Ich würde einen Schritt vorher anfangen und Teilzeitkräfte dann nicht dauerhaft als Klassenlehrer einsetzen. Ein "Durchmarsch" als Klassenlehrer ist ein organisatorisches Problem, das den TZ-Kräften in der Tat die Fahrten aufbürdet. So etwas kann man aber ändern.
Die andere Sache ist natürlich die Teilzeitfalle, die sich an den Schulen allmählich bildet. Je mehr TZ-Kräfte an den Schulen sind, desto schwieriger wird es, Stundenpläne und anteilige Reduzierung der sonstigen Verpflichtungen zu verwirklichen - es sei denn, man möchte dies komplett auf die VZ-KollegInnen abwälzen - und auch da ist die Kapazität irgendwann erschöpft.
Beiträge von Bolzbold
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1.2 Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen gem. § 62 NBG
Nach § 62 NBG ist Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen in Bereichen, die ein Kind unter 18 Jahren oder eine
pflegebedürftige sonstige Angehörige oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder
pflegen, auf Antrag
- Teilzeitbeschäftigung mit mindestens einem Viertel der
regelmäßigen Arbeitszeit oder
- Urlaub ohne Dienstbezüge zu bewilligen,wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Pflegebedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten
nachzuweisen. Im Schul- und Hochschuldienst kann der Bewilligungszeitraum bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres,
Semesters oder Trimesters ausgedehnt werden.Dass die Elternzeit für Dich vorbei ist, sollte eigentlich kein Problem sein, es sei denn, Du wolltest ganz aus der Schule raus.
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Also ich hätte sehr gerne eine Stechuhr. Als Teilzeitkraft sammle ich nämlich ständig Überstunden, alleine durch die vielen Zusatzveranstaltungen, die ich ja im vollen Umfang wahrnehmen muss. Und mit 2 Korrekturfächern sowieso. Bei mir reichen die Herbst-, Weihnachts- und Osterferien kaum aus, diese Überstunden auch abzufeiern, vor allem, wenn ich wie jetzt gerade, schon die 2. Woche voll arbeite (korrigiere). Meine 30 Tage Urlaub nehme ich dann immer in den Sommerferien.
Wenn jetzt aber die Überstunden einer Klassenfahrt dazu kommen, geht das gar nicht mehr. Und wenn ich dann noch nur 4 Stunden am Tag bezahlt werde........
Bei Teilzeitkräften ist das in der Tat so eine Sache. Das ist in der Regel dadurch ein "Verlustgeschäft", dass der Normaufwand bei Vollzeit- wie bei Teilzeitkräften in vielen Bereichen gleich hoch ist, dass er bei Teilzeitkräften stundenmäßig stärker "reinhaut". Hinzu kommt, dass Teilzeitkräfte zum Teil freiwillig "Mehrarbeit" im Bereich der Vorbereitung etc. leisten, weil sie es aufgrund von freien Tagen, kürzeren Tagen etc. eher einrichten können. (Nicht, dass sie es müssten!)
Die Doppelkorrekturfachlehrer sind naturgemäß die wirklich armen Schweine.Was die Klassenfahrten angeht, so müssen TZ-Kräfte diese nur anteilig dann in größeren Intervallen durchführen als die Vollzeitkräfte. Was die Bezahlung angeht, so ist dazu hier ja bereits etwas geschrieben worden.
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Ähm nein, da sind wir uns keineswegs einig. Ich bin “nur“ an der Grundschule und habe dadurch, dass ich hauptsächlich bei den Kleinen unterrichte, natürlich was nachzuschauen, aber das ist zeitlich sicher nicht annähernd mit einem Korrekturfach-Lehrer an der weiterführenden Schule zu vergleichen, aber dennoch decke ich allein durch meine festen Anwesenheitszeiten in der Schule meine wöchentliche Pflichstundenzahl ab (gemessen analog zu einer 41 Std Woche, da ich TZ arbeite wären das bei mir 30 Stunden pro Woche), d.h. alles, was ich zu Hause arbeite, jede Vorbereitung, jeder Elternbrief, Förderplan etc. und natürlich auch alle Abendtermine, nachmittäglichen Elternsprechtage etc. sind dann schon Überstunden. Die ich selbstverständlich in den Ferien abfeiere. Wann auch sonst. Das hat für mich natürlich auch Vorteile (viel frei während der Ferien), aber sicher nicht ungerechtfertigt sondern durch Überstunden verdient. Und so geht es bis auf Ausnahmen sicher allen LehrerInnen. Ansonsten würde unsere Dienstzeit nämlich sicher erfasst werden.
Sag ich ja. Wir feiern in den Ferien quasi unsere Überstunden ab.
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Wenn Ihr nochmal beispielsweise in NRW in die ADO schaut, dann sind Klassenfahrten von der Arbeitszeit her pauschal abgegolten.
Dass wir unsere Reisekosten erstattet bekommen, ist seit Kurzem ja immerhin gesetzlich geregelt.Ich denke, wir sind uns einig darin, dass keiner von uns so viel arbeitet, dass er ausgehend von 30 Tagen Urlaubsanspruch und somit sechs Wochen echtem Urlaub die anderen sechs Wochen mit 41 Wochenstunden durcharbeitet.
Daher kann man diese über den Urlaubsanspruch und über die tatsächliche Arbeitszeit in den Ferien hinausgehende Ferienzeit tatsächlich als "Überstundenausgleich" ansehen.Ausgehend davon sollten wir in puncto "ich will aber 24 Stunden bezahlt werden" den Ball flach halten. Womit begründen wir denn auf der anderen Seite die volle Bezahlung der Differenz zwischen durchgearbeiteter Ferienzeit und "überschüssiger Ferienzeit"?
Wenn wir mit der Stechuhr ankommen, wird unser Dienstherr das auch tun. Und das würde insbesondere bei KollegInnen ohne Korrekturfächer richtig reinhauen.
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Da braucht es Schulleiter mit Ar*** in der Hose. Und solange es andere KollegInnen gibt, die fahren, braucht man dieses Fass ja nicht auch noch zu öffnen.
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Dienstvergehen, um Zwang bzw. ADO zu umgehen. Vermutlich noch durch scheinbar dräuendes Unrecht legitimiert....
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@MissJones
Unser Wohlstand basiert auch auf dem Leid der Armen dieser Welt. Unser Konsumverhalten trägt aktiv dazu bei.
Und wo stünden wir heute, wenn die Westalliierten damals über uns genauso gedacht und ggf. entsprechend gehandelt hätten?Vielleicht sollte man diese Diskussion aber auch besser auslagern.
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Man könnte natürlich die Haltung der Beamten zu ihren Privilegien und Pensionshöhen mit der Haltung der Westeuropäer zu ihren im wahrsten Sinn des Wortes angeborenen Privilegien gegenüber der Dritten Welt - hier also den Flüchtlingen - vergleichen.
Da finden wir durchaus Parallelen. Allerdings kämen wir dabei - ganz gleich ob Beamte oder Westeuropärer oder beides - womöglich nicht so gut weg. -
Doch, jeder hat die Wahl. Die Nichtverbeamtung aufgrund von gesundheitlichen Problemen fällt ja nicht vom Himmel. Das kann man vorher wissen.
Warum ich da scheinbar unerbittlich bin in der Haltung, dass man eine Wahl habe, hat mit meinen eigenen Erfahrungen zu tun.Als ich im Ref. war, hatte ich ungefähr 1050,- € netto raus. Davon ging dann noch der ermäßigte Beitrag für die PKV ab.
Als ich eine volle Vertretungsstelle im Anschluss an das Ref. für sechs Monate hatte, wo ich nach BAT2a bezahlt wurde, hatte ich ca. 1800€ netto raus.Ich habe mir damals ein Auto angeschafft, weil ich jeweils 40km zu zwei verschiedenen Schulen pendeln musste. Abzüglich der Kosten für das Auto, Versicherung und Benzin hatte ich nur ca. 400€ Euro mehr raus als im Ref. Die quasi volle Stelle nahm mich zeitlich aber ausgehend von 9 Stunden BdU und 24 Stunden Vertretungsunterricht im Ref. bzw. danach mehr als doppelt so viel in Anspruch. Und ich hatte vier Korrekturgruppen.
Als es um die Verbeamtung ging, die aufgrund meines Asthmas zunächst problematisch erschien, habe ich mir gesagt, dass ich für 1800€ netto später nicht als Lehrer arbeiten wollen würde.
Damals hatte ich also die Wahl, ggf. als angestellter Lehrer für BAT2a zu arbeiten oder etwas anderes zu machen. Und ich wäre nicht Lehrer geblieben, wenn ich nicht verbeamtet worden wäre. Da ging es mir rein ums Nettogehalt. Ich hätte dann wieder als freischberuflicher Musiklehrer gearbeitet, womit ich ähnlich viel mit weniger Zeitaufwand verdient hätte.Dreizehn Jahre später stand ich vor der Wahl, unglücklich im Lehrerberuf weiterzumachen oder zumindest temporär Alternativen auszuprobieren. Ich habe mich für Letzteres entschieden und mich erfolgreich für wenigstens ein, maximal drei Jahre in die Schulverwaltung beworben.
Falls ich da ebenso unglücklich würde, habe ich erneut die Wahl, das Experiment nach einem Jahr abzubrechen oder es eben durchzuziehen.Man hat die Wahl, wenn man sich der Konsequenzen seiner Entscheidung bewusst ist. Kein Weg ist zwingend vorgegeben.
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Hätte ich die Wahl gehabt, wäre ich sicher kein angestellter Lehrer geblieben. Aber ok; Deine Sig ist wohl nicht zufällig gewählt
Fossi, ich würde mich freuen, wenn Du Dich eines angemessenen Tonfalls bemühen könntest und mich hier nicht mehr oder weniger direkt als Arschloch bezeichnen würdest.
Wir können in der Sache weit auseinanderliegen, uns meinetwegen die Argumente um die Ohren hauen. Aber diese Niveaulosigkeit muss doch nun wirklich nicht sein, oder? -
Also in NRW war das seinerzeit so, dass man die Lehrbefähigung für das Drittfach quasi automatisch dazu bekam, wenn man entweder vor Ende des Refs. oder nach dem Ref. noch ein Fach studiert hat.
Bei uns gibt es ja zusätzlich die Möglichkeit, mittels Zertifikatskursen die Fakultas für ein weiteres Fach zu erwerben.Ich stand damals auch vor der Wahl, Musik noch nachzustudieren (8 Semester inkl. Prüfungszeitraum) oder nur mit E/Ge ins Ref. zu gehen. Ich habe mich für Musik entschieden, bin zwei Jahre später ins Ref. gegangen, habe die letzten beiden Semester des Studiums parallel zum ersten Jahr im Ref. gemacht, wobei ich bereits quasi scheinfrei war, und habe dann im zweiten Jahr parallel zur damaligen Zweiten Staatsarbeit die fachpraktisch Prüfung abgelegt, im Sommer die Klausur geschrieben und knapp zwei Wochen vor dem 2. StEx. dann meine mündliche Prüfung in Musik abgelegt.
So bekam ich dann auch die Fakultas für Musik auf dem Examenszeugnis bescheinigt.Musik neben dem Ref. war schon eine ziemliche Belastung - und meine Fachleiterinnen haben keinen Hehl daraus gemacht, dass sie das nicht gut fanden. (Wobei offenbleiben muss, ob es ihnen darum ging, dass ich dem Ref. keine 100% Aufmerksamkeit und Energie geschenkt habe oder ob sie ernsthaft Sorgen hatten, dass das zuviel sein könnte.)
Es war ein ziemlicher Ritt, weil ich zeitgleich noch ein zeitintensives Ehrenamt hatte, das ich nicht abgeben konnte. Eine harte Zeit, aber zu überleben. Ob ich das allerdings heute, 15 Jahre danach, nochmal schaffen würde, wage ich zu bezweifeln.
Musik als Drittfach war auf jeden Fall die beste Entscheidung, die ich treffen konnte.
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Doch, das ist technisch möglich.
Wenn die TE während ihrer Erkrankung beispielsweise für ein Halbjahr nun laut offiziellem Plan nur 17 statt 18 Stunden machen muss (aber nach wie vor für 18 Stunden bezahlt wird), dann ist es theoretisch denkbar, dass sie im unmittelbar folgenden Schuljahr (so sehen es die Regeln ja vor) künftig die eine Stunde mehr machen muss.Dies der TE jedoch zu verschweigen ist schon ein starkes Stück, zumal sie während ihrer Erkrankung von dieser für sie ja fiktiven Stundenermäßigung nichts hat und im anschließenden Schuljahr eine unbezahlte (!) Stunde mehr arbeiten muss.
Sollte eine Schulleitung so verfahren dann ist das in meinen Augen allerdings eine ziemliche Sauerei. Auch in Niedersachsen dürfte es eine Dienstordnung geben, in der die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulleitung und KollegInnen festgelegt ist. Ein solches Vorgehen ist wohl das krasse Gegenteil davon.
Da würde ich auch wie schon empfohlen zum Personalrat gehen bzw. ggf. direkt jemanden Offizielles im Ministerium oder der unmittelbar nachgeordneten Behörde ansprechen. (Bezirksregierungen gibt es in NDS ja nicht mehr) -
In der Tat wird Dich wahrscheinlich kein Schulleiter mit Säugling und Kleinkind auf Klassenfahrt zwingen. Ich habe in den Wochen nach der Geburt meines dritten Kindes auch nicht die Studienfahrt mitgemacht. Mein SL war da sehr verständnisvoll. Von solchen Situationen bin ich auch nicht ausgegangen. Da würde jedem Schulleiter nicht nur von der betroffenen Kollegin extremer Gegenwind ins Gesicht wehen. (Wenn die Gleichstellungsbeauftragte, der Lehrerrat und der Personalrat dann noch mitziehen...)
Die "Unterstellung", von der Du sprichst, speist sich aus Deiner aus meiner Sicht etwas martialisch klingenden Rhetorik bezüglich des Zwingens.
Die Schulleitung wird Dich wie gesagt niemals "zwingen". Auch für die Schulleitung gilt ADO §1.Was sie aber tun kann, ist, das im Hinterkopf zu behalten und Dich beispielsweise in drei Jahren anweisen, auf Klassenfahrt zu gehen. Teilzeitkräfte müssen dies ja nur in größeren Abständen im Vergleich zu den Vollzeitkräften. Du wirst diesen Teil Deiner dienstlichen Pflichten nicht mit einem Wisch beseitigen können.
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Danke, das habe ich gehofft zu hören!Ich kann ja nun auch nichts dafür, dass ich schwepunktmäßig in solchen Klassen bin und da fände ich es echt scheußlich, wenn ich dafür im nächsten Schuljahr noch tausend Extrastunden machen müsste. In der Abwesenheit der Klassen mache ich gerne sämtliche Vertretungen und/oder praktikumsbesuche, da bin ich ja eh vor Ort.
Die Sorge brauchst Du nicht zu haben - das ist so im System gar nicht vorgesehen. -
Die Diskussion dreht sich doch wieder einmal im Kreis.
Jeder, der informiert sein möchte, kann sich vor seiner Berufswahl ausführlich über die Vor- und Nachteile des Berufs, des Gehalts, der Renten- oder Pensionsansprüche etc. informieren. Das ist alles öffentlich und bequem per Mausklick von zu Hause zu recherchieren.
Die Rentenschere zwischen Beamtentum und Angestelltentum ist hinlänglich bekannt. Jeder hat die freie Wahl. -
Du musst zwischen der rechtlichen und der "individuellen" Ebene unterscheiden. Die Teilnahme und Organisation von Klassenfahrten gehört zu den dienstlichen Pflichten einer Lehrkraft.
Zwingen ist so eine Sache. Wenn Du jetzt womöglich anführst, dass man sich dann krank melden sollte, dann fände ich diese Vorgehensweise ein Armutszeugnis.Das Dienstrecht sieht offiziell folgendes vor:
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§ 1
Aufgabe der Dienstordnung
(1) Diese Dienstordnung fasst die wichtigsten Aussagen zusammen, die
sich aus den Bestimmungen des Schulrechts und des öffentlichen Dienst-
rechts für die Tätigkeit der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Leh-
rerinnen und Lehrer ergeben, und konkretisiert Aufgaben, die im Rahmen
des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen zu erfüllen sind.
(2) Diese Dienstordnung ist auch eine innerdienstliche Geschäft
sordnung, die den Schulen praktische Hilfe geben soll, ihren Auftrag aufgabenge-
recht zu erfüllen. Sie setzt ein kollegiales und vertrauensvolles Zusam-
menwirken aller Beteiligten voraus. Innerschulische Konflikte sind zu-
nächst mit dem Ziel der Verständigung unter den Beteiligten zu erörtern.(Hervorhebung durch mich)
Vielleicht sollte man dann von pauschalen Aussagen wie "niemand kann Dich zwingen" Abstand nehmen, weil sie einmal in die Tat umgesetzt in NRW einen Vertoß gegen die Dienstordnung darstellen würden.
Unabhängig davon kann die Schulleitung sehr wohl einer hier "bockigen" Lehrkraft auf ihre ganz eigene Art und Weise auf die Füße treten - und das ganz legal. Hoegg hat das in seinem Buch "Schulrecht für schulische Führungskräfte" sehr anschaulich beschrieben. -
Eigentlich ist das ganz einfach:
Durch Praktika, Studienfahrten etc. ausgefallene Stunden, also die erwähnten "Minusstunden" können durch Vertretungsunterricht aufgefüllt werden. In der Regel dürfen dann die Kollegen, die durch die Fahrten "freigesetzt" sind, beispielsweise die begleitenden und somit abwesenden Kollegen vertreten.
Das Ganze muss innerhalb eines Monats abgerechnet werden. Minusstunden dürfen nicht in den Folgemonat übertragen werden und dann dort beispielsweise durch zusätzliche Vertretungen kompensiert werden.Näheres ist in der ADO in §13 (4) eindeutig geregelt. Ich zitiere:
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(4) Wenn der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der zu
Unterrichtenden nicht erteilt werden kann (z.B. Abgangsklassen, Schul-
fahrten, Exkursionen, Berufspraktika) oder durch Abschlussprüfungen
(z.B.Abiturprüfung) vorzeitig endet, sollen die nicht erteilten Unterrichts-
stunden insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden. Beson-
dere dienstliche Belastungen sind im Einzelfall zu berücksichtigen. -
Richtig. So schnell bekommt man ja auch keinen Ersatz für Dich.
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Für Beamte gelten andere Regeln - immerhin gibt da seit Jahren welche.
Ob die Entscheidung des BGH auch für Dienstreisen im Inland gilt, ist offenbar noch ungeklärt. Für Dienstreisen ins Ausland ist die Sache jetzt klar. Ob man allerdings wie im Beispiel der Chinareise des Klägers die Reise künstlich unterbrechen kann bzw. dadurch die Reisezeit verlängern kann bei voller Bezahlung durch den AG, ist ebenfalls noch nicht entschieden.
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