Beiträge von Bolzbold

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    Original von churri
    Wie bewerte ich eine summary in einer KA der Oberstufe (Grundkurs EN), bei der ein S eher eine Nacherzählung geschrieben hat?
    Hat jemand vielleicht ein Schema zur Bewertung von summaries in Oberstufen-KAs im EN-Unterricht?

    Hallo churri,

    wenn der Schüler alle Inhaltskriterien erfüllt hat, wirst Du ihm leider alle Inhaltspunkte geben müssen.

    Da der Schüler aber "hyperkontextualisiert" hat, kannst Du ihm in der kommunikativen Textgestaltung durchaus spürbar Punkte abziehen.

    Das Zentralabiturschema sieht solche Ausnahmen leider nicht vor - in Geschichte wird bei Hyperkontextualisierung so verfahren wie ich beschrieben habe.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von wossen
    Nuja gut, man kann ja mal bei einem identischen Lebensnettoeinkommen mal den Pensions- und den Rentenanspruch ausrechnen.

    Dann passen diese Relationen schon (und jetzt kommt keiner mit dieser Mär von den Betriebsrenten an.....)

    Das hätte ich anhand konkreter Zahlen einmal belegt.
    Nehmen wir der Einfachheit halber einen A13er "gegen" einen BAT2a-ler.

    Gibt es dafür sinnvolle Berechnungsformeln inklusive Gehaltssteigerungen etc.?

    Gruß
    Bolzbold

    Also ich weiß nicht, was Ihr immer aus solchen Sendungen herauslest.

    Mit Lehrerbashing hat das m.E. weniger zu tun. Wer weiter als bis drei zählen kann, wird auch wissen, warum die Durchschnittspensionen bei angeblich 2700 Euro liegen und die Renten bei 1200 Euro.

    (Die Besoldungsgruppen jenseits der A13, die B, R und W, sowie die C Gruppen sind ja teils erheblich höher vergütet (mitunter ein Mehrfaches des A12 oder A13 Gehalts), was zu entsprechenden Pensionen führt...; der Niedriglohnsektor in Verbindung mit den Renten, die Hausfrauen erhalten, die ja effektiv auch nicht in die Rentenkasse einzahlen, dürfte maßgeblich zu dem Unterschied bei den gesetzlichen Renten beitragen).

    Ich kann mich über die Sendung nicht aufregen - ungeachtet dessen, dass sie bewusst polarisiert, pauschalisiert und polemisiert.

    Gruß
    Bolzbold

    Also wir haben seinerzeit in den 90ern im Chemie-LK im Trockenschrank Kuchen gebacken und mit Glukose den Kaffee gezuckert.
    Kreidebleich ist der Lehrer damals nur da geworden, wo er ca. ein Pfund Kaliumzyanid unverschlossen und aufgeschraubt in einer PE-Dose hat herumstehen sehen...
    Wie die Sicherheitsvorschriften heute sind, weiß ich nicht, aber bevor ich mir da einen riesigen Ärger einhandle, würde ich auch die "Location" verlegen.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von anneblu
    Vielen Dank erst mal für die schnelle Antwort!

    Geht eine solche Vertretung auch, wenn die Schule trotz längerfristiger Erkrankung noch "überbesetzt" ist? Ist bei uns nämlich der Fall.

    Gruß Anne

    Wie würdest Du als Schulleiter denn der Bezirksregierung erklären, dass Du trotz Überhangs noch Vertretungskräfte benötigst? Da müsste es in Deinen Fächern schon konkreten Bedarf geben, der nicht durch entsprechende Verschiebungen oder angeordnete Mehrarbeit gedeckt werden kann.

    Gruß
    Bolzbold

    Bluemchen646

    Das hat bei mir damals ungefähr so funktioniert, dass ich einen Kollegen vertreten habe, der gar nicht meine Fächer hatte und über die interne Umschichtung dann eine Vertretung in meinen Fächern notwendig wurde.

    Wenn Deine Schulleitung also entsprechenden Bedarf "produzieren" kann, sollte das eigentlich klappen.

    Gruß
    Bolzbold

    Ich habe die Meldung gerade erst gelesen und bin doch etwas betroffen - erst vor ein paar Tagen hatte ich noch ein Buch ihres Mannes Helmut in den Händen, in denen er von seiner Ehe sprach.

    Ich frage mich gerade, wie Helmut Schmidt wohl damit umgeht, wenn auf einmal der Partner, mit dem man ja buchstäblich ein Menschenalter zusammen war, stirbt.

    Miri

    Du wirfst hier einiges durcheinander.

    Eine Psychotherapie wird von der PKV anders eingestuft als eine chronische Erkrankung wie Asthma, Allergien oder eben Migräne.

    Psychotherapien sind für die DUV in den meisten Fällen Ausschlussgründe, für die PKV aber nicht notwendigerweise.

    Was die Migräne selbst angeht, so würde ich hier nicht induktiv von Deinem Freund auf die TE schließen. Warum soll sie es nicht ausprobieren? Migräne kann Dich in jedem Beruf behindern - oder eben auch nicht.

    Lythil

    Meine Amtsärztin hat mir seinerzeit erklärt, dass ein behandelnder Facharzt (bei mir war's ein Pneumologe) in keinem Fall in Regress genommen wird, wenn er eine Prognose (sic!) abgibt. Der Amtsarzt kann hingegen sehr wohl in Regress genommen werden, wenn er eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ausschließt, diese aber dann eintritt und nachgewiesen wird, dass er zu "schlampig" in der abschließenden Beurteilung war.

    Dein behandelnder Arzt braucht sich folglich keine Sorgen zu machen, weil er nur eine Prognose gegenüber dem Amtsarzt abgibt, wohingegen Letzterer sich im Extremfall vor der Bezirksregierung (oder welcher Behörde auch immer) rechtfertigen muss.

    Wenn Dein Arzt sich nicht sicher ist, dann muss er das auch so schreiben. "Eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ist nicht auszuschließen".

    Gruß
    Bolzbold

    Für das Referendariat sind chronische Erkrankungen für gewöhnlich uninteressant, weil das Referendariat als Ausbildung zählt, die man Dir nicht verwehren kann.

    Lediglich nach dem Referendariat kann eine chronische Erkrankung unter Umständen (nicht in jedem Fall und nicht automatisch - das hängt vom Bundesland und vom Amtsarzt ab) zu einer Nichtverbeamtung führen - jedoch kannst Du als Angestellte problemlos arbeiten.

    Gruß
    Bolzbold

    AntiVir hat direkt Alarm geschlagen und die Malware in den Quarantänebereich verschoben.

    Hatte noch einen Trojaner an Bord - TR/BHO.GEN

    Ob der da mitgeliefert wurde, weiß ich nicht - aber der ist jetzt auch weg.

    Gruß
    Bolzbold

    Hamilkar

    Ich sehe das ganz nüchtern:
    Unabhängig davon, ob ich selbst bei Problemen mit der Bezahlung einer Klassenfahrt durch den Veranstalter zur Kasse gebeten werden kann, schließe ich dieses Risiko dadurch aus, indem der Schulleiter unterschreibt.

    Ich organisiere die Fahrt, chartere Busse, treibe das Geld von den Schülern ein und überweise es an den Veranstalter.

    Nun stellen wir uns einmal vor, mehrere Schüler würden zur Deadline nicht bezahlen und man hätte statt 4000 Euro nur 2000 Euro in der Kasse, es wären aber bereits 3000 Euro zu bezahlen. Es steht für mich außer Frage, dass ich damit in Vorkasse trete. Und wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, dann kann mir da keiner etwas.

    Man muss sich nicht unnötigen Unwägbarkeiten aussetzen, wenn die Schulleitung den Vertrag unterschreibt.

    Interessant ist aber, dass die meisten Unternehmen da nicht nachfragen sondern jede Unterschrift akzeptieren...

    Ich schau das beizeiten nochmal genauer im Schulrecht nach.

    Gruß
    Bolzbold

    Unabhängig von der Berichterstattung, die mich hier im Weiteren nicht sonderlich interessiert, sollte man vielleicht noch einmal genauer hinsehen:

    Wenn die Lehrkraft wohlwissentlich, dass es muslimische Schüler an der Schule und beim Essen gibt, Schweinefleisch und sonstige Fleischarten auf einen Teller packt und das Ganze hinterher nicht mehr zu unterscheiden ist bzw. die muslimischen Kinder Zweifel an der "Reinheit" ihres Essens haben, dann ist das aus Sicht der Lehrerin m.E. schon ein bisschen ungeschickt.

    Klar, man sollte ihr jetzt deswegen nicht den Kopf abreißen, aber es gehört für mich beispielsweise bei jeder Klassenfahrt dazu, dass ich a) in Erfahrung bringe, welche Kinder Essensgebote (oder -verbote) haben, dass ich b) Überzeugungen wie Veganer, Vegetarier etc. berücksichtige und entsprechend durch mein Verhalten nicht dazu beitrage, dass diese Schüler in Verlegenheit kommen.

    Es ist mehr als selbstverständlich, den Schülern, insbesondere den muslimischen Schülern, das Essen dieses Fleisches freizustellen - alles andere wäre m.E. einem Dienstvergehen nahe gekommen.

    Es geht hier nicht darum, ob die Lehrerin Kellnerin spielen soll oder aber die Essensgebote nichtchristlicher Schüler aktiv einhalten soll. Es geht aber sehr wohl darum, dass man ggf. die Konsequenzen für ungeschicktes Verhalten trägt.

    Der Schulleiter sollte sich eigentlich einerseits vor seine Kollegin stellen, andererseits aber klarmachen, dass sie selbst zumindest Auslöser für die Elternproteste war. Das lässt sich m.E. nicht bestreiten.

    Ob man dann plötzlich dauerhaft erkrankt sein muss, lasse ich einmal offen. Welch ein Zufall.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von b-tiger
    Mich wunderte es, dass bei Vokabeltest alle englischen Wörter richtig geschrieben waren, es aber dennoch Punktabzug für Rechtschreibfehler der deutschen Wörter gab. Ist das über all so?

    Nein, ich mache das nicht so und meine Englischkollegen auch nicht.
    Wir bewerten die Englischkompetenz und ob die Schüler die deutsche Bedeutung der englischen Wörter kennen. Rechtschreibfehler der deutschen Wörter streichen wir allesamt nicht an. Das wäre m.E. auch nicht im eigentlichen Sinne des Vokabeltests. (Abgesehen davon ist das wirklich demotivierend für die Schüler).

    Zitat


    Ebenfalls wunderte ich mich darüber, dass bei einem Aufsatz (Brief) Zeichensetzungsfehler (Kommafehler) und Rechtschreibfehler sofort voll zählen.
    Ich Kinder kommen gerade aus der Grundschule, in der die Kommaregeln in dieser Ausfürlichkeit nicht zum Lehrplan gehören, ebenso ist die Rechtschreibung nicht abgeschlossen.

    Ist es legitim so zu korrigieren?

    Ich fürchte, dass man das im Deutschunterricht durchaus so machen kann [sic!], wobei der pädagogische Aspekt natürlich nicht außer Acht gelassen werden sollte.

    Am Besten schaust Du einmal in den KLP Deutsch rein, den Du online finden kannst. Dort wird auch etwas zur Bewertung von Klassenarbeiten gesagt.

    Gruß
    Bolzbold

    Zitat

    Original von Tootsie
    Ich finde die Diskussion auch total spannend. Bei uns wäre es allerdings nicht vorstellbar, ein Kind in die Konferenz mitzubringen. Rücksicht auf Mütter mit kleinen Kindern wird auch nicht genommen. Originalton meiner Schulleiterin: "Das muss man sich halt vorher überlegen, ob man Kind und Beruf geregelt bekommt." Ihr seht, bei uns weht ein scharfer Wind. Ich bin froh, dass meine Jungs inzwischen recht selbständig sind.

    Vielleicht sollte die Dame mal eine Fortbildung im Familienministerium machen - dort kann man so einiges über "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" - gerade im öffentlichen Dienst - erfahren.

    Dieser Spruch - und dann noch von einer Frau - ist dermaßen selbstgerecht und anmaßend, dass man ihr glatt vor die Füße k***** sollte.

    Gruß
    Bolzbold

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    Original von pommes
    Tach auch


    wieso sollte man sich nicht (als Angestellter) auch auf eine A16 Stelle bewerben können? Rein formal sollte das möglich sein.

    Gruss Pommes

    Das müsste ich auch noch einmal nachsehen.

    Bei "Stella" werden die A16er Stellen jedenfalls nicht alternativ mit dem TV-L Tarif angegeben, die A15er hingegen schon.

    Ein Schulleiter, der nicht OSTD war, ist mir bislang auch noch nicht untergekommen.

    Gruß
    Bolzbold

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