I anberaumt werden. Das gilt nur für die Sek II.

    400 Euro im Monat kommt mir sehr viel vor. Wie sieht es bei Euch mit Beihilfe aus? Du musst Dich doch nicht zu 100% versichern. Ich bin seit 14 Jahren in der PKV und zahle trotz Risikozuschlags von 30% deutlich unter 400 Euro, wobei ich allerdings bei 70% Beihilfe bin. Würde man das auf der Basis von 50% Beihilfe rechnen, wäre ich aber immer noch nicht bei 400 Euro.
    Was die Beitragssteigerung angeht, so dürften selbst 3% bei Beihilfeberechtigung nicht die Welt ausmachen.

    Es ist ein offensichtlicher, vorbereiteter Täuschungsversuch, der unmöglich über Auswendiglernen zustande gekommen ist. Ansonsten kann man die Schüler ja bitten, diese Auswendiglernleistung spontan zu wiederholen. Da wird nichts kommen.
    Zu hoffen ist, dass die Schulleitung, wenn es hart auf hart kommt, das Nachschreiben (sehr fairer Umgang mit dem Täuschungsversuch) oder das ungenügend (konsequenter Umgang mit dem Täuschungsversuch) mitträgt.

    Zur Motivation der Schüler ist zu sagen, dass viel letztlich um jeden Preis eine gute Note haben möchten - vor allem diejengen, die das nicht aus eigener Kraft und Anstrengung schaffen. Da sind dann alle Mittel erlaubt. Schließlich "kämpft" man ja gegen die Schule, die einem nicht einfach so den Abschluss für lau geben möchte...

    Ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation in meiner eigenen Klasse. Dort sind mir auch Worte herausgerutscht, über die sich am selben Tag noch Eltern bei der Schulleitung gemeldet haben. Im Nachhinein erfuhr ich dann, dass es keine Beschwerde im eigentlichen Sinne war, wobei das hier an dieser Stelle auch unerheblich ist.
    Im Anschluss an die Situation hatte ich nicht unbedingt ein schlechtes Gewissen sondern eher einen großen "Aha"-Lerneffekt. Mir war klar geworden, dass ich zum einen die Kontrolle niemals wieder verlieren wollte, zum anderen wollte ich mich im Vorfeld erst gar nicht so ärgen oder aufregen, dass es überhaupt wieder dazu kommen könnte.
    Beides hat in den Jahren danach gut geklappt, weil ich bewusst andere Strategien angewendet habe, um eine Wiederholung dieser Situation zu vermeiden. Das heißt nicht, dass ich in der Vergangenheit je nach Situation nicht deutliche Worte für Fehlverhalten etc. gefunden hätte. Deutliche, aber eben andere.

    Ich denke, Du brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben. Solange Du aus der Situation gelernt hat bzw. weißt, wie Du künftig so etwas vermeidest, ist alles gut. Vielleicht hast Du ja auch einfach gemerkt, dass Deine Wortwahl gar nicht so schlimm war. Ein "wollt Ihr mich verar...." habe ich schon häufiger verwendet. Das war aber eben auch jedes mal authentisch von mir. Da hatte ich kein schlechtes Gewissen. Solange die Beziehungsebene zu den Schülern stimmt, nehmen die einem so etwas nicht krumm.

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