Beiträge von Bolzbold

    In diesem Zusammenhang empfehle ich noch die Lektüre des wirklich gelungenen Artikels von Prof. Ladenthin zum Thema "Kompetenzorientierung als Indiz pädagogischer Orientierungslosigkeit". Der Artikel ist im PhV-Magazin abgedruckt.

    Er unterstellt der Kompetenzorientierung totalitäre Züge und moniert, dass Kompetenzen nicht automatisch zu humanem Handeln führen. Der Mann lehrt an der Uni Bonn unter anderem allgemeine Didaktik und führt die Kompetenz-Gläubigen regelrecht vor.

    Leider darf ich wohl aus Urheberrechtsgründen den Artikel nicht hierher kopieren. Möglicherweise ist er im Netz zu finden oder ein Kollege von Euch leiht Euch das Magazin.

    Gruß
    Bolzbold

    Dieses Thema ist brisant. Ich erhoffe mir aber dennoch (deswegen) viele Beiträge.
    Sollte eurer Meinung nach ein ehemaliger NVA-Offizier, der vom DDR-System überzeugt war und seine Vergangenheit relativ unkritisch sieht (Beispiel einer Äußerung: "Es gab keinen Schießbefehl"), in Leitungsfunktion gelangen, z. B. stellvertretende Schulleitung?
    Vielen Dank für die Rückmeldungen!

    Nun ja - dieselben Fragen haben wir vor mehreren Jahrzehnten auch den ehemaligen Wehrmachtsoffizieren und den kleineren Nazi-Schergen gestellt. Einige fanden sich dann auch im Schuldienst wieder, andere brachten es sogar in die Nähe Adenauers.
    Was die Äußerung zum Schießbefehl angeht, so ist diese im Gegensatz zu Taten des NS-Regimes (leider) nicht strafbar. Der Mann macht sich natürlich insofern lächerlich, als dass dieser Befehl ja tatsächlich existiert und er damit ja zweifelsfrei widerlegt ist.

    Was die unkritische Betrachtung seiner Vergangenheit angeht, so kann dies in vielen Fällen sicherlich auch schlichtweg eine Art Selbstschutz sein. Die Tatsache, dass der Mann ehemaliger NVA-Offizier war, disqualifiziert ihn nicht per se für eine Leitungsfunktion. Inwieweit er dazugelernt hat und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, müsste ja vor Einstellung als Lehrkraft überprüft worden sein. Wenn hier etwas versäumt wurde, dann hat die Einstellungsbehörde geschlampt.

    Vielleicht sollte man dem Mann eine Kopie des Schießbefehls diskret in die Hand drücken...

    Gruß
    Bolzbold


    3. Ist es geldmäßig sinnvoll, dass wir die Steuerklassen ändern? (derzeit ich 3 und er 5) Wann und wo sollte ich das dann ändern?

    Wenn Du alleine Elterngeld beziehen willst, sehe ich keinen Grund, die Steuerklassen zu ändern, zumal Du ja auch noch mehr verdienen wirst als Dein Mann. Ein Steuerklassenwechsel bringt da m.E. nicht viel.

    Zitat


    4. Mein Mann ist derzeit über mich beihilfeberechtigt. Muss man irgendwas beachten, wenn er im Oktober / November kein Student mehr ist? Verdienen wird er in der Zeit nix.

    Solange er eine gewisse Verdienstgrenze (ich beziehe mich hier auf NRW!) nicht überschreitet, bleibt das auch so - ganz gleich, ob er Student oder was auch immer ist.

    Gruß
    Bolzbold

    In vielen Fällen sind die Phrasen mit der ach so vielen Freizeit und den vielen Ferien aber auch reine Verlegenheitsphrasen oder aber billige Provokation - und viele von uns fühlen sich dann auch noch bemüßigt sich zu rechtfertigen.

    Ich antworte dann immer: "Es steht ja jedem frei Lehrer zu werden." Meistens kommt dann die Antwort: "Nein, lieber doch nicht." Dann ist das Thema meistens erledigt.

    Wenn wir aufhören, uns für die (scheinbaren oder angeblichen) Vorzüge unseres Berufs zu rechtfertigen, werden die Nicht-Lehrer um uns auch damit aufhören, uns damit aufzuziehen. Rechtfertigung hat immer etwas von schlechtem Gewissen - gerade wenn es um die Beschaffenheit unseres Berufs geht.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Aussagen der jungen Dame, wie sie bei derwesten zitiert werden, sind abgegriffen und wirken so, als plappere sie nur undifferenziert das nach, was andere auch schon getan haben. Hoffen wir, dass sie ihr Abitur nicht auch durch bloße Reproduktion erhalten hat.
    Lotte Kühn hat damals dasselbe in drei Büchern gemacht - eins schlechter als das andere. Aber gut - das Volk will unterhalten werden. Und im Zeitalter, wo man sich von seinem eigenen Frust und seiner eigenen so empfundenen Minderwertigkeit nur durch mit dem Finger Zeigen auf andere befreien kann, ist dies eben ein probates Mittel.

    Ernst nehmen kann man das doch nun nicht wirklich, oder?

    Gruß
    Bolzbold

    Rechtliche Bestimmungen hierzu findest Du entweder im Schulgesetz Deines Bundeslandes und / oder in den Lehrplänen und den Verwaltungsverfügungen oder Umsetzungsverfügungen.

    Bei uns gibt es einen Passus in den Kernlehrplänen, der besagt, dass ein ausreichend bei ungefähr der Hälfte der Leistung vergeben werden soll und die anderen Notenstufen linear verteilt werden sollen. (Also eben NICHT das Pyramidensystem mit wenigen guten Noten).

    Ähnliches, sofern vorhanden, dürfte mit ein wenig Tante Gugel auch im Netz auffindbar sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Freie Tage bedeuten nicht, dass man an diesen Tagen überhaupt nicht zum Dienst erscheinen muss. Bei Zeugniskonferenzen oder Abiturprüfungen wird auf so etwas keine Rücksicht genommen.

    Ferner gibt es Schulveranstaltungen, bei denen man eine Anwesenheitspflicht festsetzen kann, was sich erneut den freien Tagen, auf die man rechtlich zumindest in NRW keinen Rechtsanspruch hat, entgegenstellen kann.

    Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, das eigene Kind mitzubringen. Ein Problem könnten die Interessenskonflikte und die geteilte Aufmerksamkeit darstellen, weil man eben auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen muss. Passiert dem eigenen Kind oder einem Schüler etwas, während man sich gerade um den jeweils anderen kümmert, hat man definitiv die A-Karte gezogen. Der Dienstherr wird darauf keine Rücksicht nehmen.

    Eltern für dienstliche Pflichten einer Lehrkraft heranzuziehen halte ich für problematisch. Natürlich können Eltern als zusätzliche Aufsichten eingesetzt werden, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Das entbindet die Lehrkraft aber nicht von ihren Verpflichtungen.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn man es allerdings mit den Grundschulbezirken als Ausgangsbasis für die Klasseneinteilung übertreibt, kommen an einigen vierzügigen Schulen latent stigmatisierende Ergebnisse zusammen.

    Beispiel von Schule A in AC:

    Klasse 5a Lateinklasse mit zusätzlich Englisch, allgemein auch als "Eliteklasse" bekannt.

    Klasse 5b Vorortgrundschulen mit guter Klientel

    Klasse 5c "Alternativ"-Klasse mit den reformpädagogischen Grundschulen

    Klasse 5d "Ghetto"-Klasse mit den innenstädtischen Grundschulen

    Ein Schelm, wer da tatsächlich vergleichbare Ergebnisse bei den Leistungen erwartet...

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe mich auch gewundert und mich gefragt, was SunnyGS in den Gehaltsrechner eingegeben hat. Der Unterschied müsste an sich größer sein, weil bei einem vergleichbaren Brutto-Gehalt beim Angestellten eben noch die AV und die RV abgezogen werden. Der Unterschied wäre nur dann kleiner, wenn das Brutto-Grundgehalt der A-Besoldung niedriger wäre als das von E13.

    Was ist A13 Stufe 4 eigentlich in E13 umgerechnet? Die Stufen können ja kaum identisch sein.

    Nebenbei:

    Wenn ich gesetzlich versichert bin, muss ich für alle Medikamente zuzahlen und bekomme mitunter nur das Günstigste verschrieben. Ferner stehen mir bestimmte Behandlungsmöglichkeiten beim Arzt nur durch Selbstzahlung oder Abschluss einer Zusatzversicherung offen.

    Bei der PKV gibt es neben diesen umfangreicheren Leistungen auch eine Beitragsrückerstattung, wenn man gesund ist und/oder keine Rechnungen einreicht. Das kann sich mitunter auch lohnen.

    Das Kind wäre in NRW mit 20% PKV-Anteil und 80% Beihilfe versichert - macht einen monatlichen PKV-Beitrag von ca. 20 Euro. Für die zusätzlichen Leistungen, die man dadurch in Anspruch nehmen kann, würde ich auf die kostenlose Mitversicherung in der GKV pfeifen.

    Also, ich habe noch nie den Fachvorsitz / die Fachobschaft gehabt, aber damit verbunden ist natürlich der organisatorische Aufwand der Fachgruppensitzungen einmal pro Halbjahr, die Lektüre einer breiten Palette von Fachzeitschriften, damit man auch Ideen an Rat suchende Kollegen weitergeben kann; außerdem die Organisation von Fortbildungen, Auslandsaustausche (bei Fremdsprachen) und weiteres dies und das. Ich finde das jedenfalls schon höherwertig.

    Der Aufwand der Vorbereitung und durchführung einer Fachgruppensitzung kostet mich normalerweise eine Stunde. Fachzeitschriften lese ich gelegentlich, das gehört m.E. aber zu den Aufgaben jeder Lehrkraft. Rat geben wir uns innerhalb der Fachschaft immer weiter auf der Basis dessen, was wir an Neuem erfahren haben. Das nenne ich kollegialen Austausch.
    Die Organisation von Fortbildungen obliegt in NRW der Lehrkraft selbst bzw. dem Kollegium, wenn es um eine kollegiumsinterne Fortbildung geht. Zeitaufwand gleich null. Die Kooperation mit ausländischen Schulen und die Planung und Durchführung von Austauschfahren bzw. die Begleitung der Durchführung derselben ist bei uns eine extra A14-Stelle wert.
    Zu "dies und das" kann ich leider nicht viel sagen.

    Aus meiner Warte und aus der meiner Kollegen würde ich sagen, dass der Fachvorsitz keinesfalls mit so viel Zusatzarbeit verbunden ist, als dass sich dadurch eher eine A14-Stelle rechtfertigen oder einfordern ließe im Vergleich zu den von Dir genannten anderen Aufgaben.

    Zitat


    Dass Öffentlichkeitsarbeit und auch Gesundheitsvorsorge arbeitsintensive Bereiche sind, möchte ich gar nicht verneinen. Das steht außer Frage. Es ist aber trotzdem so, dass das Bereiche sind, die in den Verantwortungsbereich der Schulleitung gehören, sodass die A14-Stellen an normale, "unten gebliebene" Kollegen vergeben werden sollten.

    Das setzt aber voraus, dass diese Kollegen diese Stellen auch haben wollen. Ich hätte für meine A14 nicht jede Zusatzaufgabe angenommen. Das Schulrecht NRW sieht vor, dass bestimmte Aufgaben durchaus an andere Mitglieder des Kollegiums delegiert werden dürfen. Die rechtliche und offizielle Vertretung der Schule nach Außen liegt ja nach wie vor im Kompetenzbereich der Schulleitung.

    Zitat


    Natürlich kann man sagen, dass das nun mal der Gang der Zeit ist. Sicher, keine Frage. Ich sehe es nicht so gelassen, weil es -wie gezeigt- darin endet, dass letztlich die Lehrer mehr machen müssen, und da ich im Laufe der Jahre keine Entlastungen sehe, sondern immer nur Sachen, die neu dazukommen, bin ich da skeptisch. Und was heißt, man müsse ja nicht Zusatzaufgaben übernehmen? Wenn in einer kleinen Fachschaft ein neuer Fachobmann / Fachobfrau gebraucht wird, dann muss sich ja jemand von den übrig gebliebenendazu bereit erklären, was letztlich ein oder max. zwei Leute sind... oder hast Du schon mal eine Fachgruppe ohne Fachvorsitzenden gesehen?

    *Lach*
    Wir sind in Musik nur drei Leute. Und gerade da ist dann der Arbeitsaufwand für Fachsitzungen eher gering, weil wir uns beständig zwischendurch abstimmen und die Sitzungen recht effizient und wenig arbeitsintensiv gestalten können.
    Dass wir seit Jahren immer mehr Verwaltungsarbeit machen müssen, ist leider ein Ärgernis - es soll aber sogar Schulen geben, die von ihrem Entlastungstopf für die Lehrerschaft keine 2 Stunden abgeben wollten für die Einstellung einer Schulverwaltungsassistentin, die wie in unserem Fall uns wirklich eine Menge Verwaltungskram abnimmt und eine echte Bereicherung für unsere Schule ist.

    Ich würde das mit den A14-Stellen nicht so verbissen sehen. Ich habe mich gefreut, dass ich eine bekommen habe, denke aber nicht, dass ich diese damit verbundene Tätigkeit die nächsten zehn Jahre machen werde. Und nein, ich schäme mich jetzt nicht dafür, dass ich den Schulbericht mache. :X:

    Gruß
    Bolzbold

    Zur Ergänzung und damit Hamilkar sich (zu Recht) weiter aufregen kann: Mein Aufgabenbereich ist nach Ausschreibung Fachgruppenleitung, Lehrmittel und Vertretung beim Vertretungsplan.

    Ich kann Dich vollauf verstehen. Diese Tätigkeiten würde ich auch nicht unter einer A14 übernehmen wollen.

    Nur am Rande:

    Für Fachgruppenleitung (sofern das der von mir angenommene Fachvorsitz ist) gibt es in NRW auch keine A14.

    Gruß
    Bolzbold

    ... Also, es ist keine Antwort an Matula, sondern es ist schon fast off-topic. Aber ich wollte es doch wenigstens einmal gesagt haben:

    Wie das mit der Verteilung der A 14-Stellen läuft, gefällt mir überhaupt nicht; dass es schon seit längerer Zeit keine Regelbeförderung mehr gibt, mag ja ok sein, aber dass nicht einmal die Fachobleute automatisch A 14 bekommen (jedenfalls nicht allein für die Fachobschaft), finde ich schon ganz schön übel, denn damit ist ja doch eine ziemliche Verantwortung verbunden. Wer bekommt stattdessen eine A 14-Stelle? Bei uns z.B. eine Lehrkraft, die die Öffentlichkeitsarbeit und das Jahrbuch übernimmt, oder eine, die die Gesundheits- und Sicherheitsprävention übernimmt. Sowas soll also höherwertiger sein als die kompetente Führung einer Fachgruppe?

    Sehe ich das richtig, dass die "Fachobschaft" das Äquivalent zum Fachvorsitz bei uns in NRW ist? Dann würde ich den Arbeitsaufwand, wenn ich vom durchschnittlichen Aufwand bei uns an der Schule ausgehe, doch als sehr überschaubar bezeichnen. Welche "Verantwortung" ist denn mit der Fachobschaft verbunden?

    Öffentlichkeitsarbeit und Jahrbuch sind übrigens keine "Billigtätigkeiten", was den Umfang der Tätigkeit angeht. Und die Wertigkeit von Verantwortung innerhalb der Schule lässt sich je nach Standpunkt durchaus unterschiedlich auslegen.

    Zitat


    Das Ende vom Lied ist dann, dass letztlich die Lehrer mehr machen müssen, und dass es zu solch unerfreulichen Situationen kommt wie die, von der Matula berichtet.

    Hamilkar

    Nun ja, man MUSS diese Zusatzaufgaben ja nicht übernehmen - auch nicht kommissarisch bis irgendwann ggf. eine A14 dafür ausgeschrieben wird. Es bleibt jedem überlassen, sich entsprechend seiner Haltung zu dieser von Dir geschilderten Problematik zu engagieren oder eben nicht. Einige Zusatzaufgaben lassen sich offenbar nur mit A14-Stellen an den Mann respektive die Frau bringen - das hat auch etwas von "Marktverhalten" in der Schule.

    Gruß
    Bolzbold

    P.S. An den Realschulen gibt es für diese Aufgaben in den allerseltensten Fällen mal eine A13-Stelle...

    Was spräche dagegen, ein Sabbatjahr im dritten Jahr nach der Anstellung einzulegen?

    Nachteil: Die Weltreise wird um ein oder zwei Jahre verschoben.

    Vorteil: Du bekommst während der Freistellung noch 2/3 Deiner Bezüge. (Ob das dann gleichzeitig einen Beihilfeanspruch bedeutet, habe ich auf die Schnelle nicht ergooglen können.)

    Darüber hinaus sollte auf diesem Weg eine Freistellung leichter zu erwirken sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Aber angenommen ich habe alle Einverständniserklärungen, buche, und muss dann irgendwann eine Stornierungsfrist einhalten (weiß nicht genau, wie lange im Voraus die sein können). Und dann zahlen manche nicht. Hab ich denn gegen die was in der Hand? D.h. also, ich muss auf jeden Fall das gesamte Geld haben, bevor ich den Rest überweise, also nichts privat vorstrecken? Gegebenenfalls muss der Gesamtbetrag dann recht lange vor der eigentlichen Fahrt von den Eltern überwiesen werden? Hab halt so gar keine Erfahrung...

    Wenn Du Dir den Erlass genau ansiehst, bist Du nicht haftbar zu machen, es sei denn, dass Du schuldhaft gehandelt hast. In allen anderen Fällen springt Dein Dienstherr bzw. das Land Hessen für Dich ein. Du solltest in jedem Fall das gesamte Geld VOR der Überweisung haben, damit Du eben nicht die fehlenden Beträge aus eigener Tasche bezahlen musst. Da man solche Klassenfahrten ja in der Regel Monate im Voraus plant (bei uns ist das auch so vorgeschrieben, damit weniger reiche Eltern die Reisekosten ansparen können), ist das aber in der Regel kein Problem.
    Stornieren musst Du für gewöhnlich selten etwas, weil Du ja in der Regel eine Gruppenreise buchst. Falls Schüler nicht mitfahren, liegt es in deren Verantwortung bzw. in der Verantwortung ihrer Eltern, sich rechtzeitig darum zu kümmern und sich ggf. VORHER mit RRKV abzusichern.

    Fassen wir zusammen:
    Sobald Du die Verpflichtung zur Kostenübernahme von den Eltern hast, hast Du auch etwas in der Hand.
    Wenn Du die Beträge rechtzeitig vorher einsammelst, kannst Du säumige Eltern noch vor Fälligkeit des Reisepreises "höflich erinnern".
    Lies noch einmal den Erlass. Du musst zwar auf Deinen Namen buchen, aber bist faktisch bis auf grobe Fehler Deinerseits aus der Haftung raus.

    Gruß
    Bolzbold

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