Beiträge von Bolzbold

    Kann man machen. Der Normaufwand für den Job ist allerdings so hoch, dass zwei oder drei Stunden nichts bringen, weil man dann die "gewonnene" Zeit letztlich doch in die bessere Erledigung der verbliebenen Aufgaben steckt.
    Je weniger Stunden man unterrichtet, desto mehr schlägt der Normaufwand zu Buche - das kann bei unterhälftiger Teilzeit auch mal an die Grenze des Mindestlohns führen. Stundenreduzierung ist nur dann ein echter Gewinn, wenn man penibel darauf achtet, tatsächlich weniger zu arbeiten - nicht nur was das Stundendeputat angeht.

    Falls Du Lehrer bist, hast Du vom Schulsystem recht wenig Ahnung.
    Falls Du kein Lehrer bist, hast Du immerhin ein paar Fachbegriffe (MINT-Schwerpunkt, Funktionsstelle) gelernt.
    Falls Du wirklich so toll bist, wie Du Dich darstellst, hast Du es nicht nötig, hier um ein Stellenangebot zu werben. Dann hättest Du entsprechend viele bei der Fächerkombi.
    Falls Deine Allgemeinbildung und Deine wissenschaftliche Qualifikation so breit sind, dann hast Du auch die Kompetenzen, Dich auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung über Möglichkeiten als Lehrer zu arbeiten zu informieren.

    Ferner:
    Deine "Stärken" und Deine "Erwartungen" sind mehr als klischeehaft und wirken eher provokant als realistisch. Hier im Forum Stellenangebote per PM zu erbitten ist für mich der finale Beleg dafür, dass Du nur ein Troll sein kannst.

    Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

    In NRW musst Du vor der Beförderung nicht zum Amtsarzt.
    Beim Ländertauschverfahren ist mir bei Beamten auf Lebenszeit auch nichts darüber bekannt, dass man nochmal zum Amtsarzt muss und ggf. bei Übergewicht per se den Status verlieren würde.

    Ich bin immer wieder erstaunt, was für Dinge studierte Leute glauben. Wer wirklich sicher gehen will, der studiere die Gesetzestexte selbst. Die sind durchaus verständlich geschrieben.

    Hallo,

    rein hypothetisch: Ihr stellt fest, dass ein dienstälterer Kollege zwischen Notenkonferenz und Zeugnisausgabe in der Verwaltungssoftware eure Noten "umschreibt", weil sie ihm nicht passen, und entsprechende Zeugnisse austeilt.

    Wie würdet ihr vorgehen?

    MfG Werner

    Ich finde diesen Beitrag als Einstiegsposting sehr merkwürdig.
    Isoliert betrachtet müsste man sich kollektiv über den Kollegen aufregen und nach der Disziplinarkeule schreien. Das hat hier bisher glücklicherweise niemand getan.

    Achte doch bitte selbst bei erfundenen Fällen auch auf die logische Stimmigkeit. Welcher Kollege manipuliert Noten in SchilD und telt die entsprechenden Zeugnisse aus? (sic!)
    Da hätten alle Kontrollmechanismen versagt - einmal abgesehen davon kann man den "gemeinen Lehrern" auch die Schreibrechte in SchilD gar nicht erst zuweisen.

    Und das Motiv "die Noten passen ihm nicht" wirkt eher unglaubwürdig...

    Ich bleibe dabei, dass die Schilderung der Berliner Vorgehensweise für die TE wenig hilfreich ist. Das LGG NRW sowie die Frauenförderpläne der Bezirksregierungen sehen zwar Teilzeitkonzepte an Schulen vor, das Ganze hat jedoch noch nicht den Weg in konkrete Vorgaben ("muss"-Vorgaben) in der ADO gefunden.

    Mir ist für NRW keine Bestimmung bekannt, nach der eine Teilzeitkraft konkrete Einsatzzeiten vorgeben kann oder nach der sich der Einsatz nach den Betreuungszeiten der KiTas richtet. Das ist auch, wie Karl-Dieter anschaulich dargelegt hat, nur schwer umsetzbar. Das ist auch weniger eine Frage von Meinungen oder Rechthaberei.
    Da meine Frau von ungünstigen Einsatzzeiten unmittelbar negativ betroffen ist, Susannea, hätten sie und ich ein nicht unerhebliches Eigeninteresse daran, dass es in NRW ähnliche Vorgaben für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt wie in Berlin. Ich habe mir bereits vor fast acht Jahren im Zuge der Geburt meines zweiten Kindes die Finger wund gesucht nach einschlägigen Vorgaben bezüglich des Einsatzes /der Einsatzzeiten von Teilzeitkräften. Gerade an Ganztagsschulen, hat man da ganz schlechte Karten, was beispielsweise das Vermeiden von Einsätzen am Nachmittag bis über die Betreuungszeiten hinaus angeht. Bevor ich zur Schulbehörde gewechselt bin, konnte ich das zum Teil abfangen, jetzt mit 41 Stunden im Büro plus Pendelei geht das nicht mehr.

    Ich halte es hier mit Luther. Ich widerrufe gerne meine Thesen, wenn ich durch geltendes Recht eines Besseren belehrt werden kann - und dann reden wir nicht von "soll" sondern von "muss"-Vorschriften. Und wir reden auch nicht von Stundenplanern und Schulleitungen, die bestimmte Dinge möglich machen, weil sie es wollen - oder eben nicht möglich machen, weil sie es nicht wollen.

    Das Problem ist, dass Du rechtlich keinen Anspruch auf Einsatz zu bestimmten Zeiten hast - Vereinbarkeit von Familie und Beruf hin oder her. Moralisch ist das ja selbstredend eine andere Sache.
    Die Organisation der Kinderbetreuung ist wie bei allen ArbeitnehmerInnen ihre eigene Sache. Wir haben auch jedes Jahr aufs Neue das Vergnügen, unsere Kinder vor Dienstbeginn rechtzeitig zu verteilen.

    Warst Du vorher an einer anderen Schule oder würdest Du quasi an die alte Schule zurückkehren? Normalerweise musst Du den Dienst bei Beendigung der Elternzeit ja wieder antreten. Falls Du zwei oder drei Jahre Elternzeit genommen haben solltest und jetzt noch in der Elternzeit bist und das Angebot ablehnst, würdest Du ohne Bezüge eben in der Elternzeit bleiben.

    Irgendwie ist mir anhand Deiner Schilderungen nicht ganz klar, welchen Status Du hättest, wenn Du ablehnen würdest. Wer die Elternzeit beendet und den Dienst wiederaufnimmt, muss ihn wiederaufnehmen. Dann gäbe es auch keine "Ablehnung" des Angebots.

    Kannst Du die Konstellationen mal ausführlicher darlegen?

    Hier mit Ausnahme der Annahme von Belohnungen und Geschenken juristiziables Fehlverhalten bei Lehrern, die privat unterwegs sind, zu konstruieren, ist schon eigenartig. Insbesondere dann, wenn man erst bei Unverständnis seitens der anderen User plötzlich etwas ganz anderes nachschiebt.

    Man kann das Ganze auch ganz nach oben eskalieren, soll heißen ins Kultusministerium. Dann sollte man aber wirklich stichhaltige (!) Beweise liefern und natürlich ggf. mit den Konsequenzen, die das haben könnte, leben können.
    Wenn Beamte sich nachweislich eines Dienstvergehens schuldig machen, muss die Behörde ermitteln.

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