Beiträge von Bolzbold

    Hi krabat!
    da hast du recht und darauf wollte ich auch hinaus bzw. nach em 3. Akt die Frage stellen ob R+J opfer von schicksal, gesellschaft oder beidem sind. dementsprechend ist es tatsächlich eine offene Diskussion, die verschiedenen mögliche Antworten liefert.

    Hallo spooky,

    also rein auf die Handlung bezogen ist es ja beides, insofern würden mich völlig einseitige Zuweisungen seitens der Schüler schon wundern. Darauf können die bei Kenntnis des Inhalts bis zu dieser Passage durchaus kommen.

    Was mich mehr interessieren würde, das ist der Umstand wie Du das Drama als Unterrichtsgegenstand in der 9 legitimierst und wie Du dieses Thema fate oder fortune legitimierst.
    Wäre ich Dein Prüfer, würde ich diese Frage als erste stellen bzw. eine nicht hinreichende Begründung entsprechend monieren.

    Gruß
    Bolzbold

    Es ist doch letztlich die alte Grundsatzfrage, was wäre wenn.

    Warum müssen wir Gurte im Auto anlegen?
    Warum müssen Motorradfahrer Helme tragen?

    Und passend dazu:
    Warum sollten Fahrradfahrer Helme tragen?

    Natürlich ist das reine Schikane der Behörden, schließlich ist man ja alt genug zu entscheiden, ob und wie man bei einem Autounfall davon kommt (oder eben nicht...). Freier Flug für freie Bürger.

    Gruß
    Bolzbold


    P.S. Wer im letzten Satz die Ironie findet, darf sie behalten.

    klöni

    Wo ist eigentlich das Problem, Dein Bundesland anzugeben oder den Auskunftswilligen dies per PN zukommen zu lassen?

    Vielleicht kann man Nighthawks Aussage noch zuspitzen: Wieso sollte sich jemand die Mühe machen, Dir dezidierte Informationen zukommen zu lassen, wenn er /sie nicht weiß, ob sie überhaupt zutreffen - und wenn sich die TE offenbar unnötig anstellt, eine winzige Information preiszugeben, um ihr gezielter (!) helfen zu können...

    Gruß
    Bolzbold

    Der Kompetenzbegriff ist für mich in der Tat auch sehr schwammig.
    "Früher" war von den vier Skills (bzw. fünf Skills) die Rede, von denen eine als "interkulturelle Kompetenz" das K-Wort auch schon enthielt.

    Die jetzige Kompetenzorientierung ist von ihrer Absicht her sicherlich nicht verkehrt, jedoch ist der fast schon missbräuchliche Umgang damit von den drei Landesregierungen, die in NRW damit nun schon hantieren, meines Erachtens das Hauptproblem.

    Die Kombination der Kompetenzorientierung mit einem Bewertungsmaßstab, der jedes Gramm Kieselsteine, das jemand aus dem Fluss fischt, bereits positiv bewertet, auch wenn kein Gramm Gold darunter ist, führt zu dem Niveauverlust, weil die Schüler letztlich ja durch die Noten bestätigt bekommen, dass sie schriftlich gar nicht so schlecht sind wie man ihnen aus der Erfahrung im Unterricht suggeriert hat.

    Die Gegenüberstellung von Analyse von Kurzgeschichten mit der situativen Kommunikation beim englischen Arzt halte ich für wenig hilfreich, weil diese Dinge ebenso im Unterricht geübt wurden und werden. Letztlich kann aber der Englischunterricht die konkrete Situation, in der man dann "kompetent (inter)agieren" muss, nur simulieren. Daher ist ja nach wie vor der Auslandsaufenthalt für solche Situationen unabdingbar. Die emotionale Komponente, die beim Verhalten im Ausland ebenfalls eine Rolle spielt, kann Unterricht nur sehr oberflächlich abbilden, weil dies einfach zu individuell ist.

    Wissen "kompetent" anzuwenden, wie es hier m.E. durchaus zutreffend beschrieben wurde, setzt natürlich einerseits das Wissen, andererseits die methodische Schulung im Umgang mit demselben voraus. Ich habe dies intensiv mit einem aus nur 14 Schülern bestehenden Ge-LK geübt. Das ist hartes Brot und erfordert von den Schülern entsprechenden Einsatz. Die Kombination aus dem was, dem wie und dem wann stellt für nicht wenige Schüler aber eine Herausforderung dar, vor allem, wenn es am Wissen hapert. Und da suggeriert uns ja das Internet, dass man auch gut ohne auskommen könnte - solange es nicht herauskommt.

    Gruß
    Bolzbold

    Möglicherweise ist das hier gemeint:

    http://www.besoldung-niedersachsen.de/niedersachsen_…etz_paragraf_62

    Zitat


    § 62 Hingabe an den Beruf, würdiges Verhalten

    Der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen. Er hat
    sein Amt uneigennützig nach bestem Gewissen zu verwalten. Sein
    Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem
    Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert.

    Allerdings weise ich darauf hin, dass mit diesem und für andere Bundesländer ähnlich lautenden Inhalten schon von Nicht-Lehrern in Nachbarforen einiges an Schindluder getrieben wurde - bis hin zur grotesken Verabsolutierung dieses Paragraphen, der dann eine neue Form von freiwilliger Selbstversklavung bedeutet hätte.

    Gruß
    Bolzbold

    Meines Wissens gilt das Prinzip der Mitversicherung bei der PKV nicht.

    Das heißt also, dass Deine Frau keinen (Rechts)Anspruch hat, von Deiner PKV aufgenommen zu werden oder gar über Dich mitversichert zu werden.
    Was ggf. denkbar wäre, das wäre eine Aufnahme durch Deine PKV aus Kulanzgründen.

    Wenn Deine Frau nicht in ihrer aktuellen PKV bleiben kann, bliebe nur noch die GKV - sei es durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit oder durch freiwillige Versicherung - wobei da auch wieder die Frage ist, ob die berufliche Historie Deiner Frau dies noch zulässt.

    Fragen kostet nichts - also frag am Besten bei Deiner PKV nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo spooky,

    was sich mir nicht ganz erschließt, ist, wieso Du diese Stundenblätter unbedingt brauchst. Die, die ich kenne und die es aktuell zu anderen Werken vom Klett-Verlag gibt, sind ja für die Sek II.
    Shakespeare in der Sek I zu machen ist ja eher ungewöhnlich - vor allem, wenn es um ein Drama geht.
    Worum geht es denn konkret in Deiner Arbeit - vielleicht bist Du ja zu stark auf diese Stundenblätter fixiert und siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

    Gruß
    Bolzbold

    Ein interessantes Einstiegsposting von Dir.

    Im Wesentlichen hast Du mit Deinen Ausführungen recht.
    Die Umstellung auf das holistische Modell bei der Bewertung der Sprachrichtigkeit, der Anteil der "kommunikativen Kompetenz" in der Bewertung von Klausuren, sowie die Notengebung gemäß der Rohpunkte suggerieren sehr deutlich, dass hier aus Blei per Dekret Gold gemacht werden soll.
    Fragt man diplomatisch aber dennoch kritisch bei den entsprechenden Instanzen nach, wird dies wohlformuliert mit einem Paradigmenwechsel (Kompetenzorientierung) begründet.

    Letztlich harmoniert dieses Bewertungsmodell mit dem Gleichmachereigedanken der Gemeinschaftsschulbefürworter. Die meisten Klausuren liegen im Bereich von 7 bis 10 Punkten - es ist in Englisch faktisch eine Kunst, eine Klausur schlechter als 5 Punkte zu schreiben.

    Nach Außen hin kann man dies als "Erfolg" und als erfolgreiche Reaktion auf die Ergebnisse der Pisa-Studie verkaufen - wobei die Gymnasien da immer überdurchschnittlich gut waren...
    ...nur erkennt außer uns Lehrern und damit Insidern niemand, was da wirklich hinter steckt.

    Gruß
    Bolzbold

    Man schaue sich diese Seite an und die Begründung des Urteils im Ausschnitt:

    Hier der Link: hhttp://link
    Demzufolge tut man gut daran, zumindest Kindern einen Helm anzuziehen, sowie bei Fahrten mit dem Rennrad auch als Erwachsener einen Helm zu tragen.

    Wenn man erst einmal eigene Kinder hat, sieht man das vermutlich ohnehin ein wenig anders.
    Mir wäre es unwichtig, wenn mein Kind mit Schädel-Hirn-Trauma auf der Intensivstation läge, wer dann dafür haftbar gemacht werden kann, wenn das Tragen diese Verletzungen verhindert hätte. Letzteres würde für mich zählen und mich ein Leben lang verfolgen, wenn mein Kind bleibende Schäden davontragen würde.

    Zurück zum eigentlichen Thema:
    Ich könnte mir vorstellen, dass bei Schulwanderungen eine Helmpflicht vorgeschrieben werden kann, an der sich die Lehrer nicht zuletzt aufgrund ihrer Vorbildfunktion beteiligen sollten.
    Für Fahrten von zu Hause in die Schule hat ein Schulleiter für die Wahl und Ausgestaltung des Verkehrsweges keine Weisungsbefugnis, solange ich pünktlich zum Dienst erscheine.

    Gruß
    Bolzbold

    coco

    Wenn Du selbst feststellst, dass es gar nicht um Dein "Problem" geht sondern um die Verbeamtung und Übergewicht, wieso postest Du es dann, wenn Dein eigentliches Anliegen demzufolge doch nur eine Rückfrage an die TE war? Den Anstoß für eine Diskussion Deiner Situation hast letztlich Du gegeben - passten Dir die beiden Antworten, die Du bekommen hast, nicht?

    Gruß
    Bolzbold

    huhu

    ich frag mal ganz doof. wußtest du vorher, dass du nach einem jahr noch mal zum amtsarzt must (evtl. weil der amtsarzt eine wiedervorstellung vor ablauf der probezeit empfohlen hat) oder kam das quasi "aus heiterem himmel"?
    und wie viele monate vor der verbeamtung auf lebenszeit musstest du noch einmal hin?
    ich hab da 1000 fragen, da das bei mir eh alles etwas kompliziert ist wegen der elternzeit die ich nehmen will.. möchte nämlich eigentlich erst mit der verbeamtung auf lebenszeit in elternzeit gehen.
    offiziell läuft meine probezeit "mindestestens" (so steht es in meinem schreiben der bezreg arnsberg bis 13.09.2011 die 2 dienstlichen beurteilungen hab ich "hinter mir" und die sind auch schon bei den bezreg) und ich wollte dann eigentlich ab dem 14.09.2011 in elternzeit gehen (das wären dann nur 5 schultage die ich irgendwie "überbrücken" müsste mit dem kleinen wurm, da die sommerferien in nrw ja recht lang sind).
    erschwerend kommt bei mir hinzu, dass ich zum 01.08.2011 versetzt werde und auch die bezreg wechsel. von arnsberg nach münster.
    ich geh also quasi erst "nach" meiner versetzung offziell in elternzeit habe also einen komplett neuen sachberabeiter und hab natürlich keinen plan wie der/die so drauf ist und das so sieht. :)

    lg

    Aaaalso:

    Zum Thema Elternzeit gibt es von unserem lieben Ministerium, sowie von den Lehrerverbänden ausführliche Informationen.

    Wann ist denn der Entbindungstermin?

    Wenn Du nach dem Mutterschutz Elternzeit nehmen willst, darfst Du die Ferien nicht aussparen, d.h. Du kannst normalerweise nicht einfach so fünf Tage nach den Sommerferien in Elternzeit gehen. Der Mindestabstand zwischen Beginn / Ende einer Elternzeit zu den Sommerferien beträgt dieselbe Länge - also sechs Wochen. Diese Regelung wird nur in Ausnahmefällen anders gehandhabt. Die Elternzeit wird ja auf den Mutterschutz mit angerechnet.
    Hier kannst Du nachlesen: http://elternzeit%20nrw

    Im Übrigen weiß ich gar nicht, wo das Problem mit der Lebenszeitverbeamtung liegt, weil die Probezeit für die Dauer der Elternzeit unterbrochen wird. Das haben mehrere Kolleginnen bei mir gemacht und hatten keinerlei Probleme damit.

    Die Entscheidung darüber, einen entsprechenden Antrag zu genehmigen oder eben nicht, liegt nicht im simplen Ermessen des Sachbearbeiters, weil die auch die entsprechenden Regelungen kennen. Hast Du mal formlos nachgefragt, ob ein solcher Antrag überhaupt genehmigt werden würde?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von smenge
    Meine kleinen Zeichen versuche ich auch für jede Stunde zu vergeben. Aber eine 6 für eine Fehlstunde (auch unentschuldigt) in der Oberstufe finde ich auch nicht angemessen.

    Magst Du das näher erläutern? Zulässig ist es.

    Zitat


    Die Schüler sind alt genug zu wissen, was sie da gerade tun. Dementsprechend lasse ich sie das in den nächsten Stunden mit eine paar Abfragen merken.

    Und wo ziehst Du die Grenze zwischen Bloßstellen und nüchterner Sanktion?

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Hawkeye
    Aber ich glaube, dass das davor mehr Wirkung hatte - vor allem auch auf den Rest der Klasse. Wenn es aber wirklich meine Sachen gewesen wären, hätte ich a) ihn ernst angesprochen b) eine Ordnungsmaßnahme verhängt und c) einen entsprechenden Brief nach Hause geschrieben. Denn hier verläuft eindeutig eine Grenze. Und das hat wenig mit einschüchtern zu tun oder mit demütigen.

    Isoliert betrachtet hast Du Recht - es geht aber nicht um Deine Intention bzw. die Wirkungsabsicht sondern darum, wie es beim Schüler ankommt.

    Im Falle des TE haben wir ja das Problem, dass er nicht weiß, wer es war - und das macht die Sache gerade so schwierig. Das läuft dann schnell auf "einer gegen die ganze Klasse" hinaus. Wenn klar wäre, welcher Schüler an die Sachen gegangen wäre, hätte man entsprechende Deiner Reihenfolge, die ich ebenfalls so durchziehen würde, handeln können.

    Zitat


    Wenn ein Kind, das sich an meinen Sachen vergreift, meinen Anschiss als ungerechtfertigt einstuft, dann hat es ein Problem und ich wüsste nicht, was daran zu diskutieren wäre.

    Richtig, es hat ein Problem - was früher oder später dann wieder zum Problem des Lehrers wird.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Flipper,

    das mit dem Vornamen ist ein alter Hut. Wie die Vorredner schon sagten, gibt sich das mit bloßem Ignorieren.

    Was den fehlenden Respekt vor fremdem Eigentum angeht, so wäre ich da auch sauer. Zusammenfalten ist da aber der falsche Weg, auch wenn er augenscheinlich angebracht zu sein scheint.

    Kinder und Jugendliche empfinden Anschisse zunächst einmal als ungerechtfertigt und reagieren darauf oft mit Trotz und Widerstand. Das, was wir mit dem Anschiss eigentlich erreichen wollen, nämlich die Einsicht, eine künftige Korrektur des Verhaltens oder gar eine Entschuldigung werden wir bei vielen Kindern so nicht erreichen.

    Dieses Phänomen, was man für gewöhnlich beim Verhältnis zwischen Eltern und Kindern beobachten kann, lässt sich auf das Lehrer-Schüler-Verhältnis übertragen, wenngleich hier das Machtgefälle ein zusätzlicher erschwerender Faktor ist.

    Hier hilft das Spiegeln des Verhaltens und die Nachfrage, ob der Schüler es genauso toll fände, wenn der Lehrer das Handy des Schülers durchforsten würde oder irgendwelche Knöpfe auf dem I-Pod drücken würde etc.

    Falls zweifelsfrei feststehen sollte, welche(r) Schüler das war(en) und über ein erzieherisches Gespräch keine Einsicht zu erzielen ist, bleibt nur noch die Ordnungsmaßnahme. Die sollte dann aber auch spürbar sein und natürlich mit Information an die Eltern erfolgen.

    Wichtig ist in meinen Augen, was den Respekt angeht, dass man nicht direkt zum Klassenlehrer rennt und "petzt". Das wäre dasselbe, wenn Schüler sich über Dich beschweren wollten und dann direkt zum Schulleiter rennen.
    Dieses Problem zwischen Dir und den Schülern liegt auf der Beziehungsebene und dort muss es auch gelöst werden - zwischen Dir und den Schülern.
    Hol Dir den KL und ggf. den SL als Rückendeckung, wenn Du disziplinarisch vorgehst, damit man Dich nicht gegen einen der beiden ausspielen kann. Ansonsten musst Du das in meinen Augen alleine ausfechten. Sich mit Hilfe anderer, stärkerer Personen Respekt zu verschaffen, hat immer etwas von Einschüchtern und Demütigen des Gegenübers. DAS kann ja wohl kaum Sinn der Sache sein.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich finde diese Maßnahme auch mehr als fragwürdig.
    Wenn es u.U. dann auch noch daran scheitern könnte, geeignete Literatur zu finden, dann wird der Sinn dieser Maßnahme neben der Frage, ob Lesen hier die richtige Wahl der Mittel ist, vollends aufgehoben.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Katja.

    40 Euro für ein Set an Patronen ist noch vergleichsweise billig - vorausgesetzt es sind die Originale.

    Abhängig davon, ob Du immer Originalpatronen kaufst, oder ob Du Dir Klone, die keinesfalls schlechter sein müssen kaufst, reicht ein günstiger Allrounddrucker.

    Bedenke, dass viele Hersteller die sehr günstigen Preise der Drucker durch die überteuerten Originalpatronen gegenfinanzieren bzw. mittelbar subventionieren.

    Am Besten schaust Du einmal die gängigen Hardware-Tests im Internet durch - bei Druckern gibt es da auch immer einen Preis-Leistungs-Test, sowie einen Druckkosten-Test.

    Bei Amazon gibt es zu zahlreichen Druckern auch Dutzende von Rezensionen - das ist oft noch hilfreicher als die Hardware-Tests.

    Wir haben hier einen vier Jahre alten DCP330c von Brother, für den es auch Klone bei den Patronen gibt. Das hält die Druckkosten in Grenzen.

    Für "Massendruck" in s/w nutzen wir einen günstigen Laserdrucker. In diesem Fall den HL2250DN ebenfalls von Brother.

    Gruß
    Bolzbold

    Hallo Sunny,

    ich habe seinerzeit auf Anfrage an den Vermieter sofort einen Grundriss von ihm zugeschickt bekommen. Jeder Hausbesitzer hat für gewöhnlich auch Grundrisse seiner Immobilie.
    Eine Skizze ist in vielen Fällen auch OK.
    Eine Kopie des Grundrisses ist bei Mietbeginn bzw. Vertragsunterzeichnung nicht üblich - abgesehen davon sehr Ihr Euch die Wohnung ja gemeinsam an.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Avantasia
    Ein angemessenes Vorgehen wäre in dem Fall doch, die Jugendlichen ihren Rausch ausschlafen zu lassen, denn unter Alkohol kann man ja kaum ein vernünftiges Gespräch führen. Die werden dann am nächsten Morgen zur Rede gestellt, insbesondere können dann Maßnahmen wie Eltern informieren und Kind nach Hause schicken ergriffen werden.

    À+

    Richtig - das ist das richtige Verhalten vor Ort. Jugendliche einsammeln, sicherstellen, dass keine Alkoholvergiftung vorliegt, Rausch ausschlafen lassen und am nächsten Morgen in aller Ruhe die Konsequenz festlegen und durchsetzen.

    Das ändert aber nichts daran, dass ein solches Verhalten wie das Beispiel der Jugendlichen ein Ausschlussgrund bleibt.

    Nebenbei: Deine Antwort wird auch gerne genauso gehört, wenn man in Auswahlgesprächen genau diese Frage gestellt bekommt. (War bei mir seinerzeit so...)

    Gruß
    Bolzbold

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