Ein aktuelles Virenprogramm sollte ausreichen. Über Apple kann ich nichts sagen.
Beiträge von Bolzbold
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Das Einloggen scheint dort mit Trojanern belohnt zu werden. Aktuelle Spyware und Virensoftware scheint das aber problemlos in den Griff zu kriegen.
Solange das nicht behoben ist - Finger weg von der Seite.Der Admin weiß Bescheid - mal sehen, wann und wie er reagiert.
Gruß
Bolzbold -
Ich habe die BASS auf CD hier und eben darin gesucht.
Etwas anderes als in den bisherigen Links zu finden war, habe ich auch nicht gefunden. Meistens verweisen die entsprechenden Stichwörter direkt auf das Schulgesetz oder die APOs.
Ein weiterer Link des Ministeriums an die Eltern gerichtet bestätigt noch einmal den vorher schon geposteten Link des Ministeriums.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Eltern/_Rub…note_zustande_/
In anderen Worten:
Wenn wir die Gesamtentwicklung des Schülers berücksichtigen, geht die Note des ersten Halbjahres natürlich in die Ermittlung der Gesamtnote mit ein. Es gibt Schulen, die dies im Umfang einer fiktiven weiteren Klassenarbeit tun.
Ich finde diese Regelung mit dem Spielraum übrigens recht gut, vor allem dann, wenn eine positive Entwicklung feststellbar ist und so aus einer Fünf im ersten Halbjahr ggf. sogar eine Drei im zweiten Halbjahr werden kann.
Gruß
Bolzbold -
Das Thema war vor einiger Zeit bereits in der Diskussion.
Hier nochmal die Argumente von damals.
Gruß
Bolzbold -
https://www.lehrerforen.de/index.php?form…ght=Vereidigung
Schau mal bei diesen Threads nach. Dort solltest Du etwas passendes finden.
Gruß
Bolzbold -
Ich würde fernab der Frage, ob das Ganze homophob, erniedrigend o.ä. ist, nüchtern feststellen, dass der Name des Ordners obszön ist und das Verhalten des Schülers, der diesen erstellt hat, äußerst ungebührlich ist. Das hat m.E. auch nichts mit Verklemmtheit oder sexueller Freizügigkeit zu tun. Unser aller Grenzen sind dort, wo sie an die des anderen stoßen.
Gruß
Bolzbold -
Also ich täte mich schwer damit, es nur bei eine Ermahnung zu belassen.
Ein Brief an die Eltern mit der Bitte um Kenntnisnahme ist zwar disziplinarisch auch eine stumpfe Waffe, jedoch dürfte das dem Schüler hinreichend peinlich sein, so dass die Wirkung dann doch nachhaltig sein könnte.
Gruß
Bolzbold -
Trolley, Rollkoffer oder auch Lehrertasche auf Rädern - Gibt es auch leise?
Vielleicht wirst Du ja hier fündig.
Ich benutze einen "Patriot" von Wenger und bin sehr zufrieden damit - bis auf die von mir in einem der drei Threads beschriebenen "Macken".
Gruß
Bolzbold -
Ich bin heute durchgefallen, 4 Punkte.
Nun frage ich mich, ob ich nicht was tun kann? Ich würde ja jetzt ein halbes Jahr verlieren, um diese eine Prüfung nächstes JAhr zu wiederholen. Hat irgendjemand Ideen, wo und wie das mit dem Widerspruch funktioniert? Ich bin total frustriert und enttäuscht, vor allem weil ich weiß, dass mir das mit etwas mehr Zeit zwischen den Prüfungen nicht passiert wäre. Andere Kommilitonen haben zwei bis drei Wochen zwischen den Prüfungen Zeit und das finde ich ehrlich unfair. Bis hierher machst Du als Hauptgrund für Dein Scheitern die schlechter Terminierung der beiden Prüfungen geltend.
Diese Terminierung ist sicherlich ärgerlich, aber ich bezweifle, dass es einen Passus in der Prüfungsordnung gibt, der einen Mindestabstand zwischen den Prüfungen vorgibt.Ferner gilt für die meisten Prüfungen: Wenn die widrigen Bedingungen VOR Prüfungsantritt bekannt waren - und die Termine waren ja rechtzeitig bekannt - dann hat der Prüfling die Pflicht, eben diese Mängel ebenso rechtzeitig zu rügen und um Abstellung derselben zu bitten.
Wir sind uns sicherlich einig, dass im Falle eines Bestehens Du keinen Widerspruch einlegen wollen würdest.
Was das dann im zweiten Posting von Dir erwähnte Ergebnis der Prüfung an sich angeht, so ist wie die Vorredner auch schon gesagt haben, das formal korrekte Zustandekommen einer Note maßgeblich für den Erfolg oder Misserfolg eines Widerspruchs. Die subjektiv als zu schlecht empfundene Note spielt da gar keine Rolle. (Das ist übrigens auch gut so, weil es unter anderem uns Lehrer später vor eben diesen Widersprüchen schützt!)
Der Nachweis für eine formal nicht korrekt durchgeführte Prüfung wäre von Dir zu erbringen. Ich bezweifle, dass Dir das gelingen wird.
Es ist natürlich ärgerlich, dass Du jetzt noch einmal in die Verlängerung musst, aber ich fürchte, da führt kein Weg dran vorbei.
Gruß
Bolzbold -
Uns Lehrern wird ja gerne eine oberlehrerhafte, besserwisserische Attitüde nachgesagt - und mit einem Hinweis auf Anrede- und Grußformeln beim E-Mail-Verkehr zwischen Eltern und Lehrer würde dies wieder einmal bestätigt werden.
Ich würde darauf gar nicht gesondert reagieren sondern brav meine eigenen E-Mails in der gebotenen (korrekten) Form verfassen. Vielleicht fällt es ja irgendwann dem einen oder anderen auf.
Gruß
Bolzbold -
Es gibt eine Handreichung mit der Überschrift: "Information zur Annahme von Belohnungen und Geschenken im Lehrerbereich".
http://www.brd.nrw.de/schule/persona…Geschenke21.pdfNetterweise ist sie mit den richtigen Suchbegriffen auch sofort zu finden. (NRW - Korruptionsbekämpfung - Lehrer)
Dort findet sich folgender Passus:
Zitat
(Die Zustimmung kann in folgenden Fällen als stillschweigend erteilt angesehen werden)- Annahme von Ansichtsexemplaren (Schulbücher) als Werbeartikel, wenn diese nicht für einzelne Lehrkräfte bestimmt sind, sondern in der Schulbibliothek inventarisiert und damit allgemein verfügbar werden.
Demzufolge wäre eine persönliche Zusendung dieser Exemplare eigentlich eine nicht gestattete Annahme von Geschenken - wobei das die Verlage offenbar herzlich wenig kümmert. Zu klären wäre noch, ob Prüfexemplare hier anders behandelt werden als "Ansichtsexemplare" bzw. ob das nun dasselbe ist oder nicht.
Diese Handreichung ist übrigens auch für das juristisch korrekte (sic!) Verhalten bei der Bezahlung von Klassenfahrten maßgeblich.
Gruß
Bolzbold -
Reden wir hier wirklich über die A14 Beförderung?
Ich habe die 2010 bekommen und musste zwei Stunden zeigen, sowie natürlich die damit verbundene Funktion vorher formal übernehmen. Da kam kein Dezernent - es gab lediglich eine dienstliche Beurteilung der Schulleitung mit dem Fazit, dass ich für die übertragene Funktion geeignet sei und die Anforderungen übertreffe. Nicht mehr nicht weniger.
Bei einer Beförderung mit Versetzung dürfte das vom Ablauf her ähnlich sein - nur dass die dienstliche Beurteilung eben an der Heimatschule erstellt wird und dann bei der BezReg. im Falle von mehreren Bewerbern entschieden wird.
Gruß
Bolzbold -
Wer googelt, der findet.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Dienstrecht/ADO.pdf
§17Ferner:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/t/teilz…gen_einsatz.pdf
Bei uns hat die Schulleitung in unserem Sinne reagiert und alle Teilzeitkollegen gebeten, Tandems zu bilden, um die übermäßige Belastung durch Konferenzen zu reduzieren.
Gruß
Bolzbold -
Es wird hier oft gefragt, ob das den betroffenen Kollegen nicht vor Aufnahme ihres Studiums klar gewesen wäre, dass zwei Hauptfächer korrekturintensiv sind.
Ich habe nicht den Eindruck, als würde mit dieser Information inflationsartig hausieren gegangen. Dann stellt sich noch die Frage, ob man die spätere Arbeitsbelastung über die Neigung (und ggf. über das Talent) stellen sollte.
Irgendwie hört sich die Frage, ob man das nicht vorher gewusst hätte bzw. ob man sich da nicht erkundigt hätte, dann doch sehr altklug an, zumal sie die Ausgangsfrage nicht beantworten und zusätzlich Öl ins Feuer gießen.
Die Doppelkorrekturfachlehrer, die ich kenne, kriechen während der Korrekturphasen alle auf dem Zahnfleisch. Mit denen möchte ich nicht tauschen. Klar, man hat weniger Lerngruppen, wird fachlich ernster genommen, ist maßgeblich an Versetzungen beteiligt etc. Aber Jahr für Jahr diese stupide, völlig unproduktive und unbefriedigende Korrigiererei zu erledigen kann ganz schön frustrieren.
Zur Ausgangsfrage:
Liebe(r) TE, Du solltest die Entscheidung über die Schulform, an der Du arbeiten willst, nicht von der Korrekturbelastung abhängig machen.
Die allgemeine Arbeitszufriedenheit bedingt sich m.E. eher aus der für Dich von Deinen Neigungen her passenden Schulform, sowie der konkreten Schule, an der Du unterrichten wirst. Wenn Du Dich dort wohlfühlst und Du abgesehen von den Korrekturen dort glücklich bist, dann zählt das mehr als die Frage, wie man die Arbeitsbelastung durch zwei Hauptfächer reduzieren kann - zumal selbst dazu die Aussagen bereits hier in diesem Thread ja auseinander gehen.Gruß
Bolzbold -
Wie reagiert ihr auf solche blöden Sprüche?
a) "Du kannst gerne auch Lehrer werden, dann arbeitest Du für viel Geld totaaal wenig und nicht umgekehrt."
b) "Intelligenz zeigt sich auch bei der Berufswahl."
c) "Dann bist Du also der Märtyrer, der gerne für wenig Geld viel arbeitet und es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren konnte, Lehrer zu werden, wo das Ganze doch genau andersherum ist."
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Das Thema hatten wir hier vor geraumer Zeit mal.
Es ist ganz einfach:
Männlicher Lehrer mit Schülerin alleine im Klassenraum bei geschlossener Tür ist aus Sicht des Lehrers fahrlässig, weil er sich so im Extremfall nicht gegen den (unberechtigten) Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der Nötigung schützen kann.
Natürlich kann man alleine mit einer Schülerin im Klassenraum sein, allerdings immer mit weit offen stehender Tür. Da so jederzeit jemand reinschauen oder reinkommen kann, kommen Mädchen - so die Theorie und vermutlich auch die Praxis - gar nicht erst auf die Idee, haltlose Verdächtigungen und Beschuldigungen zu erfinden.
Es schützt auch das Mädchen, weil kein Lehrer so dämlich wäre, vor aller Augen und Ohren einer Schülerin an die Wäsche zu gehen.Es gibt wirklich wenig, was den Ruf und letztlich auch die Psyche eines Lehrers so nachhaltig ruinieren kann wie ein solcher Vorwurf. Insofern sollte man zumindest Vorkehrungen treffen, dass man damit nie zu tun haben wird.
Gruß
Bolzbold -
28130 beim ersten Mal.
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Sie hat abschreiben lassen. Somit ist sie genauso zu bestrafen, du kannst dir nicht eine von den zwei aussuchen...Das sehe ich anders. Die Tatsache, dass jemand abschreibt, setzt nicht per se voraus, dass der andere auch abschreiben lässt.
Ginge man so vor, stünden die Schüler unter Generalverdacht, ferner müsste jemand, der sich auf einen Test oder eine Prüfung konzentriert, gleichzeitig auch noch dafür Sorge tragen, dass der Mitschüler nicht abschreibt. Dazu müsste er sich dessen natürlich zuvor bewusst sein, dass ein Schüler abschreibt.Per se davon auszugehen, dass Schülerin A ihr Blatt "hinlegt" und so aktiv abschreiben lässt, kann nicht Sinn der Sache sein.
Gruß
Bolzbold -
Wenn Du in dem Jahr, für das es Weihnachtsgeld gibt, regulär Bezüge erhalten hast, dann bekommst Du für diese Monate anteilig X Zwölftel des Weihnachtsgeldes.
Gruß
Bolzbold -
Hallo zusammen,
Ich arbeite bewusst nur 13 Std und die Stundenplaner haben mir zwei freie Tage ermöglicht, in denen ich mich jetzt um meine Eltern kümmern kann. Wie in einem anderen thread schon diskutiert, habe ich dennoch sämtliche Konferenzverpflichtungen -das ist lästig, bei uns aber unumgänglich. Nun werde ich aber immer wieder zu Vertretungsunterricht an meinen freien Tagen eingeteilt.... Muss ich mich generell die ganze Woche "bereithalten"?!
Gibts dazu irgendeine Regelung?
Vielen herzlichen Dank!
AnglophilDas ist in der Tat dreist, weil damit die Teilzeitbeschäftigung, die so oder so ein Minusgeschäft ist, ad absurdum geführt wird. Mit diesem Vorgehen Deiner Schulleitung hast Du ja effektiv keine Planungssicherheit. Ich denke nicht, dass Du Dich die ganze Woche bereit halten musst, weil Teilzeit ja auch bedeutet, dass man die dadurch frei gewordene Zeit für andere Dinge verwenden kann.
Ich empfehle hier ein Gespräch mit dem Personalrat. Letztlich geht eine Schulleitung immer so weit, wie sie meint, dass sie kann und wie man sie lässt. Letzteres lässt sich ändern.Gruß
Bolzbold
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