Beiträge von Bolzbold

    Mit zunehmender Dienstzeit und zunehmender Reife hat man irgendwann ein nicht unerhebliches Maß an Erfahrung und Menschenkenntnis erlangt. In den allermeisten Fällen wird ziemlich schnell deutlich, ob jemand eine psychische Erkrankung oder Störung hat oder ob die Person schlicht "keinen Bock" hat, wobei letzteres auch Ausdruck einer Depression sein kann, aber natürlich nicht muss.

    Ich habe auch schon Schüler erlebt, die letztlich dankbar für den Rausschmiss waren und ihn faktisch provoziert haben, da sie selbst diese Entscheidung nicht treffen konnten oder wollten und so der Schule bzw. uns die Entscheidung überlassen haben. Das sind oft junge Menschen, die für sich noch keinen konkreten Plan haben, was sie später im Leben machen wollen oder sich nicht trauen, ihre Pläne durch konkretes Handeln in die Tat umzusetzen und so eine grundlegende Veränderung in ihrem Leben zu erwirken. Das ist oft "nur" ein Mangel an Reife und legt sich irgendwann von selbst.

    Womit ich persönlich bei Schülern ein Problem habe, ist, wenn sie versuchen einen zu verar***en. Fehlende Atteste, Gründe für Fehlzeiten, alle möglichen Ausreden und Argumente, warum man keine Leistung bringen konnte. Ob das authentisch ist oder Verarsche, kristallisiert sich spätestens beim dritten Beratungsgespräch heraus - und mittlerweile habe ich auch ein gutes Bauchgefühl entwickelt und kann die richtigen Fragen stellen.

    Die psychischen Auffälligkeiten bei Schülern haben mittlerweile aber drastisch zugenommen. Waren es früher mal ein oder zwei Schüler pro Jahrgang in der Oberstufe, so sind es mittlerweile deutlich mehr. Das kostet viel Zeit und Nerven - und ist leider nicht in allen Fällen von Erfolg gekrönt.

    Das ganze liest sich so, als verhielten sich Ahnung haben und Ahnung lautstark herauszuschreien reziprok proportional. Ich komme nicht umhin, diesem Grundtenor durchaus zuzustimmen - unsere Landespolitik in NRW sowie zum Teil auch unsere Bundespolitik folgen augenscheinlich diesem Schema.

    Das ist einerseits richtig. Dennoch kann man erwarten, dass man zwischen der eigenen persönlichen Erfahrung und der im Thread dargestellten Situation hinreichend differenziert und die eigenen Erfahrungen nicht exklusiv zum Maßstab der Be- (oder Ver-)urteilung einer wie auch immer gearteten anderen Position zu machen.
    Die exklusiv schülerzentrierte oder schulzentrierte Sichtweise bringt uns in diesem Fall keinen Schritt weiter.

    Der TE hat nach den Vorschriften gefragt, die ihm ausführlich erläutert wurden. Ob und wie man damit nun umgeht, hängt nun einmal von den individuellen Gegenenheiten vor Ort - das umfasst Schule wie Schüler wie Lehrkräfte - ab.

    Ich habe neulich noch mit einem ganz ähnlichen Fall als Stufenberater zu tun gehabt. Die Schülerin ist jedoch noch nicht 18, so dass wir sie nicht gemäß §53 (4) entlassen können - und auch nicht wollen. Wir haben gemeinsam die Notwendigkeit der vorheriger therapeutischen Behandlung der Probleme, die sie am Schulbesuch hindern, festgestellt, d.h. die Notwendigkeit der vorherigen Wiederherstellung der Schulfähigkeit als die zentrale Aufgabe erkannt. Die Schülerin kann dann auf Antrag nochmals die EF wiederholen und so dann regulär Abitur machen.

    Es gab aber auch Fälle akuten Schulschwänzertums, dem wir dann in voller Härte (nach vorheriger Ankündigung und Unterschrift des Schülers auf dem Beratungsprotokoll) mittels des erwähnten Paragraphen ein Ende bereitet haben.

    Ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel (sic!) der Entfernung aus dem Dienst setzt schon erhebliches schuldhaftes Fehlverhalten voraus.
    Ein Wechsel in ein anders Bundesland wird dieses Verfahren nicht verhindern oder gar beenden. Wäre dem so, könnte jeder Beamte, der sich etwas hat zu Schulden kommen lassen, einfach den Dienstherren wechseln und dem Verfahren so entkommen.

    Auch wenn Du nicht explizit danach gefragt hast, so wundert es mich schon, dass der "gemeine Dienstherr" Dich einfach wegen einer Sache, die Du nach eigenem Bekunden nicht getan hast, aus dem Dienst entfernen will und angeblich nicht auf das vermutlich von Dir eingeleitete Widerspruchsverfahren eingeht. Deine Ausführungen wirken schon sehr kryptisch.
    Hast Du mal in einem gängigen Rechtsforum nachgefragt?

    Im Zweifelsfall musst Du mit einem Fachanwalt für Beamten- oder Verwaltungsrecht gegen Deine Entfernung aus dem Dienst klagen. Dann wird das Verfahren an sich sowie die Gründe, die zu Deiner Entlassung geführt haben, noch einmal richterlich überprüft.

    Und genau für diesen Fall hat Hoegg empfohlen, dass der Prüfling etwaige Mängel in der Durchführung oder den Bedingungen sofort rügt, damit diese entweder abgestellt werden können oder, falls nicht, damit im Widerspruchsverfahren überhaupt eine Chance besteht.

    Das Ref dauert in NRW nur noch 18 Monate. Aufgrund der Einstellung im Mai und November haben die Referendare nur noch drei Monate Vorbereitungszeit, bis sie selbst eigenverantwortlich Unterricht erteilen.
    Wenn du die ersten sechs Monate in Elternzeit bist, dann bist Du für die Schulen im Grunde nicht einsetzbar. Wenn das Seminar immer in 18Monatszyklen ausbildet, dann kannst Du rein organisatorisch nicht erst ein halbes Jahr später einsteigen. Entsprechend müsstest Du dann nach der Elternzeit ggf. unbezahlt warten, bis Du beim nächsten Zyklus weitermachen kannst.
    Ich würde mir das SEHR gut überlegen. Gerade bei dem verkürzten Referendariat ist es aus meiner Sicht sinnvoller, dies nicht durch Elternzeit zu unterbrechen, weil die tatsächliche Dauer des Refs. dadurch ggf. erheblich erhöht wird - und das ggf. für mehr als ein halbes Jahr ohne Bezüge.

    Bei tresselt.de findest Du nähere Erläuterungen.
    http://www.tresselt.de/laa.htm

    Der Philologenverband hat eine Broschüre, in der auch die Thematik LAAs und Elternzeit angesprochen wird.
    http://www.phv-nw.de/sites/default/…0elternzeit.pdf

    Wie gesagt, einen entsprechenden Paragraphen wirst Du nicht finden. Es gibt übergeordnete Durchführungsbedingungen, die im Schulgesetz oder in der Prüfungsordnung oder in den Kommentaren dazu aufgeführt sind. Die Grundbedingungen habe ich Dir ja bereits genannt.
    Letztlich entscheidet der Schulleiter über die ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung, sofern es Beschwerden über deren Durchführung gab oder die Durchführung offensichtliche und durch den Schulleiter festgestellte Mängel hatte.

    Für mich liest sich dieses Einsteigerposting wie das eines jungen Menschen, der erstmals Erfahrung in der Schule sammelt, den "Praxisschock" erleidet und natürlich künftig - wie wir alle übrigens unsererzeit auch - alles besser machen wird, weil er so viele Missstände sieht.
    Und natürlich sind alle Lehrkräfte völlig inkompetent und nicht auf der Höhe der Zeit.
    Wie oft habe ich das entweder hier, in anderen Foren oder im direkten Gespräch mit Menschen gelesen oder gehört...

    Und wie steht es denn um die von Dir kritisierte fehlende Medienkompetenz, die das unabhängige Blickfeld auf die Umstände verhindern soll? Gibt es ein unabhängiges Blickfeld? Und dieses unabhängige Blickfeld fordert dann ausgerechnet jemand, der zumindest auf dem Papier eher dem extremeren linken Spektrum zuzuordnen ist?

    Und ja, wir sollten aufhören, alle Meinungen, die nicht Mainstream sind, zu beschimpfen etc. Am besten fängst Du selbst damit an und verzichtest infolge dessen auf diese doch recht pauschale Lehrerschelte.

    Sag mal, wenn es einen solchen Paragraphen gibt, dann kannst Du ihn doch auch selbst googeln.

    Letztlich wird es aber keinen konkreten Paragraphen geben.

    Aspekte, die beim Nachschreibetermin berücksichtigt werden müssen sind aber z.B.
    - ungestörte Arbeitsumgebung
    - gleicher Schwierigkeitsgrad der Klausur
    - gleicher (nicht derselbe) Inhalt
    - gleiche Schreibdauer
    - vergleichbarer Erwartungshorizont

    Wenn das gegeben war und der Schüler sich nicht beschwerte, ist alles in Ordnung.

    Theoretisch könnte die Schulleitung noch intervenieren, weil sie gemäß Schulgesetz bzw. ADO dazu verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebs, des Unterrichts und der Notegebung sicherzustellen. Allerdings sehe ich dazu keinen Anlass. Lehrer sind kraft ihrer Funktion eben Besserwisser und neigen dazu, Dinge, die andere (besser oder anders) machen, abzuwerten.
    Aber wenn natürlich feststeht, dass besagte Kollegin "minderbegabt" ist, dann bist Du ja über jeden Vorwurf erhaben.

    Wie passt dann

    mit

    zusammen?

    Das ist kein Widerspruch an sich.
    In dem einen Fall erläutert Churchill die Schattenseiten der Demokratie, nach meiner Lesart dass der durchschnittliche Wähler die Spielregeln der Demokratie und die Pflichten, die damit einhergehen, nicht kennt oder ignoriert und sich im Wesentlichen stattdessen darauf konzentiert, seine individuellen Partikularinteressen in seinem Mikrokosmos gewahrt zu wissen und nicht über diesen Tellerrand hinaus zu blicken.

    In dem anderen Fall geht es nicht per se um dieselbe Personengruppe sondern um die Menschen, die sich nicht mehr von den etablierten Parteien repräsentiert fühlen. Das sind eben nicht nur diejenigen, die Churchill meinte.
    Churchill hatte in dem Punkt recht, dass der durchschnittliche Wähler womöglich mit dem Prinzip Demokratie überfordert ist, weil er die Dimensionen selbiger nicht überschauen kann.
    Dennoch muss man sich mit den "angry white men" oder den "Abgehängten", den "Nichtrepräsentierten" oder den "Protestwählern" auseinandersetzen.
    Dies innerhalb einer Demokratie erfolgreich zu tun ist sehr mühsam, zeit- und kraftraubend. Für einige ist da der "starke Mann" an der Spitze die vermeintlich leichtere Lösung.

    @Schantalle

    Wir haben hier in diesem Land ähnliche Tendenzen, weil auch hier eine bürgerliche Elite sich vom Wahlvolk zunehmend abkapselt und sich ebenso zunehmend anmaßt zu entscheiden, was dem Volke frommt.
    Wenn ich als Wähler nicht mehr das Gefühl habe, dass mich die etablierten Parteien irgendwo vertreten, dann laufe ich Gefahr, zum Protestwähler zu werden.
    Diesen Menschen Dummheit oder Ignoranz vorzuwerfen ist gefährlich.

    Ein Journalist namens Gerlach hat 1930 nach den Erbitterungswahlen beschrieben, woher Hitlers Wähler kamen. Es waren bekanntermaßen nicht die Arbeitslosen sondern vor allem die so genannten "Stehkragenproletarier", also die "white collar workers" der unteren Mittelschicht, die in wirtschaftlich angespannten Zeiten viel zu verlieren hatten oder bereits verloren haben.
    Eine ähnliche Entwicklung haben wir heute.
    Auch hier gibt es immer weniger Arbeit für Geringqualifizierte - und die müssen dann (gefühlt) mit den Flüchtlingen um die (scheinbar) gering gefüllten Futtertröge konkurrieren. Auch hier gibt es viele Menschen, die sich "abgehängt" und nicht von dem bisherigen Parteienspektrum repräsentiert fühlen. In vielen Gesprächen mit Nachbarn und Bekannten in Schule und Kindergarten ist die Abstiegsangst zu spüren - und da wird dann der Ruf nach dem Heilsbringer (in diesem Fall wohl der Heilsbringerin F. P.) laut.

    Wir können diese Menschen gerne als dumm bezeichnen, als ignorant, als unengagiert. Wenn diese Menschen aber eines Tages die politische Mehrheit erringen, bekommen wir ein Problem. Das reflexhafte Diffamieren der "Protestwähler" oder solcher Menschen, die dazu werden, ist im Grunde ein weitere Beleg dafür, dass sich die bürgerliche Mittelschicht nach unten hin abgrenzt und bestätigt die "Abgehängten" nur noch in ihrem Gefühl abgehängt zu sein.

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