Ob ich nun grob "schätze" oder mathematisch ermittle - beide Verfahren sind aufgrund entsprechender Unschärfen eigentlich nicht brauchbar.
Ich habe meinen Schülern seinerzeit gesagt, dass bei "Überzählen" von mehr als 10% das als Täuschungsversuch gewertet wird.
Gaukelte der Fehlerquotient einem noch ein mathematisch ermitteltes Maß an Objektivität vor (und immerhin wurde der ja über 20 Jahre angewendet - da hat man sich seinerzeit genauso viel oder wenig bei gedacht wie bei dem aktuellen System), so sind nun Schriftgröße, die Zahl der Wörter pro Zeile und auch die Menge an "Rot" auf dem Korrekturrand die Größen, nach denen man die Sprachrichtigkeit ermittelt.
NRW kriegt das, was das Schulministerium haben will. Einen staatlich per Dekret verordneten und ebenso garantierten Erfolg der G8-Reform, sowie bessere Abiturergebnisse. Nur dass diese Ergebnis nicht mehr primär durch die Schüler sondern durch die Ministerialbürokratie erzeugt werden.
Gruß
Bolzbold