Beiträge von Bolzbold

    Hier mal der Erlass:

    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/Erlasse/LVV-Erlass.pdf

    Zu beachten ist vor allem Punkt 5 am Ende.

    Zitat


    Werden Elternzeit und Elterngeld in Anspruch genomm
    en, ist die Rückkehr an die bisherige Schule unter Ausschöpfung des
    Bezugszeitraumes für Elterngeld gemäß § 4 Bundeselterngeld- und
    Elternzeitgesetz möglich.

    Und nochmal aus eigener Erfahrung:

    Für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt erhält frau ja volle Bezüge, die auf das Elterngeld angerechnet werden. Das heißt, dass für diese Zeit kein Elterngeld ausgezahlt wird, aber die Weiterzahlung der ursprünglichen Bezüge als solches gerechnet werden.
    Dementsprechend kann man also ein Jahr Elternzeit ab Geburt inkl. Mutterschutz nehmen, 12 Monate - Mutterschutz Elterngeld beziehen und danach regulär wieder an die alte Schule zurück.
    Bleibt man länger weg, kommt man in eine "Leerstelle" und wird dann wohnortnah eingesetzt. Die Verbände empfehlen aber in jedem Fall, Kontakt zum Personalrat aufzunehmen, um so eine Rückkehr an die alte Schule sicherzustellen bzw. bei einer Versetzung die "Wunschschule" (oder das geringste Übel) zu erhalten.

    Gruß
    Bolzbold

    Der Bereich "Ökonomie" ist genau für solche Fälle da. Die kommunikative Darstellung weist dann im Bereich "Ausführlichkeit" Mängel auf. Das eine ist das Erfüllen inhaltlicher Kriterien - das andere eben die Darstellung.
    Ggf. kann man auch bei den Textsorten kürzen, denn eine Analyse oder ein Kommentar brauchen eben ein gewisses Maß an Ausführlichkeit.

    Ich würde ggf. bei Wortschatz und Satzbau auch etwas abziehen, weil Schüler bei solch knappen Texten in der Regel auch sprachlich nicht viel reißen, wobei es da durchaus positive Ausnahmen gibt.

    Ich hatte vor einiger Zeit eine Diskussion mit dem Vater eines Schülers, der relativ unbekümmert revisionistische Thesen von sich gab, die vom Duktus her eins zu eins aus den Beispielen dieser Seite hätten kopiert sein können. Daher habe ich das auch sofort gemerkt.
    Meine diplomatische Äußerung, dass diese Thesen in revisionistischen Kreisen verbreitet seien, kümmerte ihn nicht. "Dann bin ich in Ihren Augen jetzt wohl auch ein Revisionist..." Die Selbstverständlichkeit, mit der solche Leute ihre Haltung kundtun, finde ich erschreckend.

    Richtig problematisch wird es dann, wenn diese Thesen nicht so hohl und stumpfsinnig vorgebracht werden sondern in einem pseudo-akademischen Gewand - so zum beispiel eine ingenieurswissenschaftliche Diskussion über die Kapazitäten der Krematorien *grusel*.

    AK, dazu müsste es doch, wenn das offiziell so wäre, eine Verordnung geben.

    Wir ermitteln aus der SoMi-Note dieses einzigen Quartals, sowie der Klausurnote, sofern vorhanden, die Note für das zweite Halbjahr der Q2.

    In Deinem Fall würde ich aus den beiden Oktalen eine Quartalsnote bilden und die dann im bekannten Verhältnis mit der Klausurnote zu einer Endnote zusammenfassen.

    Gruß
    Bolzbold

    Du solltest noch einmal mit der Kollegin reden und sie freundlich auf die Regelung hinweisen - das kann sie eigentlich nicht übergehen. Ansonsten würde ich auch nicht zwingend mit offenem Visier die Konfrontation suchen. Ggf. musst Du Deine Klausur verlegen und dieselben Nachteile in Kauf nehmen, die die Kollegin bei einer Verlegung ihrerseits ebenso in Kauf nehmen müsste.

    Übrigens finde ich die Threadüberschrift etwas sehr "verurteilend". Letztlich ergibt sich das Problem ja nicht primär aus einem Fehlverhalten der Kollegin sondern aus Deinem Verhalten - so richtig und nachvollziehbar Deine Streikteilnahme auch gewesen sein mag.
    Insofern finde ich nicht, dass die Kollegin "uneinsichtig" ist - es sei denn, man würde immer nur dann als einsichtig gelten, wenn man die Wünsche der Kollegen respektiert.

    Gruß
    Bolzbold

    Fehlverhalten von Schülern außerhalb der Schule kann dann auch schulischerseits sanktioniert werden, wenn das Verhalten in die Schule - hier in die Klassengeeinschaft - hineinwirkt.

    Bei einer Ordnungsmaßnahme ist dem Schüler bzw. den Eltern Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Daher sind das ja in der Regel auch Konferenzen in einem größeren Gremium.

    Nein, das kann der Staat nicht verlangen. Und es ist auch nicht unrechtmäßig, kostenlos in einer eigenen, den Eltern gehörenden Wohnung zu wohnen.
    Umgekehrt kannst Du aber dafür auch keine Steuerermäßigung verlangen.

    Angesichts der glasklaren finanziellen Vorteile, die Du durch das mietfreie Wohnen genießt, würde ich an Deiner Stelle vielleicht meine Anspruchshaltung überdenken und eigentlich mit gesundem Menschenverstand erschließbare Rechtslagen nicht gleich als "Verlangen des Staates" auffassen.

    Herzallerliebste Fossi,

    ich bin ganz sicher und definitiv nicht dein Herzchen und werde es auch nie sein, spar dir also bitte deine naserümpfende Überheblichkeit, sonst bekommen wir beide ein ernsthaftes Problem miteinander. So werde ich mich sicher nicht von dir "anmachen" lassen, dein Ton mir gegenüber ist unmöglich :staun: Natürlich suche ich keine Anleitung zur Steuerhinterziehung, ich glaub ich spinne, sondern nach einer LEGALEN Möglichkeit meine nicht unerheblichen Ausgaben irgendwie geltend zu machen.

    PS. Ich habe gerade so das Gefühl, dass der ein oder andere sich für etwas besseres oder für klüger hält, nur weil er mehr Ahnung von der Materie hat. Danke aber an alle, die mein Anliegen Ernst nehmen, nachvollziehen können und mich nicht ins Lächerliche ziehen

    So, und jetzt kühlen bitte BEIDE wieder etwas runter.

    Wenn man von der Beihilfeite der Bezüge Köln auf die Formulare klickt, landet man auf der Seite der Bezüge Detmold und lädt dann natürlich ein Formulare herunter, das nach Detmold geht. Ist das jetzt dort zentralisiert oder wohl einer ein Verlinkungsfehler?

    ... oder war das schon immer Detmold?? :rotwerd:

    Hallo AK,

    die Beihilfe hat schon vor Jahren (>6 Jahre) auf eine Zentrale Scanstelle in Detmold umgestellt, die alle Anträge scant und dann den Bearbeitern bei den jeweiligen Bezirksregierungen elektronisch zur Verfügung stellt. Du musst Dich einer extremst guten Gesundheit erfreuen, wenn Du das noch nicht vorher bemerkt hast.

    Gruß
    Bolzbold

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