Nein. Das gibt Anlage E der APO-BK nicht her - nebenbei lauten die APO-GOSt, die APO-BK und die APO-WbK hier recht ähnlich - da wird es dann auch keinen wesentlichen Unterschied in den Regelungen geben.
Beiträge von Bolzbold
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Im Regelfall kann ich Schülern (oder auch Schulleitern und/oder Kollegen) die Rechtsgrundlage für mein Handeln recht klar benennen.
Das freut mich für Dich. Ich hätte jedoch auf Dauer keine Lust, in einem solchen Klima des pauschalen Misstrauens zu arbeiten. Letztlich geht es um die Kompensation gefühlter Machtlosigkeit durch den Versuch einer moralischen Delegitimation geltenden Rechts, um so eine Legitimation für nonkonformes Handeln zu haben. Kurz: Weil der da oben so gemein ist und ich mich so klein und hilflos fühle, habe ich das Recht mich so (i.e. mit unlauteren Mitteln) zu wehren.
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Ich finde es faszinierend, dass ein Beamter oder Angestellter im ÖD in solchen Fällen immer nach der Rechtsgrundlage fragt und diese im Grundtenor zunächst einmal anzweifelt.
Hättet Ihr genauso viel Verständnis für Eure Schüler, wenn diese Euch ähnliche Fragen stellten (und Ihr dann nach entsprechender Recherche ggf. erkennen müsstet, dass Ihr selbst daneben lagt?)Oder gilt hier dann der Wahlspruch "quod licet Iovi..."
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Verbindlich heißt, dass der Prüfling antreten muss. In vergleichbaren Fällen würde die Prüfung laut APO-GOSt beispielsweise als "ungenügend" bewertet werden.
Eine freiwillige mündliche Prüfung kann nicht "spontan" zurückgezogen werden. Das dürfte auch für Anlage E der APO-BK gelten. -
In NRW kannst du bei ausgefallenen Stunden zu anderweitigen Tätigkeiten angewiesen werden. Unterrichtsausfall bedeutet nicht, dass man als Lehrer frei hat.
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Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass das irgendwie nach Kolloquiumsvorbereitung riecht.
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Auf sich aufmerksam machen läuft in der Regel darüber, dass man jemanden kennt, der jemanden kennt. So bin ich auch auf meine Stelle aufmerksam geworden.
Bei der Bewerbung an sich wirkt sich das allenfalls insofern aus, als dass man sich schlauerweise ggf. mal bereits dort persönlich vorgestellt hat, dass man sich an Ort und Stelle über das Stellenprofil informiert hat und dann im Auswahlgespräch vorbereitet ist.Dass viele Dinge von allein passieren, würde ich so pauschal nicht unterschreiben. WENN man natürlich erst einmal einen Fuß in der Tür hat, dann geht es von dort aus sicherlich auch ein bisschen leichert weiter.
Die Behörden mögen in der Regel keine "Schulflüchtlinge" und die Auswahlgespräche enthalten auch Fragen nach den Motiven, weshalb man zur Behörde will. Schulflüchtlinge entdecken die da recht schnell.
"Ich will nicht so viel unterrichten" sollte nicht das zentrale Motiv für eine Veränderung sein. Die Personalabteilung der Behörde dürfte diesbezüglich auch einiges an Erfahrung haben - mangelnde Motivation kann man den Leuten in meinem Umfeld, die aus der Schule kamen, nun weiß Gott nicht nachsagen. -
Bei der Aufsichtspflicht handelt es sich um ein so genanntes "vorrangiges Dienstgeschäft", das keinen Aufschub duldet. Wer dennoch aufs Klo muss, sollte im Idealfall KollegInnen ansprechen, ob die für fünf Minuten einspringen können.
Diskussionen über hypothetische Fälle finde ich in diesem Fall ermüdend, weil man den Fall immer abstruser und die Situation für den ebenso hypothetischen Kollegen noch weniger erfüllbar machen kann.
Fakt ist, dass das in den meisten Fällen gut geht. In einigen wenigen nicht. Und wenn die Lehrkraft dann schuldhaft gehandelt hat, muss sie leider die Konsequenzen tragen. -
Das geht bestenfalls über eine temporäre Abordnung in die Schulaufsicht und mit viel Glück anschließend über die Weiterbeschäftigung als Referent. Die Chancen sind jedoch überschaubar. Ich arbeite derzeit in der Behörde und weiß, wovon ich rede.
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Das kommt auf das Aufgabengebiet an.
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Wenn man bereits in der PKV war, fällt das nicht weiter ins Gewicht. Als Referendar in NRW ist man Beamter auf Widerruf uns somit eigentlich privat versichert.
Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Psychotherapie jedoch für bis zu zehn Jahre ein K.O.-Kriterium.
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Die Eltern haben eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern.
Ferner gilt das hier:
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Hier mal eine seriöse Quelle. @Mikael bitte nicht lesen!
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Liebe pri.maria,
Du bist als studierter Mensch sicherlich halbwegs medienkompetent und besitzt ein Grundmaß an Lesekompetenz.
Alle für Dich relevanten Gesetzestexte sind online recherchierbar und eigentlich durchaus zu verstehen. Im Rahmen der Lebenszeitverbeamtung wird also auch für BW recherchierbar sein, ob Du nochmal zum AA musst.
Das Beihilferecht in BW ist ebenfalls recherchierbar - dort wirst Du Auskunft darüber erlangen, ob die Beihilfe ungefragt Daten weitergibt.Nebenbei: Die schauen sich die Rechnungen an, prüfen, was beihilfefähig ist und was nicht und schauen sich die Rechnungen später nie wieder an. Es wird keine Krankenakte über Dich erstellt - das dürfen die gar nicht.
Die Honrarsätze der Therapeuten sind Standard - eine Sitzung kostet in der Regel 100 Euro für Privatpatienten. Das war auch schon vor 20 Jahren so.Ganz ehrlich: Ich würde solche Rechtsfragen nicht in einem Lehrerforum posten sondern selbst recherchieren - bei aller Kompetenz der User hier kannst Du Dich nicht auf die Antworten verlassen, weil sie nicht rechtsverbindlich sind.
Du bist erwachsen, also kümmere Dich um Deine Angelegenheiten wie eine Erwachsene.
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Wenn man sich einmal den einen oder anderen "schulinternen Lehrplan" in NRW anschaut, dann kann man diese schulinternen Curricula getrost weglassen.
Die meisten sind entweder aus den Kernlehrplänen, aus den Stoffverteilungsplänen der Schulbücher oder anderer, bereits bestehender schulinterner Curricula anderer Schulen abgekupfert.DAS ist in der Tat verschwendete Zeit - vor allem, wenn man einmal überprüfen würde, wer denn wirklich nach den SILP unterrichtet... Letztlich gilt dann doch das Primat des Lehrbuchs und des Klassenarbeitsplans.
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- Wir reden von illegitimen Aufgaben, nicht illegalen.
- Nein, so etwas einfaches wird es nicht geben, da bin ich sicher, zumal das eben vielen Lehrern nicht gerecht werden würde.
Magst Du mir das vor dem Hintergrund dessen (§§ 4 -10) nochmal erklären?
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Kann mir nochmal jemand erklären, wieso das illegitim ist?
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