Beiträge von Bolzbold

    Die kumpelhaften KollegInnen sind in der Regel die distanzloseren - und sie "machen die Preise kaputt", indem, wie Modal Nodes schon sagte, jeder, der halbwegs Zug in die Klasse bringen will, von vornherein als Fiesling diskreditiert wird.
    Ich finde es mehr als befremdlich, dass solche Unsitten wie Schüler während des Unterrichts essen zu lassen etc. offenbar hoffähig werden und der Rechtfertigungsdruck jetzt pervertiert bzw. umgedreht wird und die Kollegen diffamiert werden, die mit Strenge, aber Fairness und dennoch Freundlichkeit versuchen, den Schülern etwas beizubringen.

    Irgendwie finde ich die ganze Sache doch sehr merkwürdig.

    Single => Partnerbörse => Kopf noch nicht frei => Erotikportal.

    Wenn DAS die Reaktion eines studierten Singles auf sein Singledasein ist, dann kann man zumindest darüber mutmaßen, ob das Singledasein das größere Problem ist...

    Ich arbeite am Gymnasium und habe mich, als ich die Chance gehabt hätte, bewusst NICHT auf die Stelle des stellvertretenden Schulleiters beworben, da ich das mit zwei kleinen Kindern (damals 5 und 2) und jetzt mit nochmal Nachwuchs nur dann hätte durchziehen können, wenn meine Frau nicht wieder arbeiten gegangen wäre.

    Mein Kollege, der zwei Jahre jünger ist und der drei Kinder im gleichen Alter hat, hat dies hingegen gemacht. Scheint bei entsprechender Absprache und Prioritätensetzung möglich zu sein, kann aber ggf. in der jeweiligen individuellen Situation gelingen oder eben nicht.

    Was steht denn in Deinem Zeugnis?

    Bei mir stand damals als Zusatz, dass außerdem noch die Lehramtsbefähigung für Musik erworben wurde. Das Drittfach gab es sozusagen für lau dazu. Wenn Du drei Fächer hast, die alle beispielsweise Sek I/II sind, kannst Du Dich beliebig bewerben - vorausgesetzt, dass Deine Zeugnisse die Fächer auch ausweisen.
    In meinem Fall konnte ich mich an Gymnasien nicht mit Musik bewerben, weil es nur die "kleine Fakultas", also nur Sek I, war.

    Als seinerzeit die Studie von Mummert und Partner bewies, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von Lehrern locker mit der anderer Berufsgruppen mithalten konnte und diese teilweise deutlich übertraf, hat das Ministerium die Studie in der Schublade verschwinden lassen und viele Tätigkeiten (Konferenzen, Elternsprechtage etc.) schlichtweg als Normaufwand deklariert, so dass die zeitliche Taxierung damit vermieden und eine objektive Quantifizierung der Lehrerarbeitszeit außerhalb des Deputats gezielt und erfolgreich verhindert wurde.
    Die Ergebnisse der Studie hätten bei konsequenter Durchsetzung der Wochenarbeitszeit von 41 Stunden, zuzüglich der unterrichtsfreien Zeit dann ca. 50 Stunden, zu einer deutlichen Reduzierung der Wochenstunden führen müssen. Das aber wäre für jede Landesregierung fiskalischer und damit politischer Selbstmord gewesen.

    Es geht ja auch so. Denken wir an die, die brennen oder die, die die leuchtenden Kinderaugen so mögen...

    In solchen Extremfällen würde ich eine gedruckte Version erstellen, diese den Schülern ins Heft legen und sie bitten, den kompletten Text zur Übung noch einmal abzuschreiben. Alles andere wäre sowohl für die Schüler (Ferien sind Ferien - da gibt es nichts zu rütteln!) als auch für Dich nicht zumutbar.

    75% bekommen die Junglehrer selbst bei 40 Dienstjahren nicht mehr.
    Bei einer Altersgrenze von 67 und 40 Dienstjahren, um die maximale Pension zu erhalten, müsste man schon mit 27 die volle Planstelle haben und dann 40 Jahre durcharbeiten. Sowohl Einstiegsalter als auch Dienstzeit dürften bei den meisten von uns nicht mehr passen. Hat sich was mit 75% Pension...

    Macht aber letztlich nichts. Wenn ich vorher weiß, was auf mich zukommt, kann ich vorsorgen. Und unser "aktives Gehalt" lässt da durchaus einiges an privater Vorsorge zu.

    http://www.tresselt.de/versorgung.htm

    Kann Papa sie denn mitnehmen?
    Bei uns ist das im Ausnahmefall kein Problem - wobei alle Kollegen darauf achten, dass es eine Ausnahme bleibt.
    Bei Zweijährigen ist es in der Tat etwas schwierig, diese über mehrere Stunden unabhängig zu beschäftigen. Wickeln, Füttern etc. kommen ja auch noch dazu.

    Ich hatte meinen Zweijährigen auch schon für zwei oder drei Schulstunden dabei aus ähnlichen Gründen. Ist dann eben mal so.

    Ich kann den letzten Beitrag nur unterstreichen.
    Du musst die Arbeitsverweigerung schriftlich fixieren und darlegen können, dass dies konsequent und über einen längeren Zeitraum erfolgt. Ferner musst Du darlegen, warum Deine Versuche, ihn zur Mitarbeit zu bewegen, nicht fruchten und was Du bereits getan hast, um das Kind bestmöglich zu fördern.

    Dein Schulleiter kann nur dann in Deine Notengebung eingreifen, wenn sie objektiv falsch ist. Solange Du Deine Notengebung auf der Basis der angeführten Gesetze begründen kannst, kann Dein Schulleiter nichts dagegen machen.

    Ob Du die Konfrontation mit einem Prinzipienreiter - zumindest in diesem Punkt - suchen und führen möchtest oder solltest, musst Du natürlich unter Abwägung der Gesamtkonstellation entscheiden.

    Hoegg, der bekannte Schuljurist empfiehlt, man solle seinen Schülern während der Stunde die Gelegenheit geben, sich über die Bewertung zu informieren und dementsprechend Reklamationen nur in der Stunde selbst zuzulassen. So kann man zumindest das nachträgliche Betrügen zu Hause unterbinden.

    Ich habe am 28. auch Showunterricht am [lexicon='TOT',''][/lexicon]. Allerdings sind die Showstunden immer völlig anders und auch auf die Viertklässler ausgerichtet. Das probe ich vorher auch gar nicht großartig. Muss halt klappen. Im Zweifelsfall parodieren die 5er mich halt wieder. Ist auch nett.

    Diesmal ist es eine besonders liebe Klasse, von der ich weiß, dass sie mich im Gegensatz zu meiner alten Klasse vor einigen Jahren nicht mit Sprüchen wie "oh ist der (d.h. Grüffelo) doof" etc. auflaufen lässt.

    Ich würde da gar nichts machen und das Ganze aussitzen - in diesem speziellen Fall.

    Falls die Daten auf dem Formblatt falsch sind und dennoch auf der Basis des Fehlers korrekt - also mit Ende der Beurlaubung im nächsten Jahr - bearbeitet werden, bist Du ganz ohne ein Wort aus der Nummer wieder raus.
    Ein Formfehler heißt nicht zwingend, dass die falsche Entscheidung rechtsgültig ist. Die Behörde kann sich auf offensichtlichen Irrtum berufen und den Fehler berichtigen - vor allem dann, wenn man darauf hinweist und der Irrtum - hier durch Vergleich mit den anderen Kollegen - offensichtlich ist. Du hast dann keinen Anspruch auf einen ungerechtfertigten Vorteil.

    Durch das "Aussitzen" hättest Du nichts zu verlieren. Wird dem Fehler entsprechend gehandelt, hast Du Glück. Falls nicht, war Dir vorher klar, auf was Du Dich eingelassen hast und Du musst die fünf Jahre bleiben.

    Dann wären wir bei der Struktur des Islam. Keine Zentralgewalt, Dutzende Strömungen und individuelle Auslegungen bis hin zur Rechtfertigung perverser Verbrechen.
    Wie soll selbst eine gemäßigte islamische Gesellschaft sich "bewegen" bzw. weiterentwickeln, wenn vielerorts diese zarten Pflänzchen von den Stiefeln der Hassprediger niedergetrampelt werden?
    Eine Minderheit von Extremisten terrorisiert die Mehrheit - und setzt sich durch.

    Interessant dazu ist auch ein schon etwas älterer Beitrag, der mich doch nachhaltig pessimistisch stimmt. Denn an diesen Mechanismen, die da beschrieben werden, können wir nichts zum Positiven ändern.
    http://finanzmarktwelt.de/ueber-die-oeko…des-islam-5753/

    Das hier ist auch lesenswert.
    http://www.zeit.de/2004/52/Integration/komplettansicht

    Wir zahlen solange den Preis wie es im Nahen und Mittleren Osten Menschen gibt, die ihre Existenz auf Hass aufbauen und ihre gefühlten Minderwertigkeitskomplexe und ihre Ohmacht durch die Hassprediger in Macht und Ehre umgewandelt sehen. Da kommen wir bei allem Einstehen für unsere Werte nur nicht ran.

    Solange eine islamische Gesellschaft in einem islamischen Land streng hierarchisch gegliedert ist und Reichtum und Armut, Perspektiven und Perspektivlosigkeit um ein Vielfaches ungleicher verteilt sind als bei uns, solange wird es auch die Terroristen geben, die "denen da oben" oder eben "den Ungläubigen im Abendland" den Hintern wegbomben.

    Da müssten die Gesellschaften der entsprechenden Herkunftsländer der Terroristen einen Wandel durchmachen - und dieser Wandel wird ja gerade durch die Religion massiv behindert.

    Ich bin da ehrlich gesagt ziemlich pessimistisch in Bezug auf einen Sieg über den Terrorismus. Moralinsaure Worte einiger Politiker können mich da auch nicht überzeugen.

    Die genaue Zahl an Konferenzen lässt sich so nicht taxieren.
    Es gibt Konferenzen, die zum "Normaufwand" zählen. Dazu gehören die Jahreseingangskonferenz, sowie alle Zeugnis- oder Erprobungsstufenkonferenzen. Die Tandemregelung gilt in der Regel für alle anderen Konferenzen, kann aber auch ggf. bei besonders wichtigen Konferenzen (QA steht z.B. vor der Tür) ausgesetzt werden.

    Die effektive Zahl an Konferenzen in NRW kann Dir daher niemand beantworten. Die meisten Regelungen sind "soll"-Regelungen, d.h. muss, wenn kann. In den meisten Fällen muss man mit den Schulleitungen verhandeln.

    Die Kinder sind in dieser Rechnung natürlich auch noch nicht berücksichtigt. Um die 4.000 bis 5.000 Euro netto (abzüglich PKV-Beträge) dürften aber locker auch mit Kindern nach zehn Jahren im Beruf herumkommen.

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