Beiträge von Bolzbold

    So einen ähnlichen Schüler hatte ich auch mal.
    In der Regel sind das Schüler, bei denen ich mal im Grundschulgutachten nachlese. Oft findet man dort zwischen den Zeilen sehr deutliche Hinweise auf das Verhalten des Kindes.
    Klar ist aber auch, dass dieses Verhalten weder "normal" noch akzeptabel ist. Was die Eltern angeht, so geben ja viele Kinder bei Verhaltensauffälligkeiten gar nichts bei der Anmeldung an. Das hilft natürlich den Kollegen, die diese Kinder dann bekommen, wahnsinnig weiter...

    Ich würde auch das Verhalten des Kindes sehr akribisch dokumentieren und dann das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Bei uns zieht die Schulleitung mit, so dass entsprechend mehr Druck auf die Eltern aufgebaut werden kann.
    Inklusion ist ja schön und gut, aber was ist mit den anderen 29 Kindern in der Klasse, die auch einen Anspruch auf Unterricht haben?

    Äh, blauweiss?

    Was genau möchtest Du jetzt noch von uns?
    Wie genau stellst Du Dir eine aus Deiner sich adäquate Reaktion der User in diesem Forum vor, so wie sich der Thread jetzt entwickelt hat?

    Gruß
    Bolzbold

    Danke an die, die ernsthaft geantwortet haben.

    An den Rest: ich finde es nicht ok, dass man hier Parallellen zu irgendwelchen Usern zieht?! Das ist paranoid oder jemand hat Langeweile.....Dass ich sie als Seiteneinsteigerin bezeichnet habe, ist mein gutes Recht. Man sollte nicht jedes Wort auf die goldene Waage legen und 10 Mal daran rumkeilen.

    Gut, dann nimm aber andererseits bitte zur Kenntnis, dass wenn Du in zwei Foren identisch postest, das eben den Usern, die ebenfalls in beiden Foren aktiv sind, auffällt. Die Ausgangspostings waren zumindest heute morgen identisch.
    "Drüben" hast Du vor ein paar Tagen über ein Problem berichtet, welches hier ein anderer User ein paar Monate früher gepostet hat. Die Parallelen sind nicht nur rein zufällig sonder lassen sich sogar handfest belegen, was ich mir hier aus Diskretionsgründen aber spare.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    Variante 1 halte ich für keine gute Idee. Dann lieber einen komplette Neuanfang. Sollte das Ganze sich dann allerdings an einem anderen Ort, einer anderen Schule und anderen Kollegen wiederholen, würde ich über den ersten Teil Deines Postings noch einmal nachdenken.

    Variante 2 halte ich auch für keine gute Idee, weil Du ja aus den "Miesen" nicht herauskommst.

    Gegen ein Schulleitergutachten kannst Du nur auf der Basis von Formfehlern oder auf der Basis sachfremder Erwägungen, die Du aber nachweisen musst, vorgehen.

    Das Ganze hört sich - und sei mir hier nicht böse - merkwürdig an. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich ein Großteil der Dich umgebenden KollegInnen bewusst und absichtlich anfeindet und sich eine regelrechte Front gebildet haben soll. Welche Motive sollten die Leute, die das tun, denn haben?
    So etwas habe ich nicht einmal ansatzweise in meinem schulischen Umfeld erlebt.
    Es KANN sein, dass man Dich loswerden möchte. Andere Motive kommen für mich nicht in Frage, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass Menschen kollektiv so niederträchtig sein können, wenn sie aber gleichzeitig zu anderen Menschen völlig normal bzw. freundlich sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Diese beiden Positionen lassen sich durchaus kombinieren, wie sicherlich schon gesagt wurde.

    Kinderkriegen ist auf der einen Seite eine Privatsache, die jedoch hinsichtlich ihres Effekts über die Kernfamilie hinaus eben auch gesellschaftliche Bedürfnisse stillt. Es ist niemand so altruistisch, die Verantwortung für Kinder, sowie die Beschränkungen in anderen Lebensbereichen auf sich zu nehmen, bloß um der Gesellschaft zu dienen.
    Letztlich ist eine funktionierende Gesellschaft aber wie Fossi sehr plastisch dargelegt hat, auf Kinder angewiesen. Es ist die Privatsache eines jeden, sich durch Kinderkriegen mittelbar in den Dienst der Gesellschaft zu stellen oder eben nicht. Ob es jedoch hilfreich ist, sich mittelbar als "selbst schuld, wenn Du Kinder hast" anfeinden zu lassen, weil ich ebenso mittelbar dadurch, dass ich Kinder habe, zum Erhalt unserer Gesellschaft beitrage und hier und da ein wenig Unterstützung erbitte, wage ich jedoch zu bezweifeln.

    Die Tatsache, dass sich weniger Menschen für Kinder entscheiden ist jedoch zweifelsfrei ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.

    Gruß
    Bolzbold

    Bist du dir da sicher?

    Also wir zahlen ca. 300,- Euro für zwei Kinder - und das inklusive Mittagessen.
    Das finde ich bei 35 Stunden Betreuung für Kind 1 und 15 Stunden (nach dem Schulvormittag in der Ogata) bei Kind 2 nicht so viel.

    Nochmal zum eigentlichen Thema:

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass bei uns die Betreuungsangebote der üblichen Einrichtungen (KiGa, OGata) zeitlich nicht flächendeckend so ausgerichtet sind, dass damit jeglicher Nachmittagsunterricht von uns Lehrern abgedeckt wäre.
    Ein Kind vormittags betreuen zu lassen ist deutlich leichter als nachmittags, wo ich je nach örtlichem öffentlichen Betreuungsangebot auf private Betreuung zurückgreifen muss, die im Vergleich erheblich teurer ist.
    Letztlich bestimmt dann die bloße Unterrichtsverteilung mein effektives Gehalt. Und DAS kann es doch nicht sein, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Wirf einen Blick in §30 Absatz 2 Nr. 12 und Absatz 3 der Durchführungsverordnung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes.

    Mir scheint, dass der Rechtsrahmen die Entscheidung Kassels stützt und Dir eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst auf der Basis obestehenden Rechts verwehrt werden darf.

    Gruß
    Bolzbold

    Fachschaften oder -konferenzen verfügen in der Regel über keinen eigenen Etat, so dass Anschaffungen jeglicher Art, die seitens der Schule getätigt werden sollen, von der Schulleitung haushaltsrechtlich und auf der Basis der Kassenlage geprüft und genehmigt werden müssen.

    Die Kompetenzen der Fachschaften sind in §70 recht klar geregelt. Hinsichtlich der Anschaffungen steht uns ein Beratungsrecht, jedoch kein Etatrecht zu.

    Natürlich kann eine Schulleitung den kleinen Dienstweg ermöglichen und so auf kurze Anfrage oder Kurzantrag eine solche Anschaffung genehmigen.

    Gruß
    Bolzbold

    Was soll man dazu sagen.
    Im Fach Englisch wurden die Standards ja drastisch abgesenkt - jetzt sollen aber die KollegInnen selbst in der Oberstufe "in der Regel" noch positiv korrigieren.
    Das mache ich bislang nur bei Fehlern, die sich den Schülern nicht von selbst erschließen.

    Wieso man einerseits argumentiert, dass falsche Schreibweisen, die neue grammatische Kategorien ergeben, als Gr/W Fehler angestrichen werden und dann als Ausnahme aber Apostroph-Fehler angegeben werden, erschließt sich mir nicht.

    Bin mal gespannt, was in der anstehenden Fachkonferenz dazu gesagt wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    rechtlich hast Du nichts zu befürchten, solange da keine sichtbaren Kennzeichnungen wie bei der USK oder der FSK angebracht sind. (Bei Filmen könnte das unter Umständen problematischer werden.)
    Die Empfehlungen auf den Büchern sind einerseits mögliche Hinweise auf die "Mindestreife" der Schüler, können aber andererseits auch schlichtweg "Werbung" sein.

    Solange Du das Thema des Buchs pädagogisch vertreten kannst und dies den Eltern darlegst, wird es keine Probleme geben. Und glaub mir, die wenigsten Eltern achten bei Teenies auf die USK oder FSK Kennzeichnung von Filmen oder Spielen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    das Verhalten der Schüler ist einerseits sicherlich nicht erfreulich, andererseits würde ich mich darüber aber auch nicht wirklich aufregen.
    Lass die 15 Schüler das Ganze nacharbeiten und gut ist. Das Ganze zu hyperpädagogisieren oder übermäßig zu sanktionieren halte ich hier für überzogen.

    Gruß
    Bolzbold

    Lieber atlantic,

    wir wollen doch jetzt nicht bereits so früh in einem Thread Godwin's Law bestätigen, oder?

    Lass uns lieber von rechtswidrigen statt von sinnlosen Anweisungen sprechen. Letztere gibt es zu Hauf und man mag sich darüber ärgern - und das ganz unabhängig von einem historischen Kontext.
    Rechtswidrige Anweisungen sind hingegen ein ganz anderes Kaliber, wogegen man in der Tat vorgehen muss - insbesondere dann, wenn der Beamte die Rechtswidrigkeit klar erkennen konnte.

    Gruß
    Roderik

    Wäre dieser Fall in NRW, würde ich §12 (1) und §13 (3) der ADO heranziehen. Der letzte Satz aus §12 (1) ist hier unter Umständen nicht nur auf die allgemeine Unterrichtsverteilung zu beziehen.
    In §13 (3) kann die Anwesenheit im Einzelfall bei kurzfristig anfallendem Vertretungsunterricht angeordnet werden.

    Der Entfall des Nachmittagsunterrichts - sofern er derselben Stundenzahl wie der des Vertretungseinsatzes entspricht - kann m.E. durchaus als Kompensation und Vermeidung von Mehrarbeit, also Berücksichtigung der Vorgaben für Schwerbehinderte angesehen werden. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Schulleitung so argumentieren wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Also wenn ich das richtig sehe, sollte der Kollege A anstelle der Klasse 1 am Nachmittag die Klasse 2 am Vormittag unterrichten.
    Wenn Klasse 1 am Nachmittag zweistündig wäre, käme der schwerbehinderte Kollege auf keine Mehrarbeitsstunden.
    Damit wäre die Anweisung formal korrekt und der Kollege A müsste dieser auch Folge leisten - ungeachtet eines konstruktiven Gegenvorschlags oder des Einwands der möglichen Nachteile für Klasse 1.

    Falls Klasse 1 jedoch nur einstündig am Nachmittag wäre, dann wäre die Anweisung zur Mehrarbeit rechtswidrig gewesen, worauf Kollege A hoffentlich hingewiesen hat.

    Im Idealfall wird der SL dem AL die Rechtslage erläutern und ihm nahelegen, sich für die Unterstellung zu entschuldigen. Dann sollte die Sache eigentlich erledigt sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe die letzten 15 Minuten gesehen und konnte jetzt auch nichts "Besonderes" an den beiden Junglehrern erkennen.
    Was jedoch auffiel, war ihr (noch) ungebrochener Idealismus mit einer immerhin gemäßigten Portion Weltverbesserungsethos.

    Das hatten wir vermutlich alle mal in den ersten paar Jahren unserer Karriere.

    Als wirklich starke Persönlichkeit habe ich Frau Kober auch nicht empfunden - sie wirkte mir zwischendurch doch sehr weichgespült und harmoniesüchtig. Es wäre interessant zu sehen, wie sich beide Kollegen in den nächsten zehn Jahren entwickeln. DEN Film würde ich gerne sehen.

    Wir haben einen s/w-Laserdrucker und ein MFC. Den Toner kaufe ich, wenn möglich als Original im Sonderangebot, weil er mir sonst zu teuer ist. Die Körnung des Schriftbilds bei den Klonen kann schon mal sichtlich schlechter sein als beim Originaltoner.
    Das Phänomen, dass "zu wenig Toner" angezeigt wird und ich noch ca. 500-1000 Seiten drucken kann, habe ich hier auch. Ich wechsle also erst, wenn das Ding komplett leer ist.

    Beim MFC-Drucker ist die geklonte Tinte teils so erheblich billiger, dass es nichts ausmacht, wenn der Drucker so aus unerfindlichen Gründen anscheinend mehr verbraucht. Die Bildqualität ist für meine Bedürfnisse nicht zu beanstanden.

    @AK

    Letztlich solltest Du einmal ausprobieren, mit welchem Toner Du am besten klarkommst. Vielleicht gibt es ja für Dich Schnittmengen zwischen günstig und gutem Druckbild.

    Gruß
    Bolzbold

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