Mal fernab jeglicher moralischer Einwände:
Solltest Du in späteren Jahren nach der Verbeamtung nochmal einen BSV haben und ggf. ernsthaftere Probleme bekommen oder gar dienstunfähig werden, dann kann es Dich Deinen Beamtenstatus und sämtliche Versorgungsansprüche kosten und zuzüglich Rückforderungen aufgrund der Erschleichung der Verbeamtung durch bewusst falsche Angaben auf Dich zukommen.
Rechtlich gesehen ist das Verschweigen von Vorerkrankungen Betrug.
Wenn Dein BSV so harmlos war, dann kannst Du ihn angeben, der Amtsarzt wird Dich zum Spezialisten schicken und ein Gutachten über die Prognose über vorzeitige Dienstunfähigkeit einfordern. Wenn das Gutachten diese ausschließt, dann wirst Du auch verbeamtet.
Sollten Spezialist oder gar Amtsarzt zu der Einschätzung kommen, dass die Gefahr der vorzeitigen Dienstunfähigkeit bei Dir gegeben ist, dann wird Dich der Amtsarzt zu Recht (!) nicht verbeamten.
Du spielst hier mit dem Feuer angesichts des Futtertrogs, den Du in greifbarer Reichweite wähnst. Sei Dir über die rechtlichen Konsequenzen Deines Handels stets im Klaren.