Beiträge von Bolzbold

    In der ADO NRW in §10 wird die Korrektur von Klassenarbeiten als eine unserer Aufgaben bezeichnet.
    Das Verbot der Weitergabe von Klassenarbeiten an Dritte, womöglich außerschulische Personen dürfte durch die Datenschutzverordnung geregelt sein.
    Würde jemand Drittes die Arbeiten korrigieren und Leistungsnoten vergeben, dann hätte er auch Einblick in die entsprechenden Daten - ein Schutz derselben wäre dann nicht mehr möglich.

    Ich erinnere mich, dass ich, als ich um die 20 Jahre alt war, ähnliche Gespräche - wenngleich nicht auf solch niedrigem Niveau - mit meiner alten Lateinlehrerin geführt habe. Das ist so eine Lebensphase kurz nach dem Abitur, wo man wohl meint, alles besser zu wissen und in Lehrern und sonstigen Autoritätspersonen nur Versager und Anhäufungen sonstiger charakterlicher Defizite sieht.

    Es ist eine Frage der Reife (und des Charakters) zu erkennen, dass die Welt doch deutlich bunter ist (oder mehr Schattierungen aufweist) als pauschale Diffamierungen schulischer Führungskräfte.

    Deliah18 sollte sich gut überlegen, ob sie jetzt oder später von ihren Schülern oder deren Eltern ähnlich "gewertschätzt" werden möchte.

    natürlich.
    Aber wenn ca 30 Tage zur Verfügung stehen, könnte ich die doch auf einmal nehmen?

    In den Bundesländern, in denen es Präsenzzeiten am Ende der Ferien gibt, nicht. Das ist bei uns in der ADO explizit geregelt. Ich habe damals, als ich eine Fernreise gemacht habe, um meinen todkranken Vater zu besuchen, meinen Schulleiter gefragt, ob ich innerhalb dieser Zeit noch verreisen darf. Natürlich hat er es genehmigt, aber als selbstverständlich habe ich das aus dienstrechtlicher Sicht nicht erachtet.

    Die Empfehlung zu einem Dienstvergehen bitte ich hier in aller Deutlichkeit zu löschen. Für ein solches Vorgehen gibt es keine rechtliche oder moralische Legitimation.

    Rosinenpickerei nach der Verbeamtung mutet schon etwas merkwürdig an. Man wusste, oder hätte wissen können, worauf man sich einlässt. Die Verbeamtung ist eben mehr als Alimentation, Unkündbarkeit und solides Gehalt. Beamter zu sein ist nicht nur Privileg auf Lebenszeit sondern in gewissem Rahmen eben auch Verpflichtung auf Lebenszeit.

    Und was das Weihnachtsgeld angeht, so ist das auch außerhalb des öffentlichen Dienstes keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Vielleicht hat man sich in den letzten Jahrzehnten, als das noch flächendeckend üblich war, zu sehr daran gewöhnt.

    yestoerty:

    Die Bezirksregierung wird die Ablehnung des TZ-Antrags sicherlich begründet haben. Möglicherweise GIBT es ja zwingende dienstliche Gründe.

    "AnsOgen" eines Moderators möchte sicher niemand haben. Neu im Forum zu sein, bedeutet ja nicht, neu im Schuldienst zu sein. Meine Antwort ist nicht ausfallender als die anderer Vorredner. Ich denke, dass sich hier jeder frei äußern darf. Und Botzbold widerspricht sich selbst. Hattest du nicht selbst vorher massive Kritik geäußert? Wie üblich gehen die Äußerungen am ursprünglichen Post vorbei, und das legt doch nun wirklich nahe, dass viele SL ihre Macht missbrauchen

    Thamiel hat es sehr schön erklärt.
    Wo ich mir angeblich widersprechen soll, weiß ich nicht.

    Zur psychologischen Komponente von Macht und deren Missbrauch sei gesagt, dass es in unserer heutigen Zeit einen Trend gibt, jegliche Form von Macht und Autorität pauschal zu hinterfragen und mit dem Totschlagargument des Missbrauchs oder der Unfähigkeit zu kommen. Wer keine Macht hat, muss seine gefühlte Minderwertigkeit durch Diskreditierung des Mächtigeren kompensieren - oder wahlweise dessen Vorgesetzten bemühen, um zum gewünschen Ergebnis zu kommen.

    Back to topic:

    Zur Qualität von Schulleitern: Es gibt an Schulen nicht mehr oder weniger ungeeignete Führungskräfte wie in anderen Bereichen. Das ist eben so.
    Wenn sich ein Schulleiter im Kollegium wie die Axt im Wald aufführt, dann weil das Kollegium ihn lässt - weil es Duckmäuser, Speichellecker, Opportunisten, Karrieristen oder schlichtweg keinen Zusammenhalt gibt. Da hat ein Schulleiter leichtes Spiel. Auch in diesem Forum gibt es Threads dazu.

    Natürlich kann man einzeln wie geschlossen gegen Schulleiter vorgehen - abhängig davon, welche Situation vorherrscht oder welches rechliche, pädagogische oder zwischenmenschliche Vergehen vorliegt. Die Wahl der Mittel und des Ansprechpartners sollte man sich hingegen gut überlegen.

    Das kann man so pauschal nicht sagen und kommt mit Sicherheit auf den Einzelfall an.

    https://www.gew-nrw.de/schullexikon/t…eurlaubung.html

    Mit Kindern unter 18 müssten schon "zwingende dienstliche Belange" entgegenstehen. Und selbst dann kann man mit dem Personalrat noch etwas erreichen.
    Bei Teilzeitanträgen aus anderen Anlässen kann es gemäß GEW schon ganz anders aussehen.

    Würde das Land jetzt - in diesem Fall - die Mütter nicht mehr TZ arbeiten lassen, fiele auch ein zentrales Argument, das für unseren Beruf spricht, weg - nämlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Friesin, wir sind uns sicherlich einig, dass dieses Szenario eher theoretischer Natur ist und die kurzen Ferien - einmal abgesehen von Korrekturen, die aber bis auf Ausnahmen nicht die ganzen Ferien als Arbeitstage in Anspruch nehmen - durchaus für Urlaub verwendet werden.

    Snoopsman, da Du ja die beiden Aussagen in Deinem Beitrag direkt untereinander stehen hast, sollte bei näherer Betrachtung des Stils und des Satzbaus durchaus klar werden, dass ich deliah18 so gesehen parodiert habe, um ihr (ihm?) zu sagen, was ich von ihrem (seinem?) Posting halte. Ansonsten hat Trantor Dir dankenswerterweise ja alles Weitere bereits erklärt.

    Ich finde es auch erstaunlich, was sich so alles als Schulleiter herumtreiben darf. Aber da die Schulräte meistens gechasste, ehemalige SL sind, scheinen sie ja zu wissen, wovon sie reden:)

    Ich finde es erstaunlich, welche Erstlingspostings hier verfasst werden und mittelbar auch, wer sich hier so herumtreibt. Vielleicht solltest Du den Ball etwas flacher halten...

    In NRW gilt folgendes:
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern…ande/index.html

    An unserer Schule haben wir uns darauf geeinigt, dass in den Hauptfächern die Note des ersten Halbjahres ungefähr im Rahmen einer Klassenarbeit in die Endnote miteinfließt. Ausnahmen und Sonderfälle sind explizit erlaubt, wenn sich die Leistungen eines Schülers aus welchen Gründen auch immer extrem nach oben oder nach unten entwickeln.

    Letztlich dürfte es für jedes Bundesland Vorgaben zur Notenbildung, insbesondere für die Zeugnisse am Ende des Schuljahres, geben.
    Das sollte recht leicht zu ergoogeln sein.

    Ich bin ob der Grundsatzdiskussionen immer wieder erstaunt. Das alles kann man sich sparen, wenn man seine Dienstordnung kennt.

    In NRW haben wir für die unterrichtsfreie Zeit, die über unseren Urlaubsanspruch hinaus geht, für dienstliche Belange zur Verfügung zu stehen. Ich arbeite im Oberstufenteam mit und wir fangen immer eine Woche vor Ferienende an, das Schuljahr vorzubereiten.
    Der Schulleiter des TE ist doch relativ kulant. Er möchte, dass die Kollegen in den Sommerferien anteilig arbeiten, respektiert aber die individuelle Urlaubsplanung. Da niemand die ganzen Ferien wegfahren darf, möchte er eben einen Nachweis haben, wenn man zu den Konferenzterminen verhindert ist. Dagegen ist nichts einzuwenden, zumal der Urlaub ja ansonsten nicht tangiert ist.

    Der Uni-Professor hat in der Regel promoviert und habilitiert und ist somit von der Qualifikation her, wenn wir schon Studium, Fachinhalte etc. als Kriterium ansetzen, dem Gymnasiallehrer überlegen.
    Ein Uni-Professor wird auch nicht per se mit C4 besoldet. Lass uns doch die Eingangsämter vergleichen. A13 und C1.
    Ich verdiene als A14er Stufe 9 ein paar Hundert Euro mehr als ein C1-Professor bei gleicher Steuerklasse und Zuschlägen.

    Oft wissen die Schüler die wirklich "guten" Lehrer erst im Nachhinein zu schätzen. Das habe ich in den letzten Jahren immer wieder erlebt. Beliebt zu sein als Folge seines professionellen Arbeitens ist ein nettes Zückerli, aber letztlich nicht vom Lehrer intendiert. Beliebt sein zu wollen ist hingegen nichts anderes als die Selbstprostitution gegenüber den Schülern. Das hilft keinem - weder dem Lehrer noch dem Schüler.

    Da ist sie wieder, die typische Verhaltensweise in diesem Forum.

    Ein Fragesteller muss sich für seine Frage oder sein Anliegen rechtfertigen, anstatt eine sachbezogene Antwort zu erhalten.
    Dann kommt ein "witziger" Kommentar und schon ist der Thread quasi gekapert.

    Wieso kann man dem TE nicht einfach sachbezogen antworten? (Es sei denn, man möchte stets sein eigenes Verhalten mit dem wie auch immer "provozierenden" Verhalten des Gegenübers rechtfertigen.)

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