Solange der Status des TE nicht geklärt ist, wird der Thread geschlossen.
Beiträge von Bolzbold
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Was ich nachvollziehen kann, ist der Umstand, dass die individuelle Empfindlichkeit bezüglich menschlicher Ausdünstungen variieren kann und in anderen Ländern mitunter andere Standards gelten (wobei das m.E.n. eher sozial als kulturell bedingt ist).
Ich möchte nur daran erinnern, dass jeder einzelne von uns hier sich recht bald hätte übergeben müssen, wenn er plötzlich eine Stadt im Mittelalter betreten hätte. Alles eine Frage der Gewöhnung...

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Was ich damit ausdrücken wollte, war, dass es unter der deutschen Schülerschaft auch hinreichend Exemplare gibt, die hinsichtlich ihrer Körperhygiene, vor allem wenn sie in die Pubertät kommen, einiges an Optimierungspotenzial und -bedarf haben.
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Ironie ON:
Eine Arierin in meinem LK riecht mitunter stark nach Schweiß. Was kann ich tun?
Ironie OFF.
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Ich finde dieses Thema als Erstlingsposting auch eher merkwürdig.
Das Austauschen von Blasinstrumenten ist so eine Sache - da wäre ich ganz gleich, welches Kind seinen Mund bereits am Instrument hatte, vorsichtig. Herpes und Co. kann man ja keine Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion o.ä. nachsagen.
Auch ich würde den TE gerne fragen, wieso das Kopftuch irgendeiner Bemerkung würdig war. "Syrisches Flüchtlingsmädchen" reicht doch. Oder hast Du Dir erhofft, dass wir wie die Hyänen über Jehova, Jehova, Jehova äh Kopftuch uns hermachen?
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Wenn Misstrauen und Argwohn als Zeichen von Stärke, Optimismus und positives Denken als Zeichen von Gutmenschentum und Schwäche interpretiert werden, dann ist das in meinen Augen eine Perversion jeglichen Demokratieverständnisses.
Wie gut, dass man statt Godwin's Law jetzt die neo-ottomanische Variante als geistige Parallele anführen kann. Ist mal etwas Neues...
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Ohne die Vorgeschichte zu kennen, wäre ich mit der Mobbingkeule etwas vorsichtiger.
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Wenn ich die Wahl habe ein Hardliner zu sein, der geltendes Recht unter dem Vorwand moralischer Überlegenheit zu übertreten meint, oder ein scheinbar naiver Gutmensch, dann wähle ich Letzteres. Die herablassende Etikettierung mit "Anhnungsloser" oder "Gutmensch" ist für mich viel besorgniserregender als ein Schüler, der durch Täuschung einen Vorteil erlangt und früher oder später trotzdem einmal auf die Nase fallen wird.
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Ich bin gerade ehrlich gesagt ein wenig ratlos ob dieser Frage.
Für mich fehlen da noch ein paar entscheidende Informationen, da ich nicht glaube, dass aufgrund einer Elternbeschwerde sofort die Fachaufsicht kommt und einen so unter die Lupe nimmt.
Da muss mehr vorgefallen sein. Die "Sanktionen" seitens der Fachaufsicht und der Schulleitung klingen nach einem erheblich gestörten Arbeitsverhältnis, dessen Ursachen aus meiner Sicht mit Sicherheit nicht nur auf einer Seite zu suchen sind.Die Schilderung ist aus meiner Sicht sehr einseitig und würde einerseits den spotanen Reflex hervorrufen "oh mein Gott, tut man der armen Lehrkraft da an?"
Dann aber regt sich in mir sofort die Skepsis, die diese Geschichte in der Form nicht recht glauben mag.Wenn das Ganze mittlerweile anwaltlich begleitet wird, erübrigt sich von unserer Seite ein "qualifizierter Kommentar". Eine qualifizierte Darstellung möglicher eigener Versäumnisse oder ähnlichem könnte jedoch Licht ins Dunkel bringen und fernab der Polarisierung "schlechte Lehrkraft - selbst schuld" und "böses Regierungpräsidium, arme unschuldige Lehrkraft" differenziertere Äußerungen begünstigen.
Was sagt der Personalrat zu der Angelegenheit? -
Ich halte das in der Praxis für reichlich abwegig. Bei einer Klausur müsste der externe Hilfer Klausurtext und Aufgaben haben und gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Lösungen zu recherchieren. Das halte ich von der Organisation her zwar für prinzipiell machbar, jedoch mit viel zu großem Risiko verbunden.
Was die muslimischen Schülerinnen angeht, die mit Kopftuch in der Theorie täuschen könnten, so ist mir der Gedanke nie gekommen, dass so etwas vorkommen könnte. Ich glaube an das Gute in meinen Schülern und dass die meisten anständig sind. Wenn ich anfinge, in jedem Schüler einen potenziellen Täuscher zu sehen, dann wäre es Zeit, den Beruf dranzugeben.
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Das ist in der Regel immer mit dem Zusatz "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" eingeschränkt.
Wenn durch Regelungen der Mitbestimmung der reguläre Schulbetrieb nicht mehr zu funktionieren droht, wird sich die Schulleitung mit diesem Argument letztlich immer auch rechtlich durchsetzen. -
Ich glaube auch nö!
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Was Klassenfahrten angeht, so gibt es eine klare gesetzliche Regelung, die jeder problemlos googeln kann.
TZ-Kräfte bekommen keine Mehrarbeit angerechnet für Klassenfahrten sondern fahren stattdessen in größeren Intervallen als es der Durchschnitt der VZ-Kräfte tut.
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vgl. ADO §10
Mitwirkung bei schulischen Prüfungen
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Die Bundesländer haben mittlerweile zum Teil dahingehend reagiert, dass selbst einmalige sexuelle einvernehmliche Kontakte zu minderjährigen Schülern zur Entfernung aus dem Dienst (sic!) führen können, weil der Vertrauensverlust seitens des Dienstherren zu groß ist - und das unabhängig davon, ob der Beamte strafrechtlich belangt wird. Und das ist gut so.
Somit also noch einmal klar der eigentlich selbstverständliche Rat an alle KollegInnen: Finger weg von SchülerInnen!
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Wäre es rechtlich eigentlich nicht möglich, die Betreuungstage, (von denen einem doch pro Jahr ... 4? zustehen) für so einen Fall zu verwenden? Ihr wisst schon, die Tage, die man hat, wenn die Kinder krank sind. Da gibt es doch was.
Das wäre je nach Konstellation theoretisch denkbar, jedoch fehlen einem dann diese Tage, wenn die Kinder oder der Partner wirklich mal krank sind.
Man ist letztlich auf den guten Willen seiner SL angewiesen. Wenn man alle Lehrer mit kleinen Kindern per se von der Teilnahme an Klassenfahrten befreien würde, träfe es die anderen Kollegen - die würden sich sicher freuen...
Ich wiederhole mich: Für gewöhnlich weiß ich ja, wann eine solche Fahrt ansteht. Dann muss ich die Betreuung organisieren - das ist Teil meiner Dienstpflichten. Würdet Ihr im Gegenzug von Eurem Partner in der freien Wirtschaft auch verlangen, dass er sich weigert, auf Dienstreise zu gehen oder dass er sich ein Attest erschleicht? Über DIE Konsequenzen mag ich nicht spekulieren...
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Ich sehe mich nicht als Dienstleister.
Letztlich wollen die Schüler ja etwas von uns - nämlich einen Abschluss. Und dabei helfe ich ihnen so gut ich kann. -
Es lässt sich - wie sicherlich auch schon Dutzende Male hier in anderer Form in früheren Threads festgestellt - auf folgenden Nenner bringen:
Lehrerberuf (verbeamtet): Jobgarantie, relativ gute Bezahlung, mitunter bessere Arbeitszeiten, oft mehr Urlaub als die üblichen 30 Tage.
"Freie Wirtschaft": Alles kann, nichts muss.
Es ist eine Frage der Prioritäten und Chancen sowie Risiken, die man entweder eingeht oder nicht - ganz unabhängig von der persönlichen "Berufung" für die jeweilige Tätigkeit.
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Wie ich in dem anderen Thread schon schrieb: Es empfiehlt sich, die geltende Rechtslage zu kennen und entsprechend rechtskonform zu handeln. Krankmachen, weil es keine Kinderbetreuung gibt, zählt nicht dazu.
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Ich denke, ein erheblicher Teil des Stresses kann dadurch vermieden werden, indem man sich über die geltende Rechtslage informiert und entsprechend handelt. Dazu gehören in NRW z.B.:
- Kosten für Lehrer dürfen mit Ausnahme von vom Veranstalter angebotenen Freiplätzen für Lehrer NICHT auf die Schüler umgelegt werden. (Dass die Freiplätze über die Schülerplätze letztlich subventioniert werden, weiß jeder, doch ist es so nicht ganz so offensichtlich)
- Lehrkräfte sollten NIE, NIE, NIE den Vertrag in eigenem Namen unterscheiben, damit sie nicht für die Kosten selbst geradestehen müssen. Die Durchführung von Dienstgeschäften darf nicht durch private Haftung für Kosten, die durch das Dienstgeschäft entstehen, erfolgen. Dazu kann und darf Euch keiner zwingen. Wer es dennoch tut, ist selbst schuld.
- Die Schulleitung ist als Vertreter der Schule für die Unterzeichnung der Verträge verantwortlich.
- Keine Bezirksregierung und keine Schulleitung kann eine Lehrkraft dazu zwingen, Kosten für eine Klassen- oder Studienfahrt auch nur ansatzweise aus eigener Tasche zu bezahlen. In NRW darf keine Lehrkraft dazu angewiesen werden, eine Klassenfahrt ohne vollständige Kostenerstattung durchzuführen.
- Kinder, Partner etc. sind kein rechtlich stichhaltiger Grund, seinen dienstlichen Pflichten nicht in vollem Umfang nachzukommen. Die Verpflichtung zu Klassenfahrten ist nun einmal gesetzlich geregelt. Da gibt es kein Wenn und Aber. Verhandeln und vor allem sich darüber im Klaren sein, wann man mit seiner Klasse "dran ist" und entsprechendes langfristiges Planen können viel Stress von Anfang an vermeiden.
- Das Beamtentum kennt keine Rosinenpickerei. Wer verbeamteter Lehrer ist, weiß, dass er irgendwann auf Klassenfahrt gehen muss. Darüber dennoch zu lamientieren hilft nichts.
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