DU kannst das gerne so sehen und auf die Vollkostenerstattung verzichten und dich mit vielleicht lächerlichen 30% Steuerrückerstattung zufrieden geben, also 70% der Kosten selbst tragen. ANDERE sind dazu (mit gutem RECHT) nicht bereit. Wenn der SL / Dienstherr will, dass Lehrer per E-Mail erreichbar sind, hat er die dazu notwendigen Geräte bereitzustellen und zu bezahlen. Und wenn er das nur unzureichend macht und die Lehrkräfte ihre bezahlte Arbeitszeit mit Schlangestehen vor den wenigen funktionstüchtigen schulischen PC vergeuden und deshalb dann selbstvertständlich die Zeit für andere Aufgaben fehlt (s.o.), dann... ist das eben so. UNBEZAHLT muss keiner Dinge tun, die von ihm im Rahmen seiner schulischen Tätigkeit verlangt werden!
Gruß !
Jetzt mach Dich bitte nicht lächerlich. Ich bin davon überzeugt, dass die überwältigende Mehrheit der Lehrkräfte ihre dienstliche Kommunikation letztlich mit privaten Geräten erledigt, die in der Regel nicht dafür angeschafft werden.
Der Rechner, von dem ich schreibe, ist privat angeschafft - sozusagen zum Privatvergnügen. Und wenn ich entscheide, meine dienstliche Kommunikation über dieses zuverlässige Gerät zu erledigen, dann habe ich einen klaren Vorteil davon. (Kein Schlagestehen in der Schule, eigene Zeiteinteilung, Gerät ohnehin aus anderen Gründen angeschafft.)