In der Weimarer Reichsverfassung hatte der Reichspräsident doch eine starke Stellung im politischen System. Nur deshalb war es überhaupt möglich, dass jahrelang Regierungen von Hindenburgs Gnaden am Reichstag vorbeiregieren konnten. In der Bundesrepublik wäre sowas gar nicht möglich, dass der Bundespräsident einfach irgendwelche Regierungen ernennt, die dann ohne parlamentarische Zustimmung per Notverordnungen regieren können.
Das waren die Lehren, die das Bonner GG aus den Fehlern der WRV gezogen hatte. Man muss ergänzend erwähnen, dass die Väter der WRV einen konsequenten Missbrauch der Artikel 25 und 48 nicht antizipiert haben.
Was die Notverordnungen angeht, so hat Ebert bis 1924 alleine 135 davon erlassen. Hindenburg selbst hat in den ersten fünf Jahren seiner Amtszeit keine einzige erlassen und erst ab 1930, also sogar nach Beginn der Präsidialkabinette, damit begonnen (insgesamt 116.)
(Quelle: Buchners Kolleg Geschichte 'Weimarer Republik und NS-Staat' S. 32ff.)
Vielleicht könnte ein unbeteiligter Mod den Thread themenspezifisch teilen, damit das ursprüngliche Anliegen nicht untergeht.
Gruß
Bolzbold