Wenn ich mich aus welchen Gründen auch immer in einem Leben mit Vollzeitgehalt eingerichtet habe, dann habe ich diesen Betrag nicht notwendigerweise auf der hohen Kante - es sei denn, ich habe auch nicht bemerkt, dass es fürs Tages- und Festgeld faktisch keine Zinsen mehr gibt.
Auch wenn ich jetzt vielleicht Haue kriege, aber die Dame ist ja schon pensioniert und gehört einer Generation an, die die Emanzipation zwar selbst erlebt und gelebt hat, aber in der viele Frauen ihren Männern die Geldangelegenheiten und den Papierkram überlassen haben. Ich kenne aktuell hier auch Familien, die ungefähr in meinem Alter sind, also eine Generation unter der pensionierten Kollegin, wo die Ehefrauen teils auch nicht wissen, was ihre Männer verdienen oder wie viele Schulden noch auf ihrem Haus sind.
Was das Sterben vor Ende der Rückzahlung angeht, so wäre doch der Ehemann Erbe der Frau. Wenn seitens des LBV nun eine Rückforderung in sechsstelliger Höhe besteht, dann müsste man einmal erbrechtlich klären, ob das Erbe der Frau dann nicht als "überschuldet" gilt und er das Erbe ggf. sogar ausschlagen muss.