Beiträge von Bolzbold

    Hallo Bolzbold,
    Solidarität ist ja auch was Gutes. Stell dir doch einfach mal vor, du würdest als Leiter nur mit den Befürchtungen des Threadopeners konfrontiert. Würdest du nicht sauer reagieren?

    Wenn der TE auf mich zu käme und mir seine Befürchtungen mittwochs schildern würde, wäre ich sicherlich nicht glücklich, aber der Kollege kann ja auch nichts dafür. Ich würde mich umgehend nach Ersatz umhören und ggf. zweigleisig fahren, damit ich montags nicht mit dem SuperGau dann dastehe.
    Mir wäre es lieber, der Kollege würde mir ankündigen, dass es sein KANN, dass er nicht mit kann, als dass ich das beispielsweise erst montags früh morgens per Telefon erfahre. DANN hätte ich ein Problem und DANN wäre ich vermutlich eher sauer (auch wenn der Kollege immer noch nichts für seinen Gesundheitszustand kann).

    Zitat

    Nachtrag:
    Mach das so früh wie möglich, also schon morgen!!!

    Das halte ich für schwierig. Dann müsste der Arzt schon pauschal für nächste Woche krank schreiben, denn auch Ärzte sind keine Hellseher.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn der TE nicht wieder fit sein sollte bzw. immer noch krank sein sollte, ist er dienstunfähig. Also lässt er sich erneut krankschreiben. Dann ist das Thema erledigt.
    Dass der TE nicht leichtfertig mit der Sache umgeht, sollte offensichtlich sein.

    Und es sind genau solche Kollegen, wie Bonzo andeutet, die durch Suggestion eines schlechten Gewissens oder durch Androhung von Liebesentzug (mir fiel gerade kein passenderer Ausdruck ein), dafür sorgen, dass andere Kollegen sich im wahrsten Sinn des Wortes krank arbeiten. Stellen wir uns doch mal bitte alle nicht so an. Zähne zusammenbeißen und durch. (Ironie off!)

    Die Schulleitung könnte in NRW beispielsweise jedoch nur dann Ersatz zwangsverpflichten, wenn die gesamten Reisekosten erstattet werden. Da dieser Topf für gewöhnlich chronisch leer ist, wird das für die Schulleitung zu einem Problem. Das sollte und darf aber nicht das Problem des TE werden.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe in dieser Woche ein Elterngespräch, bei welchem auch der betreffende Schüler dabei sein wird. Bereits beim Elternsprechtag waren dieses Mal überdurchschnittlich viele Eltern mit ihren Kindern (meinen Schülern) da. Ich hatte, gerade bei schwachen Kandidaten, in diesem Fällen Probleme damit, wen ich ansprechen und ansehen sollte. Was ist meine ist: spreche ich vorwiegend die Eltern an, habe ich das Gefühl den anwesenden und betroffenen Schüler zu übergehen. Adressiere ich anders rum den Schüler, habe ich den Eindruck, die Eltern zu ignorieren, welche ja zum Gespräch kommen, um sich zu informieren.

    Es geht um SuS einer 9. Klasse.

    Wie geht ihr damit um, wenn gerade bei schwierigen Fällen Eltern und Schüler da sind?

    Dankbar für Tips
    Raket-O-Katz


    Für mich ist das kein Problem sondern oft eine Notwendigkeit.

    Ich bestehe bei "Krisenfällen" (Fünferkandidaten) in der Regel sogar darauf, dass die Kinder mitkommen. Der Vorteil dabei ist die direkte Kommunikation mit allen Beteiligten zur gleichen Zeit.
    Bei solchen Gesprächen spreche ich zunächst den Schüler an und spiegele ihm noch einmal kurz seine Leistung. Dann ist Zeit für Rückfragen seitens des Schülers oder der Eltern. Danach spreche ich mit den Eltern, was konkret getan werden kann, wobei ich dabei auch immer den Schüler mit angucke, damit er weiß, dass er im Wesentlichen gemeint ist.
    Natürlich kommt es dann zu diesen merkwürdigen Situationen, wo Sohnemann oder Töchterchen auf einmal ganz brav sind - oder mitunter sogar betont frech oder genervt. Es ist auch interessant zu sehen, wie das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist.
    Bei einem Gespräch zu dritt ergibt es sich nun einmal, dass wenn zwei Menschen miteinander sprechen, der Dritte zunächst zum Zuhören verdammt ist. Natürlich kann sich daraus auch ein wirkliches Gespräch zu dritt entwickeln, in dem keiner temporär außen vor ist.
    Für mich überwiegen bei solchen Gesprächen aber die Vorteile direkter Kommunikation - und natürlich lassen sich Zielvereinbarungen leichter überprüfen.

    Gruß
    Bolzbold

    Aber das Argument, dass von Lehrerseite häufig kommt, dass es einfach nicht möglich sei, halte ich für unglaubwürdig. Ich vermute, dahinter steckt unter anderem auch die Scheu vor Beurteilungen und vor Unterrichtsbesuchen. Vermutlich ein Trauma aus dem Referendariat.

    Denkbar.

    Ich denke aber auch, dass je länger man in dem Beruf ist, desto eher hält man sich nicht zuletzt auch kraft seines Status' für unangreifbar und möchte dieses scheinbar "erworbene Recht" mit Zähnen und Klauen verteidigen. Wer jeden Tag selbstverständlich andere Menschen, die in der Hierarchie unter einem stehen, beurteilt und maßregelt, der möchte natürlich irgendwann nicht mehr, dass auf ihn dieselben Maßstäbe angelegt werden.
    Die Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit, die man in den Kollegien auch antrifft, sind mitunter wirklich grotesk.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich finde jedenfalls, man muss nicht immer gleich die 100% anstreben. Wenn man erstmal eine Verbesserung der Situation hinbekommen, kann auch wenn man nicht gleich den Idealzustand erreicht, dann ist das doch ein lohnenswerter erster Schritt!

    Dann solltest Du mal konkret werden:

    Wie machen wir das auf der Basis der aktuellen Besoldung / des aktuellen Tarifrechts mit der leistungsgerechten Bezahlung, wenn wir die Kriterien des Refs oder des Schulleitergutachtens oder wessen auch immer umsetzen?

    Gruß
    Bolzbold

    ich denke, dass der lehrermangel dadurch verursacht ist, dass die stellen zu unattraktiv sind. und ein höheres gehalt oder geringere arbeitszeit erhöhen die attraktivität. auf dem markt ist es doch so, dass angebot und nachfrage den preis bestimmen.
    ich verkaufe mich nicht unter wert. ich werde auf keinen fall meine jetzige stelle aufgeben, wenn ich keine attraktivere bekomme. da wäre ich ja verrückt. will sagen: die verantwortlichen dürfen sich nicht über den mangel wundern, wenn sie so unflexibel sind.

    Isoliert betrachtet hast Du Recht. Nun sind die Länder aber chronisch klamm, was sich auch auf die Bezüge der Beamten auswirkt. Ferner würde es erheblichen Unfrieden innerhalb der Kollegien stiften, wenn Kollegen für weitgehend dieselbe Arbeitsleistung spürbar mehr Gehalt bekommen, nur weil es auf dem Markt weniger Bewerber mit einer bestimmten Fächerkombi gibt. Und was ist mit den bereits etablierten Kollegen mit denselben Fächern?

    Wenn Du hier querliest, wirst Du ferner feststellen, dass der Lehrerberuf eine bestimmte Schwerpunktsetzung innerhalb der Größen "Einkommen", "Arbeitsbelastung", "Wertschätzung durch die Gesellschaft" und "Sicherheit im Job" darstellt.
    Wenn Du eine andere Schwerpunktsetzung wählst, was ja völlig legitim ist, dann wirst Du mit dem Beruf des Lehrers nicht glücklich.

    Was reizt Dich eigentlich daran, in den Schuldienst zu gehen, wenn Du trotzdem den Eindruck hast, Dich angesichts des Gehalts und Deines augenscheinlichen Marktwerts unter Wert zu verkaufen?

    Gruß
    Bolzbold


    Und wenn wir ehrlich sind, dann kennt man in der Regel innerhalb eines Kollegiums die Abseiler und die Macher. Das ist nun nicht so schwer zu erfassen.

    Richtig. Für unsere Frage bräuchten wir neben der subjektiven Wahrnehmung aber ein paar handfeste - vor allem juristisch verwertbare - Kriterien, analog zu der dienstlichen Beurteilung bei Funktionsstellen.

    Gruß
    Bolzbold

    ich interessiere mich für den seiteneinstieg und habe den tipp bekommen, bei den in frage kommenden schulen im voraus nachzufragen. das habe ich getan, und die nachfrage scheint groß zu sein (11 einladungen zum persönlichen gespräch). allerdings sagten mir die zwei rektoren, mit denen ich bereits gesprochen habe, das gehalt sei (auch für angestellte) nicht verhandelbar.
    jetzt meine frage dazu: ist das gehalt wirklich nicht verhandelbar?

    Nein. Du wirst nach TV-L oder dem je nach Bundesland gültigen Tariflohn bezahlt. Für Verhandlungen und individuelle Gehaltsfixierungen fehlt den Schulleitern ferner die rechtliche Entscheidungsbefugnis. Schulleiter sind zwar Dienstvorgesetzte, der Arbeitgeber ist aber die Bezirksregierung bzw. das Land.

    Zitat


    alternativ (was mir sogar noch lieber wäre), würde ich auch eine lösung akzeptieren bei der die arbeitszeit bei unverändertem gehalt verringert wird. aber auch das wurde von den rektoren als nicht machbar dargestellt.

    Auch hierfür fehlt die rechtliche Grundlage.

    Zitat


    ich bin der meinung, dass die schulen bzw. das land auch auf die bewerber zugehen müssen, wenn der lehrermangel tatsächlich so groß ist.
    jetzt habe ich gerade noch eine neue idee: wenn man gehalt/arbeitszeit aus formellen gründen nicht ändern kann, könnte man doch eine funktionsstelle schaffen, für die ein formeller arbeitsaufwand festgelegt wird der effektiv die stundenzahl reduziert. wäre diese lösung praktikabel?

    Nein, weil juristisch nicht zulässig.

    Funktionsstellen bzw. Höhergruppierungen unterliegen klaren Regelungen, die gesetzlich fixiert sind. Da können sich weder Du, noch Schulleiter, noch Dezernenten drüber hinweg setzen.

    Gruß
    Bolzbold

    Über Bezahlung nach Leistung brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

    Das könnte nur dann (aus Sicht der öffentlichen Hand ökonomisch) funktionieren, wenn die Basisbezüge deutlich unter unseren aktuellen Bezügen lägen und man dann durch 150% Leistung auf den aktuellen Stand käme.
    Ansonsten wären viele Lehrer nicht mehr bezahlbar bzw. müsste man die Kriterien für leistungsgerechte Bezahlung so streng ansetzen, dass de facto niemand mehr in den Genuss eines Bonus käme.

    Die Gehälter in der freien Wirtschaft sind ferner auch nicht überall oder ausschließlich über Angebot und Nachfrage verhandelbar. Gerade die Berufe, in denen Tariflöhne gezahlt werden, sind da weitgehend außen vor.

    Und was die Ungerechtigkeiten angeht:
    Es wird immer jemanden geben, der subjektiv seine Bezahlung angesichts seine Leistung als ungerecht empfindet und das Gehalt eines Kollegen angesichts dessen Leistung für noch ungerechter. Das ist einerseits menschlich, andererseits ist es auch eine Frage, wie man mit seiner eigenen Lebenssituation umzugehen versteht.

    Gruß
    Bolzbold

    Dieser Link hier spricht nur von "sobald wie möglich". Das ist eigentlich in unserem Sinne, weil LK Klausuren alleine schon innerhalb von zwei oder drei Wochen oft nicht zu korrigieren sind. Für Kollegen mit mehreren Oberstufenkursen ist das fast eine Unmöglichkeit. Nur im Zentralabitur finden sich anhand der festgelegten Termine klare Fristen - und auch die sind recht knapp - gemessen an den sonstigen Verpflichtungen, die man ja auch noch hat.

    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…VVzAPO-GOSt.pdf

    Gruß
    Bolzbold

    Dazu fällt mir nur immer wieder ein:

    "... ich mach' mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt."

    Lasst uns alle egal in welcher Lebensphase nach dem Staat rufen. Schließlich tun wir ja alle etwas für ihn. Soll er doch bitte das Rundumsorglospaket für alle zur Verfügung stellen. Zahlen tun das dann die Generationen von morgen und übermorgen. Schließlich haben unsere Großväter das mit uns ja auch gemacht.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. Wer die Ironie findet, darf sie behalten.

    Um auf den Ausgangsthread und die Sachlage zurückzukommen:

    Verstehe ich das richtig, dass die TE und ihr Freund keine "Bedarfsgemeinschaft" bilden wollen, damit er nicht zur Unterstützung der TE und des gemeinsamen Kindes herangezogen werden kann, weil der Freund der TE sich sein Auto zusammensparen will?

    Wäre es ferner falsch, das so zu verstehen, dass die Solidargemeinschaft (unter anderem auch ich) nun mittelbar für das Auto des Freundes aufzukommen hat?

    (Ich lasse mich gerne korrigieren.)

    Gruß
    Bolzbold

    Die Übernahme einer Klassenleitung ist Teil der Dienstpflichten. Eine "Abgabe" kann nur mit Zustimmung der Schulleitung erfolgen.
    Insofern kann man der Schulleitung die Brocken nicht einfach vor die Füße werfen.

    Ein Gespräch mit der Schulleitung wäre hier allerdings angebracht - vielleicht wird Deinem Ansinnen ja entsprochen.

    Gruß
    Bolzbold


    Aus meiner Sicht sollte ein Akdademiker, der nach dem Studium nichts findet, deutlich mehr Unterstützung bekommen als jemand, der als Ungelernter (oder auch nur Nichtstudierter) Hartz IV bezieht. Immerhin hat man Jahre seines Lebens geopfert um sich weiterzubilden um später im Staat wichtige Aufgaben zu erledigen.

    Dies ist erneut ein Beleg eklatanter geistiger Unreife. Beide (!) Fraktionen haben jeweils für den Staat oder die Gesellschaft noch NICHTS, aber auch gar nichts geleistet.
    Das "Opfern" der Jahre an der Uni war Deine freie Entscheidung und je nach Berufswahl wirst Du niemals für den Staat tätig sein. Und so ganz uneigennützig ist das ja letztlich auch nicht, gell?

    Zitat


    Vor dem Staat ist es allerdings egal, ob Du 6 Jahre mit Bestnoten studiert hast, oder 6 Jahre arbeitslos täglich Playstation gespielt und ausgeschlafen hast. Die finanzielle Unterstützung bleibt die gleiche.
    Nein, stimmt nicht einmal auf die ganze Zeit gerechnet, der Studierende hat ja nicht einmal Anspruch auf staatliche Unterstützung (die er nicht zurück zahlen muss!) während des Studiums, während der ungelernte Arbeitslose 6 Jahre lang Geld bekommt, das er nicht zurückzahlen muss.

    Und das ist auch gut so. Hast Du mal überlegt, dass Du als Student Kosten verursachst? Dass ein Studium eine eigene Investition in die Zukunft ist, von welcher man sich ja erhofft, später deutlich mehr zu erhalten als der Hartzler, ist Dir vermutlich auch nie in den Sinn gekommen.

    Zitat


    Deshalb die Devise: Mitnehmen vom Staat was man irgendwie bekommen kann, es steht einem mehr als zu!

    Jawoll. Und wer heute noch Steuern zahlt, ist selbst Schuld. Es lebe die Mitnahmementalität auf Kosten anderer. Willst Du Dich mit Deinen Äußerungen eigentlich (noch) lächerlich(er) machen?

    Gruß
    Bolzbold


    Wird denn die Arbeit dann insgesamt überhaupt nicht korrigiert und durch den Täuschungsversuch sofort mit 6 bewertet? Oder korrigiert man noch das, was da steht?

    Das steht uns, wie Du sicherlich weißt, in NRW mehr oder weniger frei - je nach Schwere des Täuschungsversuchs. Zu meiner Schulzeit in den 80ern und 90ern gab es da keine Diskussion. Täuschungsversuch = Heft weg = ungenügend. Das wussten wir alle und wir haben es alle akzeptiert. Kam entsprechend auch nur sehr selten vor.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich werde in einigen Wochen meine ersten Klassenarbeiten schreiben lassen und wollte mich vorab schon einmal über ein paar Dinge hier informieren:

    3. Kann man über die Aufgabenart für ein bestimmtes Thema, die Gewichtung und Punktevergabe eingeständig entscheiden?

    Schau mal in den Kernlehrplan Englisch - dort wird dazu etwas gesagt. Ansonsten sind die Klassenarbeitsvorschläge zum Lehrwerk zumindest als Inspiration brauchbar - sie sollten aber nicht unbedingt übernommen werden, weil die teilweise unter den Schülern bzw. deren Eltern kursieren.

    Zitat


    4. Gibt es einen Notenschnitt, der die Wdh. der Arbeit notwendig macht?

    Nein. Nicht mehr.

    Zitat


    5. Wie haltet ihr das mit Täuschungsversuchen? Ich dachte erst an einmalige Verwarnung und dann Wegnahme des Heftes. Da ich aber so einige Täuschungskandidaten in meinen Klassen habe, kann ich wohl kaum 10 Hefte vorzeitig wegnehmen, oder?

    Klare Ansage zu Beginn der Stunde - danach "zero tolerance", um eben nicht zehn Hefte wegnehmen zu müssen.

    Gruß
    Bolzbold

    @Silicium

    Dinge werden dadurch nicht wahrer, indem man sie gebetsmühlenartig wiederholt.

    Bei sechs Korrekturgruppen zu je 25 Schülern sind 150 Hefte pro Durchgang bei durchschnittlich 2,5 Arbeiten pro Halbjahr also insgesamt 750 Hefte / Klausuren im Schuljahr zu korrigieren. (In der Sek I sind es drei Arbeiten, in der Sek II nur zwei Klausuren). Das entspricht schätzungsweise dem durchschnittlichen Pensum eines Doppelkorrekturfachlehrers.

    Setzen wir einen Durchschnittswert von nur 20 Minuten pro Heft an (in Klasse 5 ist es deutlich weniger, in der Oberstufe oft das dreifache), kommen wir auf 15.000 Minuten bzw. 250 Stunden.

    Im Schnitt unterrichtet man abzüglich der Ferien ca. 40 Wochen zu 5 Tagen, also ca. 200 Tage pro Jahr.

    Du darfst gerne weiter behaupten, dass Du jeden Tag mindestens eine Stunde mit Versuchsaufbau etc. in der Sammlung verbringen wirst.
    Du darfst auch gerne behaupten, dass Du das zum großen Teil in den kurzen Ferien (Weihnachts-, Oster-, Herbstferien) tust.

    Glauben wird Dir das keiner.

    Ich will den Chemie- und Physikkollegen weiß Gott nichts Böses.
    Aber wäre es denkbar, dass die bei diesen Kollegen in deutlich geringerem Maße vorhandenen Klagen über die zu hohe Arbeitsbelastung weniger ein Ausdruck der "Toughness" der Kollegen sind als vielmehr ein Ausdruck einer eben nicht zu hohen Arbeitsbelastung?
    Könnte man nicht im Gegenzug die Klagen der Chemie- und Physikkollegen als Dünnhäutigkeit auffassen, weil es im Wesentlichen in ihrer Entscheidungsgewalt liegt, wie viel sie experimentieren, wohingegen Klausuren und Arbeiten geschrieben werden müssen?


    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    rechtlich gesehen scheint das in Ordnung zu gehen.

    http://www.gew.telebus.de/inhalt/verl_gs.htm

    http://www.rps-schule.de/recht/rechtsprechungsuebersicht.pdf

    Falls der Klassenlehrer das regelmäßig machen muss, wird es vermutlich eine entsprechende Regelung innerhalb der Schule geben, so dass die Belastungen nicht einseitig verteilt sind.

    Möglicherweise müssen die anderen Lehrer dafür die Pausenaufsicht oder die Aufsicht nach Unterrichtsschluss führen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    zunächst gilt §12 (2) der ADO.

    Dort heißt es:

    Im Klartext heißt das:
    Wenn für die letzte Ferienwoche entsprechende Vorbereitungen, Dienstbesprechungen, Nachprüfungen etc. vor den Ferien bzw. üblicherweise zur Jahresanfangskonferenz des vorangegangenen Schuljahres angekündigt wurden, dann darf man ggf. in der letzten Woche nicht mehr in Urlaub fahren.
    Über weiterführende Verwaltungsvorschriften habe ich auf meiner BASS-CD nichts gefunden.

    Gruß
    Bolzbold

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