Beiträge von Bolzbold

    Angesichts der zurückliegenden, qualitativ eher grenzwertigen Umfragen kommt diese Einschätzung faktisch einem (wissenschaftlichen) Ritterschlag gleich.

    EDIT:

    Nachdem ich nun auch den Fragebogen ausgefüllt habe, muss ich sagen, dass das mit Abstand eine der differenziertesten Umfragen ist, die ich seit Langem hier gesehen habe. Da kann man echt nicht meckern - wenn man einmal von der Sache mit der E-Mail-Adresse der besonders wichtigen Person absieht.

    Die Bezirksregierug würde einem entsprechenden Widerspruch auch sofort stattgeben, weil die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde. Einen elftägigen Schulausschluss gibt es - das wurde hier ja auch schon gesagt - nur bei gravierendem Fehlverhalten.

    Aus meiner Sicht sind dem Schüler die Möglichkeiten einzuräumen, die Leistungsnachweise zu erbringen, da die Schule die Ordnungsmaßnahme verhängt hat und Dauer und Art der Maßnahme für den Schüler selbst bei klarem Fehlverhalten eben nicht antizipierbat sind. So hängt das Ganze ja auch schlicht von der Terminierung der Ordnungsmaßnahmenkonferenz ab. Auf der Basis solcher Zufälle kann man kein "ungenügend" erteilen für nicht erbrachte Leistungen.

    Günstig wohnen kann man übrigens in den umliegenden Gemeinden Schwalmtal, Nettetal und in der Stadt Viersen. Da läuft man tendenziell auch weniger Schülern der eigenen Schule über den Weg. Wenn man in den Gladbacher Süden zieht (Rheydt-Giesenkirchen o.ä.), dürfte das zwar auch nicht der Fall sein, aber dafür darf man im Berufsverkehr einmal durch die ganze Stadt tingeln.

    Es gibt Fälle, da wird schnell und unbürokratisch und vor allem diskret gehandelt.

    Einem hier neu angemeldeten User Stoff für weitere Spekulationen zu liefern, finde ich unangebracht.

    Spekulationen hat er durch seine Frage schon selbst angestellt.

    Disziplinarverfahren sind übrigens auch Fälle, in denen ggf. schnell und diskret gehandelt wird...

    @Valerianus

    Eine Abwertung der Gesamtnote auf bestenfalls "mangelhaft plus" war bislang bei einem "ungenügend" im kommunikativ-darstellenden Bereich vorgeschrieben. Dazu kommt es aber in der Regel deswegen nicht, weil die Prüflinge in den Fremdsprachen für jeden Satz, den sie halbwegs geradeaus schreiben, so viele Punkte in den Allerwertesten geblasen bekommen, dass ein "mangelhaft" die absolute Ausnahme darstellt. Selbst ein objektiv schlechter Prüfling schafft in Englisch in der Regel ein glatt "ausreichend" oder besser. Das liegt an der Aufgabenstellung, den Hilfsmitteln und dem Erwartungshorizont. Die 45% der Gesamtpunktzahl für ein "ausreichend" tun ihr Übriges.

    Dies ist die Rechtslage:

    Mit Verweis auf diese Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) und des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) würde ich bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen und auf die Rechtslage verweisen. Dezernat 47 ist für so etwas zuständig.
    Wenn die Behörde fehlerhaft gehandelt haben sollte und die Rechtslage offensichtlich ist, lässt sich das in der Regel ohne Klage (und ohne sich unbeliebt zu machen) regeln.

    Wie auch in einem Rechtsforum ist aber auch hier konkrete Rechtsberatung unzulässig. (Dort wird das regelmäßig wegmoderiert.) Daher bitte ich alle User, hier von konkreter Rechtsberatung abzusehen.

    @Lehramtsstudent

    Das ist bereits der Fall, wenn man die kommunikative Darstellung auch zum Bereich "inhaltliche Verarbeitung" zählt. In NRW ist die Sprachmittlungsaufgabe mittlerweile die Aufgabe, bei der sich auch die schwachen Schüler noch ihr Gesamtergebnis von sechs bis sieben Punkten sichern.

    Nachdem Bayern und Baden-Württemberg nun faktisch den nationalen Bildungsrat begraben haben, setzt diese Entscheidung die KMK insofern unter Druck, alsdass nun ein Bildungsstaatsvertrag ausgehandelt werden muss, auf dessen Basis dann die Bedingungen und Vorgaben für die Abiturprüfung angepasst werden könnten, um die Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern zu erhöhen.

    Meine Frage richtet sich insbesondere an die NRW-LehrerInnenschaft, die auch in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet:

    Wo könnte / müsste die APO-GOSt verändert werden, um die Vergleichbarkeit des Abiturs zwischen den Ländern zu erhöhen?
    Was würdet Ihr ändern, was würdet Ihr beibehalten wollen?

    Ich würde wohl eher schauen, dass ich einen P&R erwische und dann mit dem Zug weiterfahre ;)


    Das kann man von Velbert aus, sofern der Wohnort stimmt, vergessen, wenn man nach MG-Hardt möchte. Das sind mindestens eine Stunde mit dem Zug plus an die 30 Minuten mit dem Bus - im innerstädtischen Berufsverkehr. Da müsste unser TE jeden Morgen um 6 Uhr spätestens aus dem Haus und hätte keine Garantie, dass er pünktlich ankommt. Für die Rückfahrt wäre noch einmal so viel Zeit einzuplanen. In diesem konkreten Fall ist das also nicht zu empfehlen.

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