Beiträge von Bolzbold

    Die Kosten für Implantate sind beihilferechtlich in NRW gedeckelt. Da werden in der Regel nur Pauschalen bzw. bestimmte festgelegte Höchstsätze gezahlt - unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Das Beihilferecht für NRW ist für jedermann in NRW einsehbar. Es empfiehlt sich bei teureren Behandlungen immer, VORHER nachzulesen bzw. beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen. Ggf. kann man auch einen Kostenplan einreichen und überprüfen lassen, was konkret übernommen wird. Sinnvollerweise vor der Behandlung.

    Xiam hat es gut beschrieben. Das ist aber schon einige Jahre her und seitdem ist die Zahl der heftigen Konflikte hier deutlich gesunken. Immerhin schaffen wir Lehrer es hier aber in regelmäßigen Abständen, uns gegenseitig an die Gurgel zu gehen. Wer braucht da schon Schüler und Eltern...

    Wer in NRW länger als ein Jahr im Erziehungsurlaub ist, muss sich über das Portal "OLIVER" "zurückmelden", wenn man wieder den Dienst aufnehmen möchte. Dort kann man dann auch Ortswünsche angeben.
    Aus erster Hand (sic!) und eigener Erfahrung weiß ich, dass die Versetzung während der Elternzeit auch in einen anderen Regierungsbezirk möglich ist.
    Das Stellenplanbüro bemüht sich, Lehrkräfte, die an ihre alte Schule zurück wollen, auch dort unterzubringen. Der zuständige Herr am Telefon sagte mir, es seien ihm keine Fälle bekannt, wo das nicht erfolgt sei.
    Wenn man hingegen woanders eingesetzt werden möchte, geht das auch über OLIVER. Ich denke aber, dass es in jedem Fall nützlich ist, vorher entsprechende Kontakte zu knüpfen und die Wunschschule "Druck" machen zu lassen.
    Bei uns hat das soweit gut geklappt.

    Also mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem jemand die Probezeit nicht bestanden hätte. Entsprechend wenige Beiträge dazu findest Du hier in diesem Forum. Zum Thema schlechte Noten oder Nichtbestehen von universitären Abschlussprüfungen oder dem 2. StEx. gibt es hier hingegen einiges.

    Die Regelprobezeit ist in NRW beispielsweise bei drei Jahren. Eine Verkürzung bei sehr guten Leistungen ist explizit als Ausnahme vorgesehen. Ich verstehe dies Panikmache wegen der Probezeit nicht. Viele Junglehrer bei uns, die auf Probe verbeamtet sind, tun so, als wären sie nochmal im Examen oder müssten nochmal das Ref. machen. Das ist völliger Quatsch. Mit Antritt der Planstelle ist der Drops eigentlich gelutscht. Und kein Schulleiter hat daran Interesse, einen Probezeitler "durchfallen" zu lassen - es sei denn, er/sie leistet sich wirklich dicke Klopper. Und dann wäre es ja auch gerechtfertigt.

    Und ursprünglich war ja nur ein Verhandlungstag angesetzt. Der Hauptbelastungszeuge war aber nicht da - laut Medienberichten war er trotz Vorladung in Urlaub. Soviel dazu.

    Laut Hoegg, dem bekannten Schuljuristen ist diese Maßnahme nicht rechtswidrig, wenn wir den angeblichen "Schlag" einmal außen vor lassen. Bei der RP und in anderen Foren scheint der Tenor zu diesem Fall jedoch eher pro-Lehrer zu sein. Ich hatte eigentlich auch das übliche Lehrerbashing erwartet, doch ist das tatsächlich weitgehend ausgeblieben. Die meisten Kommentare enthielten Kritik am Verhalten der gegenwärtigen Jugend sowie Bedauern für die Lehrerschaft, sich mit so etwas abgeben zu müssen.

    Da ich aber auch schon einen Unternehmer im Gespräch erlebt habe, der einen altgedienten Kollegen allen Ernstes fragte, ob er vom Artikel 1 des GG schon einmal gehört hätte, bin ich mittlerweile auf alles gefasst. Grund für die Frage nach der Unantastbarket der Würde des Menschen war die Information des Kollegen an den Schüler zum desolaten Leistungsstand in einem Kernfach.

    @Brick Am 24. August soll es weitergehen - es sei denn, der Hauptzeuge verlängert rechtswidrig seinen Urlaub...

    Ich habe ein anderes Menschenbild als fro - vielleicht ist das das Problem.
    Meiner Meinung nach existiert die Variante "am falschen Ort im falschen Land geboren" nicht.
    Jeder Mensch ist fähig, sich und sein Schicksal zu verändern.
    Unsere Eltern sind noch in ein politisch und wirtschaftlich zerstörtes Land hineingeboren worden. Die Generation unserer Großeltern hat hart daran gearbeitet, die Bedingungen zu verbessern. Wenn sie es nicht getan hätten, würden wir heute nicht im Wohlstand leben.

    Das ist doch fast schon geschichtsverfälschend vereinfacht dargestellt. Ohne die Hilfe und mehr noch die Milde der Westalliierten wären wir so schnell nicht wieder auf die Beine gekommen. Gut, dahinter steckte auch die schon nach Versailles 1919 immer noch vorhandene Absicht, die Deutschen als "Bollwerk gegen den Kommunismus" zu machen, aber letztlich haben unsere Eltern und Großeltern diesen Wohlstand nicht gänzlich alleine erarbeitet. Und vergessen wir nicht, dass es auch die Generation unserer Großeltern war, die ihren Teil dazu beigetragen hat, dass Deutschland nach dem Krieg politisch und wirtschaftlich zerstört war.

    Natürlich ist jeder Mensch dazu fähig, sich und sein Schicksal zu verändern. Als Teil der westlichen Welt, die erst in den 60er Jahren den Großteil Afrikas in die Unabhängigkeit entlassen hat, finde ich es aber äußerst zynisch, dieses den Menschen, die als Nachfahren der Generationen, die unter der ausbeuterischen Kolonialpolitik zu leiden hatten, vor die Füße zu werfen. Dass der Reichtum Afrikas in den Händen weniger korrupter Machthabender liegt, ist nichts anderes als die Perfektion dessen, was man unter europäischer Kolonialpolitik gelernt hat. "Mach Dir die Taschen voll, sonst tut es jemand anderes."

    Letztlich ist es doch ganz einfach:
    Wir wollen unseren Wohlstand behalten und nehmen in Kauf, dass wir durch unser Konsumverhalten andere Menschen ausbeuten. Ob es der Fabrikarbeiter oder seine Kinder in der Mitte des 19. Jh. war oder heute die Sweatshop-Arbeiterin in Bangladesch. Jede Veränderung dieses Systems würde unseren Wohlstand und unser Selbstverständnis davon, dass dies unser Geburtsrecht sei, zutiefst erschüttern. Effektiv haben daran nur ganz wenig Menschen Interesse. So ehrlich sollte jeder zu sich sein.

    Die letzten zwei Zeilen von fros Beitrag fassen die Grundproblematik eigentlich sehr schön zusammen.

    Hier greifen dann, zugegebenermaßen zugespitzt und vereinfacht dargestellt, folgende Mechanismen:

    - der Mensch ist von Natur aus geld- und machthungrig und lässt sich im Großen wie im Kleinen oft von der Aussicht auf eine oder beide Größen sozial korrumpieren
    - fair ist immer, was einem selbst am meisten nützt.

    Fro spricht von Verweigern des Anrechts auf Wohlstand für Menschen auf der Grundlage ihres Geburtsorts.
    Ich denke nicht, dass irgendjemand hier Menschen aus der Dritten Welt oder aus Krisengebieten per se ihr Anrecht auf Wohlstand verweigern. Da schließt sich dann der Kreis zu einer Teildiskussion weiter oben auf den jetzt 17 Seiten. Können ca. 250 Mio. in überwiegendem Wohlstand lebende Europäer Millionen Afrikaner und Asiaten durchfüttern, die eben das "Pech" hatten, am falschen Ort in die falsche Familie geboren worden zu sein?

    Und dann sind wir auch wieder bei der Frage, ob Umverteilung von oben nach unten zu einer insgesamt größeren Zufriedenheit der Beteiligten führt. Ich persönlich bezweifle das.

    Wann und wie werden denn solche Geräte geklaut, wenn man seine Sachen bei sich trägt bzw. nicht unbeaufsichtigt im Lehrerzimmer oder anderswo liegen lässt? Diese Sorge ist ziemlich unbegründet. Und im Zeitalter von Datensicherungen sollte selbst ein geklautes Gerät kein logistisches Problem darstellen.

    Kaputtgehen kann mein Gerät auch zu Hause oder sonstwo.

    Diebstahl und Beschädigung sind für mich keine Argumente, mein privates Tablet nicht zu verwenden.

    Die A14 Stellen machen einen nicht reich. Das ist wohl so. Und sie bedeuten mehr Arbeit. Wer langfristig "Karriere" machen möchte, muss diese Hürde nehmen. Die A15 Stellen sind allerdings deutlich dünner gesät. Finanziell ist das gemessen an dem Arbeitsaufwand kein Plus. Da lohnt sich langfristig sogar eher noch ein drittes Kind, wenn man nach der Elternzeit Kindergeld und Familienzuschlag für Kind Nr. 3 addiert.

    @Firelilly

    ALLE Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern haben das Problem mit den höheren Preisen während der Hauptsaison, genauso wie alle Arbeitnehmer ihre Kinder betreuen lassen müssen.
    Die Zeit mit meinen Kindern nachmittags und während der Ferien kann mir keiner nehmen - und da bin ich als Lehrer den gewöhnlichen Arbeitnehmern gegenüber im Vorteil. Also das, was Du als "überdurchschnittlich" bezeichnest. Also geht es mir gut.

    Was trapito beschreibt, ist das Leben eines (männlichen) Lehrers.
    Du hat ja selbst dargestellt, was der "Deal" dafür ist, dass Du um 14 Uhr zu Hause bist und den Nachmittag mit den Kindern verbringen kannst. Würdest Du die 50 Stunden wie der "normale" Arbeitnehmer arbeiten, dann hättest Du diese Zeit mit Deinen Kindern nicht zu Zeiten, wo sie noch wach sind und Du sie intensiv erleben kannst. Der Preis, den wir Lehrer für die nachmittägliche Zeit mit unseren Kindern bezahlen, ist die "einsame Arbeit am Abend".
    Ich habe drei Kinder, davon eins klein und eins noch kleiner - und ich zahle diesen Preis gerne, denn die Zeit, die ich mehr von meinen Kindern mitbekomme, kann mir später niemand mehr nehmen und die ist einfach unbezahlbar.

    Vor einiger Zeit habe ich überlegt, als pädagogischer Mitarbeiter ins Minsterium zu wechseln. Ich hätte dort durchaus Chancen auf eine interessante Stelle gehabt, doch habe ich mich bewusst dagegen entschieden und nicht beworben. Ich wollte kein reiner Wochenendpapa sein und meine Kinder unter der Woche nur morgens und abends sehen.
    Manchmal sitze ich auch unter der Woche nachmittags am Schreibtisch - so wie eben auch in Korrekturphasen am Wochenende. Aber dennoch bekomme ich etwas von meinen Kindern mit, kann ggf. zu ihnen gehen und mit ihnen spielen.

    Es ist eine Frage der Prioritäten - nur Rosinenpickerei geht hier eben nicht. Die zwölf Wochen unterrichtsfreie Zeit sehe ich - abzüglich des uns zur Verfügung stehenden Urlaubs - als "Abfeiern" der Überstunden, wenn man von Deinen 50 Stunden pro Woche ausgeht. Und wir haben es echt gut - nie Betreuungsprobleme in den Ferien, keine Probleme bei der Urlaubsplanung bei bockigen Arbeitgebern. Mehr Zeit für Deine Kinder bekommst Du eigentlich in kaum einem Beruf.

    Weil sie zeitgleich in Ausschüssen etc. sitzen.

    Schon lustig. Wir beschweren uns über Leute, die uns als überbezahlte Halbtagsjobber diffamieren - und reichen den schwarzen Peter dann selbst an die Abgeordneten weiter...

    Wenn ich mich aus welchen Gründen auch immer in einem Leben mit Vollzeitgehalt eingerichtet habe, dann habe ich diesen Betrag nicht notwendigerweise auf der hohen Kante - es sei denn, ich habe auch nicht bemerkt, dass es fürs Tages- und Festgeld faktisch keine Zinsen mehr gibt.

    Auch wenn ich jetzt vielleicht Haue kriege, aber die Dame ist ja schon pensioniert und gehört einer Generation an, die die Emanzipation zwar selbst erlebt und gelebt hat, aber in der viele Frauen ihren Männern die Geldangelegenheiten und den Papierkram überlassen haben. Ich kenne aktuell hier auch Familien, die ungefähr in meinem Alter sind, also eine Generation unter der pensionierten Kollegin, wo die Ehefrauen teils auch nicht wissen, was ihre Männer verdienen oder wie viele Schulden noch auf ihrem Haus sind.

    Was das Sterben vor Ende der Rückzahlung angeht, so wäre doch der Ehemann Erbe der Frau. Wenn seitens des LBV nun eine Rückforderung in sechsstelliger Höhe besteht, dann müsste man einmal erbrechtlich klären, ob das Erbe der Frau dann nicht als "überschuldet" gilt und er das Erbe ggf. sogar ausschlagen muss.

    Da würde ich mich Thamiel anschließen wollen.
    Cameron droht, als derjenige in die Geschichte einzugehen, der sich gnadenlos verkalkuliert hat und damit die Einheit des Vereinigten Königreichs aufs Spiel gesetzt hat.
    Falls sich die Schotten nun doch unabhängig erklären, um in der EU zu bleiben, hätte Cameron seinem Land einen Bärendienst erwiesen. Dann könnte der Hadrianswall "reaktiviert" werden.
    Im Falle Nordirlands bin ich da skeptischer, weil sich die Iren nicht gegen die englischstämmige Mehrheit durchsetzen können werden - zumindest nicht ohne erneuten Bürgerkrieg.

    Die Briten haben sich da meines Erachtens ein ziemliches Eigentor geschossen - es sei denn, sie wollen 51. und größter Staat der USA werden...

    Nun ja, ich gehe davon aus, dass die TE die Reise organisiert und gebucht und damit auch dafür unterschrieben hat...

    Die Schule hat doch gar keine eigenen finanziellen Mittel. Wie soll sie dann für die Stornokosten aufkommen? D.h. es wäre wenn dann das Land gefragt, dass das Handeln der verantwortlichen Lehrkraft sehr genau prüfen und sie aller Voraussicht nach in Regress nehmen wird, wenn sie sich nicht genau an das vorgeschriebene Prozedere gehalten hat.
    Aber wie gesagt, soweit sollte es nicht kommen. Die Schulleitung hat hier mMn zu handeln, indem sie entweder die Kollegen, die plötzlich "keine Lust" mehr haben verpflichtet mitzugehen oder Ersatz für diese sucht.

    Vielleicht sollten wir sie fragen bzw. darauf warten, was sie weiter dazu schreibt, bevor wir uns in Mutmaßungen und Schuldzuweisungen ergehen.
    Die Schule hat sehr wohl eigene finanzielle Mittel in NRW, wenngleich diese auch jedes Jahr für gewöhnlich bis auf den letzten Cent verplant sind. Das Land könnte dann m.E. einspringen, wenn vorher seitens der Schule hinreichend pädagogisch interveniert wurde und die Absage der Fahrt die ultima ratio darstellt und somit keiner einzelnen Person ein dienstliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

    Wir sollten mal mit dem Halbwissen und den Halbwahrheiten aufräumen und uns die Fakten ansehen.

    Klassenfahrten gehören wie bereits erwähnt zu den Dienstpflichten eines Lehrers in NRW. Die Verpflichtung zur Durchführung und Teilnahme an einer Klassenfahrt besteht dann, wenn die Reisekosten zu 100% vom Dienstherrn übernommen werden. Damit könnte auch nicht mal eben so ein Kollege "abspringen", wenn er von der Schulleitung zur Teilnahme verpflichtet worden wäre.

    Was die Stornokosten angeht, so sind wir in NRW dazu angehalten, dass die Reiseverträge von der Schulleitung unterschrieben werden und kein Vertrag eigenmächtig von einer Lehrkraft unterschrieben wird. Damit müsste die Lehrkraft erst einmal nicht für die Stornokosten aufkommen. Wer selbst unterschrieben hat, könnte da in der Tat Probleme bekommen.

    Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, Anzahlungen getätigt wurden und nun die Klasse nicht mehr tragbar ist, dann muss an Letzterem gearbeitet werden. Es wäre eine Bankrotterklärung der Schule, wenn eine Reise für alle Schüler - also auch die "Unschuldigen" abgesagt würde. Die Eltern könnten dann auch ihr Geld zurückfordern. Die Frage, wer nun die Stornokosten übernimmt, ist damit natürlich auch noch nicht geklärt.
    Die Lehrkraft - siehe oben - aller Voraussicht nach nicht. Die Schülereltern ebenso wenig, da die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme bei einer Stornierung fehlt. (Anders ist das bei Ausschlüssen von der Fahrt, während man auf der Fahrt ist.)
    Falls die Schule aus pädagogischen Gründen entscheidet, die Fahrt abzusagen, dann müsste sie meines Erachtens nach auch für die Kosten aufkommen. Eine gemeinschaftliche Haftung der Klasse bzw. der Schülereltern ist ja beispielsweise auch bei Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen ausgeschlossen.

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