Beiträge von Bolzbold

    Stimmt.
    Und genauso stimmt "Die Schüler werden sich nicht daran halten".
    Also, welche Konsequenz ziehst du daraus?

    Das wurde weiter oben unter anderem auch von mir bereit erläutert.
    Wenn die strikte Einhaltung des Gesetzes in diesem Fall nicht möglich ist, dann muss der Kerngedanke des Gesetzes zumindest befolgt werden - das ist für mich weniger das Alkoholverbot an sich als die Gefahrenabwehr für meine Schüler. Bevor sie sich also ins Koma saufen, lasse ich sie lieber kontrolliert, aber weder von mir angeleitet noch offensichtlich befürwortet, trinken und greife dann ein, wenn es zu viel zu werden droht.

    Auch volljährige Schüler unterliegen dem jeweiligen Schulgesetz bzw. der Schulordnung, sofern sie sich in einem Schulverhältnis befinden. Damit gilt das Alkoholverbot auf schulischen Veranstaltungen auch für volljährige Schüler - Ausnahmen sie oben.

    Es liegt nicht immer in der Hand des Lehrers, ob er fährt oder nicht.
    Als Klassenlehrer oder Tutor MUSS man in NRW fahren - und da die Reisekosten vom Land übernommen werden, kann man sich da auch nicht rausziehen.
    Insofern kann ich dieses "ich bin schlauer als Ihr, weil ich nicht mitfahre" nicht nachvollziehen.

    @Yummi

    Ich habe den Eindruck, das Problem ist eher, dass wir hier einen Grenzbereich haben, in dem man zwischen rechtlicher Korrektheit und pädagogischer Angemessenheit ("Korrektheit" ist hier zu normativ) abwägen muss. Ganz streng genommen gibt es hier immer nur ein Falsch und kein Richtig. Entgegen den rechtlichen Vorgaben gibt es aus der Lebenspraxis eine Wirklichkeit, der wir uns aus pädagogischen Gründen stellen - und somit maßvolles Trinken nolens volens dulden, wenn auch nicht explizit erlauben. Warum der Gesetzgeber so entscheidet, dürfte einleuchten. Warum selbst Schulleiter Alkoholkonsum dulden und sich somit der Realität stellen, dürfte ebenso einleuchten.

    MrsPace geht das Problem meines Erachtens an der falschen Stelle an. Die "Säufer" im Kollegium haben einen inoffiziellen Standard gesetzt, den die Schüler sicherlich kennen und daraus klamheimlich eine faktische Erlaubnis zum Trinken ableiten.
    Hier ist das eklatante Fehlverhalten der Kollegen Ursache und nicht der mögliche Alkohol in den Taschen der Schüler.
    Als Organisator einer solchen Studienfahrt kann ich mir die Kollegin, die mitfährt, weitgehend aussuchen. Wenn ich weiß, dass darunter Gewohnheitstrinker sind, nehme ich sie gar nicht erst mit. Bisher hatte ich das Glück, mit Kolleginnen fahren zu können, deren pädagogische Leitlinien mit meinen weitgehend identisch waren, so dass wir uns blind auch ohne Absprachen in den entsprechenden Situationen identisch verhalten haben/hätten.

    Bei einem Kollegium wie dem von MrsPace kann ich nur den Kopf schütteln.

    Tue ich doch nicht. Fakt ist, dass Minderjährige keinen harten Alkohol kaufen oder konsumieren dürfen. Und wenn ich den Verdacht habe, dass gewisse minderjährige Schüler harten Alkohol dabei haben könnten, darf ich sehr wohl verlangen, dass dieser vor Antritt der Fahrt herauszugeben ist!
    Wenn ich das nicht tue und die minderjährigen Schüler diesen harten Alkohol auf der Fahrt konsumieren und dann passiert etwas, da bin ich doch genauso dran!

    Wie gesagt, sollte sich jemals ein Schüler weigern, werde ich in Zukunft die Polizei dazu rufen. Spätestens diese Ansage wird aber sowieso dazu führen, dass der Alkohol von selbst herausgegeben wird.

    Für den Fall der Fälle habe ich immer noch eine Rechtsschutzversicherung...

    Du darfst verlangen, dass er herausgegeben wird, ja. Eine pauschale Kontrolle der Taschen ist jedoch nicht zulässig.
    Wenn Schüler Alkohol konsumieren, den sie entgegen mündlicher wie schriftlicher Belehrung (und der Unterschrift der Eltern wie der Schüler) mitgebracht oder vor Ort gekauft haben, dann ist das ein willkürlicher, vorsätzlicher Verstoß gegen die Schulordung. Da liegt der schwarze Peter klar bei den Schülern. Sofern Du Dich nicht in der konkreten Situation, wenn Du dies bemerkst, falsch verhältst, passiert Dir da überhaupt nichts.
    Hättest Du Kenntnis von übermäßigem Alkoholkonsum und man könnte Dir nachweisen, dass Du dies geduldet hast, dann wärst Du dran. Haftbar bist Du aber nur bei grober Fahrlässigkeit.


    Natürlich werde ich das tun, sollte sich jemals ein Schüler weigern, seine Tasche kontrollieren zu lassen... Kommt aber in der Praxis wie gesagt eh nicht vor. Bisher haben alle freiwillig (eigenhändig) ihre Taschen geöffnet und mich reinschauen lassen... Wer nichts zu verbergen hat, muss ja auch nichts befürchten.


    Mrs Pace, wieso stellst Du Dich mit dieser Maßnahme über geltendes Recht? Dafür gibt es keine Legitimation.

    Vielleicht sollten wir das Ganze mal pragmatischer sehen:

    1) Ein absolutes Alkoholverbot ist bei Oberstufenfahrten nicht durchsetzbar. Wer das trotzdem probiert, wird eine Woche richtig Stress haben.
    2) Natürlich werden die Schüler trinken - das ist bei denen quasi ungeschriebenes Gesetz.
    3) Ich sorge als Lehrkraft dafür, dass es nicht zu Exzessen kommt und ich greife im Gefahrenfall sofort ein.
    4) Ich kontrolliere keine Taschen, weil ich nicht über dem Gesetz stehe. Der pauschale Verdacht, dass Schüler auf solchen Fahrten Alkohol dabei haben könnten, reicht für eine Taschenkontrolle nicht aus.

    Die Erfahrungen mit meiner Studienfahrt im September und mehreren 10er Fahrten zu G9 Zeiten haben dies bestätigt und ich bin damit im wahrsten Sinn des Wortes gut gefahren.

    Die Hardliner und diejenigen mit "individueller Rechtsauffassung" sollten sich einmal überlegen, inwieweit ihnen ihr Verhalten nicht früher oder später um die Ohren fliegt.
    Ich persönlich habe keine Lust, Blockwart in einem Spiel zu spielen, dessen Regeln ich nur bedingt um- und durchsetzen kann. Und Taschenkontrolle ist rechtswidrig. Punkt.
    Die einzige Ausnahme wäre "Gefahr im Verzug". Und das ist kein diffuser Verdacht, der sich in Zukunft erhärten könnte sondern akute Gefahr im unmittelbaren Verzug.

    Was den "Markt" angeht:

    Vor dreißig Jahren gab es in NRW einen Einstellungsstop, der ca. zehn bis 15 Jahre andauerte. Das sieht man bei mir am Gymnasium heute daran, dass es bei uns kaum Kollegen zwischen Mitte 40 und 60 gibt, wohl aber noch einen Schwung Kollegen, die in den nächsten drei oder vier Jahren pensioniert werden. Ab ca. 2005 sind sehr viele neue Lehrer eingestellt worden - der Altersdurchschnitt hat sich dadurch drastisch gesenkt. Irgendwann kommt der Punkt, an dem die 60+ Kollegen pensioniert sind und dann die Einstellungslücke klafft. Dann werden weniger Lehrer gebraucht und eingestellt, weil von unten genug nachgekommen sind und oben nur noch wenige pensioniert werden.
    Wenn man also fünf Jahre Studium und zwei Jahre Referendariat rechnet, dann wäre man in NRW genau dann fertig, wenn die letzten 60+ Kollegen pensioniert worden sind.

    Das riecht erst einmal nach schlechten Aussichten im Sek II Bereich, muss aber nicht so sein. Durch G9 werden wieder mehr Lehrer gebraucht, außerdem könnten die Schülerzahlen nicht so drastisch sinken wie befürchtet. Dann könnte man mit "guten Fächern" und guten Noten sicherlich überall unterkommen.

    In 3 Wochen ist es wieder so weit, der erste Elternsprechtag des Jahres steht an. Ab der kommenden Woche werden die Termine vergeben, und es wird wieder so laufen: Ich gehe in meine Klassen, frage welche Eltern einen Termin wünschen (und vergebe ggf. einen), und aus allen Ecken schallt es: "Müssen meine Eltern kommen?" bzw. "Welche Eltern wollen Sie denn überhaupt sehen?" ... Ich hasse diese Frage.

    Welche Eltern ladet ihr beim Elternsprechtag ein (ich habe manchmal das Gefühl: vor :teufel: )? Habe ich die Pflicht, bestimmte Eltern zum Gespräch zu bitten?

    Ich denke mir ehrlich gesagt immer: Ich will die Eltern sehen, die mich sehen wollen. Und vielleicht die von den (wenigen) Kindern, die sich einfach nicht benehmen können und bei denen ich in Sachen Erziehung auf häusliche Unterstützung hoffe. Aber in meinem Kollegium stehe ich damit allein auf weiter Flur. Die meisten Kollegen bitten die Eltern der Kinder zum Gespräch, deren Leistungsstand problematisch ist (Klassenarbeiten/Klausuren vergeigt und/oder SoMi-"Verweigerer"). Aber irgendwo sehe ich den Punkt für mich einfach nicht: Die Eltern sind zumindest über die schriftlichen Leistungen informiert, ich lasse jede Arbeit unterschrieben vorzeigen. Unter schlechte Arbeiten setze ich einen Kurzkommentar mit Fördervorschlägen. Meiner Ansicht nach habe ich damit erst einmal meine Schuldigkeit getan. Wenn die Eltern Fragen zur Umsetzung der Fördervorschläge haben, können sie ja gerne kommen. Aber muss ich sie nochmal einladen um über den Leistungsstand zu sprechen? Kann mir etwas passieren wenn ich die Eltern von jemandem, der wegen meines Faches vllt. sogar versetzungsgefährdet ist nicht einlade? Und: Muss ich handeln wenn ich sage, dass ich Eltern gern sprechen würde, diese aber nicht kommen wollen?

    Mich würde eure persönliche Vorgehensweise bzgl. des Elternsprechtages interessieren, ich schaue mir nämlich immer gern bewährte Handlungsweisen bei den erfahreneren Kollegen ab :) .

    Ähm, es gehört zu Deinen Dienstpflichten, die Eltern bei Leistungsproblemen ihrer Kinder zu beraten. Das Mangelhaft unter der Note ist keine Beratung. Die standardisierten Fördervorschläge sind eine Sache, ein direktes, persönliches Gespräch, das mögliche Hintergründe für die Leistungsprobleme anspricht und zusätzliche Lösungswege eruiert, sind eine weitere.
    Bei uns herrscht am Elternsprechtag Anwesenheitspflicht. Wenn ich dann schon da bin, kann ich auch mit den Eltern reden - insbesondere, wenn diese Eltern selbst einen Gesprächsbedarf haben.
    In NRW gehen Widersprüche auch mal zugunsten der Schüler durch, wenn es um die Versetzung geht, wenn die Eltern nachweisen können, dass die Schule möglicherweise ihrer Beratungspflicht nicht nachgekommen ist.

    Wenn Eltern auf keinen Fall kommen wollen, dann ist das so. Einige Schüler geben das aber auch gerne einmal vor, weil sie Elternsprechtage wie die Pest hassen. Dann gibt es anschließend zu Hause immer diesen Stress - aus Schülersicht. Verlasse Dich also nicht auf die Rückmeldung des Schülers, dass seine Eltern nicht kommen wollen.

    Liebe Melanie,

    wer sich über angebliche Regelverletzungen einer Lehrkraft beklagt, sollte zunächst selbst dazu in der Lage sein, Regeln zu beachten. In diesem Forum sind nur Lehrer und solche, die es werden wollen, schreibberechtigt. Das steht auch in den Nutzungsbedingungen, denen Du bei der Registrierung zustimmen musstest. Daher bist Du nun gesperrt.

    Ganz offensichtlich ist es für einige hier aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände sowie ihres individuellen beruflichen wie privaten Umfelds in Ordnung, dass man eine Restaurantrechnung pauschal durch die Zahl der Essenden teilt. Und ebenso offensichtlich ist es für andere hier aus denselben Gründen nicht OK.

    Das ist halt so. Argumente gibt es für die eine wie für die andere Seite. Ich verstehe nicht ganz, wieso man sich diesbezüglich nun zwingend in die Wolle kriegen muss.

    Ich verstehe nicht ganz, was das Beispiel hier soll, weil die Runde, die so entscheidet, ganz gleich, wie sie entscheidet, sich abhängig von der Haltung der Außenstehenden - in diesem Fall uns Forumsusern - so oder so der Kritik aussetzen darf. Entweder zu geizig oder zu sich-über-den-Tisch-ziehen-lassend. Immerhin hat man als zu Kritisierender die Wahl, wofür man sich kritisieren lässt.
    Das Beispiel ist letztlich nichts anderes als die Beschreibung eines gruppendynamischen Prozesses, in der es um Gruppenwohl und individuelles Wohl geht.

    Der Aspekt, was selbstverständlich ist bzw. was nun zu den generellen Pflichten auch im Rahmen der "vollen Hingabe", die von uns velangt wird, gehört und was sozusagen als Zückerli gelten kann, ist interessant.
    Letztlich wird es nämlich bei einer eventuellen Prämie genau darum gehen. Die NRW Landesregierung hat im Zuge der Studie von Mummert und Partner seinerzeit bestimmte Tätigkeiten schlicht als "Normaufwand" deklariert, um die teils deutlich über dem Soll liegenden Arbeitszeiten der Lehrkräfte und daraus ggf. entstehende Ansprüche auf Mehrarbeit, Deputatsreduzierung etc. mit einem Federstrich zu verhindern.

    Vergesst das mit Boni und Prämien. Wir wussten vorher, worauf wir uns einlassen. Keine Landesregierung wird sich hier bewegen.

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