Der BRE Schein ist uninteressant. Wichtig ist das, was auf dem Schein "Information über die Meldung an die zentrale Stelle..." steht. Den reiche ich übrigens immer in Kopie mit ein. Hat nie Probleme gegeben.
Beiträge von Bolzbold
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Jetzt projiziere das Ganze mal auf die nächsten sicherlich 40 Berufsjahre als Lehrer. Auf wieviele Schüler und deren weiteren Lebensweg werden Deine Noten erheblichen Einfluss haben? Wie oft werden Schüler diese Noten als ungerecht empfinden? Und wie oft wirst Du ihnen erklären, dass alles, was einem nicht in den Kram passt (oder "unerwartet" kommt), nicht automatisch ungerecht ist?
Und wie oft wirst Du Dich als Lehrer natürlich darüber freuen, wenn die Schüler dann so reagieren wie Du?
Und wie oft wirst Du Dich noch mehr freuen, wenn der Schüler dann Widerspruch einlegt oder direkt den Weg über die Schulleitung geht, um sich über Deine Notengebung zu beschweren?Nur am Rande: Mir hat man 2000 beim Prüfungsamt in einer ähnlich gelagerten Situation klipp und klar gesagt, dass zu genaue Absprachen bei den Themen und Prüfungsgebieten verboten seien...
... und siehe da, das stimmte sogar. -
In solchen Situationen werde ich sehr deutlich und sage dem betreffenden Schüler, dass ich ihm die Kompetenz, Noten Dritter einzuschätzen, abspreche. Ich teile ihm außerdem mit, dass ich dafür ausgebildet bin, mir in jeder Stunde ein Bild von allen Schülern zu machen und dies regelmäßig dokumentiere. Dann füge ich hinzu, dass ich es bezweifle, dass der Schüler dies auch nur ansatzweise regelmäßig und mit der gleichen, weitgehend unvoreingenommenen Professionalität tut und in der Regel nur Ausschnitte der Leistung anderer Schüler mitbekommt, weil er dies gar nicht regelmäßig aktiv und bewusst im Unterricht beobachtet.
Wenn der Schüler dann immer noch unzufrieden ist, so ist das sein Problem. Wenn er es hingegen schafft, Dich nachhaltig zu verunsichern, hat er mittelbar gewonnen. Manchmal muss man mit der Unzufriedenheit von Schülern leben, weil das ja auch ein Resultat von Uneinsicht, Fehleinschätzung seinerseits, Wunschdenken und Notenneid sein kann.
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In NRW ist das in der ADO sogar explizit vorgesehen.
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Ich mache das bei uns an der Schule und habe von Anfang an die Creative Suite 5 von Adobe verwendet. Die enthält drei verschiedene Programme, mit denen Du alle Drucksachen professionell gestalten kannst. Damals kostete die als Edu-Lizenz ca. 300 Euro. Eine gute Investition, zumal ich die Programme auch zur Erstellung von Arbeitsblättern etc. verwende.
Einige andere Kollegen schwören auf den Publisher von M$.
Kostenlos wird so eine Sache sein, denn wer sollte so eine Software programmieren, nur um Ruhm und Ehre zu erlangen?
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Ich würde gerne einmal den DiskussionsteilnehmerInnen hier ein dickes Lob aussprechen, dass es in der Tat möglich ist, dieses Thema sachlich zu diskutieren im Sinne eines Erfahrungsaustauschs.
Als ich den Thread das erste Mal las, fürchtete ich, dass sich die Teilzeit- und Vollzeiteltern und -lehrer spätestens ab Beitrag fünf wieder in die Wolle kriegen, um sich gegenseitig zu beweisen, wie toll sie selbst sind und wie schwach die anderen sind oder wie schlecht sie es getroffen haben.Ich freue mich, dass meine Befürchtungen nicht bestätigt wurden.
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Die Mutterschutzfrist (ab Geburt) wird sehr wohl auf die Elternzeit angerechnet. Das war bisher bei allen meiner drei Kinder so. Drei Jahre Elternzeit reichen damit bis einen Tag vor den dritten Geburtstag des Kindes.
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Ja, kann man. Mir fällt allerdings auf, dass gerade diejenigen, die selbst den kleinsten Klaps auf den Hintern mit inbrünstiger Empörung als "Misshandlung" brandmarken selbst zu Erziehungsmethoden greifen, die ich persönlich schon als seelische Folter bezeichnen würde.Dass es Deiner Meinung nach noch schlimmere Methoden gibt, ist argumentativ bedeutungslos.
Zitat
Im hier vorliegenden Fall würde ich ebenfalls sagen, dass es schon in gewisser Weise entwürdigend ist, dass dieses Kind seine Notdurft nur noch nach vorheriger Ankündigung, in Anwesenheit einer Aufsichtsperson mit anschliessender Nachkontrolle der Toilette verrichten darf. Das kommt schon einer permanenten, öffentliche Demütigung gleich. Mal ganz abgesehen davon, dass ich den pädagogischen Effekt dabei nicht sehe.Völliger Unsinn, um das einmal deutlich zu sagen. Mit dieser Strategie kann ich jede, aber auch jede Strafe als Demütigung oder ähnlichem brandmarken. Erneut argumentativ bedeutungslos.
Zitat
Sinnvoll wäre eine kurze, aber effektive Strafmassnahme, die eine nachhaltige Einsicht und Verhaltensänderung des Kindes bewirkt.Und erneut traust Du Dich nicht aus der Deckung. Werd doch bitte mal konkret - auf der Basis des von Dir selbst konstruierten moralischen Korsetts. Kannst Du das überhaupt?
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Während der Mutterschutzfrist gibt es die normale Besoldung, daher wird während dieser Zeit auch kein Elterngeld bezahlt.
Wenn man das Elterngeld "strecken" möchte, also Eltergeld plus, dann ist das besonders ärgerlich, weil die 10 Monate Elterngeld dann zwar auf 20 Monate gestreckt werden und man so 2 Monate ohne Gehalt dasteht.
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Das wirklich Gruselige daran ist, dass eigene Kindheitserfahrungen mit Gewalt und autoritärem Erziehungsstil einiger User und Schreiber in diesem Thread im Nachhinein auf der Basis der als erwiesen erachteten Langzeitwirkung auf die heutige Zeit übertragen werden und so die damaligen Methoden mittelbar als legitim erachtet werden. Als Kinder haben sie dies mit Sicherheit nicht so empfunden - und das würde der thüringer Klobeschmutzer sicherlich auch nicht.
Glücklicherweise haben sich die Menschheit und die Pädagogik bis auf einige Ausnahmen weiterentwickelt.Ich muss gestehen, dass es mir schwerfällt, bei solchen geistigen Aussetzern sachlich zu bleiben - dann wiederum erleichtert es mich ungemein, dass sich die Urheber selbiger Aussetzer außer Stande sehen, sich der Diskussion zu stellen.
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Es gibt irgendwann (oder vielleicht ist das auch schon gewesen) eine Koordinierungskonferenz der Bezirksregierung, in der die Stellenplanangelegenheiten geregelt werden.
Wenn Du eine direkte Auskunft haben möchtest, wendest Du Dich an Deinen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung und fragst ihn. Ggf. stellt er Dich ins Stellenplanbüro weiter.Normalerweise musst Du doch auch einen "Rückkehrerantrag" stellen, oder nicht? Da müsstest Du dann auch Deinen Schul- und Ortswunsch eintragen. Das hätte m.W.n. zum 1.02. für das dann kommende Schuljahr erfolgen müssen.
Ob Dein Arbeitsverhältnis wirklich mit dem Beginn der Sommerferien beginnt, weiß ich nicht - und es würde mich wundern, da die Ferien bei der Elternzeit ja nicht ausgespart werden dürfen, es sei denn, das Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes fällt mit dem Ende der Elternzeit zusammen. -
Diese Frage kann ich nicht ganz ernst nehmen. Ebenso wenig die Argumentation mit Gegenextremen.
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Ich finde, dass ein Großteil der Diskussion sich um persönliche Profilierung im Rahmen der eigenen pädagogischen Erfahrung als Lehrer oder Elternteil dreht. Frei nach dem Motto "ich habe selbst auch schon eine Toilette von innen gesehen und auch schon benutzt, also kann ich mitreden." Das geht an der eigentlichen Problematik vorbei.
Der Junge benimmt sich auf dem Klo daneben und soll künftig nur noch in Begleitung gehen. Die Eltern sehen das als Diskriminierung an und versuchen so, den moralischen schwarzen Peter an die Schule zurückzuspielen.
Da müssen wir weder über Entwicklungsstörungen, abgestufte Formen von (Un)Verständnis oder dergleichen sprechen und uns so als den besseren Pädagogen zu positionieren versuchen.Das Verhalten des Schülers ist nicht in Ordnung und die Schule muss reagieren - ich denke, da dürften wir uns einig sein. Das hat die Schule nun getan. Die Eltern sind nicht einverstanden, die Schulleitung hingegen stützt die Maßnahme.
Einmal vom Thema Klo und dem damit verbundenen individuellen Ekelfaktor abgesehen ist das ein völlig normales Ereignis, wie es sich an vielen Schulen tagtäglich abspielt. Ebenso normal sind die Reaktionen der Lehrkraft und leider auch die der Eltern. Wie so etwas nun weitergehen kann, dürfte ebenfalls jeder aus seiner individuellen, aber keinesfalls für alle Situationen verallgemeinerbaren Erfahrung als Lehrer und Elternteil wissen.
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Der Risikozuschlag ist doch nach oben hin begrenzt. Es schadet ferner nicht, bei verschiedenen Unternehmen anzuklopfen. Als Beamter gibt es die so genannte Öffnungsklausel. Die PKV muss Dich nehmen.
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Hat sich mal jemand gefragt, wieso die "exzellenten Absolventen" außer aus Berufung ins Lehramt gehen?
Richtig, weil sie in der freien Wirtschaft, gerade als Geisteswissenschaftler, sich von Praktikum zu Praktikum und von befristeter Stelle zu befristeter Stelle hangeln. Da warten nicht zwanzig Unternehmen auf einen und betteln darum, dass man bei frei verhandelbarem Gehalt und Dienstwagen zu ihnen kommt. Auch bei den Naturwissenschaftlern ist das nicht automatisch so, dass man mit guten Abschlüssen sofort hochdotierte Posten bekommt.
Ich frage mich manchmal, was für Vorstellungen einige hier von der freien Wirtschaft haben.Was die Systemkritik angeht: Solange es Menschen gibt, die zu den genannten und vorher bekannten und öffentlich recherchierbaren Bedingungen Lehrer werden, gibt es für das System keinen Grund, daran etwas zu ändern.
Und Du, liebe Firelily, bist der beste Beleg dafür - trotz Deiner fachlichen, menschlichen und moralischen Überlegenheit uns allen hier gegenüber. -
Man sollte berücksichtigen, dass Prof. Sauer selbst an Geschichtsbüchern mitgearbeitet hat und im Bereich der Geschichtsdidaktik einige Standardwerke verfasst hat.
Der Mann hat wirklich Ahnung, allerdings sind die Vorgaben durch die Kernlehrpläne in NRW so unsinnig formuliert, dass die Geschichtsbücher jetzt für mehr Orientierungslosigkeit als für Struktur sorgen. -
Man kann diese Nummern auch auf dem Handy blockieren. Dann kommt von diesen Nummern kein Anruf mehr durch.
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Ich muss hier tatsächlich einmal Firelily explizit zustimmen. Bullshit ist das definitiv nicht, auch wenn man diskutieren kann, ob ihre Darstellung möglicherweise etwas zu fatalistisch ist.
Firelilys Argumente waren für mich nach langem Überlegen vor einem halben Jahr zentrale Gegenargumente dafür, dass ich mich nicht auf eine solche Stelle beworben habe. Auch wenn wir an der Front (d.h. im täglichen Unterricht) vieles, was von oben kommt, mit der Faust in der Tasche umsetzen müssen, so haben wir nach wie vor einige Gestaltungsspielräume.
Ob ich diesen Spielraum beispielsweise als Redenschreiber von Frau Löhrmann noch gehabt hätte, ist äußerst fraglich. (Und ja, dieser Posten war vor ca. einem halben Jahr ausgeschrieben!) Auch die Arbeitsfelder der anderen Stellen als pädagogischer Mitarbeiter legten den Schluss nahe, dass eine gewisse Affinität zur bildungspolitischen Linie von rot-grün (d.h. Bildungsegalitarismus - jeder soll gleich unterdurchschnitlich sein) förderlich gewesen wäre.Meine bildungspolitischen Ansichten hätten dann doch eine gewisse Divergenz zu denen im Ministerium aufgewiesen. Ich bin im Nachhinein davon überzeugt, dass ich mit der Tätigkeit als päd. MA. nicht glücklich geworden wäre.
OT: Ich trage in der Schule Stoffhosen sowie Hemd und Sakko. Für mich gehört zum Bild des Gymnasiallehrers eine gewisse modische Seriosität. Das hätte ich ebenso im Ministerium so gehandhabt. Aber auch bei uns gibt es alles von knüsselig bis Kostüm.
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Ich denke auch, dass man daran teilnehmen sollte - und wenn es nur deswegen ist, dass man sich hinterher nicht nachsagen lassen muss, man hätte nichts getan.
Wenn das Ganze aber wie bei Mummert & Partner laufen sollte, dann ist diese Erhebung in der Tat für die Tonne.
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Völlig richtig!
Darüber hinaus empfehle ich, sich mit dem "Pareto-Prinzip" auseinanderzusetzen. Ich denke, die letzten 20% oder im Ref. gar die 30%, um über die 100% zu kommen, sind es, das vielen Referendaren die letzte Energie raubt.Ich habe in den zehn Jahren mit voller Stelle immer wieder die Erfahrung gemacht, dass bei vielen Dingen 80% in der Tat mit sehr wenig Aufwand zu erreichen sind. Bei einigen Dingen, wo es mir wichtig war, 100% zu erzielen, war der Aufwand in der Tat erheblich höher.
Das Ref. ist eine zeitaufwändige Ausbildung - aber man sollte um jeden Preis verhindern, dass 18 bis 24 Monate an Lebenszeit nahezu ausschließlich darauf verwendet werden.
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