Beiträge von Bolzbold

    Hallo AK,

    bei Verlagszuschriften etc. wäre mir das egal. Beim Beihilfebescheid hingegen nicht. Und da würde ich ganz klar sagen, dass diese Post definitiv von niemandem außer mir selbst geöffnet werden darf.
    Andererseits ist das Ganze auch eine Frage des Anstands. Ein Sekretariat muss nicht jede an spezielle Lehrkräfte adressierte Post selbst öffnen. Dazu besteht überhaupt kein Anlass.

    DAS ist eine gute Frage.
    Der Schüler ist versetzt, so dass der Verwaltungsakt ja keine negativen Auswirkungen auf den Schüler hat.

    Wenn die aufnehmende Schule nun die Aufnahme verweigert und hier ihren (möglichen?) Spielraum nutzt, müsste der Schüler streng genommen gegen die aufnehmende Schule "klagen", sofern hier Rechtsmittel möglich sind.

    Akzeptieren im Sinne von schweigend hinnehmen als "gottgegeben" müssen die Schülerinnen das nicht. Dass Noten hinterfragt werden, ist Teil des Geschäfts bzw. des Spiels.
    Ich sage meinen Schülern ganz klar, dass ich ihnen die Beurteilungskompetenz für die mündliche Mitarbeit eines Halbjahres oder gar nur eines Quartals abspreche, weil sie letztlich nur sporadisch und sehr selektiv darauf achten, wer sich wieviel einbringt und zum anderen ihre Erinnerung oft nur einige Tage zurück reicht - vorzugsweise natürlich um ihre eigene Position zu untermauern.

    Schwache Schüler (er)finden gerne die Ausrede der ungerechten Benotung, weil sie so nicht die Verantwortung für ihre Leistungen übernehmen müssen bzw. diese nicht übernehmen wollen. So wird die Lehrerschaft dann in eine Rechtfertigungsposition gedrängt, in die sie gar nicht reingehört.

    Solange Du Deine Noten begründen kannst, hast Du nichts zu befürchten. Letztlich muss ja derjenige etwas beweisen, der einen Fehler bemängelt.

    Schau mal in §8 der gültigen LVO nach.
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl…fbahnverordnung

    Damit ist das Urteil des BVerfG erst einmal nicht unmittelbar von Bedeutung, da die Höchstaltersgrenze bei Betreuung mehrerer Kinder um bis zu sechs Jahre erhöht werden kann.

    Damit hat die TE durchaus eine Chance.

    Wenn die TE außerdem Kinder im oben genannten Alter hat, kann sie Problemlos einen Teilzeitantrag stellen und auf 50% gehen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo ihr Lieben,

    ich bin gerade echt sauer. Heute wurde uns in der Konferenz mitgeteilt, dass wir nach der Elternzeit wieder mit 28 Stunden einsteigen müssen, andernfalls haben wir keinen Anspruch auf die Dienststelle. Wenn ich also nach dem 1 Jahr mit 18 Stunden einsteigen möchte, werde ich an eine Schule versetzt, die 18 Stunden braucht und habe keinen Anspruch mehr auf meine alte Schule.

    Das kann ich mir kaum vorstellen - vor allem dann nicht, wenn der konkrete (neue!) Erlass nicht ebenso konkret benannt wird.

    Zitat


    Ich möchte mein Kind mit gerade mal einem Jahr nicht von morgens 7 Uhr bis nachmittags 15 Uhr abgeben!


    So hart das klingt, aber das KANN Dir je nach Anfangs- und Endzeit des Unterrichts an Deiner Schule so oder so passieren.
    Meine Frau und ich müssen uns darauf einstellen, generell irgendwann zwischen 8 Uhr und 16.30 Uhr (!) eingesetzt zu werden, weil beide Schulen de facto Ganztagsschulen sind.

    Was die "Zwangsversetzung" angeht, so frag doch mal Deinen Schulleiter nach dem Erlass, auf den er sich bezieht.

    Gruß
    Bolzbold

    Nochmal etwas Rechtliches:

    Wir Lehrer dürfen in NRW unsere Kosten für eine Klassenfahrt oder andere Exkursionen nicht auf die Schüler umlegen. Das ist über die Anti-Korruptionsrichtlinie des Ministeriums ganz klar geregelt.
    Wenn Reiseunternehmen das jedoch tun und Freiplätze anbieten, dann ist das für das Ministerium kein Problem. (Ist ja klar - es muss ja dann nichts zahlen).

    Der Logik zufolge müsste man in der Tat alle Fehler oder sprachliche Schwächen, die ein Nicht-Muttersprachler oder in diesem Fall ein Migrant macht bzw. hat, als "natürliche, textsorten und aufgabenspezifische Äußerungen" ansehen und im Extremfall sogar positiv bepunkten.
    Das ist natürlich Unsinn.
    Das Paradoxon zwischen dem realen Sprachlevel eines Nicht-Muttersprachlers und dem erwarteten Level in der Abiturprüfung auf der Basis einer faktisch unrealistischen Aufgabenstellung können wir jedoch nicht auflösen.
    Das ist aber so gesehen auch bei allen Übersetzungsaufgaben (Stichwort Mediation) der Fall. Erwartet wird ein korrektes Italienisch (oder Englisch etc.), auch wenn beispielsweise ein Siebtklässler das noch nicht kann und Fehler natürlich wären - und trotzdem zu Punktabzug führen.

    Andererseits nimmt die Sprachrichtigkeit beispielsweise in Englisch mit 30 von 150 Punkten nur noch 20% der Gesamtpunktzahl ein. Damit trägt man dem doch indirekt bereits Rechnung... :engel:

    Gruß
    Bolzbold

    AK, im laufenden Verfahren gilt die Verschwiegenheitspflicht. Da ist es unerheblich, ob es für Schüler um die Wurst geht oder nicht. Die bekommen nächste Woche ihre Ergebnisse und werden dann hinsichtlich möglicher Abweichungs-, Bestehens- oder freiwilliger Prüfungen entsprechend beraten.
    Die Schüler können ja auch erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Das ist eben so geregelt und soll den reibungslosen Ablauf des Verfahrens gewährleisten.

    Es gibt im Abiturverfahren eine Verschwiegenheitspflicht. Die erstreckt sich auch auf die mündlichen Prüfungen. Für NRW gilt hier §27 APO-GOSt.
    Ich könnte mir vorstellen, dass NACH dem Abschluss des Abiturverfahrens eine "Aussprache" möglich ist, nicht aber während des laufenden Verfahrens.

    Gruß
    Bolzbold


    Irgendwie haben wir hier mal wieder die humorfreie Zone :P

    PS: Habe (glaube ich) nach der 6. Klasse kein einziges mal mehr Hausaufgaben gemacht, und aus mir ist auch was geworden ;)

    Nö, ich habe das durchaus verstanden. Aber es ist sicherlich richtig, dass man dafür einen eigenen Thread hätte aufmachen können.

    Gruß
    Bolzbold

    Wer selbst nichts kann, muss seine eigene Position dadurch aufwerten, indem er die "Streber" als solche bezeichnet und ihre moralische Integrität durch Zuweisung subjektiv empfunden negativer Eigenschaften untergräbt.
    Dann muss sich der Streber auf einmal für seine guten Noten rechtfertigen. Gut in der Schule zu sein wird zu "Angepasstsein" pervertiert. Und mit dem Angepasstsein und der Obrigkeitsthörigkeit hat man in die eine wie in die andere Richtung in Deutschland kulturell-historisch bedingt ja so seine Probleme... :tot:

    Kompetenzorientierte Bewertungsraster zur Bewertung der sonstigen Mitarbeit sind in meinen Augen im Schulalltag so nicht leistbar.

    Würde ich mir nur fünf Minuten pro Schüler Zeit nehmen, um seine Mitarbeit einer Schulwoche zu dokumentieren, so käme ich bei >150 Schülern auf mindestens 750 Minuten oder 12,5 Stunden an reiner Bewertungszeit.
    Auf den Monat unter Berücksichtigung von 12 Wochen unterrichtsfreier Zeit und vier Wochen Urlaub hochgerechnet käme ich dann auf mehr als eine ganze Arbeitswoche, die ich nur mit diesen Bewertungen beschäftigt wäre. Da ist noch keine Stunde Unterricht gehalten worden, keine Klassenarbeit korrigiert, kein Unterricht geplant worden etc.

    Muss ich dazu noch mehr sagen?


    Hach, ein Haus für 350.000, das wär schön; hier im südlichen Oberbayern kannst du dir dafür eine 3,5-Zimmer-Wohnung kaufen...

    In Bayern ist die Kaufkraft eines Lehrers ganz extrem vom Wohnort abhängig:

    In Teilen Niederbayerns, der Oberpfalz, Frankens: ein Quadratmeter Baugrund 50-70€, ein Bier 1,80, ein Hauptgericht 7,50€, der Eintritt in die Therme 12€.
    Da wo ich wohne: ein Quadratmeter Baugrund 450-1000€, ein Bier 3,80€, ein Hauptgericht 15€, der Eintritt in die Therme 22€.

    In manchen Regionen Bayerns erkennst du die Lehrer am dicken 200qm-Haus auf 1000qm Grund, ein schönes Wohnmobil als Drittwagen vor der Tür und auch sonst alles, was man halt so zum Leben "braucht". Hier jammern die KollegInnen, dass sie als A-13 Lehrerehepaar kein Reihenhaus finanzieren können - können sie tatsächlich nicht, wenn kein Kapital von Mama und Papa da ist. In Kombination, dass man sich als Lehrer ja nicht aussuchen kann, wo Vater Staat einen hinsetzt, eigentlich eine ziemliche Ungerechtigkeit, oder nicht?

    In diesem Fall stimme ich Dir voll und ganz zu. Die Verhältnisse in Bayern, vor allem im Großraum München sind katastrophal - für den "Normalverdiener". So gut könnte die Lebensqualität für mich dort niemals sein, alsdass ich dazu bereit wäre, solche Preise zu bezahlen. Solange es aber genug Leute gibt, die das tun, wird sich daran aber nichts ändern. Soweit ich mich erinnere, wurde doch seinerzeit eine Klage eines Polizeibeamten auf einen entsprechenden Ortszuschlag sogar abgewiesen.
    Wenn wir Ballungsgebiete wie Frankfurt, Stuttgart und München nehmen, so gestehe ich gerne ein, dass hier das Gehalt eines Lehrers unter Umständen knapp wird, selbst bei moderaten Ansprüchen. Ob dort allerdings per se in anderen Branchen "ortsangemessene" Gehälter gezahlt werden, so dass sich der vielzitierte Metaller oder Ingenieur dort ein Haus leisten kann, bleibt noch zu klären.

    Dann sind wir aber an dem Punkt, wo es im Wesentlichen auf die konkreten Regionen ankommt - was wiederum bedeutet, dass wir die Grundsatzdiskussion hier auf das subjektive Gerechtigkeitsempfinden reduzieren müssten, weil keine der sonst faktenbezogenen Aussagen hier auch nur ansatzweise zu verallgemeinern wäre.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich denke, dass die Ansprüche und der Komfort seit unserer Kindheit (70er/80er Jahre) enorm gestiegen sind. Ich selbst bin in einer Mietwohnung aufgewachsen, die mit 100qm für vier Personen völlig OK war.
    Heute leben wir demnächst zu fünft auf 140qm - was völlig ausreicht. Und dennoch kamen seitens der Nachbarn und Bekannten Fragen auf, ob wir nicht ein größeres Haus bräuchten und ob das Auto (ein Auslaufmodell einem Edelstein gleich klingend) groß genug sei. Nein, brauchen wir nicht bzw. ja ist es.

    Die Konsequenz: Wir kommen mit unserem Geld problemlos aus, können etwas fürs Alter beiseite legen und müssen unsere Hütte nicht über 30 Jahre abzahlen.

    Was nehme ich von "den anderen" wahr?

    Meine Kolleginnen haben alle "gut" geheiratet, d.h. einen Mann aus der freien Wirtschaft. Bei vielen musste es dann ein freistehendes Haus im Speckgürtel einer beliebten Großstadt im Rheinland sein, wo schnell mal 350.000 Euro und mehr fällig sind. Die niedrigen Zinsen machen es ja möglich - reden sie sich ein.
    Mittlerweile lamentieren einige dieser Damen darüber, dass sie so früh nach der Geburt des Kindes (also in der Regel nach einem Jahr Elternzeit) wieder mit halber Stelle arbeiten müssen, um das Ganze zu bezahlen.

    Ich staune öfters über die Generation "cool", also die Leute um die 30 und deren Ansprüche. Es muss ein Oberklassehandy mit zig Flats sein, ein 200cm Flatscreen an der Wand, mindestens ein Touran als Pampersbomber und... und... und... Für viele meiner jüngeren Kollegen sind IPhone und IPad Standardausrüstung - und die mediale Ausstattung der LAAs ist auch deutlich üppiger als meine es war.

    Alles das muss auch irgendwie bezahlt werden - und irgendwann ist das monatliche Budget, ganz gleich wie hoch es ausfällt, ausgeschöpft. Es gibt eine Vielzahl an Tabellen, mit denen wir unser Gehalt mit dem anderer Berufsgruppen vergleichen können. SO schlecht geht es uns wahrlich nicht.

    Gruß
    Bolzbold

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