Beiträge von Bolzbold

    Solange die Referendare das verkürzte Referendariat machen und je nach Einstellungsturnus vom zweiten Halbjahr eines Schuljahrs bis zum Ende des ersten Halbjahres des nächsten Schuljahres bdU erteilen, wird sich daran nichts ändern. Das bringt Stundenpläne durcheinander und sorgt dafür, dass bei uns z.B. auch mal eben 90 Stunden durch das Kollegium übernommen werden müssen. Ein Teil davon wird ab den Osterferien durch den Wegfall der Q2 kompensiert werden, aber eben auch nur ein Teil.
    Wer sich das ausgedacht hat, kann von Schulorganisation keine Ahnung gehabt haben.

    Das tun sie bei uns einmal oder zweimal. Dann merken sie, dass die Nachschreibeklausur alles andere als leicht war. Für gewöhnlich sind solche Schätzchen in der Leistungsskala auch eher im unteren Drittel zu finden. Sich da auf Nachschreibetermine zu verlassen wirkt da eher wie eine Verzweiflungstat, die letztlich keinen Gewinn bringt. Ärgerlich ist es für die KollegInnen, die jetzt Zeit und Mühe aufbringen müssen für eine Nachschreibeklausur, trotzdem.

    Welche Distanz? Was hat das mit unprofessionellem Lehrerhandeln zu tun, Schüler über eine Raumänderung, kurzfristige Stundenplanänderung oder Terminverschiebung zusätzlich zu den normalen Wegen zu informieren.Die Unprofessionalität ergibt sich nicht durch das genutzte Medium, sondern nur durch die Art der übertragenen Informationen.

    Ich würde niemals private Dinge darüber preisgeben, was aber medienunabhängig ist.

    Das sehe ich im schulischen Kontext insbesondere aufgrund der Art und Weise, wie SchülerInnen Informationen behandeln und weitergeben, als problematisch an.

    Können studierte Menschen vielleicht sich auch einfach einmal selbst informieren? Die Infos zur Verbeamtung etc. sind nun weiß Gott nicht schwert zu ergoogeln. Und diese Panik um die Verbeamtung, weil etwas auf einer Arztrechung (sic!) als Diagnose steht...

    Ich schrieb es ja schon anderswo: Wer informiert ist, hat nichts zu befürchten.

    Bezüglich der "Klagemöglichkeiten"und Widersprüche kann ich mich nur wiederholen:

    Das Bewusstsein, dass man in jeder Situation rechtlich sicher handelt bzw. handeln könnte, trägt ungemein zur Souveränität einer Lehrkraft bei.

    Von einer studierten Lehrkraft kann man erwarten, dass sie Gesetzestexte findet, liest, versteht und danach handelt.
    Die APO-SI, die APO-GOSt, das Schulgesetz, sowie die ADO sind alle in der BASS zu finden und sind sprachlich keine Herausforderungen und durchaus verständlich. Die VVs und die in den kommentierten Ausgaben enthaltenden Hinweise zur Rechtspraxis helfen darüber hinaus wirklich weiter. Das dürfte für die anderen Bundesländer ebenfalls gelten.

    Auch wenn das nicht zwingend ein Positivindiz für meine bisherige Arbeit als Lehrer herhalten kann, so hatte ich in den vergangenen 13 Jahren keinen Widerspruch und keine Notenbeschwerde bei der Schulleitung. In pädagogischen Fragen kann man sich durchaus mal uneinig sein, aber das kann man von Angesicht zu Angesicht klären.

    Nun ja, es gibt eben beide Extreme.

    Prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit Ausbeutung und auf der anderen Seite die von Mikael erwähnten Stammbelegschaften mit den besagten Privilegien.

    Jeder möchte wahrscheinlich zu Letzteren gehören, wenn er denn die Wahl zwischen beiden Extremen hat. Da dies aber eben in der Privatwirtschaft nicht der Standard für alle ist, gibt es eben noch den ÖD, der irgendwo dazwischen liegt. Wer hoch hinaus will, der kann tief fallen. Wer irgendwo auf halber Strecke sich weich bettet, schaut gerne nach oben und beneidet diejenigen, die hoch hinaus wollen. Das Heer an denen, die unten geblieben sind, wird dagegen ausgeblendet.

    Ich glaube, ganz so wenig arbeite ich dort, wo ich jetzt bin, nicht, aber meine jetzige Tätigkeit ist um Längen entspannter.
    Nach knapp neun Stunden im Büro und insgesamt 2,5 Stunden Pendeln bin ich immer noch am Ende des Tages fitter als nach sechs Langstunden Schule.

    Interaktion mit 100+ Menschen jeden Tag, jeder Morgen und ggf. jeder Nachmittag ist durchgetaktet, danach noch Arbeit am Schreibtisch.
    Es ist letztlich oft nicht die Arbeitszeit in Stunden sondern die Arbeitsdichte, die einen schlaucht.

    Ich schreibe heute mal nicht als Kollegin, sondern als Mutter.
    Meine Tochter geht in die 4. Klasse und hatte keine einfache Grundschulzeit - sehr anspruchsvolle, leistungsorientierte Lehrerin, sehr leistungsorientierte Eltern der Mitschüler. Dazu chaotische Orga seitens der Klassenlehrerin, es war wirklich keine einfache Zeit.
    Nun hat sie die Gymnasialempfehlung bekommen, gutes Zeugnis, und wahrscheinlich käme sie auf einem Gymnasium auch klar. Aber sie hat dann die gleichen kids in der Klasse oder Parallelklasse, die in der Grundschule schon immer weinten, wenn sie mal eine 2plus bekamen. Daher tendieren wir zur Gesamtschule.
    Nun meine Frage: Hat die Entscheidung, ob Gymnasium oder Gesamtschule, einen Einfluss auf das Vorhaben, sie studieren zu lassen?
    Es mag für manche eine "doofe" Frage sein, aber ich habe wirklich keine Ahnung, bin selber am BK und habe es eher mit Real- und Hauptschülern zu tun.
    Im Vordergrund steht für mich das Wohlergehen meines Kindes - ich möchte es ihr gönnen, auch mal nicht so ehrgeizige Kinder in ihrer Klasse zu haben, das ist an der Grundschule wirklich abartig, da geht es nur um Leistung und gute Noten.

    Ich würde sie aufs Gymnasium geben.
    Bei Deinen Überlegungen vermischen sich Fakten mit irrationalen Erwägungen, damit machst Du es für dich schwieriger als es eigentlich ist.

    Es wird in jeder Klasse ehrgeizige Kinder geben - es mag sein, dass das am Gymnasium eher der Fall it. So what? Da kommen Kinder von allen möglichen Grundschulen und sortieren sich leistungsmäßig völlig neu ein.
    Daher sind die Sorgen bezüglich der ehrgeizigen Kinder eher unbegründet.

    Was die Gesamtschule angeht, so ist dazu ja schon einiges geschrieben worden. Schau Dir mal die Abiturergebnisse der letzten drei Jahre von Gymnasium und Gesamtschule an - dann weißt Du Bescheid.
    Wenn es Dir bzw. Deinem Kind darum geht, später wirklich studierfähig (sic!) zu sein und nicht nur die Berechtigung für ein Studium zu erhalten, dann gibst Du es ans Gymnasium.

    Letztlich geht es hier weniger darum, wer von uns Recht hat, als vielmehr darum, wie die Gerichte im Streitfall entscheiden.

    Dem ist ja das Abmahnverfahren quasi vorgeschaltet. Und das kann, wie wir ja alle wissen, auch schon bei kleineren Verstößen mehrstellige Forderungen bedeuten.

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