Beiträge von Bolzbold

    Das Ministerium wird bei uns auch gerne mal "Durchlauferhitzer" genannt, weil die meisten "PMs", also pädagogischen Mitarbeiter danach befördert als Versorgungsfälle an die Schulen zurückkehren. Für eine Beförderung nach A15 ist das wohl der einzige Weg, wenn man an der Stammschule zu große Konkurrenz hat.
    Ich habe mich dort im letzten Jahr mal beworben, bin aber nur "Zweiter" geworden und somit nicht genommen worden. Im Nachhinein war das gut so.

    Nach der Bewerbung folgt ein Auswahlgespräch, in dem man zeigen muss, dass man fachlich wie von der Persönlichkeit her den Anforderungen der neuen Aufgabe gewachsen ist. Da sitzen dann der Referatsleiter, der Chef des Personalreferats sowie Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte. In der Regel bekommt man am nächsten Tag dann die Zu- oder Absage.

    Bevor man sich dort bewirbt, sollte man sich dessen bewusst sein, dass das ein Bürojob von 8 bis 17 Uhr ist - ohne 12 Wochen Ferien und eben mit den üblichen 30 Tagen Urlaubsanspruch. Wer nicht gerade einen Partner im Schuldienst hat, bekommt dann u.U. ein Betreuungsproblem in den Ferien.
    Ferner gibt es im Ministerium klare Hierarchien, die man kennen und berücksichtigen sollte. Wer vom Kollegium seiner Schule her flache Hierarchien gewohnt ist und bei jeder Entscheidung erst einmal ewig diskutieren möchte, ist im Ministerium nicht gut aufgehoben.
    In Düsseldorf gibt es für PMs keine Möglichkeit des HomeOffices. Das hat der Chef des Personalreferats sehr deutlich kommuniziert.

    Die Schulen, die einen Rückkehrer A15er aufnehmen müssen, "freuen" sich in der Regel diebisch, weil man dem Hauskandidaten in der Regel damit die Stelle wegnimmt. Damit muss man dann auch erst einmal im neuen Kollegium als der "Neue", der dem Platzhirsch seine "ihm zustehende Stelle" weggenommen hat, klarkommen.

    Schauen wir uns die Fakten an:

    Die Gefahr, dass Du durch einen Unfall etc. dienstunfähig wirst, ist extrem gering. Und falls das kurz nach der Lebenszeitverbeamtung passieren sollte, gäbe es sowieso nur die Mindestpension. Davon kann man auch keine Familie ernähren.
    Die Mehrarbeit, die Du geleistet hast, ist anerkennenswert, jedoch kann Deine SL nichts für Deine Sehbehinderung und auch nicht für die Umstände, die dazu geführt haben, dass die Sehhilfe so lange gebraucht hat.
    Dass Du mehr Flüchtlingskinder aufgenommen hast und Vertretungsstunden gemacht hast, wären in der Tat positive Argumente für Deine Sache. Im Falle einer negativen Antwort der Schulleitung würde ich diese Dinge sofort einstellen.
    Was den Vergleich mit Deinen Mitreffis angeht, so argumentierst Du hier wie eine Schülerin. (Die anderen haben weniger gemacht als ich und bekommen eine bessere Note.) Auf solche Diskussionen lasse ich mich bei Schülern nie ein.

    Wie schon von anderen empfohlen solltest Du mit Deinem Chef sprechen und Deine Enttäuschung oder Verwunderung über die Note zum Ausdruck bringen und die Aspekte Deiner Arbeit anführen, die hinreichende sachliche Grundlage bieten für eine Beurteilung wie "die Leistungen übertreffen die Anforderungen in besonderem Maße" beispielsweise in NRW.

    Was die Familienplanung angeht, so würde ich Kinderkriegen nicht an der Lebenszeitverbeamtung aufhängen. Wenn Du Kinder haben möchtest, dann bekommst Du sie eben. Das haben genug Kolleginnen bei mir an der Schule ohne Rücksicht auf die Lebenszeitverbeamtung gemacht.

    Die Mentalität der totalen Absicherung verstehe ich persönlich nicht so ganz - dieser Logik zufolge dürften ja dann Frauen, die nicht im ÖD beschäftigt sind, nie Kinder bekommen, weil sie nie in den Genuss dieser Privilegien kämen.

    Manchmal hilft es, sich die Mechanismen des Paretoprinzips noch einmal vor Augen zu halten um zu merken, wieviel Energie man aufwenden müsste, um bei den erwähnten wenigen Schülern ebenso erfolgreich zu sein wie bei den anderen.

    Ansonsten ist partielles Scheitern, sofern man es als solches unbedingt begreifen möchte, in der Tat Teil unseres Berufs. Es werden nicht immer alle Schüler den optimalen Lernerfolg haben. Das ist ein Faktum und von uns als Einzelperson und oft -kämpfer nicht veränderbar. Damit müssen wir leben.
    Möglicherweise lernt mein Lieschen Müller kein Englisch bei mir, entwickelt sich dafür aber zu einer rhetorisch gewandten, schlagfertigen Persönlichkeit ob meines hier von Lieschen so empfundenen Persönlichkeitsvorbildes.
    Möglicherweise lernt Hänschen Schmidt bei mir perfektes Englisch, entwickelt sich aber charakterlich zu einem arroganten Vollpfosten.
    Möglicherweise lernt einer von beiden oder lernen beide in beiden Bereichen oder in keinem von beiden Bereichen etwas dazu.

    Es gibt unzählige Faktoren, die das beeinflussen und die außerhalb meines Einflusses liegen. Darüber könnte ich mich grämen, aber ich könnte es doch nicht ändern. Dann finde ich mich doch lieber damit ab und freue mich an den 80% der SchülerInnen, die etwas aus meinem Unterricht mitnehmen.

    Also im Ref. haben sie mir folgende Floskel beigebracht, wenn es um die Notenbesprechung im 2. bzw. 4. Quartal geht: "Ich versuche dann mal die Note ... in der Zeugniskonferenz durchzubekommen."
    Auf die Formulierung stütze ich mich dann auch, wenn ein Schüler mal wieder seine Note verhandeln will: "Deinen Wunsch bekomme ich in der Zeugniskonferenz nicht durch."

    Wäre das rechtlich haltbar?

    Es ist sachlich falsch. Die Zeugniskonferenz segnet die Noten ab, aber sie befindet nicht darüber. Eine vom Fachlehrer erteilte Note ist von der Zeugniskonferenz de facto unangreifbar, solange sie den Bewertungskriterien entspricht. Das Recht in die Notengebung einzugreifen liegt exklusiv bei der Schulleitung.

    Im Netz habe ich dazu ad hoc auch nichts gefunden - trotz Suche in den Verwaltungsvorschriften.
    Vermutlich gibt es sogar kein Verbot, womöglich lediglich eine hausinterne Anweisung, keine Zeugnisnoten bekanntzugeben aufgrund möglicher Änderungen während der Zeugniskonferenz. Gerade wenn es um Versetzungen geht, kann ja die jeweilige Note ausschlaggebend sein. Da würden individuelle Bekanntgaben von Zeugnisnoten unter Umständen zu erheblichen Verwerfungen und Widersprüchen führen. Eine Schulleitung, die sich dagegen absichern möchte, wird das Ganze so formulieren, dass es de jure keine Dienstanweisung ist, de facto aber als solche wahrgenommen (und dann von den meisten Kollegen umgesetzt) wird.

    Falls das von Anfang an Teil der Bestellung oder des Abonemmentvertrags war, ist es nicht illegal.
    Dazu müsste man die ursprünglichen Bedingungen kennen.

    Das Schreiben habe ich mal angehängt. Klar, wenn man intensiv liest, steht es da. Wenn ich aber ein Abo für Unterrichtsreihen abgeschlossen habe, möchte ich nicht heimlich irgendwelche anderen Dinge untergeschoben bekommen, wo ich widersprechen soll, wenn ich sie nicht will. Begleitschreiben liegen übrigens bei jeder Nachlieferung dabei. Soll ich das jetzt ernsthaft alles lesen?

    Ja, sollst Du. Und von "heimlich untergeschoben" kann hier keine Rede sein. Das stand da glasklar auf dem Schreiben - und das Schreiben war auch nicht als Werbung einzustufen.

    Einmal abgesehen davon freut es mich für Dich, dass der Verlag so kulant war, das Ganze zu stornieren. Ganz so "hinterrücks" sind die Leute dort dann wohl doch nicht. 8)

    Von Raabits kenne ich eigentlich keine Abo-Fallen.

    Um das auf der Sachebene endgültig klären zu können, brauchen wir die Kenntnis des konkreten Inhalts des erwähnten Raabits-Schreibens.

    Vielleicht mag die TE das Ganze auch einmal in einem Rechtsforum thematisieren. Da wird das Ganze dann exklusiv auf der Sachebene diskutiert. Ob die Antwort der TE gefallen wird, wage ich aber zu bezweifeln.

    Ob das zulässig ist oder nicht, wird sich hier im Forum nicht klären lassen - es sei denn, das Erzeugen allgemeiner Empörung reicht als rechtsverbindliche Auskunft.
    Konkreteres regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Die Argumentation "wenig Zeit wg. Mutterschutz etc." ist rechtlich völlig belanglos, da der Verlag seine Kunden ja informiert hat - in der Regel mit einer gewissen Vorlaufzeit.
    Das eigene Unvermögen ("ich habe es für Werbung gehalten") nun als Dreistigkeit ("hinterrücks reinzudrücken") des Verlags darzustellen hilft hier also nicht wirklich weiter.

    Ehrlich wäre dann aber ein Kündigungsschreiben aufgrund von eigener Schusseligkeit.

    @ O. Meier

    Ja, das war damals ziemlich dumm von den Kollegen. Die "leuchtenden Kinderaugen" wurden dann immer als Argument genommen - in Verbindung mit der negativen Exponierung in der Schulgemeinde, falls mal ein Kollege sich weigern wollte zu fahren.
    Das ist aber schon seit einigen Jahren vorbei. Und das ist gut so.

    Was die ADO angeht, so kann natürlich jeder juristische Laie mit gesundem Menschenverstand selbiger die Rechtmäßigkeit absprechen. Aber hier ist es in der Tat an der Judikative, dies ggf. zu überprüfen.
    Sonst wandern wir sehr schnell in die Richtung "(Un)Recht ist, was einem am meisten (nicht) nützt."

    Ich benutze seit Jahren fast keine CDs mehr.
    Die meisten Musiktitel, wenn ich sie denn brauche, gibt es auf Youtube. Bei Hörverstehens-CDs im Fach Englisch habe ich mir die jeweiligen digitalen Unterrichtsassistenten zugelegt, die das Ganze bequem auf dem Laptop abspielen. Was es darüber hinaus nicht gibt, wird vom Original gerippt.
    Die Bose Box habe ich mir seinerzeit just zu diesem Zweck zugelegt. Das Teil ist recht handlich, kann mit Kabel oder Bluetooth betrieben werden, und beschallt in der Tat einen großen Klassenraum problemlos.

    Mit Laptop und Box ist man eigentlich auf so ziemlich alles eingestellt - falls der jeweilige Unterrichtsraum über LAN-Dosen und Beamer verfügt.


    Und - die Welt der Gegenwart funktioniert nun mal so.. Ob das Ewigvorgestrigen gefällt oder nicht ist mir ziemlich wumpe.

    Die muslimische Welt, also naher, mittlerer und zum Teil mit Indonesien auch ferner Osten, funktioniert in vielen Bereichen durchaus anders. Und so klein und unbedeutend ist dieser Bereich dann doch nicht.
    Vielleicht sollten wir das bei aller westlicher Borniertheit einmal zur Kenntnis nehmen - unabhängig davon, dass man bestimmte Werte der "anderen Welt" nicht akzeptieren kann.


    btw... ein "Anerkennen der Überlegenheit des Westens" ist zu einem gewissen Grade wohl Voraussetzung für eine Integration, immerhin wünschen die Betreffenden ja auch, von den Vorteilen unserer Gesellschaft zu profitieren.
    Wenn das für manche nicht miteinander vereinbar ist, müssen sie eben entscheiden, was ihnen wichtiger ist, und dann konsequenterweise entweder gehen oder lernen, wie die Welt funktioniert.


    Funktioniert "die Welt" denn so?
    Ein Teil der Welt ja.
    Ein nicht unerheblicher Teil der Welt aber eben nicht.

    Das Grunddilemma für konservative Muslime ist, dass unsere Welt in bestimmten Bereichen eine Überlegenheit hat TROTZ unseres scheinbaren Sitten- und Moralverfalls im Vergleich zu muslimischen Werten und eben nicht WEGEN der Art und Weise wie unsere Kultur nun ein mal ist. Das ist in der Tat schwer anzuerkennen.

    Ich stimme Dir insoweit zu, dass auch ich der Meinung bin, dass wer unsere Werte nicht in ihrem Kern annehmen mag und sie gar verachtet, hier nichts zu suchen hat. Diese Konsequenz müsste aber zunächst politisch gewollt sein.

    @Miss Jones

    Die erzkonservativen Muslime kriegst Du damit nicht - Ausnahmen bestätigen hier die Regel.
    Da prallen das Gefühl der kulturellen Überlegenheit aufgrund der Religion und das Gefühl der Unterlegenheit aufgrund von Ausgegrenztheit durch die sich ebenso überlegen fühlende Mehrheitsgesellschaft zusammen.
    Sich hier zu intergrieren hieße, einen persönlichen Offenbarungseid zu leisten bzw. die Überlegenheit des Westens anzuerkennen. Das können Menschen mit diesem Hintergrund verständlicherweise nicht, auch wenn ich natürlich ebenso darauf bestehe, dass die Rechte und Werte, die das Grundgesetz vorgibt, von allen hier lebenden Menschen geachtet werden müssen.

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