Beiträge von Bolzbold

    In der Weimarer Reichsverfassung hatte der Reichspräsident doch eine starke Stellung im politischen System. Nur deshalb war es überhaupt möglich, dass jahrelang Regierungen von Hindenburgs Gnaden am Reichstag vorbeiregieren konnten. In der Bundesrepublik wäre sowas gar nicht möglich, dass der Bundespräsident einfach irgendwelche Regierungen ernennt, die dann ohne parlamentarische Zustimmung per Notverordnungen regieren können.

    Das waren die Lehren, die das Bonner GG aus den Fehlern der WRV gezogen hatte. Man muss ergänzend erwähnen, dass die Väter der WRV einen konsequenten Missbrauch der Artikel 25 und 48 nicht antizipiert haben.

    Was die Notverordnungen angeht, so hat Ebert bis 1924 alleine 135 davon erlassen. Hindenburg selbst hat in den ersten fünf Jahren seiner Amtszeit keine einzige erlassen und erst ab 1930, also sogar nach Beginn der Präsidialkabinette, damit begonnen (insgesamt 116.)
    (Quelle: Buchners Kolleg Geschichte 'Weimarer Republik und NS-Staat' S. 32ff.)

    Vielleicht könnte ein unbeteiligter Mod den Thread themenspezifisch teilen, damit das ursprüngliche Anliegen nicht untergeht.

    Gruß
    Bolzbold

    Was wir damals hatten, war allerdings zu einem nicht geringen Teil auch das Ergebnis gerade der von Dir geforderten Haltung. Dass die damalige Regierung gerade nicht demokratisch legitimiert war, steht selbstredend auf einem anderen Blatt.


    Viele Grüße
    Fossi

    OT: Da muss ich widersprechen. Die Nazis waren mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler anfangs sehr wohl demokratisch legitimiert. Das war unter anderem auch Teil ihrer Strategie.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    nein darfst Du nicht. Wenn die Angabe der Quellen bereits die Genehmigung für jedwede Verwendung von Bildern wäre, bestünde das Urheberrecht genau aus einem Paragraphen.
    Es gibt Seiten, wo ganz klar steht, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind - dann geht das nicht. Es gibt Seiten, die Bilder zum Weiterverwenden freigeben - dann geht das.

    Im Zweifelsfall fragst Du beim Urheher artig nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Korrektur der Abiklausur:
    - Die Klausuren müssen ja alle fortlaufen durchnummeriert werden. Ich hatte den Schüler zwar gefühlte tausend Mal gesagt, dass sie die Bögen ineinander legen sollen, aber gut die Hälfte hat es dann doch so gemacht, dass sie Bogen für Bogen beschrieben hat. Um die einzelnen Klausuren zusammenzuhalten, lege ich die Bögen ja ineinander. Aber wie nummeriert ihr hier - nach der Chronologie des Schreibens (sodass die Schreib- ja nicht mit der Blattreihenfolge übereinstimmt) oder in der Blattreihenfolge?
    - Hängt ihr die Materialien in der Zählung hintenan?

    Bei uns ist die Zählweise vorgegeben. Klausurbögen, Konzeptpapier, Aufgabenbögen. Letztlich ist es auch ganz egal, solange die innere Systematik immer gleich bleibt. Was die beschriebenen Klausurbögen angeht, so lasse ich die je nach den von Dir beschriebenen Konstellationen unverändert. Wenn ineinandergelegt, dann eben auch so gezählt. Wenn nacheinander, dann nacheinander gezählt. Da beschwert sich in der Regel auch nie jemand.

    Zitat


    Und eine Sache, die wahrscheinlich übertrieben ist:
    - Da die Klausuren aus dem Haus gehen: Was ist, wenn der Zweitkorrektur plötzlich sagt, er habe gar nicht alle Klausuren oder die vollständigen Klausuren erhalten? Zählt ihr der Sekretärin die Klausuren vor??


    Warum sollte er das tun? Wenn Du alles für Dich soweit überprüft hast, dann bist Du für einen Verlust beim Transport oder beim Zweitkorrektor zu Hause nicht verantwortlich. Also ich habe von so einem Fall noch nie gehört.

    Gruß
    Bolzbold


    Interressant, aber oft nicht richtig, was Schulleitungen als zulässig oder nicht zulässig definieren.

    Mit diesen Allgemeinplätzen kommen wir hier aber nicht weiter, zumal es nicht um den persönlichen Ermessenspielraum oder die individuelle Rechtsauffassung der Schulleitung geht sondern um das, was ihnen von "oben" vorgegeben wird.


    Zitat

    Das Klassenbuch verstößt deshalb nicht gegen den Datenschutz, weil Schüler darin nicht (!) einsehen dürfen. Dass Schüler in der Praxis doch oft lustig herumblättern, liegt an den Klassenlehrern, die die Schüler nicht richtig das Verbot, im Klassenbuch herumzublättern, eingebleut haben. Den Schülern wird da immer viel zu viel erlaubt, wie auch auf anderen Gebieten.

    Das ist so nicht richtig. Es gibt zwei Teile eines Klassenbuchs. Das eine sind die Fehlzeiten und Leistungsdaten, die in dem schmaleren Heftchen gesammelt werden und nur von den entsprechenden Lehrkräften ausgefüllt werden und nicht öffentlich einsehbar und zugänglich sind. Das andere ist das klassische Klassenbuch, welches zur Dokumentation der Unterrichtsinhalte und der anwesenden oder abwesenden Schüler dient. Letzteres wird in der Regel von einem oder zwei Schülern von Stunde zu Stunde mitgeführt und auch hinsichtlich der Wochentage, des Datums, sowie der Fächer fortlaufend ausgefüllt.
    Wo nimmst Du die Information her, dass die Schüler da nicht reinsehen dürfen?
    Und falls dem so wäre, dann dürften solche Daten den Schülern gar nicht zugänglich gemacht werden - und DAS ist der springende Punkt.

    Schauen wir mal in §53 Schulgesetz.
    Unter den erzieherischen Maßnahmen finden wir zwar die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens eines Schülers, nicht aber explizit dessen Dokumentation im Klassenbuch.
    Die schriftliche Missbilligung ist der klassische Brief an die Eltern.

    Wir können daraus ableiten, dass die alten Klassenbucheinträge so nicht mehr erfolgen sollen.

    Gruß
    Bolzbold

    im endefekt ist es mir pupsegal, ob du es doof findest, dass eltern bei den hausaufgaben helfen.
    solche eltern sind mir allemal lieber, als welche die sich gar nicht kümmern.

    wen juckts später, wenn mama und papa drauf geachtet haben, dass der laden läuft die kddies später dann aber nen vernünftigen job haben..
    da kräht dann kein hanh mehr danach wie es dazu gekommen ist.
    nur das ergebnis zählt.. und ja, ich werde die aufgaben meiner kinder später kontrollieren und gegebenenfalls besprechen.
    ich weiß doch selbst wieviel zeit ein lehrer für ein kind hat.
    wieso sollte ich lücken erst so groß werden lassen, dass sie sich kaum schließen lassen...

    wozu muss mein kind "bluten"... um hart zu werden.. dann kann ich es auch nachts 1 jahr alleine im zelt schreien lassen (wie so manche indianerstämme), um mein kind hart zu machen fürs leben...

    Ich finde diese Vehemenz und die Wortwahl Deines Beitrags hier eher unpassend.
    Das Argumentieren mit Extrembeispielen finde ich auch alles andere als überzeugend.

    Gruß
    Bolzbold

    Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.

    Abgesehen davon sind diese Einträge ja mittlerweile stumpfe Waffen. Ein Brief an die Eltern bewirkt oft viel schneller das erwünschte Verhalten.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    gemäß diesem Link geht es hier um eine temporäre Dienstbefreiung, deren Erteilung im Ermessen der Schulleitung liegt. Die Praxisbeispiele von Tootsie und Antje zeigen im Grunde sehr gut, wie das funktioniert.

    http://www.tresselt.de/sonderurlaub.htm

    Pauschale Entscheidungen wie "das geht grundsätzlich nicht" sind nach Tresselt unzulässig - es muss immer der Einzelfall geprüft werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Können wir diese Unsitte nicht endlich mal abstellen?!
    Entweder ich schreibe einen Beitrag und stehe dazu, oder ich lasse es und poste gar nicht erst.

    Gruß
    Bolzbold

    http://www.spiegel.de/schulspiegel/h…html#ref=plista

    Man sollte ja meinen, dass wenn die Staatsanwaltschaft keinen weiteren Ermittlungsbedarf sieht, die Sache ausgestanden ist.
    Aber nein, die persönliche Ideologie eines Lokalpolitikers scheint hier wichtiger zu sein als die Sache an sich. SO kann man sich auch profilieren...

    Absurd wird es dadurch, dass er weder den Unterricht selbst miterlebt hat - er kennt ihn also nur über Hörensagen - und dass er sich darauf bezieht, was NICHT auf dem betreffenden Arbeitsblatt steht...
    ... frei nach dem Motto, was nicht geschrieben irgendwo steht, wurde nie gesagt.

    Interessant sind auch die Einlassungen des Politikers:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/politik…n/11669342.html

    Gruß
    Bolzbold

    Bei uns sind sowohl der Oberstufenkoordinator als auch der Schulleiter zu Beginn jeder Abiturklausur anwesend. Dort wird vom OK jedesmal das Ausfüllen des Deckblattes erklärt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das von Euch Fachlehrern vorher geleistet werden soll.
    Entspann Dich!

    Maßgeblich ist immer der Umfang des Täuschungsversuchs. Wenn diese Aufgabe beispielsweise nur 20% des Portfolios ausmacht und der Rest "ehrlich" erstellt wurde, kannst Du nicht für die gesamte Arbeit eine sechs geben. Das würde Dir die Schulleitung ggf. bei einer Beschwerde der Eltern um die Ohren hauen.
    Die Messlatte für einen schwerwiegenden Täuschungsversuch liegt ziemlich hoch - das habe ich aus vielen Gesprächen mit meiner Schulleitung und mit Kollegen aufgrund zahlreicher Fälle so erfahren.

    Gruß
    Bolzbold

Werbung