AK, im laufenden Verfahren gilt die Verschwiegenheitspflicht. Da ist es unerheblich, ob es für Schüler um die Wurst geht oder nicht. Die bekommen nächste Woche ihre Ergebnisse und werden dann hinsichtlich möglicher Abweichungs-, Bestehens- oder freiwilliger Prüfungen entsprechend beraten.
Die Schüler können ja auch erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Das ist eben so geregelt und soll den reibungslosen Ablauf des Verfahrens gewährleisten.
Beiträge von Bolzbold
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Es gibt im Abiturverfahren eine Verschwiegenheitspflicht. Die erstreckt sich auch auf die mündlichen Prüfungen. Für NRW gilt hier §27 APO-GOSt.
Ich könnte mir vorstellen, dass NACH dem Abschluss des Abiturverfahrens eine "Aussprache" möglich ist, nicht aber während des laufenden Verfahrens.Gruß
Bolzbold -
Mündliche Äußerungen fernab des Prüfungsprotokolls könnten zu Widersprüchen führen.
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Irgendwie haben wir hier mal wieder die humorfreie Zone
PS: Habe (glaube ich) nach der 6. Klasse kein einziges mal mehr Hausaufgaben gemacht, und aus mir ist auch was geworden

Nö, ich habe das durchaus verstanden. Aber es ist sicherlich richtig, dass man dafür einen eigenen Thread hätte aufmachen können.
Gruß
Bolzbold -
Wer selbst nichts kann, muss seine eigene Position dadurch aufwerten, indem er die "Streber" als solche bezeichnet und ihre moralische Integrität durch Zuweisung subjektiv empfunden negativer Eigenschaften untergräbt.
Dann muss sich der Streber auf einmal für seine guten Noten rechtfertigen. Gut in der Schule zu sein wird zu "Angepasstsein" pervertiert. Und mit dem Angepasstsein und der Obrigkeitsthörigkeit hat man in die eine wie in die andere Richtung in Deutschland kulturell-historisch bedingt ja so seine Probleme...
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Das größere Problem sehe ich in der Kollektivstrafe an sich - in NRW wäre Dir das um die Ohren geflogen, da solche Strafen unzulässig sind.
Sprich es in der Klasse an, drücke Dein Bedauern aus und gut ist.
Gruß
Bolzbold -
Kompetenzorientierte Bewertungsraster zur Bewertung der sonstigen Mitarbeit sind in meinen Augen im Schulalltag so nicht leistbar.
Würde ich mir nur fünf Minuten pro Schüler Zeit nehmen, um seine Mitarbeit einer Schulwoche zu dokumentieren, so käme ich bei >150 Schülern auf mindestens 750 Minuten oder 12,5 Stunden an reiner Bewertungszeit.
Auf den Monat unter Berücksichtigung von 12 Wochen unterrichtsfreier Zeit und vier Wochen Urlaub hochgerechnet käme ich dann auf mehr als eine ganze Arbeitswoche, die ich nur mit diesen Bewertungen beschäftigt wäre. Da ist noch keine Stunde Unterricht gehalten worden, keine Klassenarbeit korrigiert, kein Unterricht geplant worden etc.Muss ich dazu noch mehr sagen?
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Gib doch mal APO-GOSt bei Google ein und berichte, was Du findest.
Ansonsten probier's mal hiermit:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Sch…erstufe2011.pdf
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Also ich würde das hier nehmen...
http://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upl…Endfassung3.pdf
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Hach, ein Haus für 350.000, das wär schön; hier im südlichen Oberbayern kannst du dir dafür eine 3,5-Zimmer-Wohnung kaufen...In Bayern ist die Kaufkraft eines Lehrers ganz extrem vom Wohnort abhängig:
In Teilen Niederbayerns, der Oberpfalz, Frankens: ein Quadratmeter Baugrund 50-70€, ein Bier 1,80, ein Hauptgericht 7,50€, der Eintritt in die Therme 12€.
Da wo ich wohne: ein Quadratmeter Baugrund 450-1000€, ein Bier 3,80€, ein Hauptgericht 15€, der Eintritt in die Therme 22€.In manchen Regionen Bayerns erkennst du die Lehrer am dicken 200qm-Haus auf 1000qm Grund, ein schönes Wohnmobil als Drittwagen vor der Tür und auch sonst alles, was man halt so zum Leben "braucht". Hier jammern die KollegInnen, dass sie als A-13 Lehrerehepaar kein Reihenhaus finanzieren können - können sie tatsächlich nicht, wenn kein Kapital von Mama und Papa da ist. In Kombination, dass man sich als Lehrer ja nicht aussuchen kann, wo Vater Staat einen hinsetzt, eigentlich eine ziemliche Ungerechtigkeit, oder nicht?
In diesem Fall stimme ich Dir voll und ganz zu. Die Verhältnisse in Bayern, vor allem im Großraum München sind katastrophal - für den "Normalverdiener". So gut könnte die Lebensqualität für mich dort niemals sein, alsdass ich dazu bereit wäre, solche Preise zu bezahlen. Solange es aber genug Leute gibt, die das tun, wird sich daran aber nichts ändern. Soweit ich mich erinnere, wurde doch seinerzeit eine Klage eines Polizeibeamten auf einen entsprechenden Ortszuschlag sogar abgewiesen.
Wenn wir Ballungsgebiete wie Frankfurt, Stuttgart und München nehmen, so gestehe ich gerne ein, dass hier das Gehalt eines Lehrers unter Umständen knapp wird, selbst bei moderaten Ansprüchen. Ob dort allerdings per se in anderen Branchen "ortsangemessene" Gehälter gezahlt werden, so dass sich der vielzitierte Metaller oder Ingenieur dort ein Haus leisten kann, bleibt noch zu klären.Dann sind wir aber an dem Punkt, wo es im Wesentlichen auf die konkreten Regionen ankommt - was wiederum bedeutet, dass wir die Grundsatzdiskussion hier auf das subjektive Gerechtigkeitsempfinden reduzieren müssten, weil keine der sonst faktenbezogenen Aussagen hier auch nur ansatzweise zu verallgemeinern wäre.
Gruß
Bolzbold -
Ich denke, dass die Ansprüche und der Komfort seit unserer Kindheit (70er/80er Jahre) enorm gestiegen sind. Ich selbst bin in einer Mietwohnung aufgewachsen, die mit 100qm für vier Personen völlig OK war.
Heute leben wir demnächst zu fünft auf 140qm - was völlig ausreicht. Und dennoch kamen seitens der Nachbarn und Bekannten Fragen auf, ob wir nicht ein größeres Haus bräuchten und ob das Auto (ein Auslaufmodell einem Edelstein gleich klingend) groß genug sei. Nein, brauchen wir nicht bzw. ja ist es.Die Konsequenz: Wir kommen mit unserem Geld problemlos aus, können etwas fürs Alter beiseite legen und müssen unsere Hütte nicht über 30 Jahre abzahlen.
Was nehme ich von "den anderen" wahr?
Meine Kolleginnen haben alle "gut" geheiratet, d.h. einen Mann aus der freien Wirtschaft. Bei vielen musste es dann ein freistehendes Haus im Speckgürtel einer beliebten Großstadt im Rheinland sein, wo schnell mal 350.000 Euro und mehr fällig sind. Die niedrigen Zinsen machen es ja möglich - reden sie sich ein.
Mittlerweile lamentieren einige dieser Damen darüber, dass sie so früh nach der Geburt des Kindes (also in der Regel nach einem Jahr Elternzeit) wieder mit halber Stelle arbeiten müssen, um das Ganze zu bezahlen.Ich staune öfters über die Generation "cool", also die Leute um die 30 und deren Ansprüche. Es muss ein Oberklassehandy mit zig Flats sein, ein 200cm Flatscreen an der Wand, mindestens ein Touran als Pampersbomber und... und... und... Für viele meiner jüngeren Kollegen sind IPhone und IPad Standardausrüstung - und die mediale Ausstattung der LAAs ist auch deutlich üppiger als meine es war.
Alles das muss auch irgendwie bezahlt werden - und irgendwann ist das monatliche Budget, ganz gleich wie hoch es ausfällt, ausgeschöpft. Es gibt eine Vielzahl an Tabellen, mit denen wir unser Gehalt mit dem anderer Berufsgruppen vergleichen können. SO schlecht geht es uns wahrlich nicht.
Gruß
Bolzbold -
In der Weimarer Reichsverfassung hatte der Reichspräsident doch eine starke Stellung im politischen System. Nur deshalb war es überhaupt möglich, dass jahrelang Regierungen von Hindenburgs Gnaden am Reichstag vorbeiregieren konnten. In der Bundesrepublik wäre sowas gar nicht möglich, dass der Bundespräsident einfach irgendwelche Regierungen ernennt, die dann ohne parlamentarische Zustimmung per Notverordnungen regieren können.
Das waren die Lehren, die das Bonner GG aus den Fehlern der WRV gezogen hatte. Man muss ergänzend erwähnen, dass die Väter der WRV einen konsequenten Missbrauch der Artikel 25 und 48 nicht antizipiert haben.
Was die Notverordnungen angeht, so hat Ebert bis 1924 alleine 135 davon erlassen. Hindenburg selbst hat in den ersten fünf Jahren seiner Amtszeit keine einzige erlassen und erst ab 1930, also sogar nach Beginn der Präsidialkabinette, damit begonnen (insgesamt 116.)
(Quelle: Buchners Kolleg Geschichte 'Weimarer Republik und NS-Staat' S. 32ff.)Vielleicht könnte ein unbeteiligter Mod den Thread themenspezifisch teilen, damit das ursprüngliche Anliegen nicht untergeht.
Gruß
Bolzbold -
Was wir damals hatten, war allerdings zu einem nicht geringen Teil auch das Ergebnis gerade der von Dir geforderten Haltung. Dass die damalige Regierung gerade nicht demokratisch legitimiert war, steht selbstredend auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße
FossiOT: Da muss ich widersprechen. Die Nazis waren mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler anfangs sehr wohl demokratisch legitimiert. Das war unter anderem auch Teil ihrer Strategie.
Gruß
Bolzbold -
Der angegebenen Quelle zufolge scheint das OK zu sein.
Laut dieser Quelle unter VII bin ich mir da allerdings nicht mehr so sicher.
http://www.learnline.schulministerium.nrw.de/sites/default/…n_Antworten.pdf
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Hallo,
nein darfst Du nicht. Wenn die Angabe der Quellen bereits die Genehmigung für jedwede Verwendung von Bildern wäre, bestünde das Urheberrecht genau aus einem Paragraphen.
Es gibt Seiten, wo ganz klar steht, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind - dann geht das nicht. Es gibt Seiten, die Bilder zum Weiterverwenden freigeben - dann geht das.Im Zweifelsfall fragst Du beim Urheher artig nach.
Gruß
Bolzbold -
Ich habe ein paar allgemeine Fragen zur Korrektur der Abiklausur:
- Die Klausuren müssen ja alle fortlaufen durchnummeriert werden. Ich hatte den Schüler zwar gefühlte tausend Mal gesagt, dass sie die Bögen ineinander legen sollen, aber gut die Hälfte hat es dann doch so gemacht, dass sie Bogen für Bogen beschrieben hat. Um die einzelnen Klausuren zusammenzuhalten, lege ich die Bögen ja ineinander. Aber wie nummeriert ihr hier - nach der Chronologie des Schreibens (sodass die Schreib- ja nicht mit der Blattreihenfolge übereinstimmt) oder in der Blattreihenfolge?
- Hängt ihr die Materialien in der Zählung hintenan?Bei uns ist die Zählweise vorgegeben. Klausurbögen, Konzeptpapier, Aufgabenbögen. Letztlich ist es auch ganz egal, solange die innere Systematik immer gleich bleibt. Was die beschriebenen Klausurbögen angeht, so lasse ich die je nach den von Dir beschriebenen Konstellationen unverändert. Wenn ineinandergelegt, dann eben auch so gezählt. Wenn nacheinander, dann nacheinander gezählt. Da beschwert sich in der Regel auch nie jemand.
Zitat
Und eine Sache, die wahrscheinlich übertrieben ist:
- Da die Klausuren aus dem Haus gehen: Was ist, wenn der Zweitkorrektur plötzlich sagt, er habe gar nicht alle Klausuren oder die vollständigen Klausuren erhalten? Zählt ihr der Sekretärin die Klausuren vor??Warum sollte er das tun? Wenn Du alles für Dich soweit überprüft hast, dann bist Du für einen Verlust beim Transport oder beim Zweitkorrektor zu Hause nicht verantwortlich. Also ich habe von so einem Fall noch nie gehört.
Gruß
Bolzbold -
Interressant, aber oft nicht richtig, was Schulleitungen als zulässig oder nicht zulässig definieren.Mit diesen Allgemeinplätzen kommen wir hier aber nicht weiter, zumal es nicht um den persönlichen Ermessenspielraum oder die individuelle Rechtsauffassung der Schulleitung geht sondern um das, was ihnen von "oben" vorgegeben wird.
ZitatDas Klassenbuch verstößt deshalb nicht gegen den Datenschutz, weil Schüler darin nicht (!) einsehen dürfen. Dass Schüler in der Praxis doch oft lustig herumblättern, liegt an den Klassenlehrern, die die Schüler nicht richtig das Verbot, im Klassenbuch herumzublättern, eingebleut haben. Den Schülern wird da immer viel zu viel erlaubt, wie auch auf anderen Gebieten.
Das ist so nicht richtig. Es gibt zwei Teile eines Klassenbuchs. Das eine sind die Fehlzeiten und Leistungsdaten, die in dem schmaleren Heftchen gesammelt werden und nur von den entsprechenden Lehrkräften ausgefüllt werden und nicht öffentlich einsehbar und zugänglich sind. Das andere ist das klassische Klassenbuch, welches zur Dokumentation der Unterrichtsinhalte und der anwesenden oder abwesenden Schüler dient. Letzteres wird in der Regel von einem oder zwei Schülern von Stunde zu Stunde mitgeführt und auch hinsichtlich der Wochentage, des Datums, sowie der Fächer fortlaufend ausgefüllt.
Wo nimmst Du die Information her, dass die Schüler da nicht reinsehen dürfen?
Und falls dem so wäre, dann dürften solche Daten den Schülern gar nicht zugänglich gemacht werden - und DAS ist der springende Punkt.Schauen wir mal in §53 Schulgesetz.
Unter den erzieherischen Maßnahmen finden wir zwar die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens eines Schülers, nicht aber explizit dessen Dokumentation im Klassenbuch.
Die schriftliche Missbilligung ist der klassische Brief an die Eltern.Wir können daraus ableiten, dass die alten Klassenbucheinträge so nicht mehr erfolgen sollen.
Gruß
Bolzbold -
im endefekt ist es mir pupsegal, ob du es doof findest, dass eltern bei den hausaufgaben helfen.
solche eltern sind mir allemal lieber, als welche die sich gar nicht kümmern.wen juckts später, wenn mama und papa drauf geachtet haben, dass der laden läuft die kddies später dann aber nen vernünftigen job haben..
da kräht dann kein hanh mehr danach wie es dazu gekommen ist.
nur das ergebnis zählt.. und ja, ich werde die aufgaben meiner kinder später kontrollieren und gegebenenfalls besprechen.
ich weiß doch selbst wieviel zeit ein lehrer für ein kind hat.
wieso sollte ich lücken erst so groß werden lassen, dass sie sich kaum schließen lassen...wozu muss mein kind "bluten"... um hart zu werden.. dann kann ich es auch nachts 1 jahr alleine im zelt schreien lassen (wie so manche indianerstämme), um mein kind hart zu machen fürs leben...
Ich finde diese Vehemenz und die Wortwahl Deines Beitrags hier eher unpassend.
Das Argumentieren mit Extrembeispielen finde ich auch alles andere als überzeugend.Gruß
Bolzbold -
Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.
Abgesehen davon sind diese Einträge ja mittlerweile stumpfe Waffen. Ein Brief an die Eltern bewirkt oft viel schneller das erwünschte Verhalten.
Gruß
Bolzbold -
Hallo,
gemäß diesem Link geht es hier um eine temporäre Dienstbefreiung, deren Erteilung im Ermessen der Schulleitung liegt. Die Praxisbeispiele von Tootsie und Antje zeigen im Grunde sehr gut, wie das funktioniert.
http://www.tresselt.de/sonderurlaub.htm
Pauschale Entscheidungen wie "das geht grundsätzlich nicht" sind nach Tresselt unzulässig - es muss immer der Einzelfall geprüft werden.
Gruß
Bolzbold
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