Deswegen ist in NRW die Bezeichnung "Attest" auch irreführend. Eine ärztliche Bescheinigung über die Schulunfähigkeit, also der "gelbe Schein" reicht völlig aus.
Beiträge von Bolzbold
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Dann lieber mit Blackhawk - da passt alles, was man dem Kind für die Schule mitgeben möchte, problemlos rein - inklusive besten Freunden.
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Die Gründe für das Fehlen einer Lehrkraft gehen sowohl das Kollegium als auch die Schüler nichts an. Dasselbe gilt eigentlich auch für die konkreten Gründe für das Fehlen eines Schülers.
Der Grund "Erkrankung" reicht mir. Ich muss nicht wissen, ob die 13jährige Schülerin X ein gynäkologisches Problem hatte. Selbst Oberstufenschülerinnen schreiben teilweise als Grund für Fehlzeiten sinngemäß Probleme mit ihrer Menstruation auf. Da weise ich immer darauf hin, dass "Erkrankung" als Grund reicht.Die Gründe für die Abwesenheit einer Lehrkraft fallen wie Nele sagt unter den Datenschutz - auch die Vertretungsapps, die passwortgeschützt den Schülern sagen, ob eine Stunde ausfällt, lassen theoretisch zu, dass unsere Fehlzeiten konkret erfassbar sind, wenngleich die Gründe für die Fehlzeiten hier natürlich nicht mitgeteilt werden.
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[color=red]Ich habe das Thema mal hierher verschoben, weil das mit Inklusion nichts zu tun hat. [color=black]
Der Nachlass kann auf verschiedene Art und Weise geregelt sein.
Der übliche Weg bei A13ern, also ohne Beförderungsamt, ist über Entlastungsstunden wie bei Dir. Wie viele es gibt, ist über den in der Regel mit Lehrerrat und Lehrerkonferenz abgestimmten Schlüssel festgelegt.Ein anderer Weg ist über die Beförderung auf A14 - hier wird der Aufwand über die höhere Besoldung abgegolten.
Der Stundenplaner erhält in der Regel keine A15-Stelle, es sei denn, es gibt aufgrund des Stellenkegels an einer Schule mehr als die üblichen vier A15-Stellen.
Bei uns ist der Mittelstufenkoordinator auch gleichzeitig Stundenplaner - dementsprechend ist er bei uns auch ein A15er. -
Hallo Truhnie,
Du musst zwischen dem Studium und dem, was Du in ein paar Jahren wirklich als Lehrer machen wirst, unterscheiden. Im Studium geht es selten um Spaß sondern darum, sich auszubilden bzw. ausbilden zu lassen für den Beruf, den man später ausüben möchte. Da gehören Durststrecken dazu. Wenn Du gerade im ersten Semester bist, solltest Du den Spaßfaktor wirklich ignorieren. Man wirft wegen fehlendem Spaß nicht das Handtuch.
Das Schulsystem attestiert mit der "Allgemeinen Hochschulreife" mittlerweile nur noch die Studierberechtigung, oft aber eben nicht die -fähigkeit. Möglicherweise bist Du eine derjenigen, die hier eben fachliche Defizite hat - die aber aufarbeitbar sein sollten.
Was Deine Motivation Lehrerin zu werden angeht, so dürfen diese genannten Gründe sicherlich auch Gründe sein, aber nicht die Hauptmotive. Man wird Lehrer, weil man mit Kindern arbeiten möchte (und kann) und weil man Freude an der Vermittlung seiner Fächer hat. Natürlich darf man auch auf den Beamtenstatus und die Besoldung schielen. Wer das aber primär tut, wird in diesem Beruf nicht glücklich werden und womöglich einer der Kollegen werden, die wir alle nicht mögen, weil sie unengagiert, lustlos, willkürlich etc. sind.
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Abgeben und - ganz wichtig - k e i n schlechtes Gewissen haben.
In diesem Fall gilt eigentlich immer "my child first". -
Micky,
FALLS das tatsächlich eintreten sollte, wäre es eben so. Aber eine Kollegin zur Lüge bzw. einem Dienstvergehen anzustiften halte ich für ziemlich daneben. -
[color=red] Eddie, Du magst in der Sache Recht haben, aber dennoch kann man das weniger pöbelnd artikulieren.
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Die Haltung der Tochter ist ein Armutszeugnis. Und selbst das wäre noch ein Kompliment.
Brot kann immerhin schimmeln...
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Das sinnvolle Verwenden eines Handys im Unterricht muss den Schülern erst von uns vermittelt werden.
Ich sehe immer wieder diese "digital natives", die ganze Sätze als Frage bei Google eingeben, z.B. "Wie war das Musikverständnis im Mittelalter" oder "Was ist der Unterschied zwischen weltlicher und geistlicher Musik". (Die Anführungszeichen setzen sie nicht, aber das macht es nicht weniger schlimm.)Handys sind letztlich für viele Schüler nichts anderes als ein Spielzeug.
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Das eine ist, dass man krank ist, wenn man keinen Sonderurlaub bekommt.
Das andere ist, dass man krank ist UND nach Australien fliegt, wenn man keinen Sonderurlaub bekommt.Bei Ersterem hätte man vielleicht gegrummelt, aber es hingenommen und das Attest des Arztes nicht angezweifelt.
Wenn ich aber mehrwöchig quasi mit Ankündigung ach so krank bin und nicht arbeiten kann, es aber dennoch schaffe, mich 16 Stunden in einen Flieger zu zwängen und nach Australien zu fliegen, dann darf man die Echtheit des Attests durchaus anzweifeln. -
Mal ein selbst erlebtes Beispiel an einer Schule bei uns um die Ecke:
In Klassen 5 und 6 gibt es ein komplettes Handyverbot. Ab Klasse 7 dürfen die Schüler während der 70minutigen Mittagspause ihre Handys benutzen.
Ich habe noch nie so viele Schüler teils in Gruppen zusammensitzen sehen, teils auch alleine, die sich während der Mittagspause ausschließlich ihren Handys gewidmet haben. Sei es in den Chill-out-Areas, sei es in der Bibliothek, auf den Fluren und in den Freizeiträumen.
Ab der Oberstufe scheint die Benutzung von Handys außerhalb des Unterrichts erlaubt zu sein - selbes Ergebnis.Natürlich kann man die nicht alle einsammeln, wenn man Handys komplett verbietet und das Verbot konsequent umsetzt. Es mag sicherlich auch weltfremd anmuten, alles rigoros zu verbieten.
Die Nutzung des Handys als Kommunikations- und Unterhaltungsmedium und das Ausblenden von echten Alternativen (Gesellschaftsspiele, Sport, AGs) finde ich hingegen bedenklich. Mir scheint, dass besagte Schule vor diesem Problem eher kapituliert hat als es aktiv anzugehen. -
Ja, aber nicht per se kraft seines Amtes. Eine Änderung der Noten darf nur im Einzelfall und bei erwiesenen formalen oder fachlichen Fehlern in der Korrektur der Kollegen vorgenommen werden. Willkür im positiven oder negativen Sinne wird durch das so genannte "Selbsteintrittsrecht" des Schulleiters gesetzlich nicht gedeckt.
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Bis zum 1.02. auf dem Dienstweg, d.h. über Deine Schulleitung.
So etwas kann man googeln...
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Die Kritik an der Jugend ist ja so alt wie die griechischen Philosophieschulen. Trotzdem hat sich die Menschheit weiterentwickelt.
Dieses Prinzip aus der Geschichte beruhigt einerseits. Andererseits frage ich mich, was wohl die positiven Entwicklungen sein sollen, die die heutige Jugend rückblickend in 100 Jahren bewirkt haben wird. -
Hier geht es aber nicht um Logik sondern um die vom Dienstherren angenommene Rechtsmissbräuchlichkeit, wenn man die Ferien nicht ausspart.
Abgesehen davon: Wenn wir dann schon mit Urlaub argumentieren, müsste das dann ja auch vom Gesamturlaubssanspruch abgezogen werden. Dann müsste ein Lehrer dementsprechend in den übrigen Ferien durcharbeiten. Macht keiner, sieht keiner ein - aber eben nur, wenn es einem zum Nachteil gereicht.
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Ich nehme das Kochwasser für die Suppe. Das geht genau auf und die Suppe hat so die richtige Konsistenz.
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Da lobe ich mir in der Tat mal SchiLD und seine Notenmodule. Kein Schlagestehen, bequemes Eintragen der Noten zu Hause und anschließendes Überspielen auf die Verwaltungsrechner oder wahlweise Zusenden per E-Mail.
Die wenigen Male, wo man mal Schlange sind die Quartalsnoteneinträge, weil wir die analog in Listen erfassen. -
Die Mindestdienstzeit muss mit dem Ende des Bewerbungszeitraums erfüllt sein. Wenn also das Ende der Probezeit im August 2017 lag, dann ist die Wartezeit noch nicht erfüllt. Eine Bewerbung auf eine A14-Stelle könnte also frühestens im August 2018 erfolgen.
Die Ausnahme ist in der Tat die, die Flipper genannt hat:
Zitat
(3) Abweichend von Absatz 2 Nummern 1 und 2 ist eine Beförderung in den Fällen des Nachteilsausgleiches gemäß § 6 zulässig. Abweichend von Absatz 2 Nummer 2 ist eine Beförderung nach Beendigung der Probezeit zulässig, wenn sich die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet hat und dies in einer Beurteilung während der Probezeit nach § 5 Absatz 1 Satz 7 festgestellt wurde.Quelle: LVO NRW
Die Schwangerschaft musste ja schon aus Gründen der Gefährdungsbeurteilung angegeben werden. Die SL weiß also davon. Natürlich wäre ein Bewerber, der nicht in die Elternzeit und anschließend in der Regel in Teilzeit wiederkommt, attraktiver. Das ist aber Teil des Spiels. Die Arbeit muss ja auch irgendwie erledigt werden.
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Devalis, sei mir nicht böse, aber ich habe meine Zweifel, ob Du wirklich schon Referendar bist. In den drei Postings, die Du verfasst hast, befinden sich mehrere in meinen Augen bedenkliche Schwächen im schriftlichen Ausdruck, der Grammatik und der Rechtschreibung, so z.B. bei den Flexionsendungen, die in der gesprochenen Sprache ja noch als unbetonte Silben verschluckt werden mögen. Aber in der Schriftsprache finde ich das schon auffällig. Natürlich machen wir alle mal Fehler - da kann sich keiner von freisprechen - ich auch nicht. Aber bei Dir häuft sich das doch ganz deutlich.
Ich muss gestehen, dass ich bei solchen teils achtlos hingeworfen wirkenden Postings keine große Lust habe, fachlich oder didaktisch ausführlicher zu antworten.
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