Beiträge von Bolzbold

    Das Leben und Unterricht haben ein Wirkungsprinzip gemeinsam. Je sorgfältiger man plant, desto wirkungsvoller triffe einen der Zufall.

    Pläne zu haben, sich Ziele zu setzen und eine Vision von dem Leben zu haben, das man später haben möchte, sind im weiteren Sinne auch Werte, die dem eigenen Leben einen Sinn geben. Viele Jugendliche können ihre Ziele nicht klar benennen, insofern ist es begrüßenswert, dass die TE diese Ziele hat, auch wenn sie isoliert betrachtet von uns 40+ Erwachsenen als naiv angesehen werden.

    Was ich aus meiner Erfahrung sagen kann, ist, dass es letztlich nicht darauf ankommt, ob man genau diesen oder jenen Weg geht, sondern dass es darauf ankommt, dass man dort ankommt, wo man ankommen wollte. Das schafft Zufriedenheit und ein gesundes Selbstwertgefühl. Ich bin nie den geraden Weg gegangen sondern bin immer mal hier oder dort "ausgeschert". Ich bin aber dennoch immer dort angekommen, wo ich ankommen wollte. Rückblickend macht mich das zufrieden und glücklich. Und für die Zukunft gibt mir das Kraft, weil ich weiß, dass ich meine Ziele früher oder später immer erreichen werde.

    Über das richtige oder falsche Timing mit der Ausbildung und den Kindern ist hier ja schon viel geschrieben worden. Zunächst einmal muss man ja selbst in die Situation kommen, mit einem festen Partner und einer stabilen Beziehung gemeinsam ein Kind bekommen zu wollen. Der Zeitpunkt des Kinderkriegens ist dann im Grunde egal, wenn man sich der Folgen seines Handelns bewusst ist und entsprechend darauf vorbereitet ist. Letztlich gehen alle drei Wege gleichermaßen. Erst Kind, dann Studium, dann Referendariat und volle Stelle. Erst Ausbildung, dann Kinder - oder eben Ausbildung und Kinder gleichzeitig. Wenn ich in der konkreten Situation mit den sich dann daraus ergebenden Lebensbedingungen umgehen kann und bei Problemen nicht gleich aufgebe sondern konstruktive Lösungen finde, werde ich irgendwann ankommen - ganz bestimmt.

    Gruß
    Bolzbold

    Du kannst sowieso nicht den gesamten PKV-Beitrag eintragen, sondern nur den Anteil, der einem gesetzlichen Versicherungsschutz (Basisversicherung) entspricht. Der Beitrag, den du geltend machen kannst, wird dir am Anfang des Jahres per Bescheinigung der Krankenversicherung mitgeteilt. Dieser Betrag wird auch von der Krankenkasse per Kontrollmitteilung an das Finanzamt übermittelt. Was du in Elster einträgst, interessiert letztlich nur dich - und Elster, das dir daraus die überschlägige Steuererstattung berechnet.
    Das Finanzamt rechnet mit den übermittelten Daten des Arbeitgebers bzw. der Versicherungsgesellschaft.

    Richtig - aber Elster hat sich als sehr zuverlässig in diesem Punkt erwiesen - vorausgesetzt, dass ich dieselben Zahlen eingebe.

    Bolzbold

    Verlässliche Zahlen? Willst du hier dein Jahreseinkommen, dein Werbungskosten, deinen Krankenkassenbeitrag, ... posten?
    Welchen Nutzen soll irgend jemand von deinen Zahlen haben?



    Mir ging es darum, den tatsächlichen Effekt der BRE anhand einer zuverlässigen Steuersoftware zu ermitteln. Und das Ergebnis war recht klar. Und Du hast recht, meine Zahlen gehen Dich nichts an.

    Unsere BRE der PKV führte bei uns zu einer Reduzierung der Steuererstattung um ca. 8,5% des Betrags der BRE. Das ist konkret ein mittlerer zwei(!)stelliger Betrag. Angesichts dessen rechne ich mir nach wie vor lediglich den Betrag an Arztrechnungen aus, den ich überschreiten muss, sodass sich die BRE nicht mehr lohnen würde. Die Steuerschädlichkeit hält sich bei uns in erträglichen Grenzen, als dass ich da nicht noch mehr Zeit investieren möchte, um im Dreieck von BRE, Arztrechnungen und Steueroptimierung die optimale Einstellung zu ermitteln.

    Gruß
    Bolzbold

    Im Prinzip ja.

    Was Du machen kannst, ist, beispielsweise in Elster im Feld "Erstattungen" bei den PKV-Beiträgen mal den erstatteten Betrag gemäß Steuerbescheinigung der PKV einzutragen bzw. auszulassen und jeweils die Steuerrückzahlung prognostisch über das Programm ermitteln zu lassen. Dann hättest Du es schwarz auf weiß. Ich spiele das, wenn ich Zeit habe, heute Abend mal durch. Dann haben wir verlässliche Zahlen.

    Gruß
    Bolzbold


    -- Ich weiß schon, was ich sehe. Das ist natürlich subjektiv (siehe oben), aber ich bin auch nicht ganz blöde, d.h. an dem, was mir aufstößt, ist bestimmt Wahres dran - und wenn es nur ein Körnchen ist.
    Z.B. hat unsere Fachobfrau Englisch (entsprechend höher gestellt) keine Pausenaufsichten. Ist ja schön und gut, damit sie dann ansprechbar sein könnte. Frau sowieso sitzt aber im Lehrerzimmer, isst und trinkt in aller Ruhe, korrigiert Klausuren (usw.) und ist eben NICHT ansprechbar, zumindest sagt sie das allen.
    ICH bin diejenige, die hin und wieder trotzdem fragt, wann wir die nächste Fachkonferenz machen usw. Die Referendare machen schon mit mir Hofaufsicht, um mir von ihren Plänen und Entwürfen zu berichten.
    Grüße!

    Dann wäre es am Kollegium, auf einer Gesamtlehrerkonferenz ggf. ein alternatives Konzept zu den bisherigen Aufsichtsmodalitäten zu finden und darüber abzustimmen.
    Letztlich können wir die Situation von Dir und Deinem Kollegium vor Ort nicht beurteilen, ganz gleich wie viele gute oder weniger gute Beispiele Du anführst.

    Bevor Du zum Personalrat gehst, solltest Du Dir nur überlegen, was Du erreichen möchtest. Letztlich geht es ja darum, dass Du und einige andere A13 entlastet und die A14er und A15er stärker belastet werden sollen. Das kann man fordern, man kann ggf. sogar mit Personalrat entsprechenden Druck aufbauen. Dabei sollte man aber nie aus den Augen verlieren, was man aus diesem subjektiven Gefühl der Ungerechtigkeit heraus an Porzellan zerschlägt. Im Sinne Deines Standings im Kollegium wäre es sicherlich taktisch klüger, nicht sofort die schweren Geschütze aufzufahren. Höre Dich um, wer ggf. die Dinge ähnlich sieht und daran etwas ändern möchte. Dann seht Ihr weiter.

    Meine Wahrnehmung als A14er und zweifacher Familienvater ist folgende:

    Viele A13er, ich damals auch, haben unter anderem während ihrer Probezeit bei vielen Zusatzaufgaben sofort "hier" geschrien. Irgendwann haben sie dann kapiert, dass das sich selbst auferlegte Pensum dauerhaft so nicht zu bewältigen ist und haben einige ihrer Aufgaben wieder abgegeben. Wenn dann nach ein paar Jahren im Job noch Kinder das eigene Leben bereichern, werden die Prioritäten deutlich verschoben. Ich arbeite immer noch gerne für bzw. in der Schule, aber ich schaffe es eben auch, klar zwischen Schule und Privatleben zu trennen. Daher sitze ich in weniger Gremien und wäre zumindest oberflächlich betrachtet einer von denen, die Du kritisierst. Ich kann mich darüber aber gar nicht aufregen und ziehe mir ganz entspannt diesen Schuh auch nicht an, weil ich weiß, was und wie viel ich arbeite und dass Teile meiner Arbeit eben nicht immer so für jeden klar zu sehen sind.
    Ich wäre daher eher zurückhaltend, was ein Urteil über das Arbeitspensum der A14er und A15er Kollegen angeht. Letztere dürfen mit einigen A14ern auch beispielsweise in der letzten Woche der Sommerferien bereits mit der Organisation des Schuljahres anfangen. Sieht man nicht, wenn man selbst noch auf der heimischen Terrasse ein Sonnenbad nimmt und die letzten Ferientage genießt. Und dennoch nimmt man die fertig beschrifteten und mit Kurslisten versehenen Kursmappen wie selbstverständlich aus dem Fach im Lehrerzimmer...

    Ich denke, dass Dein Blick etwas einseitig ist und Du durch diese Brille eben primär diese Missstände wahrnimmst und anderes ausblendest.

    Generell sehe ich das Ganze so: Wenn die eigene Arbeit ordentlich erledigt wird und "der Laden läuft", dann ist es mir persönlich völlig egal, wie oft ich den Schulleiter oder andere Mitglieder der erweiterten Schulleitung vormittags in der Stadt treffe. (Fairerweise müsste man ja fragen, was man denn selbst als Vollzeitkraft dort gerade tut...)

    Abiturklausur Englisch - nicht gewähltes Thema

    Das Thema hatten wir schon einmal. Und das Einsammeln ist u.U. rechtswidrig, da die Auswahlzeit zusätzliche Zeit ist, um die Aufgaben durchzulesen und sich zu überlegen, ob man sie bearbeiten kann.
    Eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Entscheidung wird jedoch erst durch die Abgabe der Klausurbögen mit dem dann eindeutig erkennbaren Thema getroffen. Da sich die Schüler theoretisch bis zum Ende der Schreibzeit noch einmal umentscheiden könnten, dürfen die Aufgaben eigentlich nicht nach der Auswahlzeit eingesammelt werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Es gibt teils höchstrichterliche Urteile, die einen Freizeitausgleich oder eine Mehrarbeitsvergütung bei Klassenfahrten klar verneinen.
    Basis für diese Entscheidungen sind in den einschlägig googelbaren Urteilen nie die Arbeitszeiten bzw. Ruherichtlinien sondern die Klassenfahrt als Teil der dienstlichen Verpflichtungen.
    Es wird ferner argumentiert, dass man ja nicht rund um die Uhr im Dienst sei und sich unter den Kollegen ja abwechseln könne, da die Schüler ja nicht rund um die Uhr beaufsichtigt würden bzw. bei den bekannten "Dreiergruppen", in denen sich Schüler frei bewegen können, eben "dienstfrei" bzw. Ruhepause hätten.

    Tresselt sieht die Problematik ähnlich, so haben Vollzeitkollegen dies wie erwähnt als Teil ihrer dienstlichen Verpflichtungen anzusehen, Teilzeitkollegen müssen vor Antritt der Fahrt ihren Freizeitausgleich aushandeln und dürfen nicht ebenso häufig wie Vollzeitkollegen zur Durchführung von Klassenfsahrten verpflichtet werden.

    Hier haben wir wohl keine Chance.

    Gruß
    Bolzbold

    Es mag sich unzumutbar anfühlen - das räume ich gerne ein - doch ist es Alltag zu Beginn des zweiten Halbjahres. Die Q2 MUSS logischerweise ihre Vorabiklausur Anfang März schreiben und die Q1 muss im Idealfall wenigstens sechs Wochen (und die Osterferien gehen davon noch ab) bis zur nächsten Klausur im zweiten Quartal Puffer haben. Das geht in der Tat nicht anders. Letztlich kannst Du sie nur eine nach der anderen wegkloppen - das würdest Du auch dann tun, wenn die Q1er eine oder zwei Wochen später lägen.

    Ich arbeite mit im Oberstufenteam und kann daher bestätigen, dass die Klausurpläne aufgrund vieler anderer Termine, Vorgaben wie nicht mehr als drei Klausuren pro Woche etc. immer mit der heißen Nadel gestrickt sind.
    Letztlich kommt Dein Dilemma nicht durch die Klausurplanung sondern durch Deine Unterrichtsverteilung zustande. DAS ist in meinen Augen das Ausgangsproblem.
    In beiden Fällen, ob nun mit Groll auf den Klausurplan oder auf die Unterrichtsverteilung wirst Du mit einem Gang zum Personalrat nicht viel reißen können. Hier verhält sich ja nicht die Schulleitung absichtlich "falsch". Ferner solltest Du berücksichtigen, dass je nach Modifikation des Klausurplans andere Kollegen stattdessen betroffen wären.
    Was sollte der Personalrat denn in diesem Fall konkret tun?

    Klausurplanung betrifft ALLE Kollegen, die in der Oberstufe unterrichten - und die haben in der Regel auch in der Unter- und Mittelstufe Lerngruppen. Such is life. Es ist eine Frage der Organisation und des Umgangs mit der Situation. Dann brauchst Du halt mal drei oder vier Wochen, bis Du eine Klausur zurückgibst. Das ist dann eben mal so. Und an Korrekturtagen kannst Du wirklich eine Menge wegkloppen, wenn Du die wirklich konsequent nutzt. Es ist ein Entlastungsangebot der Schulleitung, das ich in jedem Fall annehmen würde, sofern Du Dich dadurch nicht in andere organisatorische Nöte bringt.

    Gruß
    Bolzbold

    Schön.
    Damit wischen wir die Legitimation zu klagen vom Tisch. Letztlich wird die Legitimation zu klagen von den persönlichen Lebenserfahrungen desjenigen, der klagt, sowie desjenigen, der darüber liest, definiert - natürlich kommt es hier zu nicht unerheblichen Divergenzen. Und wie so oft spricht der Lesende dem Klagenden diese Legitimation ab. Maßstab ist die eigene Lebenswelt und die individuelle Einschätzung der Lebenswelt des Klagenden als Außenstehender. Bleibt also die Frage, ob und wann ich mich denn beklagen darf. Denn letztlich ist meine Misere immer mit selbst verschuldet - wenn der Außenstehende es entsprechend drehen möchte.

    gingergirl

    Das könnte damit zu tun haben, dass beim Lehrerjob Teilzeitarbeit in der Regel ein Verlustgeschäft ist, weil der Basisaufwand nämlich so gut wie nie anteilig reduziert werden kann.
    Sind beide Partner Lehrer, dann arbeiten sie nur unwesentlich weniger als vorher, verdienen aber spürbar weniger.
    Das könnte auch damit zu tun haben, dass wenn einer von beiden eine oder zwei Besoldungsstufen mehr verdient, das Haushaltseinkommen spürbar davon abhängt, wie viel beide jeweils arbeiten.
    Das könnte zusätzlich bei vorhandenen Kindern eine Frage der Organisation sein, wenn man eben nicht komplementäre Stundenpläne oder entsprechende freie Tage hat.

    Und vielleicht ist es ja auch eine ganz nüchterne Entscheidung, wie man einerseits genug Einkommen hat und beide Aufgaben (bzw. bei Kindern ja drei Aufgaben) dennoch halbwegs erträglich erledigt bekommt.

    Gruß
    Bolzbold

    Ne Friesin, das müssen wir so können.
    Wo kämen wir hin, wenn Fragensteller und Hilfesuchende sich mehr Mühe geben müssten, ihre Anliegen so zu formulieren, dass man wirklich helfen kann (und möchte)?

    Der Erstattungsanspruch bezieht sich auf Bücher, die an der jeweiligen Schule eingeführt sind und der Lehrkraft nicht unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt werden können.
    Wäre dem nicht so, könnte ich jegliches Unterrichtsmaterial erstatten lassen.

    Nun ist es aber so, dass wir für unsere eigene Unterrichtsvorbereitung und entsprechend unserem eigenen Arbeitsethos eben nicht nur ein Lehrwerk sondern auch noch die der zwei oder drei anderen Schulbuchverlage anschaffen.
    Das ist in der Tat dann privat zu finanzieren und über die Steuererklärung zumindest anteilig absetzbar.

    Gruß
    Bolzbold

    @Neleabels:

    Mir ist schon öfters aufgefallen, dass deine Beiträge oft unsachlich sind und viele spitze Kommentare enthalten.
    Ich lese deine Beiträge gerne, aber vergiss nicht, dass sachlich argumentieren anders funktioniert. ;)
    -> "Kloake gekrochen" als Beispiel. Finde ich unmöglich! Gruß Y.

    Ich glaube nicht, dass Du mit selektiven Zitaten hier auch nur ansatzweise punkten kannst.
    Es gibt in diesem Forum nur sehr wenige Leute, die argumentativ und mit einem derart profunden Allgemein- wie Detailwissen zu nahezu allen Themen aufwarten können.
    Und gerade bei diesem Thema sollte man sich gut überlegen, ob man die 1% Unsachlichkeit unbedingt gegenüber den 99% messerscharfer Analyse und Argumentation so betonen muss.

    Gruß
    Bolzbold

    Wie eine Veröffentlichung einer eigenen Meinung oder Geisteshaltung im Internet - hier in Form eines Forums - funktioniert, sollte doch jedem bekannt sein.
    Dementsprechend sollte jeder, der hier postet, auch im Voraus dazu bereit sein, die Verantwortung und die Konsequenzen einer Veröffentlichung in diesem Forum zu tragen.

    1998, als ich noch relativ neu im Internet unterwegs war - damals war das Internet wirklich Neuland für uns alle - habe ich in dem einen oder anderen Forum auch einiges an Unsinn gepostet. Die Foren selbst existieren nicht mehr, wohl aber diverse Archive, in denen die Inhalte noch zu lesen sind. Damit muss man halt leben. Und wenn ich Angst habe, dass mich jemand erkennt, muss ich eben meine Beiträge noch besser anonymisieren - oder am Besten gar nicht erst posten.

    Die beschriebenen Situationen, in denen die Noten "gestrichen" wurden, sind aus meiner Sicht Ausnahmefälle, bei denen vorher schon etwas schief gelaufen war und die Noten aufgrund dessen formal angreifbar waren.

    Im Normalfall, d.h. bei durchgehendem, regelmäßigem Unterricht, formal und inhaltlich korrekt gestellten Klausuren und deren Korrekturen kann die Schulleitung nicht ohne Weiteres die Streichung einer Note verfügen oder die Note anheben. Die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte wird nur dann dem Veto der Schulleitung unterworfen, wenn die Notengebung nachweislich nicht korrekt erfolgt ist. Und selbst dann kann der Schulleiter nicht einfach so per Selbsteintrittsrecht die Note ändern. Das lässt sich z.B. in NRW in der ADO nachlesen - §5 (3), sowie §21 (2) und (4).
    Sollte es hier jedoch wiederholt zu Beanstandungen kommen, muss die Lehrkraft mit häufigeren "Kontrollen" gemäß §21 (Schulleiter als Vorgesetzter) und §22 (1) Satz 6 und (2) rechnen.

    In den meisten Fällen, in denen Noten abgeändert wurden, dürften aber Fachvorsitz und Schulleitung hinreichend Druck auf die Lehrkraft ausgeübt haben, dass diese sich womöglich dann gebeugt hat und so der Beschwerde oder dem Widerspruch stattgegeben wurde.

    Wenn wir fachlich und formal korrekt arbeiten und die Schulleitung einem nicht gerade in den Rücken fällt, sind wir in unserer Notengebung eigentlich nicht angreifbar.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Ausgangsfrage ist eigentlich sachlich falsch gestellt, da Lehrkräfte und Schulen nicht wegen einer Note verklagt werden können.

    Normalerweise ist gegen einzelne (Zeugnis-)Noten ohne zugehörigen Verwaltungsakt nur eine Beschwerde bei der Schulleitung möglich. Ein weiterer Rechtsweg ist nicht vorgesehen. (vgl. hier auch eine parallele Diskussion bei recht.de)
    Anders sieht es bei Zeugnissen aus, die auch einen Verwaltungsakt enthalten. Ein solcher Akt wäre eine (Nicht-)Versetzung oder -zulassung oder ein (Nicht-)Bestehen einer Abschlussprüfung wie beispielsweise dem Abitur.

    Gegen Verwaltungsakte kann man Widerspruch einlegen, welcher wiederum der Schulaufsicht vorgelegt werden muss, wenn die Schulleitung ihn negativ bescheidet. Sollte die Schulaufsicht den Widerspruch ebenfalls ablehnen, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

    Als Lehrkraft hat man rein juristisch in der Regel nichts zu befürchten, es sei denn man hat schuldhaft oder aus Fahrlässigkeit falsch gehandelt. Selbst der erfolgreiche Widerspruch von Eltern führt ja letztlich nur zur Abänderung einer Zeugnisnote bzw. des dazugehörenden Verwaltungsaktes.

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