Hallo!
Dies gilt für NRW:
Zitat
§ 15 ADO (Teilzeitbeschäftigte Lehrer und Lehrerinnen)(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrer und Lehrerinnen (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen (vgl. RdErl. v. 13.6.1990-BASS 21-05 Nr. 10).
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrer und Lehrerinnen erstreckt sich auch auf die Klassenleitung und die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z. B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten kann sich die Reduzierung nur auf die Anzahl der Veranstaltungen beziehen.
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.
Und da eine Schulleitung immer so weit geht, wie man sie lässt, empfiehlt es sich als Teilzeitkraft hier in die Offensive zu gehen. Dass Teilzeit immer ein Minusgeschäft ist, weil sich die Teilzeit primär auf das Unterrichtsdeputat auswirkt (und ebenso auf die Besoldung), ist leider ein offenes Geheimnis.
Hinnehmen musst Du das nicht. Aber aktiv werden musst Du selbst.
Gruß
Bolzbold