Beiträge von Bolzbold

    Gut, dass Du die Rechnung überprüft hast.
    Manche Ärzte (aber beileibe nicht alle und auch nicht viele - zumindest aus meiner Erfahrung) "melken" Privatpatienten, weil sie wissen, dass PKV und Beihilfe die Dinge für gewöhnlich bezahlen.
    Ich würde an Deiner Stelle auch nachfragen - vor allem müsste ein Posten von 200 Euro ja auch einiges an Zeit in Anspruch nehmen.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, Mitarbeit heißt ja nicht, dass man den Laden aufmischen soll. Mitarbeit heißt hier, wenn möglich sich einzubringen - mehr nicht.

    Ansonten hat Nele die Dinge sehr schön erklärt. Selbiges Verhalten empfiehlt sich übrigens auch für Junglehrer, die neu an eine Schule kommen.

    Am Rande: Bevor man keinen bdU hat, zählt man formal nicht zu den Lehrern, so dass man auf Lehrerkonferenzen kein Stimmrecht hat. Ich wusste das damals nicht und wurde dann vor aller Ohren darüber belehrt. Hatte auch was Gutes - ich konnte mich bis zum bdU dann mental "ausklinken".

    Gruß
    Bolzbold

    Gemäß §53 SchulG wird die klassische Strafarbeit als "häusliche Nacharbeit" bezeichnet - das wird auch auf den Seiten des Schulministeriums so erklärt.
    Darüber hinaus gibt es die so genannte "Nacharbeit unter Aufsicht", also die Strafarbeit in der Schule. Diese sollte im Idealfall einige Tage vorher angekündigt werden und dann "vollzogen" werden.

    Du setzt also ein offizielles Schreiben an den Vater auf, in dem Du gemäß §53 SchulG NRW eine Nacharbeit unter Aufsicht anordnest. Eine Zustimmung der Eltern ist hierfür nicht erforderlich - lediglich die Kenntnisnahme. Wenn der Schüler dann nicht auftaucht und die Schulleitung keinen Hintern in der Hose hat, wirst Du nicht viel machen können.

    Es gibt bei uns Kollegen, die Freitags in der 6. Stunde (das ist bei uns aufgrund von Langstunden zwischen 14 und 15 Uhr) sowieso im Haus sind und einen Nachsitzer gerne beaufsichtigen. Bisher hat sich von dieser Maßnahme manch ein Schüler nachhaltig beeindrucken lassen.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Schelte gegen Lehrer, die vormittags Recht und nachmittags frei haben ist mindestens so alt wie die deutsche Schule. Interessant an diesem Kurzfilm ist, dass es offenbar schon in den 50er Jahren eine Art "Erklärungsnotwendigkeit" gab, da man den Tag des Lehrers ja von morgens bis abends dargestellt hat.
    Interessant ist auch, dass dieser Film, falls die Arbeitszeit des Lehrers sich auf seine Kollegen übertragen lässt, zeigt, dass die Arbeitszeit rein stundenmäßig in den letzten 50 Jahren anscheinend nicht gestiegen ist.

    Letztlich geht es dabei ja nicht um Wahrheit sondern um Neid, um Ignoranz und um die Verfügbarkeit einer Berufs- bzw. Personengruppe, auf der man herumhacken kann. Die Kombination aus Lehrer und Beamtem spitzt dies noch zusätzlich zu.
    Alle Nichtlehrer in meinem Bekanntenkreis würden nie auf die Idee kommen, ernsthaft über die tatsächliche Arbeitsbelastung von Lehrern zu lästern - allenfalls einmal aus Spaß.

    Die anderen haben ein festgefahrenes Bild, welches sie zur Wahrung der eigenen Gesichts brauchen. Man plapplert ferner einfach das unreflektiert nach, was die letzten Schüler- und Elterngenerationen auch getan haben. Wenn das so viele Leute sagen, wird es schon richtig sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Sorry, ich habe mir nicht alle Posts durchgelesen...

    Aber ich stimme dir dennoch nicht zu. Denn Referendariat entspricht einer vollen Stelle. In SH berechnet sich danach zB auch deine Anzahl an Pausenaufsichten.

    Ah, und DAS soll Deine These belegen? Die Schulleitung weiß, dass sie LAAs als Aufsichten verheizen kann, wann und wo sie will. Mit voller Stelle hat das nichts zu tun.

    Zitat


    Zudem wird (insbesondere in den Lehrproben) verlangt, dass eine Stunde aufwendig vorbereitet wird. Zudem besuchst du deine Module oder Seminare, hospitierst bei anderen Lehrkräften und hast fest Termine für Besprechungen mit deinem Mentor etc.
    Und all das sind keine freiwilligen Angebote, sondern Pflichtveranstaltungen.

    Du wirst somit mit Sicherheit nicht nur für diese 12 Stunden bezahlt.

    Das habe ich alles bereits entsprechend erläutert. Letztlich richtet sich die Bezahlung im Wesentlichen nach dem Deputat und nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Das Land NRW spricht hier von "messbarer" und "nicht messbarer" Arbeitszeit. Letzteres ist natürlich fast schon zynisch, weil das Land weiß, wie die Rechnung wirklich lautet.

    Gruß
    Bolzbold


    Jetzt sag ich dir was, das Land darf froh, dass es Idealisten gibt, die bei entsprechender Ausbildung auf eine besser bezahlte Tätigkeit in der Wirtschaft o. anderen öffentlichen Einrichtungen verzichten.

    Die Diskussion ist sooo alt und führt zu nichts. Aus reinem Idealismus werden heute nur noch Naivlinge Lehrer. Die wahren Motive dürften auch Dir bekannt sein.
    Wer nun zum Märtyrer wird, weil er sich für den Lehrerberuf oder die freie Wirtschaft arbeitstechnisch freiwillig prostituiert, hängt lediglich davon ab, wie man dem jeweiligen "anderen System" gegenübersteht.

    So, jetzt nochmal zu konkreten Zahlen:

    L 13:
    950 / 36 (12 Stunden zu 45 Minuten ergibt 9 Zeitstunden) beträgt 26,38 Euro netto (sic!) pro Zeitstunde. Zugrunde liegt die reine pauschale Abgeltung für das Halten einer Unterrichtsstunde zu 45 Minuten bei 12 Stunden bdU - inklusive anteiliger Vor- und Nachbereitung, Seminartagen, Konferenzen, Korrekturen etc.

    A 13:
    2.400 / 76,5 (25,5 Stunden zu 45 Minuten ergibt 19,125 Zeitstunden) beträgt 31,37 Euro netto (sic!) pro Zeitstunde. Zugrunde liegt eine reine pauschale Abgeltung für das Halten einer Unterrichtsstunde zu 45 Minuten bei 25,5 Stunden Deputat - inklusive anteiliger Vor- und Nachbereitung, Referendarsausbildung, Konferenzen, Korrekturen etc.

    Dass man mit Zweitem Staatsexamen höher qualifiziert ist als der LAA, versteht sich wohl von selbst. Dennoch sind es zumindest nach dieser Rechnung gerade einmal fünf Euro Unterschied.

    Sobald man also nur 9 Stunden als Referendar oder 19,125 Stunden als fertiger Lehrer an zusätzlichem Zeitaufwand benötigt, um seine Aufgaben alle zu erfüllen, sinkt der Stundenlohn um 50%.
    Benötigt man mehr, sinkt er noch weiter nach unten.

    Nun haben die meisten Kolleginnen und Kollegen ein Mindestmaß an Idealismus, was bedeutet, dass sie nicht Dienst nach Vorschrift leisten und letztlich mehr Zeit in die Erfüllung ihrer Aufgaben stecken, weil sie ihren eigenen (und oft auch fremden) Ansprüchen gerecht werden wollen / müssen. Das ist für die Referendare wie für die fertigen Lehrer prinzipiell identisch.
    Wieso man die Referendare jetzt zusätzlich noch besser bezahlen soll, obwohl sie zwangsläufig aufgrund ihrer noch fehlenden Unterrichtsqualifikation nicht so gut sein können wie fertige Lehrer, erschließt sich mir nach wie vor nicht.

    Welchen Stundenlohn schlägst Du denn vor - wobei ich Dich bitten würde, das Effizienzdefizit fairerweise mit zu berücksichtigen?

    Gruß
    Bolzbold

    Punkt A:
    M. E. ist die Bezahlung im Ref. ganz klar Lohndumping zuzuordnen. Denn einer vollen Stelle entspricht das Arbeitspensum allemal (und in der Regel arbeiten die meisten Reffis ja auch das Woende durch). Angenommen ein Referendar arbeitet 40 Stunden die Woche, dann sind das ca. 180 Stunden im Monat. In SH verdient ein Gymnasiallehramtsanwärter ca. 1000 € netto (Real- und Hauptschullehrer noch weniger). Das macht eienen Stundenlohn von ca. 5,60 €. Und wie gesagt, in Wirklichkeit arbeiten Reffis ja noch um einiges mehr.

    Vom blinden Wiederholen wird die Rechnung nicht richtiger. Ihr wendet 40 Stunden für die Euch zugewiesenen Aufgaben auf. Und so - und nur so - errechnet sich der Stundenlohn. Bei 12 Stunden Deputat kommt kein fertiger Lehrer auf 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Nochmal: Es liegt an der mangelnden Effizienz, die einen drastisch erhöhten zeitlichen Aufwand erfordert. Somit ist die Qualität Eurer Arbeit auch nicht mit der eines fertigen Lehrers oder anderer Hochschulabsolventen, die direkt mit ihrem Abschluss einen entsprechenden Beruf ergreifen können, vergleichbar.

    Du wirst letztlich für den Wert Deiner Arbeit, die Du zu erledigen hast, bezahlt - nicht für Deinen Abschluss.

    Wie kommst Du nur darauf, den Arbeitsaufwand mit der Arbeitszeit gleichzusetzen?

    Das sind ja schon einmal Zahlen, die sehr "optimistisch" sind.

    1. Ist es ja nicht so, dass noch jede Menge zusätzlich Arbeit hinzukommt (z.B. Vor- u. Nachbereitung)
    2. Muss von diesem Gehalt noch PKV u. Lohnsteuer abgezogen werden (dann bist du auch schon unter 1000€)
    3. 1100,-€ (brutto?!) dürfte das Höchste sein, dass in Deutschland an Referendare gezahlt wird. In "meinem" Bundesland wurde die Vergütung für Referendare ab dem 01.07.12 auf ganze 950,00€ brutto angehoben.

    Entschuldige bitte, aber das ist doch jetzt sehr kleinlich, nicht wahr?

    Angesichts dessen, was Du im Folgenden geschrieben hast und was ich aus Übersichtsgründen nicht einzeln zitieren werde, mutet es sogar grotesk an.

    Wie jeder Lehrer wird auch der Referendar nach seinen Aufgaben, die er zu erfüllen hat, bezahlt. Offiziell beträgt die wöcherliche Arbeitszeit bei Lehrern zwischen 38,5 und 41 Stunden. Diese Arbeitszeit ist ein gesetzlich festgelegter, letztlich aber natürlich fiktiver Wert. Er soll die Zeit, die man für die Unterrichtsvorbereitung, die Durchführung, die Nachbereitung, Konferenzen, Dienstbesprechungen, Elternsprechtage, Klassenfahrten etc. benötigt, abdecken und wird mit der Besoldung pauschal abgegolten.

    Was heißt das für uns?

    Mein Stundenlohn - und auch der der Referendare - richtet sich also im Wesentlichen danach, wie effizient ich arbeite bzw. wie viel Zeit ich tatsächlich für die Erledigung der Aufgaben benötige. Dementsprechend war mein Stundenlohn als frischgebackener Lehrer deutlich unter dem, was ich heute (bei angenommener gleicher Stufe) verdiene.

    Das kann man sich jetzt natürlich künstlich klein rechnen wie Du das tust.

    Das Land bezahlt Dich dafür, dass Du 12 Stunden bdU erteilst, die im Idealfall vorbereitet sind. Es bezahlt Dich für die außerunterrichtlichen Tätigkeiten - sogar dafür, dass Du im Seminar etwas lernen darfst und im Idealfall damit Deine Effizienz steigern kannst. Wenn Du nun tatsächlich zwei Stunden (sic!) für 45 Minuten Unterricht vorbereiten musst, dann ist das nach Maßstäben eines erfahrenen Lehrers gnadenlos ineffizient. (Dafür macht Dir aber auch niemand einen Vorwurf - schließlich lernst Du ja noch).
    Die eigene Ineffizienz aber in ein Lohndumping des Landes, das Dich bezahlt, zu pervertieren, zeugt von einer eigenartigen Realitätsrezeption.

    Würde jeder nur nach seinem zeitlichen Aufwand für die Erledigung von Tätigkeiten bezahlt, wären wir alle Millionäre.

    Der Zeitungsjunge, der am Wochenende 2000 Werbeblättchen austragen soll und dafür pauschal 40 Euro bekommt, bestimmt seinen Stundenlohn selbst. Ist er schnell, ist es ein guter Stundenlohn. Ist er langsam, ist es ein schlechter Stundenlohn. Das Prinzip gilt auch für Lehrer - und für Referendare.

    Gruß
    Bolzbold

    Na dann muss man aber auch Fragen mit welchem Recht denn die Allgemeinheit (vertreten durch das Land) Lohndumping betreibt. Was man im Referendariat bekommt (nach einem Universitätsstudium!!!!!!!) ist eine Frechheit.

    Referendare müssen im Schnitt 12 Stunden bdU, also selbstständigen Unterricht erteilen. Bei den fest verbeamteten (oder angestellten) Kräften richtet sich das Gehalt im Wesentlichen nach dem Deputat (lassen wir Dienstalter und Beförderungen einmal außen vor).

    Ein junger Studienrat mit A13 kommt auf ca. 2400,- Euro netto - das entspricht ca. 100,- Euro pro Wochenstunde, die er hält - grob gerechnet.

    Ein Referendar kommt wie oben erwähnt auf 1100,- Euro - bei 12 Stunden bdU.

    Eine Teilzeitkraft ohne Familienzuschlag kommt bei ähnlichem Deputat auf ähnliche Werte.

    So, und wo ist jetzt das Lohndumping?

    Wird hier aus Gründen der Polemik übersehen, dass man als Referendar noch in der Ausbildung (!) ist?

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    ist es ein Tatbestand oder ein Gerücht, dass der Schüler eine Lehrkraft verprügelt hat?

    Falls ja, nehme ich einmal an, dass die Tatsache, dass der Schüler bei Euch ist, Konsequenz einer entsprechenden Ordnungsmaßnahme gemäß §53 SchulG NRW (wahlweise das Schulgesetz des betreffenden Bundeslandes) war.
    Entsprechendes müsste sich dann in der Schülerakte finden.

    Verbale Aggression, vor allem von männlichen Schülern, ist ja so gesehen nichts Neues. Wenn in den Äußerungen jedoch konkrete (Be)drohungen gegen Lehrkräfte oder Schüler enthalten sind, würde ich die Schulleitung verständigen, die dann in der Pflicht ist, alles Weitere zu veranlassen.

    In der eins zu eins Situation würde ich dem Schüler ganz deutlich sagen, dass ich ein solches Verhalten nicht billige und ihn u.U. bei weiterem Fehlverhalten aus meinem Unterricht entfernen werde.

    Solange keine konkrete und akute Gefahr für Leib und Leben von Schülern und Lehrkräften besteht, darf hier nicht prophylaktisch mit Ordnungsmaßnahmen auf der Basis von §53 SchulG vorgegangen werden. Demzufolge musst Du den Schüler solange unterrichten bis er Dir gegenüber ein Verhalten zeigt, dass in den strafrechtlich relevanten Bereich hineinreicht. Und ja, solange keine Begleitung des Schülers durch einen FS-Lehrer oder ähnliche Personen formal angeordnet wurde, kann er ohne selbige zur Schule kommen.

    Gruß
    Bolzbold

    Liebe Kollegen,

    ich hatte diese Woche ein gemeinsames Abendessen mit meiner dritten Klasse. Wie auch beim gemeinsamen Klassenfrühstück hat jeder etwas mitgebracht. Die muslimischen Kinder haben Wurst mitgebracht, die sie problemlos essen dürfen. Als wir das Buffet aufbauten, standen alle Kinder um den Tisch herum und es wurde erörtert, wer was essen kann. So weit, so gut. Während des Essens rief auf einmal eine Schülerin einem Schüler zu, dass er das nicht essen dürfe. Besagter Schüler kaute gerade auf der Salami, die nicht für ihn geeignet/bestimmt war, da sie Schweinefleisch enthielt.

    Bis hierhin ist alles in Ordnung - das mit der Erörterung finde ich super.

    Zitat


    Ich sagte ihm, er solle es über dem Mülleimer ausspucken und sich ein neues Brot schmieren. Ich muss dazu sagen, dass es sich um einen Schüler handelt, der extrem unselbständig sowie unaufmerksam ist. Allen anderen war klar, was sie essen dürfen uns was nicht. Meine Frage ist nun, wie soll ich mit dem Vorfall umgehen? Soll ich den Eltern Bescheid geben oder gebe ich der Sache dann schon unnötig viel Raum? Habe ein wenig Sorge, dass die Eltern mir was vorwerfen können, dabei denke ich eigentlich, dass ich von Drittklässlern nach Besprechung der Dinge davon ausgehen kann, dass sie wissen, was sie essen können und was nicht und wenn sie es nicht wissen, dass sie dann zumindest fragen. Mache mir irgendwie grade Gedanken und kann nicht einordnen wie berechtigt meine Sorge ist. Zudem die Googelei einen Fall aus NRW ausgespuckt hat, wo eine Lehrerin offensichtlich Probleme wegen eines ähnlichen Vorfalls bekommen hat... :(

    Gruß,
    mrsy

    Das wiederum finde ich übertrieben. Ich würde einen Schüler allenfalls darauf hinweisen, was er ist, aber niemals zwingen etwas auszuspucken. Dadurch wird das Ganze über Gebühr dramatisiert.
    Und wieso soll man die Eltern informieren - womöglich bekommt der Schüler dann noch Ärger zu Hause, weil er gegen Speisegebote verstoßen hat. Und wieso sollten Eltern sich darüber beschweren, dass das Kind nach einer Erläuterung dessen, was es essen kann, dennoch Schweinefleisch gegessen hat?
    Ich denke, wir müssen hier nicht wieder beim Betzdorfer Schnitzelstreit anfangen, zumal der Fall ja doch ganz anders war.

    Gruß
    Bolzbold

    Flüssigkreide lässt sich nur nass abwischen und das im Idealfall dann, wenn sie nicht bereits zu lange an der Tafel haftet.
    Ich habe vor acht Jahren zu Beginn meiner vollen Stelle auch mit Flüssigkreide angefangen, dann aber aus Kosten- und Praktikabiltätsgründen wieder aufgehört. Letztlich haben sich einige Kollegen beschwert, die dann den "Ärger" hatten, die Schüler zu Beginn ihres Unterrichts das Ganze dann wieder abwischen zu lassen.

    Je nach Kreidequalität tut's auch das handelsübliche Stück Kreide.

    Gruß
    Bolzbold

    Ähm, der Thread ist über sechs Jahre alt.

    Die wenigsten Automaten halten so lange durch und es dürfte mittlerweile neue Modelle von Jura und Co. geben.

    Beim Urwaldvogel nachzuschauen und die Rezensionen hinsichtlich Haltbarkeit, Bedienung und Geschmack zu lesen habe ich bei solchen Anschaffungen immer als gute Hilfe empfunden.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde es etwas seltsam, dass der erste Gedanke nicht der ist, wie man einen jungen Menschen an seine ersten größeren wissenschaftspropädeutischen Text heranführt, sondern wie groß die Wahrscheinlichkeit von Betrug ist! Wenn eine gute Fragestellung entwickelt und der Arbeitsprozess durch den Lehrer begleitet wird, dann ist das doch alles handhabbar.

    Nele

    Ja ist es. Und zwar dann, wenn die Schüler tatsächlich aus eigener Motivation und Interesse an einem Fach/Thema eine Facharbeit schreiben wollen. Bestimmte Fächer und Kollegen sind bei uns überlaufen, also muss gelost werden - sogar bei Zweitwünschen.
    Und da die FA bei uns ja Pflicht ist, geht es für viele Schüler paradoxerweise bei der FA darum, eine unliebsame Klausur in einem unliebsamen Fach zu vermeiden. Ob sich dies durch die von Dir genannten Vorgehensweisen vermeiden lässt, bezweifle ich ganz ausdrücklich.

    Ich habe in den letzten fünf Jahren kaum Schüler - LKs waren da die Ausnahme - erlebt, die wirklich motiviert, eifrig und wissensdurstig an die Sache herangegangen sind. Letztlich musste man ihnen ständig hinterherlaufen. Und bei nicht wenigen, die dann zeitlich das Ganze nicht mehr hinbekommen haben, war das Ganze dann eine ausführliche Paraphrase eines Themas mit stellenweise stark plagiierten Passagen.

    Reality is the best teacher.

    Gruß
    Bolzbold

    @AK

    Das kann man umgehen, indem man einen Teilbereich auswählt, der beispielsweise nicht als Klausurthema (sei es in der Schule oder im Abi) behandelt wurde. Wenn man dann den zweiten Roman hinzuzieht, lässt sich das doch so präzisieren, dass Tante Google nicht sofort zig Vorschläge aus "Hausarbeiten de" etc. ausspuckt.

    Gruß
    Bolzbold


    Wer bestimmt, was das Verhalten von Erwachsenen ist? Aus ihrer Sicht sind sie als Universitätsabgänger auch erwachsen, genauso wie ihr Verhalten gefälligst als solches zu bezeichnen ist. Das ist genau die Art von Perspektivwechsel, die ich hier vermisse: Die eine Seite konstatiert ihre Normen als die einzig maßgeblichen (das ist unser Fehler) und die andere Seite nimmt an, sie könnte ihre Verhaltensnormen von Schule und Uni ohne weiteres auf das Erwerbsleben übertragen (das ist deren Fehler). Das ist eigentlich was ganz simples. Jeder Lehrling macht diese Umstellung in den ersten Wochen durch. Das die Leute älter sind, wenn sie vereidigt werden, ändert doch nichts daran, dass sie von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Die meisten von denen haben ihre erste Einkommenssteuererklärung noch vor sich!

    Das ist doch wieder die alte Grundsatzdiskussion nach der Legitimationsgrundlage für Normen und Werte. Wenn wir diese nur immerzu führen, können wir uns von jeglichen Verhaltenskonventionen erwachsener Personen verabschieden.

    Gruß
    Bolzbold

    Thamiel

    Findest Du nicht, dass Du hier ein bisschen überpädagogisierst? Man mag ja generell Verständnis für Referendare aufbringen, die in ihrer Organisation eben nicht so arbeiten wie es im Schulalltag üblich ist. Geschenkt. Aber die Mär vom armen Studenten, der jäh aus seinem behüteten Biotop in und um Uni herausgerissen wird, um nun nur noch als unterdrückter Referendar Stiefel zu putzen halte ich dann doch für übertrieben.
    Diese Verständnisnummer und die zwei Seiten der Medaille bei Konflikten und das Banalsieiren als "Missverständnis" fördern unter Umständen sogar das herablassende Verhalten von Kollegen gegenüber Referendaren, vor allem weil es nicht sofort zu erkennen ist. Wenn ich als Erwachsener einen anderen jüngeren Erwachsenen wie einen Schüler an die Hand nehmen muss damit er Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, hinbekommt, dann spreche ich ihm damit mittelbar sein Erwachsensein ab. Oder einfacher ausgedrückt: Wenn ich das einem jungen Erwachsenen noch beibringen muss, kann ich ihn irgendwann nicht mehr wirklich ernst nehmen. Und das drückt sich dann sicherlich auch im Verhalten aus.

    Ich habe außerdem die Erfahrung gemacht - sowohl bei Schülern wie bei Referendaren - dass diejenigen, denen Grundregeln der Höflichkeit und des Umgangs mit Mitmenschen entweder nie gegeben wurde oder abhanden gekommen sind, nicht mit Weichspüler geholfen war sondern mit klaren, deutlichen, aber nicht minder freundlichen Ansagen.

    Gruß
    Bolzbold

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