Beiträge von Bolzbold

    Man kann Volker jetzt alle möglichen unlauteren Motive unterstellen, man könnte ihn auch schlichtweg ernst nehmen, denn er hat Recht mit dem, was er schreibt.

    Mein Schulleiter würde eine solche Genehmigung nicht erteilen und die Bezirksregierungen tun dies nach seiner Aussage auch nicht mehr.
    Das Ansinnen, seine Notenverwaltung sicherer, überschaubarer, zugänglicher oder schlichtweg für uns bequemer und angenehmer zu machen, wird durch die erwähnten Gesetze und Verordnungen klar abgelehnt.

    Über Sinn und Unsinn dieser Rechtslage kann man diskutieren, es führt nur nicht weit.

    Das Grundproblem besteht darin, dass es immer noch zu viele digitale Analphabeten auch unter den Lehrern gibt. Wenn diese nun - eine rechtliche Legalisierung der digitalen Datenverwaltung vorausgesetzt - auf digitale Notenverwaltung zurückgreifen, sind dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich an dieses Gesetz halten möchte oder nicht. Solange die Daten nur für den vorgesehenen Zweck der Notenverwaltung verwendet und gespeichert werden und dies einzig der Einsichtnahme und Bearbeitung der jeweiligen Lehrkraft vorbehalten bleibt, werden sich kein Kläger und kein Richter finden.

    Gruß
    Bolzbold

    Hier mal ein Erfahrungsbericht aus der Praxis, der auf mehrere KollegInnen meiner Schule auch zutrifft.

    Doppellehrerhaushalt, zwei Kinder.

    Problem a): Kinderbetreuung finden, die rechtzeitig vor der 1. Schulstunde öffnet, um Betreuung sicherzustellen.
    Problem b): Kinderbetreuung finden, die die Nachmittagsveranstaltungen auffängt.
    Problem c): Kinderbetreuung finden, die so flexibel ist, dass sie im Extremfall alle sechs Wochen sich auf neue Stundenpläne einstellen kann.
    Problem d): Kinderbetreuung finden für spontan anfallende Anwesenheit in der Schule.

    Probleme a) und b) lassen sich in der Regel halbwegs lösen, wenngleich man ja keinen Anspruch auf eine bestimmte KiTa oder einen bestimmten KiGa hinsichtlich der Öffnungszeiten hat.

    Problem c) und Problem d) sind im Grunde das, was Doppellehrerhaushalte regelmäßig zur Verzweiflung treibt, weil unsere Arbeitszeiten eben nicht pauschal von 8-16 Uhr gehen und damit die Betreuung von 7-17 Uhr eingerichtet werden muss.

    Ferner beträgt die maximale Betreuungszeit pro Kindergarten 45 Stunden pro Woche. Das mag bei einer Vollzeit- und einer Teilzeitkraft in einem Doppellehrerhaushalt halbwegs hinhauen. Je nachdem, wie die Stundenpläne der jeweiligen Schule miteinander harmonieren klappt das gut, oder es wird richtig schwierig.

    In der Konsequenz heißt das, dass man je nach Szenario zusätzliche Betreuung einrichten muss, die natürlich wieder extra kostet und oft nicht aufgrund der Berufstätigkeit an sich anfällt sondern aufgrund der sich teils recht kurzfristig ändernden Stundenpläne.
    Ich behaupte einmal, dass man nicht erwarten kann, dass sich das gesamte Umfeld eines Doppellehrerhaushalts (Nachbarn, Familie, Babysitter - alles natürlich nur, soweit vorhanden) mindestens jedes Halbjahr, realistischerweise aber eher alle drei Monate darauf einstellt.

    Da muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich mir geregelte Bürozeiten dann doch als die leichtere Ausgangsbasis für Kinderbetreuung vorstelle.

    Gruß
    Bolzbold

    Bei uns bekommt jeder Kollege einen "Wunschzettel", auf dem er zunächst seine bisher geführten Kurse einträgt und die, die er im kommenden Jahr haben möchte.

    Mit diesem Wunschzettel gehen die Kollegen dann zum jeweiligen Fachvorsitzenden und besprechen die Wünsche. Der FV führt die an die Schulleitung abzugebende Liste und vermittelt ggf. bei Interessenkonflikten. Die LK-Übernahme sprechen wir immer in der Fachschaft voher ab. Das hat den Vorteil, dass es dann keinen Streit gibt.

    Bei den LK-Wünschen folgt die Schulleitung in der Regel den Listen der Fachvorsitzenden. Bei den anderen Wünschen hängt es zum einen von der Kontinuität ab, sowie von Stundenplanwünschen und vielen weitern Faktoren ab, ob man sie erfüllt bekommt. Rechtzeitige Absprachen und Offenheit in den Fachschaften sowie die Übersicht über die individuelle eigene Belastung helfen bei uns, Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo!

    Nur mal so eine Randbetrachtung aus neun Jahren Gymnasialerfahrung:

    Viele engagierte Frauen gehen irgendwann in Elternzeit und die Aufgaben müssen neu verteilt werden. Das ist in der Regel üblich.
    Die meisten Kolleginnen bei uns machen maximal eine halbe Stelle, einige arbeiten sogar unterhälftig nach einem Jahr Elternzeit.

    Teilzeitarbeit ist ein Verlustgeschäft - egal ob für Männer oder Frauen, weil der "Normaufwand" an Konferenzen, sonstigen organisatorischen Dingen im Vergleich zu den Vollzeitkräften überproportional hoch ist.
    Insofern sollte die TE dankbar sein, dass sie nicht nach der Elternzeit alle ihre Zusatzaufgaben wieder aufnehmen muss. Da hätten bei uns die jungen Mütter solche Augen bekommen, wenn sie nach einem Jahr wieder voll in Beschlag genommen worden wären.

    Gleich von Karriereknick zu sprechen halte ich für überzogen, weil, so lese ich das aus dem Eingangsposting - zunächst einmal keine unmittelbare Beförderungsstelle dadurch "verpasst" wurde. Ob die bis vor der Elternzeit gemachten zusätzlichen Aufgaben für eine Beförderung gereicht hätten und die Bewerbung darauf auch erfolgreich gewesen wäre, sind ja reine Spekulation.

    Es stellt sich die Frage, was die TE will. Willst sie Karriere machen - dann muss sie sich neue Aufgabenfelder suchen und dies der Schulleitung auch mitteilen. Will sie primär für die Kinder da sein - dann muss die Karriere warten.
    Die wenigsten Mütter machen bei uns an der Schule Kinder UND Karriere gleichzeitig.

    Viele Kolleginnen mittleren Alters, die Kinder haben, sind nachdem sie mit ca. 2/3-Stelle wieder da waren, früher oder später befördert worden. Alles eine Frage der Zeit.

    Gruß
    Bolzbold

    Es empfiehlt sich in der Tat, VOR der Anschaffung digitaler Hilfs- und Arbeitsmittel die Ausstattung der Schule in Augenschein zu nehmen.

    Was man sich dann konkret zulegt, sollte wirklich primär von den Anwendungen, die man regelmäßig (!) verwenden möchte, abhängen.

    Notenverwaltungsprogramme gibt es mittlerweile für alle drei gängigen OS, ebenso Office-Software, Media-Player etc.

    Ich selbst habe danach entschieden, dass ich einen Windows-Rechner zu Hause benutze und die Rechner in der Schule ebenfalls Windows-Rechner sind. Daher war für mich klar, dass ich ein Windows-Tablet brauchen würde, weil ich hier keine Konvertierungs- und Systemkompatibilitätsprobleme haben würde. Darüber hinaus konnte ich günstig Lizenzen für mehrere (eigene) Rechner erwerben.

    Digitale Schulbücher habe ich auch mal ausprobiert, jedoch ist selbst für das große Acer Iconia W700 eine Doppelseite von Grenn Line ein wenig zu anstrengend zu lesen.
    Die Notenverwaltung habe ich bis auf Bewertungsbögen für Präsentationen komplett auf digital umgestellt. Und die Bewertungsbögen werden jetzt wohl folgen.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich würde niemals privat Geld für eine Klassenfahrt meinen Schülern vorstrecken.
    Für Sozialfälle gibt es den Förderverein bzw. den Sozialfond der Schule, für Hartz IV Empfänger das Amt, das nach RECHTZEITIGER Beantragung der Übernahme der Kosten diese auch übernimmt.

    Was die Organisation von Klassenfahrten angeht, so muss die Schulleitung einerseits ja über diese informiert sein, weil sie die Fahrt genehmigt. Wieso eine Schulleitung eine solche Fahrt genehmigen kann, ist für mich nicht nachvollziehbar. Hier wäre eine klare dienstrechtlich korrekte und professionelle Anweisung durch die Schulleitung dringend erforderlich gewesen.

    Es ist in der Tat so, dass Kollegen, die so handeln - auch wenn sie aus absolut lauteren Motiven handeln - sozusagen die Preise auf dem Markt für die Kollegen, deren Drang zur Selbstausbeutung eher gering ausgeprägt ist, verderben. Und das muss nicht sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Das ist wieder mal ein Beispiel für eine Schulleitung ohne Führungskompetenz.

    Klassenfahrten gehören sicherlich nicht nur in NRW zu den Dienstpflichten jeder Lehrkraft (einzige Einschränkung: volle Erstattung der Reisekosten muss gewährleistet sein, damit es eine "einforderbare" Dienstpflicht bleibt).
    Wenn sich auf persönliche Ansprache kein Mann findet, muss die Schulleitung das regeln. Es kann nicht sein, dass man für einen nicht selbst verschuldeten Missstand Geld bezahlt.

    Seltsamerweise scheint es bei zwei BegleiterINNEN keine Probleme bei Klassenfahrten zu geben - zumindest nicht bei uns. Zwei Männer ginge bei uns allerdings auch nicht. Tja - in der heutigen Zeit scheint man in jedem Mann einen potenziellen Kinderschänder oder Vergewaltiger zu vermuten...

    Gruß
    Bolzbold

    Bei Schulleiterstellen scheint der Beförderungsstop zu greifen - bei den anderen Beförderungen bin ich zwiegespalten. Das geht aus den Berichten der diversen Nachrichtenportale nicht eindeutig hervor.
    Bei Beförderungen, die vorbehaltlich der Haushaltslage erfolgen - und das steht meistens im Ausschreibungstext - müsste der Stop aber greifen - leider.

    Update:

    Nachdem ich jetzt mal weiter nachgeforscht habe, gilt offenbar eine generelle Beförderungssperre, die sich aus der Haushaltssperre ableitet. Damit sind alle Beförderungen bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts oder bis zum Jahresende auf Eis gelegt. Da freuen sich dann bestimmt einige Kollegen von uns, die davon betroffen sind.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Frage nach der verpflichtender Teilnahme mag für Teilzeitkräfte nicht uninteressant sein, die entsprechenden Bedenken wurden aber weiter oben schon erläutert - und die würde ich durchaus ernst nehmen.

    Wir hatten auch Teilzeitkräfte, die im Rahmen des Tandemmodells dann nicht teilgenommen haben. Da dafür aber ein Unterrichtstag teilweise ausfällt, sollten die davon profitierenden Kollegen jedoch zumindest eine moralische Verpflichtung erkennen, daran teilzunehmen. Was die Teilzeitkräfte angeht, so würde ich mir - freier Tag hin oder her - wirklich gut (!) überlegen, ob ich so demonstrativ dann zu Hause bleibe.

    In meinen Augen ist das eigentlich keine Frag nach "Pflicht oder nicht" sondern eine Frage des Dazugehörenwollens.

    Gruß
    Bolzbold

    Diese Spiegelartikel sind überwiegender Mist und tragen ja auch zu den einschlägigen Kommentaren der Leser bei.

    Ich kann das schon gar nicht mehr ernst nehmen, weil es so vorhersehbar ist.

    Andererseits frage ich mich, wieso sich überhaupt noch ein Lehrer dafür hergibt, einen Text für SPON oder andere Portale zu verfassen. Das Echo ist in der Regel immer dasselbe.

    Gruß
    Bolzbold

    Diese Geschichte hat mittlerweile einen ziemlichen Bart.

    Die Rechtsauffassung einiger Rechtsexperten scheint dahin zu gehen, dass man jeden Lehrer, der mit SchülerInnen sexuelle Beziehungen hat oder hatte, aus dem Dienst entfernen müsse, weil er gegen elementarste Pflichten verstoßen habe.

    Lassen wir diesen Fall doch einfach ruhen. Es ist ein Skandal und scheint dem Missbrauch Tür und Tor zu öffnen. Hoffen wir, dass dieses Urteil ein Einzelfall bleibt.

    Gruß
    Bolzbold

    Den Vergleich finde ich jetzt reichlich an den Haaren herbei gezogen, ganz ehrlich. Wenn ich es unmöglich finde, dass in einem Bundesland zwei Mal zum Amtsarzt gelatscht werden muss und in anderen aber nur einmal oder in einem dieser und im anderen jener Untersuchungsbogen herangezogen wird, womit es in bestimmten Gebieten erschwert wird die Verbeamtung zu erlangen und in anderen erleichtert, finde ich das schlicht unfair. Und dann heißt das noch lange nicht, dass ich den Nationalsozialismus in Deutschland erneut Einzug halten lassen möchte, von der Andeutung bekomme ich Ausschlag und sie ist lächerlich. Gleichschaltung ist hier nicht gleichbedeutend mit geistiger Gleichschhaltung, sondern ich würde mir eine sinnvolle Vereinheitlichung bestimmter Vorgänge wünschen, gerne angefangen beim Lehrergehalt in Hessen, wo auch wieder eine Extrawurst gebraten wird :(

    Gruß Jenny

    Entschuldigung für das OT, aber ich denke, ich sollte hier noch einmal etwas klarstellen:

    Jenny, ich wollte Dich nur auf Deinen sehr unbedarften Umgang mit dem Begriff "Gleichschaltung" hinweisen, nicht mehr, nicht weniger. Der ist hier ein wenig problematisch.

    Zur Lektüre sei als Einstieg dies hier empfohlen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gleichschaltung

    Wieso Du dennoch meinst, Dich hier bezüglich Deiner politisch-geistigen Grundhaltung rechtfertigen zu müssen, kann ich hier jetzt nicht nachvollziehen.

    Gruß
    Bolzbold


    Aber wunderbar, dass jedes Bundesland da wieder seinen eigenen Eintopf kocht, aber zeitgleich vom vereinten Europa träumen und alles länderübegreifend gleich schalten wollen (siehe Abschaffung der Glühlampe), wenn nicht einmal die Bundesländer gleich geschaltet sind. Das ist wieder der typisch deutscher Irrsinn...

    Gruß Jenny

    Oh, die Nicht-Gleichschaltung der Länder empfinde ich nicht als Irrsinn. Dies und weitere Aberrationen deutschen (Ver)Waltens (und Wütens) hatten wir doch bereits vor gut 80 Jahren.

    Dass der Föderalismus im Bereich Bildung jedoch ineffizient ist, echte Weiterentwicklung im Bildungsbereich hemmt und teils bewusst verhindert und darüber hinaus unnötige Kosten verursacht, das ist sicherlich unstrittig.

    Gruß
    Bolzbold

    Aber wie ist das denn wenn man eine Psychotherapie zum Beispiel macht ...

    Das machte in der Vergangenheit ja definitiv noch Probleme. ... heute soll es sich ja lockern ... wer hat denn dann die INFO weitergegeben wenn nicht die Kasse?

    Und mit Problemen meine ich jetzt Probleme hinsichtlich der Verbeamtung

    Threads wie diese wären mehr als nur ein Grund, hier einen Sticky zu erstellen mit den gängigsten Legenden, Mythen und Verschwörungstheorien, die von Junglehrern aufgestellt und unreflektiert an die nächsten Generationen weitergegeben werden.

    Als mündiger, erwachsener Bürger informiere ich mich über die Rechtslage bzw. über die Weitergabe von Daten und/oder ich benutze meinen gesunden Menschenverstand.

    Ich habe es an meiner Schule aber auch schon erlebt, dass JunglehrerInnen in der Probezeit noch angsthasiger und duckmäusiger waren als es im Ref. - sofern überhaupt - notwendig gewesen wäre.

    Also nochmal die Fakten, die auf Wissen und auf Erfahrung (eigener wie der von Kollegen und Bekannten) basieren:

    - Von der Debeka und der Beihilfe werden ohne Deine Zustimmung KEINE Daten an die Personalabteilung weitergegeben.
    - Bei einer Therapie muss man diese zwar bei der Beihilfe beantragen, dennoch gehen die Daten nicht an die Personalabteilung.
    - Eine aktuelle, oder anstehende Therapie wird daher nicht bekannt, es sei denn, es kommt deswegen zu längeren Ausfallzeiten, weswegen u.U. der Amtsarzt eingeschaltet wird.
    - Sollte nach Therapie oder psychologischer Behandlung im obligatorischen Fragebogen der PKV oder des Amtsarztes explizit gefragt werden, muss wahrheitsgemäß geantwortet werden.
    - Psychotherapien sind nicht per se Ablehnungsgrund für eine Verbeamtung.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Beihilfe liest zwar die Rechnungen und zahlt alles, was laut BVO erstattungsfähig ist. Sie leitet aber keine Daten an die Personalabteilung weiter. Das darf sie nicht und das tut sie nicht.
    Und dennoch glauben viele Anfänger an genau solche Märchen.

    Etwas anderes wäre es, wenn Du wegen einer psychischen Erkrankung länger ausfallen würdest und man Dich zum Amtsarzt schicken würde. Da das aber nicht zur Debatte steht, musst Du Dir keine Sorgen machen.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich sage den Eltern meiner Schüler immer: Sie haben Ihren Schulabschluss gemacht. Ihr Kind muss seinen machen. Das können Sie ihm nicht abnehmen. Sollen Sie gar nicht. Und Sie sollen es eigentlich auch nicht wollen.
    Erstaunlicherweise wirken viele Eltern dann erleichtert. :)

    Den muss ich mir merken. So einer fehlte noch in meiner "Sammlung". :top:

    Hallo Leute,

    ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Fall hören:

    Ich korrigiere gerade eine Englischklausur zum Thema "A raisin in the sun". Dort hat eine Schülerin ganz offensichtlich die Aufgabe 1, die eine comprehension task war und eben nicht nur aus "summarize the scene" bestand, von "http://www.gradesaver.com" abgeschrieben. Nun gut, dann gibt es eben mindestens für diesen Teil null Punkte.
    Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, dass sie nicht ahnen konnte, was in der Klausur drankommt, weil ich nicht die direkt anschließende Szene genommen habe sondern einen Auszug ein paar Seiten später.
    Der Unterschied im Sprachlevel von Aufgabe 1 zu Aufgabe 2 (Analyse) ist erschreckend.

    Ich bin geneigt hier anzunehmen, dass die Schülerin während der Klausur getäuscht hat - möglicherweise mit Handy. Das kann ich ihr zwar nicht direkt nachweisen, anders kann ich mir aber die Herkunft dieses Texts nicht erklären. Das stellt für mich einen so genannten "umfangreichen Täuschungsversuch" dar, weil hier vorsätzlich und vorbereitet getäuscht wurde. Ich würde die Klausur daher gerne mit insgesamt null Punkten bewerten. Unser Schulgesetz sieht das generell vor, es gibt aber keine konkreten Erläuterungen dazu, ab wann man von einem umfangreichen Täuschungsversuch sprechen kann.

    Wie seht Ihr das?

    Gruß
    Bolzbold

    Wäre dem definitiv und mit einem handfesten Urteil einer oberen Instanz so, müsstest Du hier nicht fragen, weil Du ganz einfach googeln könntest. Und die Berichte derjenigen, die dauerhaft Jahresverträge haben, sollten ja auch bekannt sein.
    Abgesehen davon würde dann so ja das offizielle Ausschreibungsverfahren ausgehöhlt werden.

    Gruß
    Bolzbold

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