Ich denke, ein erheblicher Teil des Stresses kann dadurch vermieden werden, indem man sich über die geltende Rechtslage informiert und entsprechend handelt. Dazu gehören in NRW z.B.:
- Kosten für Lehrer dürfen mit Ausnahme von vom Veranstalter angebotenen Freiplätzen für Lehrer NICHT auf die Schüler umgelegt werden. (Dass die Freiplätze über die Schülerplätze letztlich subventioniert werden, weiß jeder, doch ist es so nicht ganz so offensichtlich)
- Lehrkräfte sollten NIE, NIE, NIE den Vertrag in eigenem Namen unterscheiben, damit sie nicht für die Kosten selbst geradestehen müssen. Die Durchführung von Dienstgeschäften darf nicht durch private Haftung für Kosten, die durch das Dienstgeschäft entstehen, erfolgen. Dazu kann und darf Euch keiner zwingen. Wer es dennoch tut, ist selbst schuld.
- Die Schulleitung ist als Vertreter der Schule für die Unterzeichnung der Verträge verantwortlich.
- Keine Bezirksregierung und keine Schulleitung kann eine Lehrkraft dazu zwingen, Kosten für eine Klassen- oder Studienfahrt auch nur ansatzweise aus eigener Tasche zu bezahlen. In NRW darf keine Lehrkraft dazu angewiesen werden, eine Klassenfahrt ohne vollständige Kostenerstattung durchzuführen.
- Kinder, Partner etc. sind kein rechtlich stichhaltiger Grund, seinen dienstlichen Pflichten nicht in vollem Umfang nachzukommen. Die Verpflichtung zu Klassenfahrten ist nun einmal gesetzlich geregelt. Da gibt es kein Wenn und Aber. Verhandeln und vor allem sich darüber im Klaren sein, wann man mit seiner Klasse "dran ist" und entsprechendes langfristiges Planen können viel Stress von Anfang an vermeiden.
- Das Beamtentum kennt keine Rosinenpickerei. Wer verbeamteter Lehrer ist, weiß, dass er irgendwann auf Klassenfahrt gehen muss. Darüber dennoch zu lamientieren hilft nichts.