Beiträge von Bolzbold

    na, die Intention "den muslimischen Schülerinnen den (verpflichtenden!!!) Schwimmunterricht zu ermöglichen" ist ja nicht falsch - es ist nur die völlig falsche Wahl der "Mittel".
    Sie müssen vielmehr lernen, sich von ihren Vaterbruderwasweisichnichtmachos nicht solchen Unsinn vorschreiben zu lassen.

    Damit sind bereits genug KollegInnen, die zum Teil auch hier schreiben, selbst erkennbar überfordert.
    Was könnte die SL, könnten die Kollegen, könnte die Lebenszeitverbeamtung denken?
    Und welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich den Mund aufmache?

    Was hier lapidar gefordert wird, ist, einen bewussten Konflikt mit den Eltern bzw. dem Clan in Kauf zu nehmen, bei dem es für das Kind als Einzelkämpfer nichts zu gewinnen gibt.
    Wie können muslimische Mädchen das lernen, ohne dabei Kopf und Kragen zu riskieren? Und wie viele von ihnen sind dazu bereit, weil sie um die Risiken wissen?

    Vertretungsreserve ist wie gesagt OK. Nur die lediglich 50% Anrechnung im Deputat ist definitiv nicht OK, weil so ja "doppelt" gerechnet wird seitens der Schulleitung.
    Auf rechtliche Missstände hinzuweisen kann und darf niemals ein Grund für die Verweigerung der Lebenszeitverbeamtung sein - wieso auch.
    Jede halbwegs vernünftig arbeitende Schulleitung würde sich das hoffentlich gut überlegen, wegen eines klaren Verstoßes gegen die ADO hier einem Probezeitler an den Karren zu fahren.

    Solange jedoch Lehrerrat und Kollegium dahinterstehen, macht man sich natürlich ggf. unter den KollegInnen unbeliebt.

    Ich kann gar nicht in Worte fassen, was für eine unglaubliche Sauerei dieses "Vorgehen" ist. Ich hoffe, dass sich da bald eine Lösung findet.

    Selbst wenn, die 50%-Regelung passt doch gar nicht, die Schüler sind doch nicht bereits ab dem 1.2. weg, sondern erst vor Ostern? Und die Korrekturen und Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfungen zählen nichts? Und dann die Zeit auch noch als Vertretungsreserve absitzen?

    Wirklich extrem miese Sache.

    Korrekturen und die Abnahme von Prüfungen werden gemäß ADO als "Normaufwand" pauschal abgegolten. Das kann somit nicht als Argument für eine Deputatsreduktion herhalten.
    De facto fallen gar nicht so viele Stunden zwischen Ostern und Sommer aus, als dass alle durch den Wegfall der Q2 freigesetzten KollegInnen dies eins zu eins vertreten müssen.
    Sie müssen sich halt "nur" im Zeitraum ihrer ursprünglichen Q2 Stunden zur Verfügung halten.

    Liebe Doreen,

    das KANN kein auch nur ansatzweise wissenschaftlichen Standards entsprechendes Experiment sein, wenn die Probanden sofort bemerken, worum es hier ganz offensichtlich geht.
    Die Neutralisierung der Fächer macht ferner wie auch schon hier angesprochen eine professionelle Einschätzung der Gymnasialeignung eines Kindes gleich welchen Namens völlig unmöglich.

    Ich kann nur hoffen, dass das nicht repräsentativ für die wissenschaftliche Ausbildung und für die Professionalisierung künftiger Lehrkräfte oder sonstiger Fachkräfte im Bereich Pädagogik oder Psychologie ist. Ansonsten sehe ich schwarz.

    Ich habe meinen Referendaren immer geraten, bei Gruppenarbeiten damit zu rechnen, dass Schüler fehlen. Konkret hieß das also, dass bei arbeitsteiliger Gruppenarbeit mit 3er- oder 4er-Gruppen alle Szenarien durchgespielt wurden, wie man die Schüler alternativ aufteilt, wenn (je nach Gruppengröße) ein, zwei oder drei Schüler fehlen. Dementsprechend haben die Referendare dann zu Beginn der Stunde kurz überprüft, ob die Aufteilung "aufgeht" oder nicht und welche der (bei 4er-Gruppen) drei Alternativen nun ins Spiel kommen musste.

    Damit sind sie bislang sehr gut gefahren und es gab keine bösen Überraschungen.

    Wann der Flug gebucht worden ist, weiss man ja nicht. Kann auch last minute gewesen sein. Auch kennt man die genaue Krankheit des Kindes nicht oder den Krankheitsverlauf. Wenn das Kind seit Montag für eine Woche krankgeschrieben ist und die Familie donnerstags fliegt, kann es auch sein, dass die Symptome sich gebessert haben. Es kann aber auch eine Krankheit ohne körperliche Einschränkungen sein, eben eine psychische Erkrankung (Depressionen, Burnout, Angststörung etc.), die den Schulbesuch unmöglich machen, eine Reise aber nicht.

    Last minute wissentlich VOR Ferienbeginn?
    Wer glaubt das denn?

    Hallo,
    weiß jemand, wie sich die Elternzeit auf die spätere Pension auswirkt? Ganz doof gefragt, macht es einen großen Unterschied fürs Ruhegehalt, wenn ich zwei Jahre statt dem standardmäßigen einen Jahr Elternzeit nehmen würde? Ich habe einfach Bauchschmerzen, so ein kleines Würmchen nach einem Jahr schon fremdbetreuen zu lassen, höre aber auch überall sowas wie "Denk an deine Rente/Pension!" (v.a. bei zwei Kindern und sich entsprechend verlängernder Elternzeit)... Wäre super, wenn hier jemand was weiß :)
    Liebe Grüße

    Im Grunde ist das eine schlichte Schwerpunktsetzung.
    Möchtest Du zwei Jahre komplett für Dein Kind da sein oder möchtest Du das Kind nach einem Jahr fremdbetreuen lassen, um etwas für die Pension zu tun. Vielleicht fällt Dir nach einem Jahr aber auch komplett die Decke auf den Kopf, dass Du gerne wieder arbeiten gehen möchtest.

    Als junge Mutter bist Du in der "glücklichen" Situation, zwischen drei Möglichkeiten wählen zu können.

    a) Du gehst wieder Vollzeit arbeiten und hast das Kind den ganzen Tag fremdbetreut.

    b) Du gehst unterhälftig in Teilzeit arbeiten und hast das Kind an den Tagen, wenn Du arbeitest, betreut.

    c) Du bleibst zwei (oder drei) Jahre zu Hause und bist ausschließlich für Dein Kind da.

    Egal für was Du Dich entscheidest, Du wirst von den Müttern, die jeweils eine der beiden anderen Optionen gewählt haben, mit altklugen Sprüchen bedacht. Aus der Erfahrung mit jetzt drei Kindern kann ich sagen, dass das in der Regel Ausdruck der Notwendigkeit der jeweils anderen Mütter ist, sich für ihre eigene Option zu rechtfertigen. Und das geht eben am Besten, wenn man die beiden anderen Lager moralisch (oder mitunter tatsächlich auch einmal zumindest temporär argumentativ) delegitimiert.

    Letztlich ist es eine Entscheidung, was Dir persönlich sowie Deiner Familie wirklich wichtig ist. Als junge Mutter primär an die spätere Pension zu denken, die sowieso ganz anders ausfallen wird als aktuell prognostiziert, hieße, eine Entscheidung auf der Basis von Angst zu fällen.
    Wenn Du jetzt für Dein Kind da sein möchtest, dann tu das. Du hast noch viele, viele Jahre Zeit dafür, ggf. später etwas für Deine Pension zu tun. Je nachdem, wie viele Kinder Du bekommst, lohnt sich durch die Zulagen z.B. die Riester-Rente. Damit kann man eventuelle Pensionseinschnitte kompensieren.
    Vielleicht verdient Dein Mann auch so viel, dass man davon etwas für die private Altersvorsorge für Dich beiseitelegen kann.

    Es wird sich sicherlich ein Weg finden, mit der Du Deine Interessen, aber auch langfristige Planungen wie Pension in Deinem Interesse lösen kannst.

    Die Änderung, die im Link angesprochen werden, gilt für die Nutzung von einem Arbeitszimmer mit zwei Personen. Da war vorher die Grenze beim halben Freibetrag für jeden. Der Fall hier ist aber zwei getrennte(!) Arbeitszimmer. In der verlinkte Seite wird übrigens ausdrücklich dargelegt, dass bei getrennten Arbeitszimmern schon immer zweimal die 1250€ maximal angesetzt werden konnten, während bei einem gemeinsamen (von mir aus doppelt so großen) Arbeitszimmer nur einmal die 1250€ angesetzt werden können.

    Richtig. Es belegt aber somit auch den Fehler des Finanzamts.

    @Krabappel

    Es kommt auf die Vergleichsgruppe an.

    Habe ich eine Gruppe KlosterschülerInnen auf der einen und eine Gruppe der von Dir genannten Schüler auf der anderen Seite, dann wird das vom TE beschriebene Verhalten zwangsläufig im direkten Vergleich anders bewertet.
    Im konkreten Fall hilft aber der Vergleich mit noch "härteren Jungs" nicht weiter, solange die Schule nicht generell ein wie von Dir beschriebenes Klientel hat.

    Ich kann das zum Teil verstehen, weil ich als recht junger Lehrer "damals" auch die moralische Verwerflichkeit bestimmter Formen von Schülerverhalten betont habe und mich gewundert habe, warum die damalige SL oder die Beratungslehrer da entspannter waren.

    Bei klaren Regelverstößen seitens der Schüler - insbesondere bei Alkohol und anderen Drogen - müssen wir klare Grenzen ziehen, konsequent vorgehen, aber natürlich die Schüler nicht an den Pranger stellen und moralisch verdammen.

    Verharmlosen, einen auf besonders gechillt machen und den verständnisvollen, kumpelhaften Pädagogen mimen, hilft jedoch nicht weiter.

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