Beiträge von Bolzbold

    Deswegen ja eine Funktionsstelle und die Beförderung - das ist die Kompensation für die Übernahme der zusätzlichen Arbeit. Stundenreduktion gibt es erst ab A15 - aber die Koordinatoren haben in der Tat einiges zu tun und gehen bei uns oft als letzte nach Hause.

    Lieber Stan,

    zum Umgang bzw. Verhältnis von Lehrern und sozialen Netzwerken gibt es in zahlreichen Bundesländern entsprechende Vorgaben. Ferner empfehle ich Dir die Lektüre der landesspezifischen Verordnungen zum Datenschutz.
    Da dürfte dann relativ klar drinstehen, dass Fotos, die im schulischen Rahmen gemacht wurden, auf Deiner privaten Seite nichts verloren haben. Die Eltern unterschreiben für gewöhnlich nur ihr Einverständnis für Herstellen und Veröffentlichen von Fotos im unmittelbaren (sic!) schulischen Kontext, d.h. auf schulischen Veranstaltungen für die Homepage der Schule, die Schulbroschüre etc.
    Auf keinen Fall sind Fotos von Schülern für private Zwecke oder zoologische Studien für Deine Freunde vervielfältigbar online zu stellen.

    Es freut mich, dass Du Dein Referendariat offenbar toll findest und einen guten Draht zu Deinen Schülern hast. Lass Dich dadurch aber nicht zu Dummheiten verleiten.

    Interessant. Ich habe jedes Jahr mehrere Hundert Euro an Fachliteratur, Unterrichtsmaterial, Verbrauchsmaterial etc. angegeben und alles ist glatt eins zu eins durchgegangen.
    Ich erstelle immer eine separate Liste mit den Werbungskosten inklusive der Belege. Wenn ich den Eindruck habe, dass der Sachbearbeiter nicht weiß, wofür ich etwas angeschafft habe, wird das in der Tabelle unter "Bemerkungen" kurz erläutert.
    Da hat noch nie ein Sachbearbeiter gemoppert. Im Zweifelsfall würde ich die Dienstordnung hinzufügen, aus der hoffentlich hervorgeht, dass Lehrer ihren Unterricht auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse vorbereiten und erteilen müssen und dann selbst erläutern, dass diese Kenntnisse folglich auch durch entsprechende Literatur erlangt werden müssen. Dasselbe würde ich beim Unterrichtsmaterial angeben. Es ist Teil unserer Dienstpflichten, denen wir zu Hause mangels eigenem Arbeitsplatz (daher ja die die offenbar nicht beanstandete Absetzbarkeit des häuslichen AZs) nachkommen.

    Ich kann es nur noch einmal wiederholen:

    Teilzeit war und ist ein Verlustgeschäft, da der Normaufwand für den Beruf so hoch ist, dass sich die effektive Reduktion des Deputats nicht eins zu eins auf die Arbeitszeit auswirkt. Teilzeitkräfte haben Recht - und die dürfen und sollen sie auch durchsetzen. Eine Schulleitung geht auch mit Teilzeitkräften immer so weit, wie man sie lässt bzw. wie die Teilzeitkräfte sie lassen. Ich arbeite auch immer noch daran, aber wir müssen alle lernen, öfter mal "nein" zu sagen und dies auch durchzuboxen.

    Auch wenn es wieder off topic ist, so möchte ich anhand dieses Threads doch noch einmal festhalten, dass genau diese Form der Auseinandersetzung und des Umgangs miteinander das ist, die die Stimmung in diesem Forum nachhaltig verdirbt.
    Ich würde hier jedem User empfehlen, sich selbst und seine Meinung nicht für so wichtig zu nehmen, wie sie mitunter hier mit unterschwellig bis offensichtlichem Absolutheits- oder Besserwisseranspruch postuliert wird.
    Wir wissen alle, dass man hinter dem PC versteckt ganz andere (größere) Töne spuckt, als man sie bei einer Diskussion von Angesicht zu Angesicht führen würde, auch wenn das einige womöglich jetzt wieder lautstark abstreiten würden.
    Wir wissen auch, dass man sich in Foren lieber in die Position der Offensive begibt und seinen Standpunkt lieber bis zum Ende durchdrückt, als dass man auch nur ein Jota nachgeben würde und dies gar ebenso öffentlich einräumen würde.

    https://xkcd.com/386/

    Ist es wirklich DAS, was zählt?

    Das einzige was man effektiv machen kann, ist, sich die Zeit und damit das Geld durch regelmässige Krankmeldungen wieder reinzuholen.
    Wenn man so menschenverachtend ausbeutend behandelt wird als Teilzeitkraft, muss man sich auch etwas kriminelle Energie aneignen. Denn etwas anderes als Erschleichung von unbezahlter Arbeitskraft macht der Dienstherr auch nicht mit seinen Teilzeitregelungen. Dafür kämpfen, dass man beispielsweise mit halber Stelle auch nur halb so viele Arbeitsstunden abzuleisten hat (wie es in jedem anderen Beruf ja möglich ist!), ist ein Kampf gegen Windmühlen.

    So stellt man sich also über das Gesetz, obwohl man gelobt hat, dieses zu achten. Das ist schon ziemlich selbstgerecht. Würdest Du Deinen Schülern auch zugestehen, im analogen Fall ohne Sanktionen blau machen zu dürfen?
    Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Und indirekt zu solchen Methoden wie oben von Dir beschrieben aufzurufen, halte ich auch für völlig daneben.

    Hallo,

    mit einem beliebigen Photoshop Programm auf "Bildgröße" gehen und dort die Auflösung auf maximal 150ppi setzen und bei Kameras mit 10Mio Pixeln die Seitengröße der Bilder auf 10x15cm oder so verkleinern. Dann sollten das recht kleine Dateien werden.

    Die Wenger-Koffer sind übrigens deutlich günstiger, zwar schwarz, aber ungemein praktisch und qualitativ auch gut.

    Naja, es kommt auf die Betuchtheit der Eltern an, sowie auf deren effektive "Notlage". 40 Euro halte ich aber auch für zu viel - es sei denn für 90 Minuten.
    Ich würde auf dem privaten Markt auch nicht unter 25,- Euro nehmen, wenngleich es natürlich immer noch Leute gibt, die sich trotz Qualifikation unter Wert anbieten und so die Preise kaputt machen.

    http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…719,74,20151229

    und

    https://schulamt-kassel.hessen.de/irj/SSA_Kassel…ffd2f34e63d3365

    Kann man mit Tante Gugel sofort finden.

    Außerdem:

    Zitat


    Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienstoder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt. 4Die Voraussetzung des Satzes 2 Nr. 1 gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet. 5Das Vorliegen eines Versagungsgrunds nach Satz 1 und 2 ist besonders zu prüfen, wenn abzusehen ist, dass die Entgelte und geldwerten Vorteile aus genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten im Kalenderjahr 30 Prozent der Jahresdienstbezüge der Beamtin oder des Beamten bei Vollzeitbeschäftigung überschreiten werden; das Ergebnis der Prüfung ist aktenkundig zu machen.

    Mehr als acht Stunden die Woche und/oder mehr als 30% der Jahresdienstbezüge sind nicht erlaubt.

    Ich kann Wollsocken hier nur ganz ausdrücklich zustimmen.

    Wenn ich solche Fragebögen rumgebe, kritisieren beispielsweise 25% der Schüler, dass es zu viel Gruppenarbeit gibt, 25%, dass es zu wenig Gruppenarbeit gibt. Bei einem solchen Ergebnissen musst Du einfach damit leben, weil Du nicht beide "Lager" gleichermaßen zufriedenstellen kannst. Ich erlebe auch oft, dass Schüler bei Kritik etwas hinschreiben, damit man nicht nur Positives schreibt. Wenn ich dann über die Kritikpunkte rede, kommt ganz schnell heraus, dass das Ganze halb so wild ist und die Schüler keinesfalls per se unzufrieden sind.

    Die Verbeamtung ist der Regelfall, es sei denn, das Land verbeamtet pauschal nicht mehr oder Du wirst aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet. Theoretisch ist auch ein freiwilliges Angestelltenverhältnis denkbar, wenngleich mit erheblichem finanziellen Minus - von der Krankenversicherung zum Monatseinkommen bis hin zur späteren Pension / Rente.

    Wenn Du erst einmal eine feste Stelle hast, kannst Du über den Weg des Veersetzungsantrags an eine andere Schule, jedoch haben viele Länder Sperrfristen - in NRW geht das z.B. frühestens nach fünf Jahren. Ausnahmen wären entsprechender Bedarf, Connections oder Schwangerschaft. Einfach so zu kündigen und woanders neu anzufangen wie in der freien Wirtschaft gibt es im Lehrerberuf in dem Sinne nicht. Schon gar nicht, wenn zwischen den Ländern gewechselt werden soll.

    Die Grundprinzipien des Beschäftigungsverhältnisses sind bei Angestellten wie bei Beamten faktisch gleich - bis auf den Status.

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