Beiträge von Bolzbold

    Ach Claudius...
    ...der Grat zwischenTheorie und Praxis bzw. Realität ist mitunter sehr breit.

    Man kann es aber so zusammenfassen: Ganz gleich, welche Fahrt zu egal welchem Preis zu organisierst, es wird Kritik geben. Aber immerhin kannst Du Dir als organisierender Lehrer dann aussuchen, von welcher Fraktion Du Dir aufs Maul hauen lässt.
    Ja, das ist zynisch, ist aber aus der Erfahrung gegriffen. Und Du möchtest nicht wissen, was im Vorfeld solcher Reisen teils seitens der Schüler, ihrer Eltern, teils der Schulleitung und Gott-weiß-von-wem-auch-immer für Einwände und Bedenken, Kritik und Beschwerden geäußert werden.

    Ich bin froh, dass ich solche Fahrten nur alle drei bis vier Jahre organisieren muss.

    Letzterem kann ich nur zustimmen.
    Letztlich ist es völlig gleich, ob eine 12- oder 14- oder Volljährige Sex mit einem Deutschen, einem Syrer oder Iraker oder Niederländer oder Österreicher hat.
    Die Folgen, sofern sie denn zu- bzw. eintreffen, sind in jedem Fall dieselben.

    Wieso man aber in Sachsen-Anhalt mit den Einwanderungswellen im Zuge der Gastarbeiteranwerbung argumentiert, obwohl man selbst und seine Vorfahren davon vermutlich gar nicht betroffen war, weil allenfalls die sozialistischen Brüder sich dauerhaft und bis an die Zähne bewaffnet in Ostdeutschland niedrgelassen haben, ist mir ein Rätsel.

    Der Begriff "naiv", den der Lehrer laut Zeitungsartikel verwendet, ist schon dreist. Das hat nichts mit Naivität zu tun sondern mit vollständigem Realitätsverlust.
    Der übliche Rahmen für Klassenfahrten in der Sek II liegt in NRW bei ca. 450 Euro. Näheres regelt die Schulkonferenz. Davon muss man fünf bis sieben Tage in mindestens Halbpension unterkommen UND (!) zusätzlich alle Eintritte und Zusatzkosten bestreiten.

    Vor diesem Hintergrund, mehr aber noch vor dem Hintergrund der drei Schüler, die nicht mitgefahren sind (Schulpflicht, Schulveranstaltung?!) war das Verhalten der Lehrkraft mehr als peinlich. Dass ein Schulleiter bei klarem Verstand eine solche Kursfahrt genehmigt, ist für mich völlig unverständlich. Gerade Schulleitern müsste doch die Problematik chronisch klammer Stadtkassen und damit Schuletats bekannt sein...

    Sind das nicht alles studierte Menschen, die zumindest auf dem Papier gezeigt haben, dass sie Hirn haben?

    DAS, liebes Pausenbrot, wäre aber vermutlich erst dann ein zusätzliches Erkennungsmerkmal, wenn die Schilderungen des Problems bereits "eindeutig" sind. Und dann sehe ich das zu geringe Maß an Anonymisierung bei der Schilderung des Falls als erheblich größeres Problem an als die Angabe des Bundeslandes, die nun einmal bei Rechtsfragen einfach notwendig ist.
    Rein taktisch gesehen ist es auch einfach so, dass die Antworten schneller und zielgerichteter ausfallen.

    Das hört sich im Englischen bei einigen Schüler dann immer wie eine "Absichtserklärung" an (und bei einigen bleibt es inhaltlich letztlich bei genau dieser...).
    Aus diesem Grund mache ich meinen Schülern klar, dass sie die Fragestellung zwar in den Einleitungssatz der Analyse miteinbeziehen können, dann aber auch direkt zu einem Teilergebnis kommen sollen, damit die Klausur nicht ein ausführliches Lese- und Gedankenprotokoll ist sondern das Ergebnis eines abgeschlossenen - und vorher stattgefundenen - Denkprozesses.

    Mal fernab jeglicher moralischer Einwände:

    Solltest Du in späteren Jahren nach der Verbeamtung nochmal einen BSV haben und ggf. ernsthaftere Probleme bekommen oder gar dienstunfähig werden, dann kann es Dich Deinen Beamtenstatus und sämtliche Versorgungsansprüche kosten und zuzüglich Rückforderungen aufgrund der Erschleichung der Verbeamtung durch bewusst falsche Angaben auf Dich zukommen.
    Rechtlich gesehen ist das Verschweigen von Vorerkrankungen Betrug.

    Wenn Dein BSV so harmlos war, dann kannst Du ihn angeben, der Amtsarzt wird Dich zum Spezialisten schicken und ein Gutachten über die Prognose über vorzeitige Dienstunfähigkeit einfordern. Wenn das Gutachten diese ausschließt, dann wirst Du auch verbeamtet.
    Sollten Spezialist oder gar Amtsarzt zu der Einschätzung kommen, dass die Gefahr der vorzeitigen Dienstunfähigkeit bei Dir gegeben ist, dann wird Dich der Amtsarzt zu Recht (!) nicht verbeamten.

    Du spielst hier mit dem Feuer angesichts des Futtertrogs, den Du in greifbarer Reichweite wähnst. Sei Dir über die rechtlichen Konsequenzen Deines Handels stets im Klaren.

    Also ich kann nur für NRW sprechen, bin aber gleichzeitig erstaunt über so viel Unsicherheit über das Prozedere beim Einreichen von Arztrechnungen - ungeachtet einer regulär angeordneten amtsärztlichen Untersuchung in anderen Bundesländern.
    Die Beihilfeanträge gehen bei uns nicht über den Dienstweg sondern werden privat in die Post gegeben. Der Bescheid der Beihilfe kommt über die Schule in unsere Fächer - natürlich ungeöffnet, da mit dem Vermerk "persönlich" versehen.
    Die Beihilfe und die Personalstelle tauschen keine Daten über die Krankenvorgeschichte aus, da sie das nicht dürfen. Hierfür müsste man schon die Beihilfestelle von der Schweigepflicht entbinden.

    Das ist von der Schulleitung doch so gesehen taktisch gut gelöst - so erspart die SL sich Dutzende Gespräche und Schriftsätze, da die Zahl der Raucher sicherlich nicht im einstelligen Bereich liegen dürfte.
    Somit haben die Lehrer den schwarzen Peter und werden (hoffentlich?) aufgrund ihrer eigenen Bequemlichkeit und des Aufwands (Aufsicht, Ermitteln des Namens des Rauchers, "Aussage-gegen-Aussage"-Mythos) die Schulleitung damit in Ruhe lassen.
    Und sollten einmal Eltern deswegen nachfragen, kann die SL einfach sagen, dass die Aufsichten dafür zuständig sind...

    2.500,- für ein Laptop fällt in der Tat auf, da die meisten Kollegen DEUTLICH weniger Geld ausgeben. Es mag daher dem Sachbearbeiter beim FA, der sicherlich Dich nicht als einzigen Lehrer bei seinen Fällen bearbeitet, aufstoßen.
    Die üblichen Arbeiten eines Lehrers rechtfertigen auf der Basis des gesunden Menschenverstandes sicherlich keine voll abschreibbare Anschaffung dieser Größe.

    Und jetzt mal unter uns Pastorentöchtern: Das ist doch ein Gaming-Gerät, oder nicht? Was spielst Du denn so? :zungeraus:

    Das ist kein Zufall sondern hat Methode, weil bei schwangeren und "anfälligen" KollegInnen gerne eine Art "Notfallplan" in den Stundenplan eingebaut wird. Gemäß ADO hast Du da wenig Chancen. Das Deputat darf ja über- oder unterschritten werden, wenngleich natürlich eine Art "Ausgleich" stattfinden soll. Mit mir hat man das auch schon öfters gemacht. Ich wurde dann im Abitur durch Ausbleiben einer Ko-Korrektur oder durch "Abfeiern" der Stunden, die durch den Wegfall der Q2 wegfielen, entlastet.

    Für mich stellt sich da auch immer die Frage, inwiefern man den Charakter von Schülern zwanghaft verbiegen sollte. Zumal diese Schülerin auch nicht darunter leidet, abgesehen von der mangelnden Akzeptanz ihres Charakters durch einige Kollegen.


    Es geht weder um zwanghaft noch um verbiegen. Fakt ist, dass die Schule gewisse Leistungsanforderungen stellt, denen sich ALLE Schüler stellen müssen. Um extrovertierteren wie introvertierteren Schülern und der ganzen Bandbreite an Charakteren Rechnung zu tragen, wurden die Leistungsanforderungen bzw. -kriterien mittlerweile so variabel gestaltet, dass man sich auf unterschiedlichste Weise einbringen kann - also ganz wie Du indirekt forderst.
    Um eine gute oder sehr gute Note zu erzielen, werden nun einmal entsprechende Leistungen aus allen Teilleistungsbereichen benötigt, wobei charakterbezogene Schwerpunktsetzungen, sofern sie für ALLE Schüler gleichermaßen erfolgen und sich im Rahmen der geltenden Vorschriften bewegen (i.e. pädagogische Freiheit bzw. Verantwortung),völlig in Ordnung sind.

    Die Akzeptanz des Charakters eines Schülers durch die KollegInnen ist dabei unerheblich, sofern die Leistungsbewertung unabhängig davon erfolgt.

    Dieses "Leiden des Schülers bei der Erbringung mündlicher Leistungen" tritt meiner Erfahrung nach übrigens weit weniger auf, als es hier von Dir suggeriert wird. Oft ist es nur Unsicherheit oder mangelnder Elan, sich gegen Vielmelder durchzusetzen.

    Ich bin aber nicht Lehrer geworden um Paragraphen zu reiten.

    Du hast Dich als Lehrer an geltendes Recht zu halten und nicht die Paragraphen nach Deinem pädagogischen Gusto auszulegen, wenn es diesbezüglich keinen Spielraum gibt.
    Das ist die Argumentation eines Pubertären, der gerade keien Lust hat, Regeln zu befolgen, weil sie ihm nicht in den Kram passen. Ein echtes Vorbild also...

    Jeder weiß, dass sich die Arbeitszeit nicht nach dem Deputat errechnet und dass viel "Systemzeit" in der Jahresarbeitszeit enthalten ist. Diese 10 bis 15 Minuten gehören eben dazu.
    Seit Mummert & Partner zählt das zum "Normaufwand"...

    Danke Nele.

    Mal abgesehen davon gibt es ja durchaus auch noch Vorschriften zur Benotung der "mündlichen" Fächer. Ich sehe da durchaus ein pädagogisches, ein fachliches und ein gerechtigkeitsbezogenes Problem, wenn die kontinuierliche mündliche Mitarbeit im Vergleich zu Tests - die man in NRW gar nicht so oft schreiben darf - Hausaufgaben und Heftführung in den Hintergrund rückt. Charakterliche oder begabungsbedingte Gründe für schlechte Teilleistungen finden wir in allen Fächern und allen (Teil)Leistungsbereichen. Sie selektiv unter Zuhilfenahme von Extrembeispielen zu entschuldigen, halte ich für falsch.

    Hallo,

    meine Tochter wurde dieses Jahr eingeschult und zwar in der Grundschule in unserem Gebäude, ich bin an der Mittelschule.

    Da beide Schulen eine Vorviertelstunde vor dem Unterricht haben, würde das wunderbar passen, meine Tochter in den einen Gang zu schicken, während ich in den anderen marschiere.

    Nun verlangt aber unsere Schulleitung, dass wir zusätzlich täglich 10 - 15 Minuten davor im Lehrerzimmer aufschlagen und begründet das mit einer Informationspflicht des Lehrers. Insgesamt sind das einerseits mindesten 50 Minuten Mehrarbeit, andererseits nervt mich das, weil ich eigentlich Zeit zum Frühstücken etc. haben will. :)

    Kann der Dienstbeginn vorverlegt werden oder kann ich das verweigern?? Ich bin eh schon leicht angenervt, weil man es tatsächlich völlig normal fand, mir als alleinerziehenden Mutti einer Erstklässlerin drei Nachmittage in den Stundenplan zu schreiben. Ich konnte das jetzt umlegen und habe jetzt einen Mammuttag und einen kürzeren Nachmittag - aber optimal ist das natürlich nicht - und bei uns halt auch nicht üblich.

    Der Dienstbeginn wurde von unserer Schulleitung auch auf 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn festgelegt. Aus den von Nele genannten Gründen ist das mehr als verständlich. Als "Mehrarbeit" kann man das wohl kaum bezeichnen.
    Die Zeit zum Frühstücken kann man auch durch etwas früheres Aufstehen bekommen.

    Viel mehr würde mich in der Tat der in meinen Augen deutliche Verstoß gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit den drei Nachmittagen ärgern. DAGEGEN würde es sich zu kämpfen lohnen. Das andere ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit.

    Sechs Notenstufen sind sechs Notenstufen - und die sehen Tendenzen in der Tat nicht vor.
    Ich bin dazu übergegangen, immer die Notenstufe auszuschreiben und dann in Klammern die Tendenz zu setzen, um eine präzisere Rückmeldung zu geben. Justiziabel sind aber nur die Notenstufen an sich.

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