Ich finde Deine Argumentation hat etwas von Korinthenk.....
Letztlich MUSS zunächst die korrigierende Lehrkraft feststellen, ob es ein Plagiat ist oder nicht.
Die Entscheidung basiert auf denselben Kriterien, die grundsätzlich bei Korrekturen angewendet werden. Und ganz gleich, wer wann welche Note unter eine Prüfungsleistung (Test, Arbeit, Abschlussarbeit etc.) schreibt, muss er sie fachlich wie rechtlich begründen können - und zwar so, dass der Prüfling diese Note akzeptiert und keine Beschwerde oder je nach Prüfung Widerspruch einlegt.
Die Kriterien sollten ja bekannt sein:
- fachliche Kompetenz der Lehrkraft
- Engagement (wie sorgfältig korrigiere ich)
- Erfahrung (ja, das ist auch - aber nicht nur - Bauchgefühl)
- pädagogischer Spielraum (Ermessenssache)
- Kenntnis und Anwendung der geltenden Prüfungsordnung und übergeordneten Korrekturvorgaben durch Ministerium oder Fachschaft
Letzteres ist aus meiner Erfahrung oft ein Problem, weil viele Lehrkräfte unsicher im Umgang mit Täuschungsversuchen sind und die Schulleitungen als interne oberste (und oft letzte) Instanz mitunter eine recht eigenwillige Auffassung dazu haben und in der Tendenz schülerfreundlich entscheiden, um Widersprüche und die damit verbundene Arbeit zu vermeiden.