Beiträge von Bolzbold

    Irgendwie reduziert sich die Diskussion auf zwei Hauptaspekte.

    a) Lehrer mit Kindern gegen Lehrer ohne Kinder
    b) Die Frage der "perfekten Organisation" von Schule und Kinderbetreuung.

    Dazu vielleicht ein paar Bemerkungen:

    Wer Kinder hat, muss prinzipiell den Spagat schaffen, um Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Dass das von der Organisation komplexer ist als der Alltag von kinderlosen Lehrern oder Arbeitenehmern, dürfte eigentlich offensichtlich sein - und wir reden hier nicht über die Freizeit- oder Abendgestaltung.
    Infolge dessen sind berufstätige Eltern darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihnen ein Stück weit entgegen kommt, weil sonst aufgrund der Gegebenheiten vor Ort schnell eine Situation entstehen kann, wo die Kinderbetreuung gefährdet ist oder nicht zu organisieren ist.

    Der Ruf nach der entsprechenden Organisation und dem Drehen an entsprechenden Stellhebeln wie Wohnort, Schulort, Art und Umfang der Kinderbetreuung ist einerseits gerechtfertigt, kann aber andererseits die Bedingungen vor Ort nicht überschauen, es sei denn, man ist selbst vor Ort. Insofern helfen Vergleiche mit der eigenen (vielleicht sogar optimalen) Betreuungssituation nicht weit.

    Nun dürfen einige Neunmalkluge sicherlich rein ergebnisbezogen an die Sache herangehen und postulieren, dass bei einer entsprechenden Organisation und einem entsprechenden Willen die Dinge schon funktionieren werden. Wenn man mir das im persönlichen Umfeld so sagt, werde ich innerlich schon unterschwellig sauer bis aggressiv, weil diese Sprüche die tatsächliche Situation vor Ort nicht berücksichtigen.

    Der Blick auf die Gesamtsituation muss ja mindestens folgendes umfassen:

    - Ort der Kinderbetreuung, Wohnort, Arbeitsort (Fahrzeit Wohnort, KiTa oder KiGa oder TaMu und Schule)
    - Qualität der Kinderbetreuung (pädagog. Programm, Bauchgefühl)
    - Umfang der Kinderbetreuung (Stundenkontingent)
    - Arbeitsbedingungen (Stundenplan, Maß an Rücksicht auf Teilzeitkräfte / Umsetzung des Teilzeiterlasses)
    - Alternativen zur Kinderbetreuung im Krankheitsfall (Kind / Eltern oder Betreuungsperson /-einrichtung)

    Abhängig von der Situation vor Ort lässt sich nicht immer ein Optimum an Kombination der fünf Faktoren finden - es bleibt oft ein Pferdefuß, an dem man mehr oder weniger stark zu knabbern hat. Mitunter torpedieren sich die einzelnen Faktoren gegenseitig. Eine Veränderung eines Faktors kann eine erhebliche Veränderung der anderen Parameter zur Folge haben, was das Gesamtkonstrukt sehr schnell ins Wanken bringen kann. Wenn die Rahmenbedingungen vor Ort bereits eine stimmige Kombinierbarkeit der Faktoren nicht zulässt, haben diejenigen, die ergebnisorientiert die "perfekte Organisation" fordern, gut reden. Großeltern, Freunde, Bekannte etc. stehen eben nicht immer mal eben auf Abruf mit offenen Armen und ohne eigene Verpflichtungen zur Verfügung.

    Ein großes Problem bei uns Lehrern ist, dass die Kinderbetreuung im Endeffekt genauso flexibel sein muss wie ich selbst, was meinen Stundenplan angeht. Wenn also die Arbeitszeit in der Schule irgendwo zwischen 8 und 17 Uhr (bei Sportlehrern gerne mal bis 18 Uhr) liegt, brauche ich ein gewisses Maß an Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Wenn ich mindestens jedes halbe Jahr einen neuen Stundenplan bekomme, kann sich die Kinderbetreuung oft nicht entsprechend darauf einstellen. Wie denn auch? Entweder ich gebe mein Kind pauschal jeden Tag von 7 bis 17 Uhr in die Betreuung, oder ich muss jedes halbe Jahr teilweise oder vollständig umdisponieren.
    Natürlich versuchen viele Schulleitungen, diese Veränderungen in Grenzen zu halten. Wir alle wissen, dass es Konstellationen geben kann, in denen das nicht möglich ist.

    Ich denke, die genannten Kriterien zeigen, dass die Arbeitnehmer mit Kindern auf eine gewisse Rücksicht angewiesen sind, weil das gesamte Umfeld, was die Kinderbetreuung angeht, selten so flexibel reagieren kann, wie es von uns erwartet wird. Das hat nichts mit perfekter Organisation zu tun, sondern die Frage der tatsächlichen Machbarkeit ist hier der Knackpunkt.

    Vor diesem Hintergrund und aus eigener Erfahrung bringe ich den Teilzeitkräften, vor allem Müttern mit kleinen Kindern schon ein höheres Maß an Verständnis entgegen.

    Der TE kann ich nur empfehlen, sich an alle Personalvertretungsinstanzen zu wenden, ggf. einen Widerspruch einzulegen mit Härtefallbegründung o.ä., um der drohenden Versetzung zu entgehen. Leider lässt sich das Land in solchen Fällen durch den Passus "wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen" immer ein Hintertürchen offen. Es KANN also sein, dass man auch gegen eine solche isoliert betrachtet zweifelsohne harte Entscheidung nichts machen kann.
    Dennoch wünsche ich viel Kraft und Erfolg.

    Gruß
    Bolzbold


    Ich muss Bolzbold widersprechen:
    MANN muss nicht zwei Monate Elternzeit am Stück nehmen. MANN kann sehr wohl mehr oder weniger Elternzeit am Stück beantragen.
    Mein Liebster hat zweimal 4 Wochen genommen. Einmal ein halbes Jahr nach der Geburt und dann am Ende des ersten Lebensjahres des Kindes.

    Ich habe nie gesagt, dass man zwei Monate am Stück nehmen muss. Der Mindestbezugszeitraum beträgt zwei Monate - wie man die aufteilt, ist in der Tat relativ egal. (Und ich bin selbst mit zwei Monaten zu unterschiedlichen Zeiträumen beteiligt, insofern läge es mir fern, so etwas zu behaupten.)

    Gruß
    Bolzbold


    So nun unsere Fragen:

    1. Elternzeit für mich: Ich will nun für zwei Jahre Elternzeit anmelden, das dritte Jahr zur Übertragung beantragen. Für das zweite Jahr Elternzeit habe ich den vorraussichtlichen Umfang meiner Wochenstunden angegeben. Ist das so die richtige Entscheidung? Wie ist es mit der Krankenkasse? Im ersten Jahr bin ich weiter beitragsfrei versichert, oder? Und im zweiten Jahr?

    Laut meinem Sachbearbeiter würde man automatisch in den Versetzungspool rutschen, wenn man mehr als ein Jahr Elternzeit beantragt. Damit wäre ein Verbleib an der alten Schule nicht sichergestellt.
    Tipp: Ein Jahr Elternzeit beantragen und dann rechtzeitig verlängern. (Sagt auch der Sachbearbeiter!)

    Zitat


    2. Elterngeld für mich: Sehe ich das richtig, dass ich einfach 12 Monate beantrage und die Elterngeldstelle das Ganze mit dem Mutterschutzgeldgeld verrechnet?

    Ja.

    Zitat


    3. Elterngeld für meinen Mann: Wir haben zu diesem Monat die Steuerklassen gewechselt (vorher hatte ich 3, er 5, um für mich ein höheres Netto zu erhalten), nun haben wir gewechselt. Ist es nun möglich, dass mein Mann zuerst für den 1. Lebensmonat Elterngeld beantragt (mit den letzten 12 Gehaltsnachweisen) und einen weiteren Monat Elterngeld erst mal nur anmeldet (ist auf dem Formular ja möglich)? Dann würden wir nämlich das Elterngeld für ihn für den 12. Lebensmonat erst im nächsten Jahr beantragen, da er bis dahin ja ein höheres Netto-Einkommen hat und dementsprechend auch mehr Elterngeld für den 12. Lebensmonat bekommen würde?

    Macht das wirklich so viel mehr aus bei Euch? Die "Deckelung" ist ja bei 1800,- Euro, trotz der 65%-Regel. Ob diese Beantragung in der Form funktioniert, weiß ich nicht. Er muss ja in jedem Fall mindestens zwei Monate nehmen. Meines Wissens ist hierfür nicht vorgesehen, dass bei einer Übertragung auf das nächste Jahr das netto neu berechnet wird. Ansonsten müsste das im Antrag aufgeführt sein.
    Da steht zwar: "Der andere Elternteil meldet einen Anspruch auf X Bezugsmonate an", jedoch ist das nicht gleichzusetzen damit, dass man zweimal je einen Monat beantragt. Da gilt ja die Regel, dass der Mindestbezugszeitraum zwei Monate beträgt. Es würde mich wundern, wenn da die Möglichkeit bestünde, die beiden Monate vom Nettogehalt aus zweimal separat zu berechnen.

    Zitat


    4. Orts-, Kinder- oder sonstiger Zuschlag: Gibt es so etwas für Angestellte (noch)? Wenn ich wieder arbeiten gehe, gibt es irgendwelche Zuschläge? Ich bin seit 08/2005 unbefristet angestellt (damals noch BAT-Vertrag) und ich weiß, dass es damals nach der Hochzeit (2006) auch einen Zuschlag gab, der dann in den TV-L-Tarif übernommen wurde. Gibt es irgendwelche Zuschläge für Kinder?

    Das müsste in der jeweiligen Tariftabelle stehen. Für Beamte gibt es einen höheren Familienzuschlag.

    Zitat


    5. Kindergeld: Ist es egal, wer das beantragt? Hat es irgendwelche Vor- bzw. Nachteile, wenn ich das Kindergeld beim LBV beantrage bzw. mein Mann bei der Kindergeldstelle?

    Das müsste eigentlich egal sein.

    Zitat


    Ach ja, der bürokratische Dschungel...
    Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, unsere Fragen durchzulesen und vielleicht weiß ja der ein oder andere auch eine Antwort auf unsere Fragen!?
    LG pinacolada

    Ich finde das weniger kompliziert als lästig. Wenn man überlegt, was man hier alles ausfüllen muss... Das ist ja nicht nur der Elterngeldantrag alleine.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Antwort druck ich meinem Freund aus ;) Der hält nämlich nichts vom Heiraten. Aber ein guter Tipp. Auch der Wiedereinstieg als Teilzeitkraft wäre dann wohl ein guter Kompromiss. Ich könnte dann die Kinderbetreuung auch privat regeln, das fände ich gut. DAnke Für eure Denkanstöße!

    Nun, wenn man es ganz böse betrachtet, dürfte ein gemeinsames Kind einen wohl in viel stärkerem Maße - und vor allem lebenslang - aneinander ketten als es ein Trauschein tun könnte, den man bei Bedarf auch "zerreißen" kann...

    Mone

    Das gilt für Dich wie für alle anderen Arbeitnehmer auch.

    Wenn Ihr mehr Geld in der gemeinsamen Kasse haben wollt, empfiehlt sich in der Tat das Heiraten.

    Ein volles Gehalt zu Steuerklasse III bei Deinem dann Ehemann macht schon ein paar Hunderter im Monat mehr aus - und dann wäre vielleicht auch ein längerer Ausstieg möglich.

    Du weißt aber, dass Du auch unterhälftig Teilzeitarbeit machen kannst, oder? Das wäre immerhin eine Alternative zu Totalausstieg und total ohne Verdienst.

    Gruß
    Bolzbold


    a) Wie weist man der Beihilfe den eigenen Versicherungsschutz nach (was geht das die Beihilfe überhaupt an? Sie übernehmen ja eh nur das, was sie übernehmen)?

    Da Du als Elternteil von zwei Kindern statt 50% dann 70% Beihilfe erhältst oder bei einem Lehrerehepaar man sich bei zwei Kindern entscheiden muss, wer dann die 70% nimmt und man bei Elternzeit bei Beihilfeanspruch des Ehepartners ebenfalls mit 70% über den Ehepartner beihilfeberechtigt bleibt, ist der Nachweis nicht ganz unwichtig.

    Schick eine Kopie Deines PKV-Versicherungsscheins - das reicht völlig. Manchmal stellen die PKVs auch Quotenbescheinigungen aus - die schickst Du dann an die Beihilfe.

    Was die Belege angeht, so denke ich nicht, dass die verloren sind. In NRW werden sie z.B. gescannt, so dass da nichts verloren geht. Sobald die den PKV-Nachweis haben, wirst Du sicherlich an Dein Geld kommen.

    Gruß
    Bolzbold


    Wenn man öfter Punkte übersieht, gilt man schnell als unfähig, obwohl sie sich ja eigentlich freuen müssten - weil sie noch was Besseres bekommen - schlechter machen darf man es ja eh nicht.

    Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Man DARF Noten auch nachträglich noch nach unten absenken, wenn man sich offensichtlich beim Addieren der Punkte vertan hat oder sonstige klare Irrtümer seitens der Lehrkraft vorliegen. Um die Glaubwürdigkeit der eigenen Notengebung nicht zu unterminieren, verzichten die meisten Lehrer aber darauf.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jeder gleich behandelt werden soll und dementsprechend die Note erhalten soll, die seiner Leistung entspricht. Das schließt auch Notenkorrekturen nach unten ein.

    Gruß
    Bolzbold

    Nun ja, als weiterführende Schule macht man es sich dann aber zu leicht.

    Wenn ich eine 5. Klasse mit 26 bis 30 Schülern habe, die im Extremfall von 8 verschiedenen Grundschulen mit entsprechend qualitativ wie inhaltlich unterschiedlichem Englischunterricht habe, dann muss ich zu Beginn ohnehin die Schüler erst einmal da abholen, wo sie stehen. Es kommt dann unterstützt durch die Lehrwerke zu einem gewissen "Homogenisierungsprozess", so dass eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für alle Schüler geschaffen wird. Da würde ich die Beschwerden der Kollegen der "höheren Schulen" eher gelassen nehmen.

    Ein Native-Speaker als Schulleitung ist so gesehen eigentlich der "Overkill", das kann man schlichtweg nicht als Standard setzen. Und wenn die NRW-Landesregierung einen so niedrigen Anspruch an die Qualität ihrer Englischlehrer im Primabereich hat(te) - und teilweise werden einem die C1-Scheine ja wirklich hinterher geworfen, wie ich aus dem eigenen Umfeld weiß - dann kann und darf das nicht zum Problem der Lehrkräfte werden, die unter den offiziellen und somit regulären Bedingungen ihre Qualifikation erworben haben.

    Wer Englischlehrer haben möchte, die diese Vorbildfunktion erfüllen, der muss sie entsprechend ausbilden - und die C1-Schein-Variante ist dazu denkbar ungeeignet.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    in NRW gibt es die Regelung, dass wenn einer der beiden Teile (Sprache oder Inhalt) mit ungenügend bewertet wird, die gesamte Klausur nicht besser als 5+ gewertet werden kann.

    Das soll wohl genau solche Fälle umgehen, wobei der umgekehrte Fall wohl selten vorkommt, es sei denn, die Klausur würde komplett auf Deutsch geschrieben.

    Gruß
    Bolzbold

    Die Etats der meisten öffentlichen Schulen sind aufgrund chronisch klammer Stadthaushalte entsprechend bescheiden gestaltet.
    Das Dilemma zwischen materialbezogen qualitativ hochwertigem Unterricht und den dadurch entstehenden Kopierkosten lässt sich nicht auflösen. Richtig heftig wird es, wenn entweder Eltern über eine als "freiwillige Spende" deklarierte Überweisung die Kosten übernehmen oder gar die Lehrkräfte, die, wie wir hier ja schon erfahren haben, teils lächerlich geringe Kopierkontingente haben.

    Wieder einmal ein Fall, wo sich Geld und pädagogischer Idealismus gegenseitig ausspielen - in der Regel zum Nachteil der Schüler, der Eltern oder der Lehrer. Je nachdem, in welcher Rolle man gerade ist, darf man sich ggf. noch "aussuchen", wer letztlich den schwarzen Peter erhält.

    Gruß
    Bolzbold

    Thomas

    Die Argumentation, es fehlen Deiner Tochter nur X Punkte zur 4, ist insofern irrelevant, als dass das Gesamtbild ja nicht unbedingt für ein ausreichend spricht.
    Du hast hier mitbekommen, dass sich einige Kollegen gegen die Möglichkeit der Referate ausgesprochen haben - und das schließt in der Regel auch Fälle wie das Notenbild Deiner Tochter mit ein.

    Es obliegt ungeachtet dessen aber der Zeugniskonferenz, die Entscheidung über die (Nicht-)Versetzung zu fällen - da können dann ggf. auch pädagogische Gründe für eine Versetzung sprechen, auch wenn sie auf dem Papier nicht erfolgen würde. Ein offenes Gespräch mit dem Französischlehrer wäre hier hilfreich, ebenso ein Gespräch mit dem Klassenlehrer.

    Gruß
    Bolzbold

    Wenn ich Schülern gegen Ende des Schuljahres gestatte, durch ein wie auch immer geartetes Referat ihre Note noch zu pushen, dann sende ich mittelbar die Botschaft, dass sie das beim nächsten Mal genauso machen können und dass es reicht, am Ende des Schuljahres durch eine punktuelle Einzelleistung auf eine 4 zu kommen.

    Genau diese Botschaft möchte ich NICHT senden, weil sie über die tatsächliche Leistung und über die Kompetenzen hinwegtäuscht. Substanzielle Lücken lassen sich nicht durch Referate ausgleichen. Und da ist mir der langfristige Effekt auch im Sinne des Schülers wichtiger.

    Gruß
    Bolzbold

    Mit solchen pauschalen Verurteilungen wäre ich vorsichtig.

    Das Lernen lernen ist nicht nur eine Frage der Qualität der Vermittlung durch die Lehrkräfte. Wenn Dein Kind bislang den Eindruck hatte oder der Meinung war, es bräuchte nicht zu lernen, weil die Noten bislang OK waren, dann kann man da kaum die Lehrkraft für verantwortlich machen.

    Ich habe erst mit dem 1. Staatsexamen im eigentlichen Sinn gelernt zu lernen (klappte vorher auch prima weitgehend ohne). Ich bin nie auf die Idee gekommen, dafür meine Lehrer in die Verantwortung zu nehmen.

    Selbstdisziplin, Einsicht und die Überwindung des inneren Schweinehundes sind neben der Methodik zu lernen ebenso wichtig - und dies ist zumindest zu einem erheblichen Teil außerhalb der Macht und Qualität der Lehrkraft.

    Wenn Deine Tochter nächstes Jahr dasselbe Problem haben sollte, ist das wohl unabhängig von einem Referat oder einer Nachprüfung. Dann hat sie nicht hinreichend gearbeitet. Die Fähigkeit, einen Lehrer etwas zu fragen, ist m.E. eher Charakterfrage als ein Versagen der Lehrkräfte. Wenn das Problem nicht die Intelligenz ist, dann sollte Deine Tochter auch auf der logisch-rationalen Ebene begreifen, dass man bei Verständnisproblemen den Lehrer fragen MUSS - denn dafür ist er auch da.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo,

    ist die "Note" bei der dienstlichen Beurteilung während der Probezeit von irgendeiner Relevanz - ich meine, solange es keine "5" ist?

    Bei uns hätte das vor der Dienstrechtsreform nur eine Verkürzung der Probezeit ermöglicht. Die ist bei uns in NRW jetzt einheitlich auf drei Jahre festgelegt.

    Wenn es bei Dir um die Lebenszeitverbeamtung geht, kann es Dir doch egal sein, ob 2,0 oder 2,5, oder sehe ich das falsch?

    Gruß
    Bolzbold

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