Beiträge von Bolzbold

    @Thamiel

    Ich finde Deine Argumentation hat etwas von Korinthenk.....

    Letztlich MUSS zunächst die korrigierende Lehrkraft feststellen, ob es ein Plagiat ist oder nicht.
    Die Entscheidung basiert auf denselben Kriterien, die grundsätzlich bei Korrekturen angewendet werden. Und ganz gleich, wer wann welche Note unter eine Prüfungsleistung (Test, Arbeit, Abschlussarbeit etc.) schreibt, muss er sie fachlich wie rechtlich begründen können - und zwar so, dass der Prüfling diese Note akzeptiert und keine Beschwerde oder je nach Prüfung Widerspruch einlegt.

    Die Kriterien sollten ja bekannt sein:
    - fachliche Kompetenz der Lehrkraft
    - Engagement (wie sorgfältig korrigiere ich)
    - Erfahrung (ja, das ist auch - aber nicht nur - Bauchgefühl)
    - pädagogischer Spielraum (Ermessenssache)
    - Kenntnis und Anwendung der geltenden Prüfungsordnung und übergeordneten Korrekturvorgaben durch Ministerium oder Fachschaft

    Letzteres ist aus meiner Erfahrung oft ein Problem, weil viele Lehrkräfte unsicher im Umgang mit Täuschungsversuchen sind und die Schulleitungen als interne oberste (und oft letzte) Instanz mitunter eine recht eigenwillige Auffassung dazu haben und in der Tendenz schülerfreundlich entscheiden, um Widersprüche und die damit verbundene Arbeit zu vermeiden.

    - Moderation -

    Können wir bitte mal die Schärfe aus der Diskussion nehmen? Geht es hier darum, um jeden Preis Recht zu haben?

    - Moderation -


    Und vielleicht kann man ganz nüchtern feststellen, dass die individuellen Konstellationen gepaart mit unterschiedlichen Entwicklungen in der Zukunft sowohl die eine als auch die andere Variate als die günstigere erscheinen lassen können?
    Letztlich muss man sich selbst die Mühe machen und das Ganze einmal genau durchrechnen, um für sich die günstigere bzw. sinnvollere Variante zu wählen.

    Es geht hier um mehrere aufeinanderfolgende Sätze oder gar ganze Passagen, die wortwörtlic übernommen sind.
    In der Musikindustrie darf ja auch ein gewisser Anteil eines Liedes Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Songs haben, ohne gleich ein Plagiat zu sein.

    Was ich nachvollziehen kann, ist der Umstand, dass die individuelle Empfindlichkeit bezüglich menschlicher Ausdünstungen variieren kann und in anderen Ländern mitunter andere Standards gelten (wobei das m.E.n. eher sozial als kulturell bedingt ist).

    Ich möchte nur daran erinnern, dass jeder einzelne von uns hier sich recht bald hätte übergeben müssen, wenn er plötzlich eine Stadt im Mittelalter betreten hätte. Alles eine Frage der Gewöhnung... :tot:

    Ich finde dieses Thema als Erstlingsposting auch eher merkwürdig.

    Das Austauschen von Blasinstrumenten ist so eine Sache - da wäre ich ganz gleich, welches Kind seinen Mund bereits am Instrument hatte, vorsichtig. Herpes und Co. kann man ja keine Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Religion o.ä. nachsagen.

    Auch ich würde den TE gerne fragen, wieso das Kopftuch irgendeiner Bemerkung würdig war. "Syrisches Flüchtlingsmädchen" reicht doch. Oder hast Du Dir erhofft, dass wir wie die Hyänen über Jehova, Jehova, Jehova äh Kopftuch uns hermachen?

    Wenn Misstrauen und Argwohn als Zeichen von Stärke, Optimismus und positives Denken als Zeichen von Gutmenschentum und Schwäche interpretiert werden, dann ist das in meinen Augen eine Perversion jeglichen Demokratieverständnisses.

    Wie gut, dass man statt Godwin's Law jetzt die neo-ottomanische Variante als geistige Parallele anführen kann. Ist mal etwas Neues...

    @Frontierer

    Wenn ich die Wahl habe ein Hardliner zu sein, der geltendes Recht unter dem Vorwand moralischer Überlegenheit zu übertreten meint, oder ein scheinbar naiver Gutmensch, dann wähle ich Letzteres. Die herablassende Etikettierung mit "Anhnungsloser" oder "Gutmensch" ist für mich viel besorgniserregender als ein Schüler, der durch Täuschung einen Vorteil erlangt und früher oder später trotzdem einmal auf die Nase fallen wird.

    Ich bin gerade ehrlich gesagt ein wenig ratlos ob dieser Frage.
    Für mich fehlen da noch ein paar entscheidende Informationen, da ich nicht glaube, dass aufgrund einer Elternbeschwerde sofort die Fachaufsicht kommt und einen so unter die Lupe nimmt.
    Da muss mehr vorgefallen sein. Die "Sanktionen" seitens der Fachaufsicht und der Schulleitung klingen nach einem erheblich gestörten Arbeitsverhältnis, dessen Ursachen aus meiner Sicht mit Sicherheit nicht nur auf einer Seite zu suchen sind.

    Die Schilderung ist aus meiner Sicht sehr einseitig und würde einerseits den spotanen Reflex hervorrufen "oh mein Gott, tut man der armen Lehrkraft da an?"
    Dann aber regt sich in mir sofort die Skepsis, die diese Geschichte in der Form nicht recht glauben mag.

    Wenn das Ganze mittlerweile anwaltlich begleitet wird, erübrigt sich von unserer Seite ein "qualifizierter Kommentar". Eine qualifizierte Darstellung möglicher eigener Versäumnisse oder ähnlichem könnte jedoch Licht ins Dunkel bringen und fernab der Polarisierung "schlechte Lehrkraft - selbst schuld" und "böses Regierungpräsidium, arme unschuldige Lehrkraft" differenziertere Äußerungen begünstigen.
    Was sagt der Personalrat zu der Angelegenheit?

    Ich halte das in der Praxis für reichlich abwegig. Bei einer Klausur müsste der externe Hilfer Klausurtext und Aufgaben haben und gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Lösungen zu recherchieren. Das halte ich von der Organisation her zwar für prinzipiell machbar, jedoch mit viel zu großem Risiko verbunden.

    Was die muslimischen Schülerinnen angeht, die mit Kopftuch in der Theorie täuschen könnten, so ist mir der Gedanke nie gekommen, dass so etwas vorkommen könnte. Ich glaube an das Gute in meinen Schülern und dass die meisten anständig sind. Wenn ich anfinge, in jedem Schüler einen potenziellen Täuscher zu sehen, dann wäre es Zeit, den Beruf dranzugeben.

    Das ist in der Regel immer mit dem Zusatz "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" eingeschränkt.
    Wenn durch Regelungen der Mitbestimmung der reguläre Schulbetrieb nicht mehr zu funktionieren droht, wird sich die Schulleitung mit diesem Argument letztlich immer auch rechtlich durchsetzen.

    Die Bundesländer haben mittlerweile zum Teil dahingehend reagiert, dass selbst einmalige sexuelle einvernehmliche Kontakte zu minderjährigen Schülern zur Entfernung aus dem Dienst (sic!) führen können, weil der Vertrauensverlust seitens des Dienstherren zu groß ist - und das unabhängig davon, ob der Beamte strafrechtlich belangt wird. Und das ist gut so.

    Somit also noch einmal klar der eigentlich selbstverständliche Rat an alle KollegInnen: Finger weg von SchülerInnen!

    Wäre es rechtlich eigentlich nicht möglich, die Betreuungstage, (von denen einem doch pro Jahr ... 4? zustehen) für so einen Fall zu verwenden? Ihr wisst schon, die Tage, die man hat, wenn die Kinder krank sind. Da gibt es doch was.

    Das wäre je nach Konstellation theoretisch denkbar, jedoch fehlen einem dann diese Tage, wenn die Kinder oder der Partner wirklich mal krank sind.

    Man ist letztlich auf den guten Willen seiner SL angewiesen. Wenn man alle Lehrer mit kleinen Kindern per se von der Teilnahme an Klassenfahrten befreien würde, träfe es die anderen Kollegen - die würden sich sicher freuen...

    Ich wiederhole mich: Für gewöhnlich weiß ich ja, wann eine solche Fahrt ansteht. Dann muss ich die Betreuung organisieren - das ist Teil meiner Dienstpflichten. Würdet Ihr im Gegenzug von Eurem Partner in der freien Wirtschaft auch verlangen, dass er sich weigert, auf Dienstreise zu gehen oder dass er sich ein Attest erschleicht? Über DIE Konsequenzen mag ich nicht spekulieren...

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