Ich habe als Gymnasiallehrer kein Problem damit, wenn Grundschullehrer ebenfalls A13 als Einstiegsgehalt bekämen.
Ob die Länder dies, ohne an anderer Stelle zu kürzen, umsetzen würden, wage ich jedoch zu bezweifeln.
Allerdings müsste man dann auch die Rektorenstellen mit A14 oder A15 dotieren, was erneut ins Geld geht. Das wäre aber wiederum dringend notwendig, weil für die Erdnüsse von A13 für eine Rektorenstelle nicht genug Affen arbeiten wollen.
Warum Gymnasiallehrer die Arbeit von Grundschullehrern, die sie in der Regel nicht aus eigener Erfahrung kennen, aus der Distanz per se geringschätzen und sich daraus ihr eigenes A13 legitimieren, erschließt sich mir nicht.
Problematisch bleibt jedoch bei allen Berufen das Maß, nach dem wir den Wert von Arbeit taxieren. Ist es die Ausbildungsqualität, ist es die Verantwortung, sind es die Arbeitszeiten, sind es die konkreten Tätigkeiten?
Der Gesetzgeber hat hier seinerzeit nach der Ausbildungsqualität entschieden, wenn man sich die Voraussetzungen für die Einstellung in den gehobenen bzw. höheren Dienst ansieht. Die anderen drei Bereiche lassen sich endlos diskutieren. Und wer würde freiwillig seine eigene Tätigkeit als "minderwertiger" ansehen?