Beiträge von Bolzbold

    Ich habe als Gymnasiallehrer kein Problem damit, wenn Grundschullehrer ebenfalls A13 als Einstiegsgehalt bekämen.
    Ob die Länder dies, ohne an anderer Stelle zu kürzen, umsetzen würden, wage ich jedoch zu bezweifeln.

    Allerdings müsste man dann auch die Rektorenstellen mit A14 oder A15 dotieren, was erneut ins Geld geht. Das wäre aber wiederum dringend notwendig, weil für die Erdnüsse von A13 für eine Rektorenstelle nicht genug Affen arbeiten wollen.

    Warum Gymnasiallehrer die Arbeit von Grundschullehrern, die sie in der Regel nicht aus eigener Erfahrung kennen, aus der Distanz per se geringschätzen und sich daraus ihr eigenes A13 legitimieren, erschließt sich mir nicht.
    Problematisch bleibt jedoch bei allen Berufen das Maß, nach dem wir den Wert von Arbeit taxieren. Ist es die Ausbildungsqualität, ist es die Verantwortung, sind es die Arbeitszeiten, sind es die konkreten Tätigkeiten?
    Der Gesetzgeber hat hier seinerzeit nach der Ausbildungsqualität entschieden, wenn man sich die Voraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen bzw. höheren Dienst ansieht. Die anderen drei Bereiche lassen sich endlos diskutieren. Und wer würde freiwillig seine eigene Tätigkeit als "minderwertiger" ansehen?

    So viele externe Bewerbungen gibt es anscheinend bei A14 auch gar nicht. In den letzten zehn Jahren habe ich sicherlich zwei Dutzend A14 Bewerbungen mitbekommen und in gerade einmal einem einzigen Fall war es eine "Externe", die die Stelle bekam. Unser damaliger Chef wollte diese Kandidatin aber auch aufgrund ihrer Fächerkombi unbedingt haben.

    In der Regel gehen nur wenige Menschen in Lehrerkollegien streiken, weil sie verbeamtet sind und nicht streiken dürfen. Die Angestellten haben bei uns zum Teil gestreikt. So what. Beschweren ist halt Einstellungssache - da wird man die sich beschwerenden Kolleg*innen nicht ändern können.
    Rechtlich gesehen dürfen keine Kollegen als Streikbrecher eingesetzt werden, wohl aber als Aufsicht, denn die Schule muss ungeachtet des Streiks die Aufsicht gewährleisten.

    @Anja

    Auch wenn ich es nicht als Deinen Fehler im eigentlichen Sinne ansehen würde, so hast Du meines Erachtens mit der Erwähnung des Preises, der mit Sicherheit ohne Kenntnis der Situation Deines Kindes - und die hatte ich auch nicht mehr auf dem Schirm - dem einen oder anderen sauer aufgestoßen ist, eine Steilvorlage geliefert, wenngleich auch vermutlich unbeabsichtigt.

    Wenn also dienstliche Belange wie die Unterversorgung eine Zustimmung der SL verhindern, hast Du ganz schlechte Karten. Ggf. gibt es bei Euch ja auch eine Klausel, die besagt, dass man nach fünf Jahren keine Zustimmung der SL mehr benötigt. Dann brauchst Du aber einiges an Sitzfleisch.

    In NRW hast Du bei Rückkehr aus der Elternzeit beispielsweise zwar den Anspruch auf "wohnortnahen Einsatz", das kann aber auch 30km Fahrtweg bedeuten und scheint noch unter "nah" zu fallen.
    Wie wäre es mit einem offenen Gespräch mit der Schulleitung? Ggf. stimmt sie ja zu. Oder man kann über die Gründe der Unzufriedenheit sprechen und versuchen, diese zu beseitigen?

    @Fossy

    Für meinen künftigen Drittklässler habe ich ein Pegasus Fahrrad gebraucht für 100 Euro erstanden. Dass es zwischen der 500er Klasse und den Ramschteilen von Discountern doch noch hinreichend qualitativ zufriedenstellenden Spielraum gibt, weißt Du ja sicherlich selbst. Und gerade in dem Alter würde ich so viel Geld nicht ausgeben wollen, weil die Kinder unter Umständen zu schnell rauswachsen.

    Wenn es um Fahrradunterricht geht und die Schule keine eigenen Fahrräder zur Verfügung stellen kann, dann gibt es nur die Möglichkeit der Benutzung des eigenen Rades. Wie bereits gesagt wird die Schule wohl nur bei grober Fahrlässigkeit haften müssen.

    Würden hier jetzt 16 KollegInnen aus allen Ländern schreiben, dann hättest Du genau eine Meinung pro Bundesland. Das hilft Dir aber letztlich nicht weiter. Und "versagen" tun je nach Blickwinkel viele Bundesländer.

    Ich denke, dass man unabhängig von der landesspezifischen Bildungspolitik ganz gleich an welcher Schulform sein berufliches Glück finden kann. Die Faktoren, die dieses Glück begünstigen oder verhindern, sind jedoch so vielfältig - Deine eigene Persönlichkeit ist übrigens nicht unerheblich - dass jede konkrete Prognose eigentlich unseriös - weil tendenziös - ist.

    Hallo,

    was das "Verlieren" der Schule angeht, so habe ich Informationen aus erster Hand aus dem Stellenplanbüro, dass man sich immer bemüht, die Lehrkräfte anschließend auch wieder an der alten Schule einzusetzen, wenn das so gewünscht wird.
    Da Du nun insgesamt vier Jahre draußen sein wirst, musst Du wie auch beim ersten Kind regulär einen Rückkehrerantrag stellen und kannst dort auch Wünsche angeben. Dem versucht man in der Regel zu entsprechen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.
    Was die ursprünglich avisierte Vollzeitstelle angeht, so würde sich das aus der Logik ergeben, dass Du vorher offenbar Vollzeit gearbeitet hast. Ggf. könnte es aber auch sein, dass Deine Teilzeitarbeit als letztes maßgebliches Gehalt angesehen wird. Näheres wird Dir das LBV aus erster Hand beantworten können.

    @Mikael

    Die Argumentation mit Gegenextremen ist nach wie vor ohne Wert.
    Wie kann zwei Kollegen nicht auffallen, dass ein Schüler sich unerlaubt entfernt, insbesondere wenn sie bereits die Erfahrung mit entsprechendem Fehlverhalten seinerseits haben?

    Was den Ausschluss angeht, so wäre das in NRW ein Beschluss der Ordnungsmaßnahmenkonferenz. Ob die Schulleitung bei uns mitziehen würde, wage ich zu bezweifeln. Man muss bei uns die Eskalationsstufen einhalten, wenngleich besonders schwerwiegendes Fehlverhalten natürlich ggf. sofort härtere Maßnahmen nach sich ziehen kann.

    Ich lese da aus dem Vorfall eine Menge "dem muss ich es jetzt aber zeigen" heraus.
    Wenn ich mit 25 Schülern am Gate stehe und ihnen verbiete, zu BK zu gehen, dann muss ich auch aktiv (!) dafür Sorge tragen, dass sich niemand unerlaubt aus der Truppe entfernt, vor allem, wenn der Schüler bereits durch entsprechendes Fehlverhalten im Hotel aufgefallen ist. Den Schuh müssen sich die begleitenden Lehrkräfte zum Teil mit anziehen.

    Zum Vorfall an sich halten wir fest, dass sich der Schüler einer Anweisung widersetzt hat, wobei das Widersetzen konkret keinen Nachteil für den weiteren Ausgang der Reise hatte. Letzteres ist für mich für die "Strafzumessung" maßgeblich. Eine deutliche Rüge der SL reicht hier m.E. völlig aus. Ein Ausschluss von der nächsten Exkursion halte ich hier für völlig überzogen. Das kann man androhen, aktenkundig festhalten und sich für den Fall weiteren Fehlverhaltens aufsparen.

    Bei dem Zuspätaufsteher hätte ich nach dem ersten Mal darauf geachtet, dass er am Abend um zehn auf seinem Zimmer ist und hätte ihn am nächsten Morgen persönlich um halb neun aus dem Bett geklopft oder geklingelt - und das im Notfall so ungerührt und gelassen solange bis es von selbst klappt.

    @Xiam
    Ich glaube, dass Du hier viel mehr Gelassenheit und Souveränität brauchst. Solche Schüler müssen merken, dass sie mit solchem Verhalten eine Lehrkraft nicht aus der Fassung bringen können - ungeachtet möglicher pädagogischer Maßnahmen.

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