Beiträge von Bolzbold

    Das eine ist, dass man krank ist, wenn man keinen Sonderurlaub bekommt.
    Das andere ist, dass man krank ist UND nach Australien fliegt, wenn man keinen Sonderurlaub bekommt.

    Bei Ersterem hätte man vielleicht gegrummelt, aber es hingenommen und das Attest des Arztes nicht angezweifelt.
    Wenn ich aber mehrwöchig quasi mit Ankündigung ach so krank bin und nicht arbeiten kann, es aber dennoch schaffe, mich 16 Stunden in einen Flieger zu zwängen und nach Australien zu fliegen, dann darf man die Echtheit des Attests durchaus anzweifeln.

    Mal ein selbst erlebtes Beispiel an einer Schule bei uns um die Ecke:

    In Klassen 5 und 6 gibt es ein komplettes Handyverbot. Ab Klasse 7 dürfen die Schüler während der 70minutigen Mittagspause ihre Handys benutzen.
    Ich habe noch nie so viele Schüler teils in Gruppen zusammensitzen sehen, teils auch alleine, die sich während der Mittagspause ausschließlich ihren Handys gewidmet haben. Sei es in den Chill-out-Areas, sei es in der Bibliothek, auf den Fluren und in den Freizeiträumen.
    Ab der Oberstufe scheint die Benutzung von Handys außerhalb des Unterrichts erlaubt zu sein - selbes Ergebnis.

    Natürlich kann man die nicht alle einsammeln, wenn man Handys komplett verbietet und das Verbot konsequent umsetzt. Es mag sicherlich auch weltfremd anmuten, alles rigoros zu verbieten.
    Die Nutzung des Handys als Kommunikations- und Unterhaltungsmedium und das Ausblenden von echten Alternativen (Gesellschaftsspiele, Sport, AGs) finde ich hingegen bedenklich. Mir scheint, dass besagte Schule vor diesem Problem eher kapituliert hat als es aktiv anzugehen.

    Die Kritik an der Jugend ist ja so alt wie die griechischen Philosophieschulen. Trotzdem hat sich die Menschheit weiterentwickelt.
    Dieses Prinzip aus der Geschichte beruhigt einerseits. Andererseits frage ich mich, was wohl die positiven Entwicklungen sein sollen, die die heutige Jugend rückblickend in 100 Jahren bewirkt haben wird.

    Hier geht es aber nicht um Logik sondern um die vom Dienstherren angenommene Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn man die Ferien nicht ausspart.

    Abgesehen davon: Wenn wir dann schon mit Urlaub argumentieren, müsste das dann ja auch vom Gesamturlaubssanspruch abgezogen werden. Dann müsste ein Lehrer dementsprechend in den übrigen Ferien durcharbeiten. Macht keiner, sieht keiner ein - aber eben nur, wenn es einem zum Nachteil gereicht.

    Da lobe ich mir in der Tat mal SchiLD und seine Notenmodule. Kein Schlagestehen, bequemes Eintragen der Noten zu Hause und anschließendes Überspielen auf die Verwaltungsrechner oder wahlweise Zusenden per E-Mail.
    Die wenigen Male, wo man mal Schlange sind die Quartalsnoteneinträge, weil wir die analog in Listen erfassen.

    Die Mindestdienstzeit muss mit dem Ende des Bewerbungszeitraums erfüllt sein. Wenn also das Ende der Probezeit im August 2017 lag, dann ist die Wartezeit noch nicht erfüllt. Eine Bewerbung auf eine A14-Stelle könnte also frühestens im August 2018 erfolgen.

    Die Ausnahme ist in der Tat die, die Flipper genannt hat:

    Zitat


    (3) Abweichend von Absatz 2 Nummern 1 und 2 ist eine Beförderung in den Fällen des Nachteilsausgleiches gemäß § 6 zulässig. Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 5 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.

    Quelle: LVO NRW

    Die Schwangerschaft musste ja schon aus Gründen der Gefährdungsbeurteilung angegeben werden. Die SL weiß also davon. Natürlich wäre ein Bewerber, der nicht in die Elternzeit und anschließend in der Regel in Teilzeit wiederkommt, attraktiver. Das ist aber Teil des Spiels. Die Arbeit muss ja auch irgendwie erledigt werden.

    Devalis, sei mir nicht böse, aber ich habe meine Zweifel, ob Du wirklich schon Referendar bist. In den drei Postings, die Du verfasst hast, befinden sich mehrere in meinen Augen bedenkliche Schwächen im schriftlichen Ausdruck, der Grammatik und der Rechtschreibung, so z.B. bei den Flexionsendungen, die in der gesprochenen Sprache ja noch als unbetonte Silben verschluckt werden mögen. Aber in der Schriftsprache finde ich das schon auffällig. Natürlich machen wir alle mal Fehler - da kann sich keiner von freisprechen - ich auch nicht. Aber bei Dir häuft sich das doch ganz deutlich.
    Ich muss gestehen, dass ich bei solchen teils achtlos hingeworfen wirkenden Postings keine große Lust habe, fachlich oder didaktisch ausführlicher zu antworten.

    Ich glaube, dass man bei einem Fehler wie "haddn't" mal die Kirche im Dorf lassen sollte. Die Hardline mögen argumentieren, dass man die Form sonst nie richtig lernt, aber man sollte einmal überlegen, welche Auswirkungen so ein in meinen Augen Rechtschreib- oder Flüchtigkeitsfehler hat, wenn es fünf oder mehr Lücken gab.
    Daher würde ich auch Variante 3 wählen. Erste Lücke halbe Punktzahl, die nächsten Lücken Folgefehler. Damit wird aus meiner Sicht ein gesundes Augenmaß gewahrt.

    Abschließend sei allen Beteiligten noch einmal geraten darüber nachzusinnen, ob es denn wirklich so nötig ist, sich durch in meinen Augen übertriebene Strenge oder ebenso übertriebene Milde als der vermeintlich bessere Lehrer zu profilieren.

    Ich empfinde diesen Fragebogen auch als extrem undifferenziert und diffus.
    Der Begriff "Kontakt mit anderen Kulturen" oder "Vorbereitung auf den Kontakt mit anderen Kulturen" ist viel zu schwammig und kann sich sowohl auf mein Privat- als auch auf mein Berufsleben beziehen.

    Der Umstand, dass dies eine Umfrage an bzw. von Grundschullehrern ist, sollte viel deutlicher sichtbar angezeigt werden. Dann können sich die Sek I/II-KollegInnen die Zeit sparen.

    Eine Klausur mit einem Additionsfehler ist formal nicht korrekt korrigiert. Das muss in der Regel behoben werden. Natürlich gibt es keinen Paragraphen, der das explizit sagt, jedoch kann man den Anspruch auf "richtige" Korrektur aus den Leistungsbewertungsvorgaben ableiten.

    Bei Additionsfehlern kann sich die Lehrkraft stets auf offensichtlichen Irrtum berufen, so dass eine Note nach oben wie nach unten korrigiert werden kann. Das bezieht sich laut dem Schulrechtsexperten Hoegg auch auf Fälle, in denen der Schüler schlechter gestellt wird.

    Ich erinnere mich noch an die Matrizzen - vor allem, wenn die Arbeitsblätter noch fast frisch abgezogen waren. Das war unser erstes (und bei mir einziges) Schnüffelerlebnis. Ob's geschadet hat? Das müssen andere beurteilen. :)

    Das musst Du auch nicht.

    Das Lied und die Noten gibt es auf der angegebenen Seite.
    Ich habe seinerzeit für die Englisch-Showstunde auf der englischen Seite das Suchsel verwendet. Dann habe ich nur die einzelnen Merkmale des Grüffelos gescannt, gedruckt und laminiert, um sie dann einzeln zu thematisieren.

    Wenn es um die Texte geht, so musst Du sie nicht scannen sondern vermutlich herausschreiben oder diesen Text hier nehmen.
    alt.zebis.ch/Unterricht/Fach/Unterrichtsmaterialien/dateizeigen.php?id=31522&vz=d8zShfcSAfaKuwLegXr5k4SWnzZdGU&file=Der+Gr%FCffelo+Text.doc

    Das ist über die Suchbegriffe "Grüffelo" und "Text" zu finden.
    Für weitere theatralische Inspiration gibt es bei youtube das eine oder andere zu finden.

    Ich kann Chili da nur ausdrücklich zustimmen. So handhabe ich das auch. Die Ankündigung, beim nächsten Mal jedes Wort, das ich nicht beim zweiten oder dritten Versuch lesen kann, als Wort-Fehler anzustreichen, wirkt Wunder.
    Manchmal schreiben die Schüler auch bewusst unleserlich, insbesondere dann, wenn zwei ähnliche Buchstaben - beispielsweise bei Vokalen - die grammatische Form des Verbs bedingen und der Schüler sich nicht sicher ist, welche Form denn die richtige ist.

    Das ist letztlich nur eine konsequente, aber keinesfalls unmenschliche Linie - vor allem dann, wenn sie vorher angekündigt und dann unmgesetzt wurde.

    Als es um die Frage ging, wer den Artikel über meinen LK schreibt, habe ich vorsorglich gesagt, dass ich das nicht tun werde. Dafür stimmte das Zwischenmenschliche nicht und ich hätte nicht heucheln oder lügen wollen.

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