Beiträge von Bolzbold

    Sag mal ist das Dein Ernst? Du bist ein studierter Mensch. Wenn Du einen Fachinhalt nicht kennst, liest Du in der Regel nach und informierst Dich. Lies Dir doch mal die entsprechenden Bedingungen durch, bevor Du Dich verrückt machst. Landesbeamtengesetz NRW

    Kein Lebenszeitbeamter wird wegen chronischer Erkrankungen einfach so aus dem Dienst entfernt, es sei denn, er hat sich den Beamtenstatus durch wissentlich falsche Angaben beim Amtsarzt erschlichen und es kommt irgendwann heraus. Dann müssten dementsprechend ja Tausende an chronisch erkrankten Beamten jährlich aus dem Dienst entfernt werden. Hast Du das schon irgendwo in der Presse gelesen?

    Ich halte Bewertungen von Schülern durch Schüler für hoch problematisch.
    Bei Präsentationen ist das Standard-Feedback "ich fand die Präsentation ganz gut". Erst wenn man nachhakt, kommt ggf. ein wenig Kritik. Die Schüler wollen sich in der Regel nicht gegenseitig in die Pfanne hauen. Trauen sie sich dennoch mal aus der Deckung ist deren Feedback aber oft sehr akkurat und deckt sich mit meinen Einschätzungen.

    Es kommt sehr stark auf die Reife der Lerngruppe an, ob so etwas klappt.

    Es gibt derzeit den von Dobert & Co und den von Acker & Co. In Letzterem steht im Kommentar etwas über die Dauer beider Prüfungsteile - das ist aber nur eine Auslegung, keine Rechtsverbindlichkeit.
    Die Bezirksregierung dürfte ebenso wenig über eine "Vorschrift" verfügen. Alle prüfungsrelevanten Informationen müssen ohnehin in der BASS veröffentlicht sein. Da gibt es kein "geheimes Schreiben" und keine Vorschrift.

    Schau Dir § 38 APO-GOSt inklusive der VV nochmal an. Da werden ja schon recht dezidierte Vorgaben zur Prüfung gemacht. Es würde überhaupt keinen Sinn ergeben, wenn eine weitere essenzielle Rechtsvorschrift zur mündlichen Prüfung nicht auch genau dort stehen würde.

    @MarieJ

    Die Antwort auf Deine Frage hast Du hier bereits erhalten. Was Einsprüche angeht, so ist wie gesagt die Dauer der einzelnen Teile nicht verbindlich geregelt. Daher wird sich das Gericht daran orientieren, ob die sonstigen formalen Vorgaben erfüllt sind. Die Verwaltungsgerichte entscheiden da recht unterschiedlich. Wenn es Einsprüche gab, dann in der Regel wegen formalen Verstößen (z.B. in den Zeitvorgaben <20 Minuten, >30 Minuten, zu wenig Vorbereitungszeit, formal fehlerhafte Begründung der Note etc.)

    Es steht Dir frei, auf dem Dienstweg (SL => Dezernat 43 bzw. 48 => MSB) eine entsprechende Eingabe zu machen, wenn Dir eine definitive Entscheidung diesbezüglich wichtig ist.

    Sinnvoll ist es, sich mit dem schulfachlichen Dezernenten der aktuellen Schule und ggf. mit dem entsprechenden Dezernenten der Wunschschule in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus brauchst Du die Freigabe durch Deinen Schulleiter. Bei den Fächern Physik und Mathematik dürfte eine Versetzung jedoch vermutlich am Veto der Schulleitung scheitern, es sei denn, Du stellst bereits seit fünf Jahren in Folge (!) einen Antrag oder Dein Schulleiter will Dich unbedingt loswerden. Erst nach fünf Jahren bedarf es nicht mehr der Zustimmung der Schulleitung.

    Formal gesehen kann eine Note nachträglich nur dann geändert werden, wenn sachfremde Gründe oder offensichtlicher Irrtum vorlagen.
    Der Vorwurf "Mobbing" wird ja gerne schnell und oft verwendet. Ob und inwieweit die Sechs der OGS-Betreuer gerechtfertigt war oder nicht, können wir von hier aus nicht beurteilen. Wenn die Praxislehrerin jedoch bereits nur 4/4- geben wird, dann scheint mir das Problem u.U. doch eher woanders zu liegen.

    Nein, die gibt es nicht. Der besagte Kollege profitiert davon, dass andere KollegInnen sich aber genau das einreden und es letztlich mit sich machen lassen.
    Der Kollege hat so gesehen für sich alles richtig gemacht. Beförderung mitgenommen und einen Dummen gefunden, der den Großteil der Arbeit für ihn macht.

    Der hat das Zeug zur Schulleitung... :zungeraus:

    Letzteres ist übrigens eine Sache, mit der sich einige KollegInnen ihr Leben unnötig schwer machen. Mitunter basieren die Rechts"kenntnisse" der Kolleginnen auf unreflektiert tradierten Mythen, Fantastereien und gefährlichem Halbwissen. Es mag mir immer noch nicht einleuchten, dass man die Privilegien des ÖD oder gar der Verbeamtung mehr oder weniger einfordert und für selbstverständlich erachtet, aber die damit einhergehenden Pflichten über den Tellerrand des Lehrerberufs hinaus geflissentlich ignoriert.
    Ich habe es in diesem Forum ja bereits mehrere Male geschrieben: Rechtssicheres Handeln im Bewusstsein, dass das eigene Tun rechtskonform ist, gibt einem ein gutes Maß an Selbstbewusstsein, was gerade auch in Konfliktgesprächen mit Eltern ungemein hilfreich sein kann - das hatte ich auch schon so erfahren, bevor ich meine neue Tätigkeit begann.

    Wenn ich spiele um zu gewinnen, versuche ich, aus meinen mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Optionen das Beste zu machen.
    Das kann dann auch bedeuten, dass ich einen Mitschüler, der aus welchen Gründen auch immer besonders langsam ist, zuerst "abwerfe".

    Dahinter steckt in der Regel jedoch keine gezielte Mobbingabsicht.

    Und wie einige andere User hier sehr anschaulich dargelegt haben, bedingt nicht dieses Spiel an sich Mobbing, sondern Mobbing wäre allenfalls eine Folge der fachspezifischen Bedingungen, die im Fach Sport zum Tragen kommen.

    Es geht hier nicht um eine "Vorschrift" im Sinne eines neuen Gesetzes sondern um eine Bindungswirkung im Sinne des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit.

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