Beiträge von Bolzbold

    Genau genommen ist das sogar eine Ordnungsmaßnahme und damit aus dem Entscheidungsspielraum des normalen Lehrers (Erziehungsmaßnahmen) heraus. Neben der Klassenkonferenz darf die nur der Schulleiter verhängen. Der kann diese Aufgabe natürlich an die Lehrer übertragen. Das muss er allerdings vorher explizit machen.

    Isoliert betrachtet ja. In Absprache mit den Eltern haben wir aber schwierige Schüler auch von ihren Eltern abholen lassen - ganz ohne Konferenz.

    Das kann ich nur unterstreichen.
    Die Aussage, man sei weder Mutti noch Polizist zeugt von einem merkwürdigen Verständnis seiner Dienstpflichten.

    Und auch andere Erwachsene bedürfen manchmal deutlicher Worte - ganz ohne Arroganz oder Überheblichkeit.

    Wie auch immer, die Frage ist m.E. nicht, welche Erziehungsmassnahmen des Klassenlehrers gehen den Englischlehrer etwas an. Sondern wo greift der Klassenlehrer in die Arbeit des Englischlehrers ein und das ist bei Aufsichtschwänzen und Notengebung der Fall.

    Da stimme ich wiederum absolut zu.
    Eigenmächtiges Nachhauseschicken, nicht Wahrnehmen eines "vorrangigen Dienstgeschäfts" und Eingriff in die Notenhoheit eines Kollegen sind rechtlich in der Kombination absolut bedenklich.

    Die Mutter des Jugendlichen ist aber selber groß und kann sich beschweren. Und einen 14/15-Jährigen heimschicken, weil er zum hundertsten Male sein Zeug nicht mit hat, finde ich sooo dramatisch auch wieder nicht. Zumindest ist das Aufsichtsproblem das des Kollegen und nicht der TE. Wir wissen nicht mal, ob das mit den Eltern abgesprochen ist. Ihn dann die Arbeit nachschreiben zu lassen, kann die TE ja handhaben, wie sie will.

    Also nur um den Rechtsrahmen noch einmal zu klären: Ein Schüler darf in NRW nur dann aus dem laufenden Unterricht entlassen werden, wenn er sich a) krankmeldet, b) von der Schule aus triftigen Gründen ab einer bestimmten Uhrzeit befreit ist oder c) aufgrund einer Erziehungsmaßnahme "nach Hause geschickt" wird, wobei das aus versicherungsrechtlichen Gründen eher ein Abholen durch die Eltern sein müsste - es sei denn, eine solche Maßnahme wurde vorher durch eine Klassenkonferenz beschlossen und war dem Schüler und seinen Eltern bekannt.
    Die persönliche Einschätzung, ob das dramatisch ist oder nicht, spielt vor dem rechtlichen Hintergrund keine Rolle - und die rechtlichen Konsequenzen können in der Tat dramatisch (sic!) sein.

    Die Landesregierung hat uns ja ein weiteres "Ei" ins Nest gelegt, indem die EF (Klasse 10) das erste Jahr der Oberstufe ist und gleichzeitig auch das Jahr ist, in dem die Schüler ebenfalls die Versetzung packen müssen, um überhaupt einen vernünftigen Schulabschluss (=> mittlere Reife) zu bekommen. Das führt dann zwangsläufig dazu, dass man bei den Versetzungsentscheidungen in der 9 sehr gut überlegt, ob man hier einen Schüler wiederholen lässt. Ebenso milde verfährt man in der EF, da man auch hier den Schülern nicht unnötig Steine in den Weg legen möchte, da in G8 nun einmal spätestens ab Klasse 8 nicht mehr ohne Weiteres an eine andere Schulform gewechselt werden kann.
    Problematisch wird es dann, wenn die schwachen Schüler dann nach Versetzung in die Q1, bei der sie sich schon ein blaues Auge geholt haben, noch meinen, jetzt könnten sie auch noch Abitur machen. Leider denken das viele. Und mein EF Kurs ist von ganz alleine darauf gekommen, wie niedrig das Niveau geworden ist. 45% der Gesamtpunkte für ein glatt ausreichend... Wenn man es den Schülern in NRW SO leicht macht und dann noch von Qualitätssteigerung spricht, dann ist die Realitätsverweigerung derer, die dies am grünen Tisch entschieden haben, schon hochgradig pathologisch.

    Kommt n bisschen darauf an. In Fremdsprachen, Geschichte und Geo mag das noch zutreffen, da muss man nicht viel mehr, als auswendiglernen. Für die naturwissenschaftlichen Bereiche trifft das nicht zu, da hilft auswendiglernen wenig bis gar nichts.

    Tequila hat leider im Wesentlichen Recht. Das merke ich seit der Einführung des Zentralabiturs in NRW. Und ich wiederhole es ja mittlerweile mantraartig: Es ist politisch gewollt.

    Schantalle, ich unterrichte Englisch und Geschichte. Und gerade bei Letzterem hilft Auswendiglernen gar nichts. Die methodische Arbeit an Quellen, am historischen Hintergrund und an der Beurteilung kann man nicht auswendiglernen. Da schreiben die Schüler auch immer noch satte Fünfen. In den Fremdsprachen zählt die Sprache in NRW 60%. Sprachkompetenz kann man ebensowenig auswendiglernen. Das Aussterben defizitärer Klausuren in Englisch liegt am Bewertungsraster. Und neulich hatte ich wider Erwarten trotzdem eine "echte" Fünf in der LK Klausur. DAS ist hingegen eine Kunst.

    Zu den Naturwissenschaften:
    Beim ZA in Bio hat man Neuntklässlern die Abiturklausuren vorgelegt. Ein Großteil der Schüler schaffte es, diese Klausur auf Anhieb ohne Vorbereitung zu bestehen - nur weil sie das Material richtig gelesen und ausgewertet haben.

    Wäre es da nicht angebrachter, sich mit so pauschalen Urteilen ein wenig zurückzuhalten?

    In der Oberstufe wird bei gänzlich ausgelassenen Aufgaben anteilig im Darstellungsbereich gekürzt. Bei unzureichend bearbeiteten Aufgaben gibt es ja wie gehabt inhaltlich deftige Abzüge und in geringerem Maße auch im darstellenden Bereich. In Geschichte (I 80, D 20) fliegt man mit zu kurzen Ausführungen in der Regel derbe auf die Nase. In Englisch ist das (politisch gewollt) anders. Hier bekommen die Schüler für jeden Satz, den sie halbwegs geradeaus schreiben, so viele Punkte aufgrund der vielen Einzelkriterien, dass ein "mangelhaft" schon eine Kunst ist.

    Man kann durchaus bei beispielsweise nur einem Satz statt einem ganzen Aufsatz (auch wenn ich diese Extreme eigentlich nicht als Argument heranziehen mag) im darstellenden Bereich massig Punkte abziehen, weil der Schüler ja nicht in vollem Umfang zeigen konnte, wozu er in der Lage ist. Bei Satzbau, Wortschatz, Struktur etc. könnte man problemlos Punkte abziehen. Im Bereich Inhalt fehlen dann ja sowieso schon massig Punkte, so dass das Ganze eigentlich nicht mehr im ausreichenden Bereich zu finden sein dürfte.

    Es gibt allerdings nur sehr wenige Schüler, die das so berechnend angehen und dieses Risiko eines Totalausfalls bewusst in Kauf nehmen.

    Ich würde die Klausur zur Sicherheit auch kopieren, der Schülerin mit dem Hinweis, das nächste Mal mit einem anderen Stift zu schreiben, die Klausur zurückgeben und gut ist.
    Die Kopie würde ich nicht erwähnen. FALLS die Schülerin nachträglich etwas ändern sollte und sich dann beschweren sollte, kannst Du kommentarlos immer noch die Kopie danebenlegen und auf eine Reaktion der Schülerin warten.

    Es ist ein ungeschriebenes "Gesetz", dass derjenige im Kollegium, der am lautesten schreit oder am rücksichtslosesten für seinen optimalen Stundenplan eintritt, oft eben diesen erhält.
    Bei Kollegen, die sich nie beschweren und alles letztlich schlucken, wenngleich auch mit Faust in der Tasche, freut sich die Schulleitung, dass sie Konflikte augenscheinlich so günstig lösen kann.

    Die Schulleitung muss ferner abwägen, ob ein Totalausfall der Kollegin nicht letztlich das gesamte Kollegium stärker belastet als den Oberstufenunterricht an Kollegen zu vergeben, die diesen zuverlässig (!) erteilen. Das ist nichts anders als Schadensbegrenzung. Und ja, es ist Scheiße, dass Kollegen, die hervorragende Arbeit leisten, letztlich immer diesen Mist auch noch ausbaden dürfen.
    Ich glaube dennoch an ausgleichende Gerechtigkeit. Die Kollegin, die sich so verhält wie oben beschrieben, wird sich sicherlich nicht ins Fäustchen lachen und wird genug eigene Baustellen haben. Sie wird ebenso merken, wie begeistert die anderen Kollegen sind. Wir hatten auch mal so eine im Kollegium - ganz furchtbar.

    Geschichte und Erdkunde als Kombi kannst Du in einigen Bundesländern nicht studieren und später auch nicht unterrichten.
    Mit dieser Kombination sehen Deine Chancen ganz schlecht aus. Besser wäre ein Hauptfach (D, E, M) und ein Nebenfach.

    Die Zustände an deutschen Schulen sind in der Regel unabhängig von der Schulform so, dass ein Lehrer für gewöhnlich körperlich unversehrt bleibt. Wie sich Stress und Frustration ggf. eines Tages auf die Gesundheit auswirken, ist eine andere Sache.

    Die Zweitkorrektur im Abitur, wenn man selbst GKs oder LKs hat, sind bei uns der Regelfall. Die Kollegen der GKs und der LKs korrigieren in der Regel untereinander Co, damit die Vergleichbarkeit gewahrt bleibt. In Ausnahmefällen (Krankheit, Teilzeit etc.) werden die Zweitkorrekturen aufgeteilt - wobei das in der Vergangenheit schon zu Bewertungsunterschieden geführt hat.

    Der ÖD hat ja mit dem Prinzip der Wiedereingliederung durchaus auf solche Fälle wie Depressionen und Burnout reagiert. Auch bekommt man als langfristg Erkrankter seine Bezüge weiter, so dass man sich ganz auf seine Genesung konzentrieren kann.
    An Selbstständigkeit und Nachhilfe habe ich realistischerweise gar nicht erst gedacht. Das sind zwei Extreme, die in der Regel so nicht funktionieren.

    Zitat


    Kollegen stehen diese anderen Wege nicht zur Verfügung, das Lehrerdasein ist auch ein wenig eine Einbahnstraße, nach 25 Dienstjahren mit Familie an der Backe kann man nicht so einfach etwas anderes und bei 0 anfangen. Auch die eigenen Eltern werden es in dem Alter vielleicht nicht begrüßen, wenn ihr erwachsenes Kind mit Kind und Kegel und ohne Einkommen bei ihnen einzieht.

    Doch man kann, wenn man möchte und einmal über den Tellerrand hinaus schaut. Es gibt sogar innerhalb des ÖD verschiedene Möglichkeiten, aus der Tretmühle Schule zumindest für eine begrenzte Zeit rauszukommen. Aus meiner Sicht ist das im Wesentlichen eine Frage der Einstellung, der Anspruchshaltung und der Prioritätensetzung. Böse gesprochen: Die immervollen Fleischtöpfe des ÖD ungeachtet der Qualität der Arbeit, die man (nicht) leistet, sind mental sicherlich der größte Hemmschuh für eine Andersorientierung. Dann lieber finanziell abgesichert leiden...

    In NRW gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abordnung ins Ministerium, zu den jeweiligen Bezirksregierungen, Regionalbüros etc. Bei STELLA sind eigentlich immer auch Stellen außerhalb des Frontdiensts vor der Klasse ausgeschrieben, auf die man sich bewerben kann.
    Es besteht ferner die Möglichkeit, sich ohne Bezüge beurlauben zu lassen und während der Beurlaubung eine andere Tätigkeit (im Rahmen einer halben Stelle) auszuüben.

    Wenn man hier und da konstruktiv und ab und an einmal quer denkt, dann kann man trotz abzuzahlenden Häuschens, eines Pampersbombers und eines weiteren Mittelklassewagens auch Möglichkeiten außerhalb der Schule finden.

    Es ist im Grunde wie bei einem Zootier, das nun ausgewildert werden soll und ohne vorheriges Training in der Wildnis nicht überleben könnte. Die Lebensqualität bei erfolgreicher Auswilderung im natürlichen Lebensraum dürfte langfristig höher sein - auch wenn man sich sein Futter mit mehr Anstrengung erarbeiten muss und es einem nicht jeden Tag vom Wärter in den Trog geworfen wird.

    Bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird der Dienstvorgesetzte bzw. die Schulleitung informiert. Da dies augenscheinlich nicht mehr der Fall zu sein scheint, dürfte der TE mit einem blauen Auge davongekommen sein.

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