Beiträge von Bolzbold

    Bist du dir da sicher?

    Also wir zahlen ca. 300,- Euro für zwei Kinder - und das inklusive Mittagessen.
    Das finde ich bei 35 Stunden Betreuung für Kind 1 und 15 Stunden (nach dem Schulvormittag in der Ogata) bei Kind 2 nicht so viel.

    Nochmal zum eigentlichen Thema:

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei uns die Betreuungsangebote der üblichen Einrichtungen (KiGa, OGata) zeitlich nicht flächendeckend so ausgerichtet sind, dass damit jeglicher Nachmittagsunterricht von uns Lehrern abgedeckt wäre.
    Ein Kind vormittags betreuen zu lassen ist deutlich leichter als nachmittags, wo ich je nach örtlichem öffentlichen Betreuungsangebot auf private Betreuung zurückgreifen muss, die im Vergleich erheblich teurer ist.
    Letztlich bestimmt dann die bloße Unterrichtsverteilung mein effektives Gehalt. Und DAS kann es doch nicht sein, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Wirf einen Blick in §30 Absatz 2 Nr. 12 und Absatz 3 der Durchführungsverordnung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes.

    Mir scheint, dass der Rechtsrahmen die Entscheidung Kassels stützt und Dir eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst auf der Basis obestehenden Rechts verwehrt werden darf.

    Gruß
    Bolzbold

    Fachschaften oder -konferenzen verfügen in der Regel über keinen eigenen Etat, so dass Anschaffungen jeglicher Art, die seitens der Schule getätigt werden sollen, von der Schulleitung haushaltsrechtlich und auf der Basis der Kassenlage geprüft und genehmigt werden müssen.

    Die Kompetenzen der Fachschaften sind in §70 recht klar geregelt. Hinsichtlich der Anschaffungen steht uns ein Beratungsrecht, jedoch kein Etatrecht zu.

    Natürlich kann eine Schulleitung den kleinen Dienstweg ermöglichen und so auf kurze Anfrage oder Kurzantrag eine solche Anschaffung genehmigen.

    Gruß
    Bolzbold

    Was soll man dazu sagen.
    Im Fach Englisch wurden die Standards ja drastisch abgesenkt - jetzt sollen aber die KollegInnen selbst in der Oberstufe "in der Regel" noch positiv korrigieren.
    Das mache ich bislang nur bei Fehlern, die sich den Schülern nicht von selbst erschließen.

    Wieso man einerseits argumentiert, dass falsche Schreibweisen, die neue grammatische Kategorien ergeben, als Gr/W Fehler angestrichen werden und dann als Ausnahme aber Apostroph-Fehler angegeben werden, erschließt sich mir nicht.

    Bin mal gespannt, was in der anstehenden Fachkonferenz dazu gesagt wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    rechtlich hast Du nichts zu befürchten, solange da keine sichtbaren Kennzeichnungen wie bei der USK oder der FSK angebracht sind. (Bei Filmen könnte das unter Umständen problematischer werden.)
    Die Empfehlungen auf den Büchern sind einerseits mögliche Hinweise auf die "Mindestreife" der Schüler, können aber andererseits auch schlichtweg "Werbung" sein.

    Solange Du das Thema des Buchs pädagogisch vertreten kannst und dies den Eltern darlegst, wird es keine Probleme geben. Und glaub mir, die wenigsten Eltern achten bei Teenies auf die USK oder FSK Kennzeichnung von Filmen oder Spielen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    das Verhalten der Schüler ist einerseits sicherlich nicht erfreulich, andererseits würde ich mich darüber aber auch nicht wirklich aufregen.
    Lass die 15 Schüler das Ganze nacharbeiten und gut ist. Das Ganze zu hyperpädagogisieren oder übermäßig zu sanktionieren halte ich hier für überzogen.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber atlantic,

    wir wollen doch jetzt nicht bereits so früh in einem Thread Godwin's Law bestätigen, oder?

    Lass uns lieber von rechtswidrigen statt von sinnlosen Anweisungen sprechen. Letztere gibt es zu Hauf und man mag sich darüber ärgern - und das ganz unabhängig von einem historischen Kontext.
    Rechtswidrige Anweisungen sind hingegen ein ganz anderes Kaliber, wogegen man in der Tat vorgehen muss - insbesondere dann, wenn der Beamte die Rechtswidrigkeit klar erkennen konnte.

    Gruß
    Roderik

    Wäre dieser Fall in NRW, würde ich §12 (1) und §13 (3) der ADO heranziehen. Der letzte Satz aus §12 (1) ist hier unter Umständen nicht nur auf die allgemeine Unterrichtsverteilung zu beziehen.
    In §13 (3) kann die Anwesenheit im Einzelfall bei kurzfristig anfallendem Vertretungsunterricht angeordnet werden.

    Der Entfall des Nachmittagsunterrichts - sofern er derselben Stundenzahl wie der des Vertretungseinsatzes entspricht - kann m.E. durchaus als Kompensation und Vermeidung von Mehrarbeit, also Berücksichtigung der Vorgaben für Schwerbehinderte angesehen werden. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Schulleitung so argumentieren wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Also wenn ich das richtig sehe, sollte der Kollege A anstelle der Klasse 1 am Nachmittag die Klasse 2 am Vormittag unterrichten.
    Wenn Klasse 1 am Nachmittag zweistündig wäre, käme der schwerbehinderte Kollege auf keine Mehrarbeitsstunden.
    Damit wäre die Anweisung formal korrekt und der Kollege A müsste dieser auch Folge leisten - ungeachtet eines konstruktiven Gegenvorschlags oder des Einwands der möglichen Nachteile für Klasse 1.

    Falls Klasse 1 jedoch nur einstündig am Nachmittag wäre, dann wäre die Anweisung zur Mehrarbeit rechtswidrig gewesen, worauf Kollege A hoffentlich hingewiesen hat.

    Im Idealfall wird der SL dem AL die Rechtslage erläutern und ihm nahelegen, sich für die Unterstellung zu entschuldigen. Dann sollte die Sache eigentlich erledigt sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe die letzten 15 Minuten gesehen und konnte jetzt auch nichts "Besonderes" an den beiden Junglehrern erkennen.
    Was jedoch auffiel, war ihr (noch) ungebrochener Idealismus mit einer immerhin gemäßigten Portion Weltverbesserungsethos.

    Das hatten wir vermutlich alle mal in den ersten paar Jahren unserer Karriere.

    Als wirklich starke Persönlichkeit habe ich Frau Kober auch nicht empfunden - sie wirkte mir zwischendurch doch sehr weichgespült und harmoniesüchtig. Es wäre interessant zu sehen, wie sich beide Kollegen in den nächsten zehn Jahren entwickeln. DEN Film würde ich gerne sehen.

    Wir haben einen s/w-Laserdrucker und ein MFC. Den Toner kaufe ich, wenn möglich als Original im Sonderangebot, weil er mir sonst zu teuer ist. Die Körnung des Schriftbilds bei den Klonen kann schon mal sichtlich schlechter sein als beim Originaltoner.
    Das Phänomen, dass "zu wenig Toner" angezeigt wird und ich noch ca. 500-1000 Seiten drucken kann, habe ich hier auch. Ich wechsle also erst, wenn das Ding komplett leer ist.

    Beim MFC-Drucker ist die geklonte Tinte teils so erheblich billiger, dass es nichts ausmacht, wenn der Drucker so aus unerfindlichen Gründen anscheinend mehr verbraucht. Die Bildqualität ist für meine Bedürfnisse nicht zu beanstanden.

    @AK

    Letztlich solltest Du einmal ausprobieren, mit welchem Toner Du am besten klarkommst. Vielleicht gibt es ja für Dich Schnittmengen zwischen günstig und gutem Druckbild.

    Gruß
    Bolzbold

    Man kann Volker jetzt alle möglichen unlauteren Motive unterstellen, man könnte ihn auch schlichtweg ernst nehmen, denn er hat Recht mit dem, was er schreibt.

    Mein Schulleiter würde eine solche Genehmigung nicht erteilen und die Bezirksregierungen tun dies nach seiner Aussage auch nicht mehr.
    Das Ansinnen, seine Notenverwaltung sicherer, überschaubarer, zugänglicher oder schlichtweg für uns bequemer und angenehmer zu machen, wird durch die erwähnten Gesetze und Verordnungen klar abgelehnt.

    Über Sinn und Unsinn dieser Rechtslage kann man diskutieren, es führt nur nicht weit.

    Das Grundproblem besteht darin, dass es immer noch zu viele digitale Analphabeten auch unter den Lehrern gibt. Wenn diese nun - eine rechtliche Legalisierung der digitalen Datenverwaltung vorausgesetzt - auf digitale Notenverwaltung zurückgreifen, sind dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich an dieses Gesetz halten möchte oder nicht. Solange die Daten nur für den vorgesehenen Zweck der Notenverwaltung verwendet und gespeichert werden und dies einzig der Einsichtnahme und Bearbeitung der jeweiligen Lehrkraft vorbehalten bleibt, werden sich kein Kläger und kein Richter finden.

    Gruß
    Bolzbold

    Hier mal ein Erfahrungsbericht aus der Praxis, der auf mehrere KollegInnen meiner Schule auch zutrifft.

    Doppellehrerhaushalt, zwei Kinder.

    Problem a): Kinderbetreuung finden, die rechtzeitig vor der 1. Schulstunde öffnet, um Betreuung sicherzustellen.
    Problem b): Kinderbetreuung finden, die die Nachmittagsveranstaltungen auffängt.
    Problem c): Kinderbetreuung finden, die so flexibel ist, dass sie im Extremfall alle sechs Wochen sich auf neue Stundenpläne einstellen kann.
    Problem d): Kinderbetreuung finden für spontan anfallende Anwesenheit in der Schule.

    Probleme a) und b) lassen sich in der Regel halbwegs lösen, wenngleich man ja keinen Anspruch auf eine bestimmte KiTa oder einen bestimmten KiGa hinsichtlich der Öffnungszeiten hat.

    Problem c) und Problem d) sind im Grunde das, was Doppellehrerhaushalte regelmäßig zur Verzweiflung treibt, weil unsere Arbeitszeiten eben nicht pauschal von 8-16 Uhr gehen und damit die Betreuung von 7-17 Uhr eingerichtet werden muss.

    Ferner beträgt die maximale Betreuungszeit pro Kindergarten 45 Stunden pro Woche. Das mag bei einer Vollzeit- und einer Teilzeitkraft in einem Doppellehrerhaushalt halbwegs hinhauen. Je nachdem, wie die Stundenpläne der jeweiligen Schule miteinander harmonieren klappt das gut, oder es wird richtig schwierig.

    In der Konsequenz heißt das, dass man je nach Szenario zusätzliche Betreuung einrichten muss, die natürlich wieder extra kostet und oft nicht aufgrund der Berufstätigkeit an sich anfällt sondern aufgrund der sich teils recht kurzfristig ändernden Stundenpläne.
    Ich behaupte einmal, dass man nicht erwarten kann, dass sich das gesamte Umfeld eines Doppellehrerhaushalts (Nachbarn, Familie, Babysitter - alles natürlich nur, soweit vorhanden) mindestens jedes Halbjahr, realistischerweise aber eher alle drei Monate darauf einstellt.

    Da muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich mir geregelte Bürozeiten dann doch als die leichtere Ausgangsbasis für Kinderbetreuung vorstelle.

    Gruß
    Bolzbold

    Bei uns bekommt jeder Kollege einen "Wunschzettel", auf dem er zunächst seine bisher geführten Kurse einträgt und die, die er im kommenden Jahr haben möchte.

    Mit diesem Wunschzettel gehen die Kollegen dann zum jeweiligen Fachvorsitzenden und besprechen die Wünsche. Der FV führt die an die Schulleitung abzugebende Liste und vermittelt ggf. bei Interessenkonflikten. Die LK-Übernahme sprechen wir immer in der Fachschaft voher ab. Das hat den Vorteil, dass es dann keinen Streit gibt.

    Bei den LK-Wünschen folgt die Schulleitung in der Regel den Listen der Fachvorsitzenden. Bei den anderen Wünschen hängt es zum einen von der Kontinuität ab, sowie von Stundenplanwünschen und vielen weitern Faktoren ab, ob man sie erfüllt bekommt. Rechtzeitige Absprachen und Offenheit in den Fachschaften sowie die Übersicht über die individuelle eigene Belastung helfen bei uns, Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Nur mal so eine Randbetrachtung aus neun Jahren Gymnasialerfahrung:

    Viele engagierte Frauen gehen irgendwann in Elternzeit und die Aufgaben müssen neu verteilt werden. Das ist in der Regel üblich.
    Die meisten Kolleginnen bei uns machen maximal eine halbe Stelle, einige arbeiten sogar unterhälftig nach einem Jahr Elternzeit.

    Teilzeitarbeit ist ein Verlustgeschäft - egal ob für Männer oder Frauen, weil der "Normaufwand" an Konferenzen, sonstigen organisatorischen Dingen im Vergleich zu den Vollzeitkräften überproportional hoch ist.
    Insofern sollte die TE dankbar sein, dass sie nicht nach der Elternzeit alle ihre Zusatzaufgaben wieder aufnehmen muss. Da hätten bei uns die jungen Mütter solche Augen bekommen, wenn sie nach einem Jahr wieder voll in Beschlag genommen worden wären.

    Gleich von Karriereknick zu sprechen halte ich für überzogen, weil, so lese ich das aus dem Eingangsposting - zunächst einmal keine unmittelbare Beförderungsstelle dadurch "verpasst" wurde. Ob die bis vor der Elternzeit gemachten zusätzlichen Aufgaben für eine Beförderung gereicht hätten und die Bewerbung darauf auch erfolgreich gewesen wäre, sind ja reine Spekulation.

    Es stellt sich die Frage, was die TE will. Willst sie Karriere machen - dann muss sie sich neue Aufgabenfelder suchen und dies der Schulleitung auch mitteilen. Will sie primär für die Kinder da sein - dann muss die Karriere warten.
    Die wenigsten Mütter machen bei uns an der Schule Kinder UND Karriere gleichzeitig.

    Viele Kolleginnen mittleren Alters, die Kinder haben, sind nachdem sie mit ca. 2/3-Stelle wieder da waren, früher oder später befördert worden. Alles eine Frage der Zeit.

    Gruß
    Bolzbold

    Es empfiehlt sich in der Tat, VOR der Anschaffung digitaler Hilfs- und Arbeitsmittel die Ausstattung der Schule in Augenschein zu nehmen.

    Was man sich dann konkret zulegt, sollte wirklich primär von den Anwendungen, die man regelmäßig (!) verwenden möchte, abhängen.

    Notenverwaltungsprogramme gibt es mittlerweile für alle drei gängigen OS, ebenso Office-Software, Media-Player etc.

    Ich selbst habe danach entschieden, dass ich einen Windows-Rechner zu Hause benutze und die Rechner in der Schule ebenfalls Windows-Rechner sind. Daher war für mich klar, dass ich ein Windows-Tablet brauchen würde, weil ich hier keine Konvertierungs- und Systemkompatibilitätsprobleme haben würde. Darüber hinaus konnte ich günstig Lizenzen für mehrere (eigene) Rechner erwerben.

    Digitale Schulbücher habe ich auch mal ausprobiert, jedoch ist selbst für das große Acer Iconia W700 eine Doppelseite von Grenn Line ein wenig zu anstrengend zu lesen.
    Die Notenverwaltung habe ich bis auf Bewertungsbögen für Präsentationen komplett auf digital umgestellt. Und die Bewertungsbögen werden jetzt wohl folgen.

    Gruß
    Bolzbold

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