Man kann Volker jetzt alle möglichen unlauteren Motive unterstellen, man könnte ihn auch schlichtweg ernst nehmen, denn er hat Recht mit dem, was er schreibt.
Mein Schulleiter würde eine solche Genehmigung nicht erteilen und die Bezirksregierungen tun dies nach seiner Aussage auch nicht mehr.
Das Ansinnen, seine Notenverwaltung sicherer, überschaubarer, zugänglicher oder schlichtweg für uns bequemer und angenehmer zu machen, wird durch die erwähnten Gesetze und Verordnungen klar abgelehnt.
Über Sinn und Unsinn dieser Rechtslage kann man diskutieren, es führt nur nicht weit.
Das Grundproblem besteht darin, dass es immer noch zu viele digitale Analphabeten auch unter den Lehrern gibt. Wenn diese nun - eine rechtliche Legalisierung der digitalen Datenverwaltung vorausgesetzt - auf digitale Notenverwaltung zurückgreifen, sind dem Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet.
Es ist jedem selbst überlassen, ob er sich an dieses Gesetz halten möchte oder nicht. Solange die Daten nur für den vorgesehenen Zweck der Notenverwaltung verwendet und gespeichert werden und dies einzig der Einsichtnahme und Bearbeitung der jeweiligen Lehrkraft vorbehalten bleibt, werden sich kein Kläger und kein Richter finden.
Gruß
Bolzbold