Beiträge von Bolzbold

    Ich meine das hier aus §7

    Zitat


    (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
    1.abweichend von § 3
    a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
    b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen

    Und das hier aus §19

    Zitat


    Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im öffentlichen Dienst können, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht, durch die zuständige Dienstbehörde die für Beamte geltenden Bestimmungen über die Arbeitszeit auf die Arbeitnehmer übertragen werden; insoweit finden die §§ 3 bis 13 keine Anwendung.

    http://vbe-nrw.de/downloads/PDF%…beit_120416.pdf

    Wenn es da eine Chance gäbe, hätten die Verbände längst geklagt. Die anderen Verbände schreiben ähnliches.

    Nebenbei lässt das Arbeitszeitgesetz in §7 ausdrücklich abweichende Regelungen zu und §14 käme vermutlich für uns zur Anwendung. Da Klassenfahrten in der Regel pro Lehrkraft einmal im Jahr anfallen und das auch nicht jedes Jahr, dürften die Aussichten bei einer Klage eher gering sein, zumal man ja auch in der Regel zu zweit fährt und sich so die Arbeit zumindest auf dem Papier teilen könnte. So würden das vermutlich die Juristen sehen.
    §19 regelt ferner die Übertragbarkeit der Regelungen für Beamte auf Angestellte im ÖD.

    Es lohnt sich anscheinend immer, nicht nur die ersten drei Paragraphe eines größeren Gesetzeswerkes zu lesen.

    Wie kommst du immer auf "weniger Geld"? Ich glaube in fast allen Bundesländern bekommen Lehrer für die Sekundarstufe I genau das gleiche Geld wie ihre Grundschulkollegen. Und mehr Stunden sind es auch nicht zwangsläufig in NRW. Real- und Hauptschullehrer haben auch 28 Stunden, S1-Gesamtschullehrer haben zwar 25,5 Stunden, aber haben dafür auch häufig Unterricht bis teilweise 16 Uhr. Und dazwischen etliche Springstunden. Also mit solchen pauschalen Aussagen wäre ich hier auch etwas zurückhaltender.

    Bitte nicht mich hier zitieren. Das war ich nicht.

    Schönes Beispiel für einen Syllogismus.
    Obersatz: "Dienstrecht" (das per definitonem nicht auf Angestellte anwendbar ist, weil sie keinen Dienst leisten) ist Landesrecht, das ArbZG ist Bundesrecht.
    Untersatz: Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Schlussfolgerung: Also kann das ArbZG nicht von irgendeinem dahergelaufenen "Dienstrecht" ausgehebelt werden.

    Das scheint selbst die GEW anders darzustellen, oder irre ich mich?

    https://www.gew-bildungsmacher.de/fileadmin/frei…Arbeitszeit.pdf


    Wie du merkst, hast du eben keine Argumente. Gesamtschulen sind eben NICHT besser auf die Inklusion vorbereitet, nur das Gymnasium zieht sich wegen Standesdünkel da eben heraus. Die Einstellung vieler Eltern und Lehrer ist halt "Mit den Assis oder Dummen wollen wir nichts zu tun haben".


    Diese simplifizierenden, pauschalen "Erklärungsversuche" helfen hier nun wirklich nicht weiter.

    Es geht weniger um "damit zu tun haben zu wollen" als vielmehr darum, ob mit bestimmten Inklusionskindern ohne Doppelbesetzung oder der Möglichkeit, Inklusionskinder bei Bedarf aus dem regulären Unterricht zu ziehen, für die anderen 27 Kinder noch Unterricht möglich ist. Die haben nämlich auch ein Recht auf Unterricht und Bildung - und auch das dürfte schulformübergreifend gelten.

    Wir haben in Deutschland eine merkwürdige Entwicklung, was den Umgang mit Minderheiten generell und was die Hypersensibilität im Umgang mit diesem Thema angeht. Das zeigt sich bei der Form der Umsetzung der Inklusion wie auch beim Gender-Sternchen.

    Als ich heute die Nachricht im Radio gehört habe, habe ich mir nur noch gedacht:

    Da werden jetzt also die Schulen belohnt, die das Problem ausgesessen haben und die Schulen mit Inklusionskindern bestraft, die ein Inklusionskonzept etc. erstellt haben. Wie man mit 25 Schülern in einer Klasse, davon drei Inkludierte, alleine unterrichten soll, ist mir schleierhaft, zumal wenn es um Inkludierte mit sozialem und emotionalem Förderbedarf geht.

    Ach ja: Bei mir am Ort machen sie Ende nächster Woche zum Schuljahresende die Förderschule zu, wegen der Inklusion. :daumenrunter:


    Dieselbe Frage stellt sich aber schulformunuabhängig. Und die Gymnasien haben sehr wohl ihren Anteil an Inklusionskindern bekommen. Bei Kindern mit SE-Schwerpunkt oder Lernbehinderung wirkt sich die individuelle Problematik des Kindes im Vergleich zu den anderen Kindern nur noch stärker aus.
    Ich kann mir kaum vorstellen, dass das wirklich so gewollt ist.

    Das Problem ist, dass die SL Leute braucht, die den Laden am Laufen halten und eben die Luschen und die Drückeberger im Kollegium mitziehen.
    Dass das auf Dauer nicht gut gehen kann, bedarf wohl keiner weiteren Erklärung. Aber dieser Punkt nervt mich persönlich ungemein.


    Es gibt KollegInnen, die seit zehn Jahren im Schuldienst sind, sich aber außer Stande fühlen, eine Studienfahrt selbst zu organisieren. Die hängen sich dann an die alten Hasen dran nach dem Motto "Duhuuuu, du hast doch schon mehrere Fahrten gemacht, können wir nicht gemeinsam mit unseren Kursen fahren...?" Später dann: "Duhuuuu, kannst Du das für meinen Kurs mitbuchen?" *Seufz*

    @Buntflieger

    Das mag einerseits sicherlich so sein.
    Andererseits erlebe ich viele LehramtsanwärterInnen, die von sich aus ohne Druck sehr zurückhaltend, teils schüchtern, teils sehr "gehorsam" daherkommen. Da muss das Seminar gar nicht viel Druck ausüben. Das formale "Machtgefälle" zwischen Ausbilder und Auszubildenden macht das mitunter ganz von selbst.

    Die meisten unserer Schüler am Gymnasium mucken in der Regel nicht auf, selbst wenn sie mal ungerecht behandelt werden.

    Referendare sind meiner Erfahrung nach mitunter in diesem Punkt schlimmer als Schüler. Probezeitler mitunter auch.

    Wir haben heute auch unter Schülern zunehmend die Mentalität, dass eine Bildungseinrichtung oder eine Ausbildungseinrichtung per se "Feind" im Bildungs- oder Ausbildungsprozess ist, so dass jedes Mittel recht ist, gegen den scheinbaren Widerstand dieser Einrichtungen zum Abschluss zu kommen.
    Natürlich leisten diese Einrichtungen Widerstand. Widerstand, dass jemand für Faulheit, Lug und Betrug einen Abschluss erhält. Aber das wird dann als Angriff auf die Persönlichkeit gewertet, so dass man dann eben die Legitimation hat, zu derartigen Mitteln zu greifen.

    Leider zeigen genug Prominente, dass das genau SO geht. Das sind dann eben die Vorbilder, die "ziehen".

    Wenn man als Lehramtsanwärter wirklich gut ist und das diverse Stellen bereits durch Noten, Worte etc. bestätigt haben, ist ein "Aufbegehren" in der Tat einfacher.
    Trifft diese Bedingung nicht zu, ist man in der schlechteren Ausgangslage und kann seine Situation noch verschlechtern.

    Es mag auch Charaktertypen geben, die ungeachtet ihrer Situation für ihre Rechte und für ihr Fortkommen kämpfen und damit erfolgreich sind. Warum das so ist, hängt aber auch von den jeweiligen Bedingungen vor Ort ab.

    Die privaten Telefonnummern der Lehrer sind Teil des Datenschutzes und dürfen NICHT an Dritte ohne Zustimmung der jeweiligen Lehrräfte weitergegeben werden. Schon gar nicht die Handynummer.
    Was sich die Sekretärin da geleistet hat, ist ein absolutes Unding. Da die Sekretärinen Angestellte des Schulträgers sind, zumindest in NRW, könntest Du hier auch über den Arbeitgeber entsprechend auf so einen Vertrauensbruch reagieren. (Oder wahlweise die Weiterleitung auf die Privatnummer der Sekretärin einstellen...)

    Was die Eltern da tun, ist ebenfalls schon jenseits von grenzwertig, im Falle des "sich auf etwas gefasst machen" in der Tat strafrechtlich relevant.
    Die Eltern dürfen ihr Kind zur Prüfung, d.h. bis vor den Prüfungsraum begleiten, dann ist aber eben Schluss. Prüfungen sind keine öffentlichen Veranstaltungen.
    Ich nehme an, bei Euch gibt es auch dreiköpfige Prüfungskommissionen, so dass eine unterstellte Befangenheit Deinerseits ja durch den Entscheid der Kommission als Ganzes nicht durchkäme.

    Wenn es sich um einen Wiederholer handelt, der jetzt zum letzten Mal die Chance hatte, sein Abitur zu bestehen und es im zweiten Anlauf anhand der Ergebnisse ja sehr deutlich nicht geschafft hat bzw. schaffen würde, dann sollte so etwas auch eventuellen Widersprüchen standhalten.

    Die Drohung der Eltern würde ich andererseits nicht zu hoch hängen, da Eltern in solchen Fällen selten rational sind und immer denken, die Lehrer würden ihren Kindern den Abschluss versauen. Ich habe einem Schüler vier LK-Defizite nacheinander gegeben. Das waren seine einzigen Defizite - er hat die Zulassung nicht bekommen. Er hat aber auch buchstäblich um die Nichtzulassung gebettelt. Hinweise auf "ich möge doch mal menschlich sein" gab es seitens des Schülers und des Vaters ebenfalls. Aber davon habe ich mich nicht beeindrucken lassen.

    Ich würde an Deiner Stelle etwaige Informationen, die Du geben musst, dem Schüler bzw. den Eltern schriftlich übermitteln und ansonsten wie Du es schon getan hast, jeglichen Kontakt zu Schüler oder Eltern konsequent meiden.
    Sollte Deine Schulleitung hier nicht hinter Dir stehen, wäre das eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den KollegInnen. Hier könnte auch der Personalrat weiterhelfen.

    Abschließend wünsche ich Dir ein dickes Fell und gute Nerven. Letztlich kann Die niemand etwas. Bei 60 Punkten ist der Schüler doch so krachend gescheitert, dass da genug andere Dinge vorher im Argen gewesen sein müssen.

    Dazu fällt mir irgendwie das hier ein:

    Quelle: NS-Parteiprogramm 1920, Punkt 23, zitiert nach: http://www.documentarchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html

    Es ist schon interessant, dass auch schon damals eine Partei, die es mit der Wahrheit nicht so genau nahm, ausgerechnet den Kampf gegen die bewusste politische Lüge forderte. Irgendwelche Ähnlichkeiten mit heutigen Ansichten der einen oder der anderen heutigen Partei wären natürlich rein zufällig und nicht gewollt...

    Und dann gab es ja auch noch das hier:

    Zitat


    § 4

    Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. Auf die Dauer von drei Monaten nach der Entlassung werden ihnen ihre bisherigen Bezüge belassen. Von dieser Zeit an erhalten sie drei Viertel des Ruhegeldes (§ 8) und entsprechende Hinterbliebenenversorgung.

    Quelle: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, zitiert nach http://www.documentarchiv.de/wr.html

    Natürlich ist es NOCH nicht so weit. Aber Ähnlichkeiten zur geistigen Grundhaltung lassen sich hier m.E.n. durchaus erkennen.


    Vielleicht sind wir als WählerInnen ja diesmal so schlau, es anders, es besser zu machen als damals.

    Man sollte das Ganze einmal von der praktischen Seite aus sehen:
    Will ich als Ghostwriter dafür sorgen, dass Betrüger und ggf. inkompetente Referendare künftig ihren Weg in die Kollegien, womöglich in mein Kollegium finden?
    Ich möchte mit solchen Leuten nicht zusammenarbeiten müssen.

    Schlimm genug, wenn das Unrechtsbewusstsein bei der Steuererklärung, bei Raubkopien, den Nebeneinkünften, der schwarz beschäftigten Haushaltshilfe etc. schon kaum vorhanden ist. Aber das hier hätte eine neue Dimension.

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